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Einführung in die Novellierung
der AVR
Diakonisches Werk der EKD
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
Einführung in die Novellierung
1. Eingruppierung
2. Stufen
3. Tabellenstruktur
4. Besitzstandsregeln
5. Jahressonderzahlung
6. Dienstvereinbarung zur Sicherung der Leistungsangebote
7. Notlagenregelung
8. Vollständige Anwendung der AVR
9. Einmalzahlung
10.KZVK-Beitrag
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
Eingruppierung § 12 AVR
• Die Eingruppierung erfolgt in 13 Entgeltgruppen
• Ausschlaggebend für die Eingruppierung sind die ausgeübten
Tätigkeiten
• Die Tätigkeiten müssen ausdrücklich übertragen sein, z.B. im
Rahmen von Aufgaben- und Stellenbeschreibungen
• Bei der Eingruppierung wird auf die Gesamttätigkeit abgestellt,
d.h. für die Eingruppierung ist es nicht mehr notwendig
Arbeitsvorgänge zu bilden.
• Die Eingruppierung erfolgt nach den Tätigkeitsmerkmalen, die
der Tätigkeit das Gepräge geben.
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
Eingruppierung § 12 AVR
• Die Eingruppierung richtet sich nach den Obersätzen der
Entgeltgruppe
• Die Obersätze werden durch die Untersätze näher beschrieben
• Die Untersätze führen Tätigkeitsbereiche auf, in denen
Tätigkeiten dieser Entgeltgruppe durchgeführt werden
• Den Sätzen sind Richtbeispiele zugeordnet, welche häufig
anfallende Tätigkeiten dieser Eingruppierung benennen
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
z.B. Entgeltgruppe 5 (Anm. 4, 12, 13, 15)
Obersatz:
A. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten,
die spezielle Fertigkeiten und erweiterte Kenntnisse
voraussetzen
Untersatz:
Hierzu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit
komplexen Aufgaben (Anm. 15) unter fachlicher
Anleitung (Anm.4) mit unterschiedlichen Anforderungen
in den Tätigkeitsbereichen :
Tätigkeitsbereiche:
Pflege/Betreuung/Erziehung bei der Durchführung
aktivierender oder tagesstrukturierender Aufgaben;
nichtärztlicher medizinischer Dienst;
…
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
Entgeltgruppe 5 Teil A
• Richtbeispiele:
Stationsassistentin,
Unterstützungskraft in Kindertagesstätten,
Altenpflegehelferin mit speziellen Aufgaben,
Heilerziehungshelferin mit speziellen Aufgaben,
Hausmeisterin.
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
Überleitungstabelle
Einzelgruppenplan
Berufsgruppeneinteilung
TW EG
P
A
B/L
+
KO
M
FG
Fallgruppen
Tätigkeitsmerkmale
Vergütungsgruppen
Neue
Entgeltgruppe
VG
EG
7
06b/
27 08/0 Mitarbeiterinnen und
05c eigenständiger
9 Mitarbeiter als
Wahrnehmung von
Gruppenleiterinnen bzw.
Aufgaben in den
Gruppenleiter mit
Tätigkeitsbereichen
mindestens zweijähriger
Pflege/Betreuung/Erzi
abgeschlossener
ehung.
Berufsausbildung (Anm.
Richtbeispiel:
3,5)/Mitarbeiterinnen
Gruppenleiterin in
und Mitarbeiter wie zu 8.
einer Werkstatt für
nach vierjähriger
behinderte Menschen
Bewährung, frühestens
nach Abschluss der
pädagogischen
Zusatzausbildung
(Anm.3, 4)
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
Entgeltstufen nach § 15 AVR
• Einarbeitungsstufe: Hier wird der Mitarbeiter eingruppiert,
wenn ihm die Tätigkeit neu übertragen wird. Dies gilt für
Berufsanfänger und für Mitarbeitende ohne Ausbildung.
