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Ausbildung
Atemschutzausbildung
Atemschutz
ASGW OBM Hellfried Engel
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Atemschutzausbildung
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Rechtsgrundlagen
FwDV 7 / FwDV 2
UVV Feuerwehren
Untersuchung nach G 26 / 3
DIN - Normen
Atemschutzausbildung
Geräteprüfordnung
Herstellerhinweise
Einsatzlehre
vfdb Richtlinie (08/04)
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Atemschutzausbildung
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Atemschutzausbildung
Atemschutzgeräte zu tragen
bedeutet, schweren,
körperlichen Anforderungen
gewachsen zu sein.
Um Unfällen vorzubeugen,
sind folgende
Anforderungen festgelegt
worden:
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UVV-Feuerwehren
FwDV 7
EU - Richtlinien
G 26 / III
Anforderungen an den AGT
Mindestalter 18 Jahre
Nach Möglichkeit nicht über 50 Jahre
Tauglichkeit nach G 26 / III; Wiederholung alle 3 Jahre, bzw. jährlich
Ausbildung zum AGT, Feuerwehr- Grundausbildung, Sprechfunker
Atemschutzausbildung
Wiederholungsübungen / Weiterbildung
Teilnahme an mindestens einer Belastungsübung sowie einer
einsatztaktischen Übung pro Jahr
Körperliche Leistungsfähigkeit (> 80 kj)
Kein Bart oder Koteletten im Bereich des Dichtrahmens der Maske
Disziplin, Zuverlässigkeit, Zusammenarbeit
Kein Einsatz bei Krankheit, Alkohol- bzw. Medikamenteneinfluß oder
sonstige Einschränkungen der Leistungsfähigkeit
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Anforderungen an den AGT
Teilnahme an mindestens einer Belastungsübung in
einer Atemschutzübungsanlage,
Atemschutzausbildung
sowie einer einsatztaktischen Übung pro Jahr.
Einsatzkräfte, die diese Anforderungen
nicht erfüllen, dürfen nicht unter
Atemschutz eingesetzt werden.
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Einsatzfähigkeit
Wann ist ein Atemschutzgeräteträger nicht einsatzfähig?
 Keine gültige Untersuchung nach G 26.3
 Bei aktueller Erkältung/Erkrankung
oder bei Unwohlsein
 Unter Alkohol-, Medikamenten- oder
Drogeneinfluss
Atemschutzausbildung
 Nach schwerer Krankheit
 Wenn erforderliche Sehhilfe nicht
vorhanden
 Bart/Haare im Dichtbereich der Maske
Der Atemschutzgeräteträger muss selbst mitteilen,
dass er nicht einsatzfähig ist!!!
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Atemschutzausbildung
Aufgaben
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Verantwortlichkeit
Atemschutzausbildung
Der Träger der Feuerwehr ist als Unternehmer nach
GUV 20.14 für die Sicherheit bei der Verwendung von
Atemschutzgeräten verantwortlich.
Bei der ordnungsgemäßen Durchführung des
Atemschutzes, der Aus- und Fortbildung einschließlich
der regelmäßigen Einsatzübungen und der
Überwachung der Fristen wird der Unternehmer vom
Leiter der Feuerwehr unterstützt. ( Wehrleiter)
Der Leiter der Feuerwehr kann die ihm obliegenden
Pflichten an andere Personen übertragen
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Aufgabe und Verantwortung des AGT
Einsatz von Atemschutzgeräten nur nach Auftrag
Gerätekontrolle vor dem Einsatz
Einsatzgrundsätze beachten
Atemschutzausbildung
Atemschutzgeräte wieder einsatzbereit machen
Kurzprüfung
Mängel melden
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Aufgaben der verantwortlichen
Führungskraft im Einsatz
Sicherstellen der Einhaltung der Einsatzgrundsätze im Atemschutz.
Atemschutzausbildung
Sicherstellen der Atemschutzüberwachung.
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Jeder Atemschutzgeräteträger ist für
seine Sicherheit eigenverantwortlich!
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Atemschutzausbildung
Vielen Dank !
Dies und noch mehr unter:
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