Verpflichtendes Kindergartenjahr
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Transcript Verpflichtendes Kindergartenjahr
Herzlich
Willkommen
LeiterInnentagung
2010
Ablauf
14:00 Uhr Verpflichtendes Kindergartenjahr
14:30 Uhr Bildungsrahmenplan Umsetzung
15:25 Uhr Pause
15:40 Uhr Gruppenarbeit
16:30 Uhr Plenum und Abschluss
17:00 Uhr Ende
Verpflichtendes
Kindergartenjahr
Umsetzung
Salzburg
Verpflichtendes
Kindergartenjahr
Ziel: Beste Bildungsmöglichkeiten unabhängig von der
sozioökonomischen Herkunft
15 a B-VG Vereinbarung zwischen Bund und den
Bundesländern
Verankerung im § 13 a des Salzburger
Kinderbetreuungsgesetzes (KBG)
Sonderförderung: § 2 c des Salzburger
Kinderbetreuungsgesetzes
Verpflichtendes
Kindergartenjahr
Welche Kinder sind kindergartenpflichtig?
Hauptwohnsitz im Land Salzburg
Kinder, die vor dem 1. September des jeweiligen Jahres das 5.
Lebensjahr vollendet haben
Wo kann das Kind die Kindergartenpflicht erfüllen?
Öffentlicher oder privater Kindergarten, Übungskindergarten
Alterserweiterte Gruppe
Verpflichtendes
Kindergartenjahr
Beginn der Kindergartenpflicht
September 2010
Ausnahmen von der Verpflichtung
Vorzeitiger Besuch der Volksschule
Schwere Beeinträchtigung, medizinische Gründe
Schwierige Wegverhältnisse
Häusliche Erziehung
Tagesbetreuung durch Tageseltern
Verpflichtendes
Kindergartenjahr
Wie wird die Ausnahme beantragt?
Beim Referat für Kinderbetreuung, Land Salzburg - mittels
Formular – Ausnahme von der Verpflichtung
Umfang der Verpflichtung
Beginnt mit dem 2. Montag im September und endet mit Beginn
der Hauptferien
16 Stunden an mindestens 4 Werktagen pro Woche am Vormittag
Zusatzmodul für 5 – Jährige zum BildungsRahmenPlan
Verpflichtendes
Kindergartenjahr
Wann besteht keine Besuchspflicht?
Generell an allen schulfreien Tagen (Weihnachtsferien,
Semesterferien, Osterferien, Pfingstdienstag, Sommerferien,
schulautonome Tage)
Verhinderung wegen Krankheit des Kindes oder der Eltern
Außergewöhnliches Ereignis, zB Todesfall in der Familie,
Naturkatastrophe
Urlaubsbedingte Abwesenheit in der Dauer von höchstens 3
Wochen während des Kindergartenjahres
Die Eltern haben die Kindergartenleiterin von jeder Verhinderung
zu benachrichtigen
Verpflichtendes
Kindergartenjahr
Was tun die Gemeinden?
Die Gemeinden müssen die Eltern bis Dezember auf die
Kindergartenpflicht hinweisen
Die Gemeinden haben für jedes Kind mit Kindergartenpflicht einen
Platz anzubieten, eventuell auch durch Kooperationen
Kindergartenpflichtige Kinder sind bevorzugt aufzunehmen
Verpflichtendes
Kindergartenjahr
Kosten für die Eltern (§ 2 b KBG – Beitragsfreiheit)
Für kindergartenpflichtige Kinder sind 20 Stunden pro Woche am
Vormittag (im Allgemeinen zwischen 8.00 und 12.00 Uhr)
kostenfrei
Bei längerer Betreuung sind Elternbeiträge möglich
Flexible Betreuung und besondere Angebote (z.B. Musik,
Bewegung, Sprache, kleine Gruppen, Montessori, etc.) sowie
Betreuung in den Ferienzeiten können kostenpflichtig sein
Verpflegung kostenpflichtig, Bastelbeiträge möglich
Verpflichtendes
Kindergartenjahr
Wer trägt die Kosten?
Der Bund stellt Österreich weit 70 Millionen € pro Jahr zur
Verfügung
§ 2 c des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes: 850,-- € pro Kind
und Jahr
Abwicklung über die Rechtsträger mit dem Land
Kindergartenpflichtige Kinder sind mit Stichtag 15. September zu
melden, Auszahlung in 2 Teilbeträgen zum 1.12. und 1.3.
Für Kinder, die eine Ausnahme von der Verpflichtung erhalten
haben, gibt es diese Mittel nicht
Verpflichtendes
Kindergartenjahr
Was geschieht, wenn die Verpflichtung nicht erfüllt wird?