• Basisstufe: Nach der Einarbeitungszeit kommt man in die
Basisstufe. Hier erwirbt die Mitarbeiterin Organisations- und
Berufskenntnisse.
• Erfahrungsstufe: Nach der erforderlichen Zeit in der
Basissstufe wird der Mitarbeitende in die Erfahrungsstufe
eingereiht.
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
Tabellenstruktur
(nicht abgesenkte Tabelle Anlage 2)
Entgelttabelle West (monatlich in Euro)
Einarbeitungsstufe
Entgeltgruppe
Entgelt
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
----1.605,50 €
1.731,85 €
1.900,00 €
1.974,10 €
2.185,95 €
2.412,05 €
2.638,15 €
3.002,00 €
3.412,40 €
3.596,70 €
4.067,90 €
95%
Verweildauer
(Monate)
0
0
6
12
24
24
24
24
24
24
24
24
24
Basisstufe
Entgelt
1.300,00 €
1.497,00 €
1.690,00 €
1.823,00 €
2.000,00 €
2.078,00 €
2.301,00 €
2.539,00 €
2.777,00 €
3.160,00 €
3.592,00 €
3.786,00 €
4.282,00 €
Erfahrungsstufe
Verweildauer
(Monate)
24
48
48
48
72
72
72
72
72
72
72
72
72
100%
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
Entgelt
1.365,00 €
1.571,85 €
1.774,50 €
1.914,15 €
2.100,00 €
2.181,90 €
2.416,05 €
2.665,95 €
2.915,85 €
3.318,00 €
3.771,60 €
3.975,30 €
4.496,10 €
105%
Übergangszeitraum
Übergangsregelung § 15 a:
• Die Übergangszeit vom alten Entgeltsystem in das neue
Entgeltsystem beträgt acht Jahre
• Dazu wird die Entgelttabelle abgesenkt. Nach der
abgesenkten Tabelle werden die Mitarbeitenden bezahlt.
• Die Differenz zu der bisherigen Vergütung erhalten die
Mitarbeiter nach den Regelungen des § 18 als
Besitzstandszulage weiter
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
Abgesenkte Tabelle
Anlage 3 (2007)
Entgelttabelle West (monatlich in Euro)
Einarbeitungsstufe
Basisstufe
Erfahrungsstufe
Entgeltgruppe
Entgelt
Verweildauer
(Monate)
Entgelt
Verweildauer
(Monate)
Entgelt
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
----1.521,00 €
1.549,55 €
1.700,00 €
1.766,30 €
1.955,85 €
2.158,15 €
2.360,45 €
2.686,00 €
3.053,20 €
3.218,10 €
3.639,70 €
0
1.300,00 €
1.497,00 €
1.521,00 €
1.640,70 €
1.800,00 €
1.870,20 €
2.070,90 €
2.285,10 €
2.499,30 €
2.844,00 €
3.232,80 €
3.407,40 €
3.853,80 €
24
1.365,00 €
1.571,85 €
1.605,50 €
1.731,85 €
1.900,00 €
1.974,10 €
2.185,95 €
2.412,05 €
2.638,15 €
3.002,00 €
3.412,40 €
3.596,70 €
4.067,90 €
85%
0
6
12
24
24
24
24
24
24
24
24
24
48
48
48
72
72
72
72
72
72
72
72
72
90%
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
95%
Übergangszeitraum
Anlage 4
Übergangsregelung gem. § 15 a
Jahr 0
2007
Einarbeitungsstufe
85,00 v.H.
Jahr 1
2008
86,25 v.H.
91,25 v.H.
96,25 v.H.
Jahr 2
2009
87,50 v.H.
92,50 v.H.
97,50 v.H.
Jahr 3
2010
88,75 v.H.
93,75 v.H.
98,75 v.H.
Jahr 4
2011
90,00 v.H.
95,00 v.H.
100,00 v.H.
Jahr 5
2012
91,25 v.H.
