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Beauftragter für Migration bei der
Agentur für Arbeit Hagen
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Angebote für Menschen mit
Migrationshintergrund
Definition „Migrant/Migrationshintergrund“ nach
dem Mikrozensus
Nach der gängigen Definition des Mikrozensus zählen zu den in
Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund…
Alle nach 1949 in das heutige Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland Zugewanderten
Alle in Deutschland geborenen Ausländer
Alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem
nach 1949 Zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland
geborenen Elternteil
Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012
Seite 2
Hintergrund/Statistiken
Rund 24% der Bevölkerung von NRW hat einen
Migrationshintergrund, davon:
 ohne Schulabschluss
 ohne beruflichen Abschluss
 ohne Anerkennung von Abschlüssen
Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012
584.000
1.908.000
500.000
Seite 3
Hintergrund/Statistiken - NRW Januar 2011
Gesamt
Arbeitslose 777.135
SGB II
SGB III
557.124
220.011
ALO-Quote 8,6%
SGB II
SGB III
6,2%
2,4%
Ausländer
161.016 (20,7%)
134.514
26.502
(24,1%)
(12,0%)
20,0%
16,7%
3,3%
Der eigentliche Wert bei den Migranten ist deutlich höher
Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012
Seite 4
Bevölkerungsstand
Ausländer in NRW
Herford
13,6
Rheine
14,2
Bevölkerungsanteil 10,5 %
Anteil an Arbeitslosen 20,7 %
Coesfeld
11,0
Münster
16,7
Bielefeld
23,9
Ahlen
17,5
Recklinghausen
17,7
Wesel
14,1
GE
22,6
OB
DU 24,6
27,3
E
21,9
Dortmund
22,8
Paderborn
12,2
Soest
13,7
Hagen
20,8
Krefeld
17,2
Mönchengladbach
19,6
Düsseldorf
28,2
W
26,1
Meschede
13,3
Iserlohn
20,1
SG
26,7
Köln
31,1
Aachen
19,7
BO
19,8
Hamm
18,6
Detmold
14,0
Bergisch Gladbach
18,7
Siegen
15,3
Düren
15,6
Brühl
17,9
Bonn
21,2
Anteil der ausländischen Arbeitslosen an allen Arbeitslosen
in %
bis 14,9
15,0 - 18,9
19,0 - 24,9
ab 25,0
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2010
Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012
Seite 5
Bevölkerungsstand Ennepe-Ruhr-Kreis
Die Einwohnerzahl im Ennepe-Ruhr-Kreis beträgt 332.729 (Stand: 31.12.2009), darunter sind 25.891 Ausländer. Dies entspricht 7,8
Prozent der Gesamtbevölkerung im Ennepe-Ruhr-Kreis.
Herkunftsstaat
Ausländer
Gesamtanzahl Ausländer
Insgesamt
Türkei
Italien
Griechenland
Polen
Portugal
Kosovo, Republik
Serbien, Republik
Bosnien und Herzegowina
Kroatien
Niederlande
Russische Föderation
Sri Lanka
Österreich
Spanien
Kasachstan
China
Frankreich
Rumänien
Irak
restliche Staaten
Jochen GrünJochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012
Stand: 31.12.2009
25.891
7.356
3.347
1.929
1.607
1.285
1.031
942
755
616
446
445
331
309
280
266
169
168
170
189
4.250
Gesamtanzahl
%
100%
28,41
12,93
7,45
6,21
4,96
4,03
3,98
2,92
2,38
1,72
1,72
1,28
1,19
1,08
1,03
0,65
0,65
0,66
0,73
16,41
Seite 6
Potenziale von Migranten (Witten Dezember 2011)
Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012
Seite 7
Potenziale von Migranten
Zweisprachigkeit
interkulturelle Kompetenzen
Lernbereitschaft
Flexibilität
größere Bereitschaft zur Existenzgründung
nicht anerkannte Abschlüsse
Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012
Seite 8
Gemeinsame Aufgabe
Zielgruppe erreichen/Zugänge schaffen
 gezielte Veranstaltungen in den JC/ AA
 externe Veranstaltungen („Kunden abholen“)
 Zusammenarbeit mit externen Stellen
besondere Ansprache
 Bilinguales Informationsmaterial
 Beteiligung an Aktionstagen
 Teilnahme/Organisation von interkulturelle Veranstaltungen
 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012
Seite 9
Gemeinsame Aufgabe
Abbau der Hemmnisse
 Sprache
 Integrationssprachkurse
 ESF/BAMF berufsbezogene Sprachkurse
 Schulische/berufliche Defizite/Qualifizierung




Schulabschluss erwerben/nachholen
Berufsabschluss erwerben/nachholen
gezielte Förderungen
Existenzgründung
Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012
Seite 10
Sprachkurse
Möglichkeiten der Sprachförderung:

1. Integrations(sprach)kurs

2. Berufsbezogener Sprachkurs
Beide Kurse werden durch das Bundesamt für Migranten und
Flüchtlinge über lokale Sprachkursträger angeboten.