Geldstrafe durch die Bezirksverwaltungsbehörde bis 500 €
möglich
Bundesländerübergreifender
BildungsRahmenPlan
Umsetzung
in Salzburg
Welcher Begriff kommt im
BRP am häufigsten vor?
Entstehung
Alle Bundesländer haben sich auf die Inhalte des BRP
geeinigt
Vergabe des Auftrages an das Charlotte Bühler Institut
Druck und Layout - Bundesministerium für Unterricht,
Kunst und Kultur
Umgang und Unterstützungsmaßnahmen je Bundesland
unterschiedlich
Inhalt und Aufbau
Erwartungen
Länderübergreifendes offenes Konzept zur Sicherung und Entwicklung
der pädagogischen Qualität
Unterstützung der Teams und auch der einzelnen PädagogInnen, die
pädagogische Arbeit zu reflektieren
Neue Perspektiven im pädagogischen Alltag
Unterstützung bei der Erarbeitung von Themen
Anregungen für die pädagogische Arbeit
Intensivierung der Elternkooperation
Impulse für die Gestaltung der räumlichen und materiellen Umgebung
...
Umsetzung Salzburg
Salzburg in Form von Reflexionsfragen
Fragen sind in unterschiedliche Bereiche gegliedert:
Haltung und pädagogisches Handeln
Raum und Material
Erziehungspartnerschaft/Eltern
Fragen an das Kind
Im Blickpunkt 0-4 Jährige
Leitfaden
Reflexionsfragen
0-4
Reflexionsfragen
Aufgaben der Leiterin
Verantwortung für die Umsetzung
Schwerpunktsetzung
Empfehlungen für die Auseinandersetzung
Festlegen von einer oder mehreren Besprechungen, in der /
denen ausgewählte Reflexionsfragen im Team diskutiert werden
Einzelne Reflexionsfragen sind Teil der regelmäßigen
Dienstbesprechungen
Klausur zur Auseinandersetzung mit dem Thema (Fortbildung)
Teamfortbildung mit externer Unterstützung
Aufgaben der
gruppenführenden PädagogIn
Pro Jahr zumindest einen Bildungsbereich vertiefen
Anregungen für die Auswahl:
Bildungsbereich passt zum Jahresthema, Schwerpunktthema oder
zu einem Projekt
Beobachtungen einzelner Kinder/Gruppe machen eine
Auseinandersetzung notwendig
Vorlieben oder Lernfelder der PädagogInnen
Auftrag der LeiterIn
Auftrag der InspektorIn
Schriftliche
Arbeitsdokumentation
ist um folgende Punkte zu ergänzen:
Jahresplanung
Welches Thema wird gewählt?
In welcher Form erfolgt die Auseinandersetzung?
Jahresreflexion
Was hat sich für die Kinder verändert?
Was hat sich für die Eltern verändert?
Was hat sich für die Pädagoginnen/Team verändert?
Was hat sich im Bezug auf das Konzept verändert?
Welche Änderungen gab es im Bezug auf das Material/Raumgestaltung?
In welchem Bereich ist eine Weiterarbeit notwendig?
Welche Fortbildung oder Fachliteratur unterstützt die Auseinandersetzung mit dem
Thema?
Kooperationen
Eltern
Vorstellen beim ersten Elternabend
Vorstellen bei einem speziellen Elternabend
Eltern können Einsicht in den BRP nehmen
Ergänzung der eigenen Homepage
Schriftliche Info in Elternbriefen
Gestalten einer Pinwand
Schule
Grundlage für die Diskussion für einen eigenen Bildungsbegriff
Informationen
BildungsRahmenPlan verbleibt in der Einrichtung auch beim
Wechsel der Fachkraft
Umsetzung „Land Salzburg“ wird in die Mappe eingelegt,
flächendeckende Zusendung Herbst 2010
Bei Neugründung von Gruppen: Anforderung von BRP unter
[email protected]
Inhalt auch unter www.salzburg.gv.at/kinderbetreuung unter
Formulare und Downloads
und jetzt ...
Gruppenarbeit
Welche Hilfen/Unterstützung erhalte ich durch den Bildungsplan?
Als Leiterin
Für meine Institution
Öffentlichkeit
Welche zusätzlichen Ideen und Umsetzungsvorschläge gibt es?
Meine Terminplanung:
Welche Termine und Schwerpunkte gibt es fürs Team (Klausur, Besprechungen ...)
Wie informiere ich die Eltern
Gespräch mit dem Träger
Planung der gruppenführenden Pädagogin
Schriftliche Arbeitsdokumentation (Jahresplanung, Jahresreflexion)
...
Schatzkiste
Diskussion in 8 Gruppen
1 Gruppensprecherin/Gruppensprecher
Welche Anregungen für die Umsetzung kann ich noch
einbringen?
Wir danken für Ihre
Aufmerksamkeit
LeiterInnentagung
2010