96,25 v.H.
101,25 v.H.
Jahr 6
2013
92,50 v.H.
97,50 v.H.
102,50 v.H.
Jahr 7
2014
93,75 v.H.
98,75 v.H.
103,75 v.H.
Jahr 8
2015
95,00 v.H.
100,00 v.H.
105,00 v.H.
Basisstufe
Erfahrungsstufe
90,00 v.H.
95,00 v.H.
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
Die 3 Kategorien des Besitzstandes
1. monatliche Vergleichsvergütung < als 105% also weniger als
Erfahrungsstufe Anlage 2
=> Entgelt nach Anlage 3 (2007)
=> Besitzstandszulage zehrt sich auf
2. monatliche Vergleichsvergütung = oder >105% und < 110%
=> Entgelt nach Sonderstufe Anlage 5
=> Besitzstandszulage zehrt sich auf
3. monatliche Vergleichsvergütung = oder > 110 %
=> Entgelt 110% Anlage 2
(letzte Stufe Anlage 5)
=> statische Besitzstandszulage
(“Ewigkeitszulage”)
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
Aufzehrung der Besitzstandszulage im
Übergangszeitraum bei unter 105%
Vergleichsvergütung
am Stichtag
-10
-10
-10
-10
Besitzstand
Absenkung
neues Entgelt
95 %
100 %
105 %
8 Jahre
Dauer der
Stufensteigerung
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
8 Jahre
Sonderstufe
Vergleichsvergütung zum Stichtag
Besitzstand
Entgelt
105%
2007
106,25%
2008
107,5%
2009
108,75%
2010
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
110 %
2011
Neues Entgelt
(über 110%)
Vergleichsvergütung
Besitzstand
statisch
Besitzstand
neues Entgelt
110%
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
Jahressonderzahlung Anlage 14
• Ersatz für Urlaubsgeld und Weihnachtszuwendung
• Jeder Mitarbeiter erhält eine Jahressonderzahlung, wenn er
sich am 1. November eines Jahres bereits und am
31. Dezember des Jahres noch in einem Dienstverhältnis zum
Dienstgeber befindet
• 50% der Jahressonderzahlung werden im November gezahlt,
die anderen 50% im Juni des Folgejahres
• Mitarbeiter, die nach dem 31. Dezember den Betrieb verlassen,
haben einen Anspruch auf die zweite ggf. reduzierte Hälfte
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
Dienstvereinbarung zur Sicherung der
Leistungsangebote § 17 AVR
•
Schwierige Wettbewerbssituation, die absehbar dazu führen
wird, dass die Leistungsangebote bei Anwendung der
Entgelttabelle nicht aufrecht erhalten werden können:
1. Bei einer direkten Konkurrenz zu Anwendern, die niedrigere
Vergütungen zahlen (i.d.R. ambulante Pflege, ambulante
Rehabilitation)
2. Bei einseitger Festsetzung der Preise für Leistungsangebote
durch öffentlich- rechtliche Kostenträger (i.d.R. bei
Schuldnerberatung, Migrantenberatung u.ä.)