Für die Teilnahme von Kunden an den Kursen entstehen den
JobCentern und den Agenturen keine Kosten.
Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Dezember 2011
Seite 11
1. Integrationskurs
Grundsätzlicher Anspruch für
 alle Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung
 deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund
Zuweisung i.d.R. bereits durch Ausländerbehörde
„Bestandsausländer“ können sich direkt an Träger wenden
Dauer: i.d.R. 645 Std. (zus. 300 Std. für Wiederholung möglich)
 Basiskurs
 Aufbausprachkurs und
 Orientierungskurs
Finanzierung durch BAMF
 Eigenbeteiligung TN: 1 €/Std
 Kostenbefreiung für Bedürftige möglich
Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012
Seite 12
2. Berufsbezogener Sprachkurs
Teilnahmevoraussetzungen
 Migrationshintergrund - Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle
 nicht ausreichende Sprachkenntnisse
 gesicherter Aufenthaltsstatus
 Leistungsbezug nach SGBII oder SGB III oder Nichtleistungsempfänger
 Empfehlung: Die Teilnahme an einem Integrationssprachkurs sollte erfolgt
sein
Dauer: max. 730 Std.
Finanzierung durch ESF
In 2011 standen für NRW 8.079 Plätze zur Verfügung; 2012 ähnliche
Platzzahl
Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012
Seite 13
Berufsbezogener Sprachkurs - Verfahren
Feststellung der Notwendigkeit der Sprachförderung (z.B. Deutschtest
PD)
Erstellung Meldebogen (BK-Text-Browser)
 Aushändigung an den Kunden und
 Zusendung an das BAMF
Weiterleitung an einen Sprachkursträger (freie Auswahl des Kunden)
Träger führt Profiling durch und legt notwendigen Kurs fest
Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012
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Berufsbezogener Sprachkurs - Inhalt
1. Deutschunterricht
 Vermittlung von Wörtern, Grammatik und Redewendungen, die
notwendig sind, um kompetent mit Kollegen, Kunden und
Vorgesetzten sprechen zu können.
 Verstehen von anspruchsvollen Texten und Umgang mit E-Mails und
Briefen
 Allgemeine Sprachkenntnisse für das Berufsleben.
2. Qualifizierung/Ergänzung des Deutschunterrichts mit
 Fachunterricht und ggf.
 Praktikum und
 Betriebsbesichtigungen
Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012
Seite 15
Berufsbezogener Sprachkurs - Inhalt
Die Qualifizierung richten sich nach Kenntnisstand und Bedarf der TN
Inhalt Fachunterricht:
 Allgemeine und spezielle Berufskunde
 Bewerbungstraining
 Mathematik und EDV
>Anwendung und Ausweitung des Gelernten im praktischen Teil<
Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012
Seite 16
Ziele der Förderung Vermittlungsbudget
Schaffung einer flexiblen, bedarfsgerechten und unbürokratischen
Förderleistung
Förderung aus dem VB ist eine Ermessensleistung
Abbau der Hemmnisse des Kunden stehen im Vordergrund,
damit Bestandteil der Ziel- und Eingliederungsvereinbarung
damit sollen die in der Ziel- und Eingliederungsvereinbarung festgelegten
Ziele unterstützt werden
keine gesetzlichen Vorgaben, dadurch hohe Anforderungen an das
Verantwortungsbewusstsein der Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte
jede Agentur stellt einen angemessenen Teil des Eingliederungstitels für die
Förderung aus dem VB bereit
Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012
Seite 17
Anspruchsvoraussetzungen
Förderungsfähiger Personenkreis
 Arbeitslose (§ 16 SGB III)
oder
 Ausbildungsuchende (§ 15 S.1 SGB III), die bei der AA gemeldet sind und
eine berufliche Ausbildung bei einem Arbeitgeber anstreben
oder
 Ausbildungsuchende (§ 15 S.1 SGB III), die die Ausbildungsgänge an Fachund Berufsfachschulen sowie Berufsakademien anstreben, wenn sie einen
Ausbildungsvertrag mit einem Arbeitgeber abschließen
oder
 Ausbildungsuchende (§ 15 S.1 SGB III), die für eine versicherungspflichtige
Ausbildung ein Berufsgrundschuljahr absolvieren müssen
oder
 von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende (§§ 17 i.V.m. 5 S.2 und 3
SGB III). In sinngemäßer Anwendung des § 17 Nrn.2 und 3 können von
Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende auch sein:
Berufsrückkehrer (§ 20 SGB III), Hochschulabsolventen, Selbständige,
in Transfer- und Auffanggesellschaften Beschäftigte
Keine Förderung aus dem VB können Ausbildungsuchende erhalten, die eine
schulische Ausbildung oder ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis (z.B.
