Verpflichtendes Kindergartenjahr

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Transcript Verpflichtendes Kindergartenjahr

Herzlich
Willkommen
LeiterInnentagung
2010
Ablauf
14:00 Uhr Verpflichtendes Kindergartenjahr
14:30 Uhr Bildungsrahmenplan Umsetzung
15:25 Uhr Pause
15:40 Uhr Gruppenarbeit
16:30 Uhr Plenum und Abschluss
17:00 Uhr Ende
Verpflichtendes
Kindergartenjahr
Umsetzung
Salzburg
Verpflichtendes
Kindergartenjahr
 Ziel: Beste Bildungsmöglichkeiten unabhängig von der
sozioökonomischen Herkunft
 15 a B-VG Vereinbarung zwischen Bund und den
Bundesländern
 Verankerung im § 13 a des Salzburger
Kinderbetreuungsgesetzes (KBG)
 Sonderförderung: § 2 c des Salzburger
Kinderbetreuungsgesetzes
Verpflichtendes
Kindergartenjahr
 Welche Kinder sind kindergartenpflichtig?
 Hauptwohnsitz im Land Salzburg
 Kinder, die vor dem 1. September des jeweiligen Jahres das 5.
Lebensjahr vollendet haben
 Wo kann das Kind die Kindergartenpflicht erfüllen?
 Öffentlicher oder privater Kindergarten, Übungskindergarten
 Alterserweiterte Gruppe
Verpflichtendes
Kindergartenjahr
 Beginn der Kindergartenpflicht
 September 2010
 Ausnahmen von der Verpflichtung
 Vorzeitiger Besuch der Volksschule
 Schwere Beeinträchtigung, medizinische Gründe
 Schwierige Wegverhältnisse
 Häusliche Erziehung
 Tagesbetreuung durch Tageseltern
Verpflichtendes
Kindergartenjahr
 Wie wird die Ausnahme beantragt?
 Beim Referat für Kinderbetreuung, Land Salzburg - mittels
Formular – Ausnahme von der Verpflichtung
 Umfang der Verpflichtung
 Beginnt mit dem 2. Montag im September und endet mit Beginn
der Hauptferien
 16 Stunden an mindestens 4 Werktagen pro Woche am Vormittag
 Zusatzmodul für 5 – Jährige zum BildungsRahmenPlan
Verpflichtendes
Kindergartenjahr
 Wann besteht keine Besuchspflicht?
 Generell an allen schulfreien Tagen (Weihnachtsferien,
Semesterferien, Osterferien, Pfingstdienstag, Sommerferien,
schulautonome Tage)
 Verhinderung wegen Krankheit des Kindes oder der Eltern
 Außergewöhnliches Ereignis, zB Todesfall in der Familie,
Naturkatastrophe
 Urlaubsbedingte Abwesenheit in der Dauer von höchstens 3
Wochen während des Kindergartenjahres
 Die Eltern haben die Kindergartenleiterin von jeder Verhinderung
zu benachrichtigen
Verpflichtendes
Kindergartenjahr
 Was tun die Gemeinden?
 Die Gemeinden müssen die Eltern bis Dezember auf die
Kindergartenpflicht hinweisen
 Die Gemeinden haben für jedes Kind mit Kindergartenpflicht einen
Platz anzubieten, eventuell auch durch Kooperationen
 Kindergartenpflichtige Kinder sind bevorzugt aufzunehmen
Verpflichtendes
Kindergartenjahr
 Kosten für die Eltern (§ 2 b KBG – Beitragsfreiheit)
 Für kindergartenpflichtige Kinder sind 20 Stunden pro Woche am
Vormittag (im Allgemeinen zwischen 8.00 und 12.00 Uhr)
kostenfrei
 Bei längerer Betreuung sind Elternbeiträge möglich
 Flexible Betreuung und besondere Angebote (z.B. Musik,
Bewegung, Sprache, kleine Gruppen, Montessori, etc.) sowie
Betreuung in den Ferienzeiten können kostenpflichtig sein
 Verpflegung kostenpflichtig, Bastelbeiträge möglich
Verpflichtendes
Kindergartenjahr
 Wer trägt die Kosten?
 Der Bund stellt Österreich weit 70 Millionen € pro Jahr zur
Verfügung
 § 2 c des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes: 850,-- € pro Kind
und Jahr
 Abwicklung über die Rechtsträger mit dem Land
 Kindergartenpflichtige Kinder sind mit Stichtag 15. September zu
melden, Auszahlung in 2 Teilbeträgen zum 1.12. und 1.3.
 Für Kinder, die eine Ausnahme von der Verpflichtung erhalten
haben, gibt es diese Mittel nicht
Verpflichtendes
Kindergartenjahr
 Was geschieht, wenn die Verpflichtung nicht erfüllt wird?