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
Dienstvereinbarung zur Sicherung der
Leistungsangebote § 17 AVR
Inhalt der Dienstvereinbarung:
• Absenkung der Entgelte um bis zu 6 %
oder
• Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im
selben Volumen ohne Erhöhung der Entgelte
oder
• Kombination beider Möglichkeiten sofern das Gesamtvolumen
nicht überschritten wird
• Gründe für die Absenkung
• Für eine Gesamteinrichtung oder für eine Teileinrichtung
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
DV zur Sicherung der Leistungsangebote § 17 AVR
DV
Einigung
Nichteinigung
Einrichtung
Einigungsstelle
DV
ARK
Beratung
Ja
Nein
Inkraftreten
Ja/Nein
Benachrichtigung
Dienstgeber
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
Beschluss
Notlagenregelung nach Anlage 17
• Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Notlage werden
gegenüber der alten Regelung betriebswirtschaftlich enger
gefasst (Cash-Flow-Berechnung) und setzen eine nachhaltige
Bestandsgefährdung voraus
• Eine Notlage kann für Einrichtungen, aber auch wirtschaftlich
selbständig arbeitende Teile von Einrichtungen vorliegen
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
Vollständige Anwendung der AVR
• Zweck der Regelung des § 1 Absatz 5 ist es, dass eine
Vielzahl von Einrichtungen die AVR konsequent anwendet
• Voraussetzung für die Anwendung der Öffnungsklauseln
1. Anwendung der AVR auf alle Dienstverhältnisse
2. Leiharbeitnehmer nach dem AÜG dürfen nur zur
kurzfristigen Überbrückung von Personalengpässen
eingesetzt werden
In einer Einrichtung mit mehr als 50 Mitarbeitenden ist
anzunehmen, dass eine Überbrückung kurzfristig ist, wenn
nicht mehr als 5 % Leiharbeitnehmer beschäftigt sind
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
Besitzstand
1. Errechnung der bisherigen Monatsvergütung
2. Ermittlung der Vergleichsjahresvergütung
3. Errechnung der monatlichen Vergleichsvergütung
4. Feststellung der Besitzstandskategorie und Ermittlung des
neuen Entgelts
5. Ausnahmen
6. Errechnung Besitzstandszulage
7. Zukunft der Besitzstandszulage
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
Besitzstand
1. Errechnung der bisherigen Monatsvergütung
Monatsvergütung =
Gundvergütung
+
Ortszuschlag
+
Allgemeine Zulage
+
Vergütungsgruppenzulage
+
EGP Zulage
+
persönliche Zulage nach Tarifumstellung
(W-Gruppen und Ortszuschlag)
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
Besitzstand
2. Ermittlung der Vergleichsjahresvergütung
Monatsvergütung x 12,8214 + Urlaubsgeld
3. Errechnung der monatlichen Vergleichsverg.
Jahresvergleichsvergütung
: 13
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
Besitzstand
4. Fesstellung der Besitzstandskategorie und
Ermittlung des neuen Entgelts
Vergleich: der monatlichen Vergütung mit 105 % des Entgeltes der Basisstufe
der neuen Entgeltgruppe nach Anlage 2
a) neue Entgeltgruppe ermitteln
b) Vergleich
aa) monatiche Vergleichsvergütung x 100
=
%
Engelt der Basisstufe der neuen
Entgeltgruppe(Anlage 2)
oder
bb)
Vergleich des Betrags der monatlichen
Vergleichsvergütung mit der Erfahrungsstufe der
neuen Entgeltgruppe der Anlage 2
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
Besitzstand
c) Ergebnis:
•
=>
kleiner als 105%
bzw. niedriger als Erfahrungswert (Anlage 2)
•
gleich / größer als 105%
Engelt aus Anlage 3(2007)
=>
niedriger als 110%
•
Kategorie I
Kategorie II
Entgelt aus Anlage 5
(1. Stufe)
gleich/größer als 110%
=>
Kategorie III
Entgelt aus Anlage 5
(letzte Stufe)
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
Besitzstand
6. Errechnung Besitzstandszulage
Vergleichsjahresvergütung - Jahresentgelt =