 Geldstrafe durch die Bezirksverwaltungsbehörde bis 500 €
möglich
Bundesländerübergreifender
BildungsRahmenPlan
Umsetzung
in Salzburg
Welcher Begriff kommt im
BRP am häufigsten vor?
Entstehung
 Alle Bundesländer haben sich auf die Inhalte des BRP
geeinigt
 Vergabe des Auftrages an das Charlotte Bühler Institut
 Druck und Layout - Bundesministerium für Unterricht,
Kunst und Kultur
 Umgang und Unterstützungsmaßnahmen je Bundesland
unterschiedlich
Inhalt und Aufbau
Erwartungen
Länderübergreifendes offenes Konzept zur Sicherung und Entwicklung
der pädagogischen Qualität
 Unterstützung der Teams und auch der einzelnen PädagogInnen, die
pädagogische Arbeit zu reflektieren
 Neue Perspektiven im pädagogischen Alltag
 Unterstützung bei der Erarbeitung von Themen
 Anregungen für die pädagogische Arbeit
 Intensivierung der Elternkooperation
 Impulse für die Gestaltung der räumlichen und materiellen Umgebung
 ...
Umsetzung Salzburg
 Salzburg in Form von Reflexionsfragen
 Fragen sind in unterschiedliche Bereiche gegliedert:
 Haltung und pädagogisches Handeln
 Raum und Material
 Erziehungspartnerschaft/Eltern
 Fragen an das Kind
 Im Blickpunkt 0-4 Jährige
Leitfaden
Reflexionsfragen
0-4
Reflexionsfragen
Aufgaben der Leiterin
 Verantwortung für die Umsetzung
 Schwerpunktsetzung
 Empfehlungen für die Auseinandersetzung
 Festlegen von einer oder mehreren Besprechungen, in der /
denen ausgewählte Reflexionsfragen im Team diskutiert werden
 Einzelne Reflexionsfragen sind Teil der regelmäßigen
Dienstbesprechungen
 Klausur zur Auseinandersetzung mit dem Thema (Fortbildung)
 Teamfortbildung mit externer Unterstützung
Aufgaben der
gruppenführenden PädagogIn
 Pro Jahr zumindest einen Bildungsbereich vertiefen
 Anregungen für die Auswahl:
 Bildungsbereich passt zum Jahresthema, Schwerpunktthema oder
zu einem Projekt
 Beobachtungen einzelner Kinder/Gruppe machen eine
Auseinandersetzung notwendig
 Vorlieben oder Lernfelder der PädagogInnen
 Auftrag der LeiterIn
 Auftrag der InspektorIn
Schriftliche
Arbeitsdokumentation
ist um folgende Punkte zu ergänzen:
 Jahresplanung
 Welches Thema wird gewählt?
 In welcher Form erfolgt die Auseinandersetzung?
 Jahresreflexion
 Was hat sich für die Kinder verändert?
 Was hat sich für die Eltern verändert?
 Was hat sich für die Pädagoginnen/Team verändert?
 Was hat sich im Bezug auf das Konzept verändert?
 Welche Änderungen gab es im Bezug auf das Material/Raumgestaltung?
 In welchem Bereich ist eine Weiterarbeit notwendig?
 Welche Fortbildung oder Fachliteratur unterstützt die Auseinandersetzung mit dem
Thema?
Kooperationen
 Eltern
 Vorstellen beim ersten Elternabend
 Vorstellen bei einem speziellen Elternabend
 Eltern können Einsicht in den BRP nehmen
 Ergänzung der eigenen Homepage
 Schriftliche Info in Elternbriefen
 Gestalten einer Pinwand
 Schule
 Grundlage für die Diskussion für einen eigenen Bildungsbegriff
Informationen
 BildungsRahmenPlan verbleibt in der Einrichtung auch beim
Wechsel der Fachkraft
 Umsetzung „Land Salzburg“ wird in die Mappe eingelegt,
flächendeckende Zusendung Herbst 2010
 Bei Neugründung von Gruppen: Anforderung von BRP unter
[email protected]
 Inhalt auch unter www.salzburg.gv.at/kinderbetreuung unter
Formulare und Downloads
und jetzt ...
Gruppenarbeit
 Welche Hilfen/Unterstützung erhalte ich durch den Bildungsplan?
Als Leiterin
Für meine Institution
Öffentlichkeit
 Welche zusätzlichen Ideen und Umsetzungsvorschläge gibt es?
 Meine Terminplanung:
Welche Termine und Schwerpunkte gibt es fürs Team (Klausur, Besprechungen ...)
Wie informiere ich die Eltern
Gespräch mit dem Träger
Planung der gruppenführenden Pädagogin
Schriftliche Arbeitsdokumentation (Jahresplanung, Jahresreflexion)
...
Schatzkiste
 Diskussion in 8 Gruppen
 1 Gruppensprecherin/Gruppensprecher
 Welche Anregungen für die Umsetzung kann ich noch
einbringen?
Wir danken für Ihre
Aufmerksamkeit
LeiterInnentagung
2010