Besitzstandszulage
13
Jahresentgelt
=
neues Monatsentgelt x 13
Kategorie I
=
Monatsentgelt aus Tabelle Anlage 3
Kategorie II
=
Monatsentgelt aus Tabelle 5 1. Stufe
Kategorie III
=
Monatsentgelt aus Tabelle 5 letzte Stufe
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
Besitzstand
7. Zukunft der Besitzstandszulage
a)
Besitzstände der Kategorie I sind spätestens
nach 8 Jahren aufgezehrt. Nach 8 Jahren ist bei der dann
gültigen Entgelttabelle die Erfahrungsstufe mit 105%
erreicht
b)
Besitzstände der Kategorie II sind spätestens nach 4
Jahren aufgezehrt
c)
Besitzstandszulagen der Kategorie III werden für die Dauer
des Dienstverhältnisses gezahlt (“Ewigkeitszulage”)
Ausnahme: Höhergruppierung
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
Berechnung Besitzstand
1. Errechnung der bisherigen Monatsvergütung
1. Beispiel: Krankenschwester (Kr 5 Stufe 3)
Monatsvergütung
=
Gundvergütung
1555,19
+
Ortszuschlag
524,13
+
Allgemeine Zulage
107,44
+
Vergütungsgruppenzulage
-------
+
EGP Zulage
46,02
+
persönliche Zulage nach Tarifumstellung
(W-Gruppen und Ortszuschlag)
------
2232,78
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
Berechnung Besitzstand
2. Ermittlung der Vergleichsjahresvergütung
Monatsvergütung x 12,8214 + Urlaubsgeld = Vergleichsjahresvergütung
2232, 78
332, 34
28959,71
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
Berechnung Besitzstand
3. Errechnung der monatlichen Vergleichsvergütung
Vergleichsjahresvergütung
=
monatliche Vergleichsvergütung
13
28959,71
=
2227,67
13
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
Besitzstandskategorien
4. Feststellung der Besitzstandskategorie und
Ermittlung des neuen Entgelts
monatliche Vergleichsvergütung:
weniger als 105 % des Entgelts der
Basisstufe der Entgeltgruppe nach Anlage 2 (Erfahrungsstufe)
monatliche Vergleichsvergütung:
mehr als 105%
monatliche Vergleichsvergütung:
mehr als 110%
Entgelt neu: EG 7 Basisstufe aus Anlage 3 (2007)
=
2070,90
Ist 2227,67 € weniger als 105% von EG 7, Basisstufe aus Anlage 2 ?
2227,67 € ist weniger als 2416.05 €
=
Katagorie I
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
6. Errechnung der Besitzstandszulage
Vergleichsjahresvergütung - Jahresentgelt
13
= Besitzstandszulage
28959,71 –
13
= 156,77 €
26921,70
=
2038,01
13
7. Zukunft der Besitzstandszulage
Besitzstandszulage baut sich durch die Anhebung der Tabelle 3
und Stufensteigerung ab
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
Berechnung Besitzstandszulage
über 105%
2. Beispiel: Krankenschwester (Kr 5 a, Stufe 6)
Monatsvergütung x 12,8214 + Urlaubsgeld
2437, 78
332, 34
monatliche Vergleichsvergütung:
= Vergleichsjahresvergütung:
31588, 09
31588,09 = 2429,85
13
2429,85 € ist mehr als 2416,05 € (105 % der Basisstufe der EG 7 aus Anlage 2 = EG 7,
Erfahrungsstufe)
Diese Krankenschwester ist in die Sonderstufe eingereiht
Krankenschwester erhält Entgelt nach Anlage 5 für das Jahr 2007
2416,05 € + Besitzstandszulage von 13.80 € (2429,85 - 2416,05)
=> Die Besitzstandszulage wird durch die Anhebung der Sonderstufe abgebaut
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007
Berechnung Besitzstandszulage
ab 110%
3. Beispiel: Krankenschwester (Kr 5 a Stufe 9)
Monatsvergütung x 12,8214 + Urlaubsgeld = Vergleichsjahresvergütung
2585,50
332,34
33482,07
monatliche Vergleichsvergütung:
2575,54
2575,54 € größer als 2531,10 € (110% der Basisstufe der EG 7 aus Anlage 2)
Entgelt in Höhe von 110% = 2531,10 €
Besitzstandszulage = 2575,54 - 2531,10 = 44, 44 EUR
44, 44 EUR als statische dauerhafte Besitzstandszulage
Vortrag Fachgruppe Personalwesen 20.03.2007