Beamtenanwärter) anstreben
Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012
Seite 18
Anspruchsvoraussetzungen
Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
Notwendigkeit
 durch die Leistungen aus dem VB müssen die Eingliederungschancen
deutlich verbessert werden (Eingliederung am 1. Arbeitsmarkt)
 keine Eigenleistungsfähigkeit des Kunden vorliegt
 Arbeitgeber erbringt keine oder voraussichtlich keine gleichartigen Leistungen
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Fördermöglichkeiten
…..dient zur Anbahnung oder Aufnahme einer
versicherungspflichtigen Beschäftigung
Zur Anbahnung gehören alle Aktivitäten, die mittelbar der Aufnahme einer
Beschäftigung dienen (z.B. Abbau von Vermittlungshemmnissen)
Kosten für Bewerbungen (z.B. Bewerbungsunterlagen, Vorstellungsreisen…)
Mobilität (z.B. Fahrzeug, Führerschein, Fahrkosten bei Arbeitsaufnahme…)
Arbeitsmittel (z.B. Arbeitskleidung, Arbeitsgeräte…)
Nachweise (z.B. Gesundheitszeugnis, Führungszeugnis…)
Unterstützung der Persönlichkeit (z.B. Friseurbesuch, Typberatung…)
Sonstige Kosten (Kaution, Reparaturkosten Fahrzeug…)
Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten
Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012
Seite 20
Versicherungspflicht
Förderfähig aus dem VB ist die
Anbahnung und Aufnahme einer
versicherungspflichtigen
Beschäftigung*
beruflichen
Ausbildung
versicherungspflichtigen
Beschäftigung* im
•EU-/EWR-Ausland und der
Schweiz
•mit einer Arbeitszeit von
mindestens 15 Stunden
*Maßgeblich ist die Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung
Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012
Seite 21
Versicherungspflicht
Nicht förderfähig aus dem VB sind:
Midi-Jobs für
Arbeitslosengeldempfänger
Beschäftigungen
in einer ABM
Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012
Beschäftigungen nach
dem
Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG)
Versicherungsfreie
Beschäftigungen /
Mini-Jobs
(§ 27 (5) SGB III)
Seite 22
Förderung aus dem Vermittlungsbudget
Nach Abs. 1 kann auch
die Anbahnung oder die
Aufnahme einer
versicherungspflichtigen
Beschäftigung mit einer
Arbeitszeit von mindestens
15 Std. wöchentlich im EWRRaum und in der Schweiz
gefördert werden
Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012
Seite 23
Förderung aus dem Vermittlungsbudget
Über den Umfang der zu erbringenden Leistungen entscheidet
die Agentur für Arbeit;
sie kann Pauschalen* festlegen.
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sind ausgeschlossen
Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget darf die anderen Leistungen nach dem
SGB III nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen
Die Förderung ist generell als Zuschuss zu gewähren
* Orientierungsrahmen
Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012
Seite 24
Antragstellung
Leistungen an Arbeitnehmer werden auf Antrag gewährt.
 Der Antrag kann formlos gestellt werden, also...
 schriftlich
 mündlich
 telefonisch
per e-Mail
 durch einen Bevollmächtigten
Der Antrag ist vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses zu stellen.
Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012
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Zuständigkeit
Wohnortsprinzip
 Die Gewährung von Leistungen an Arbeitnehmer erfolgt grundsätzlich bei der für den
Wohnort des Antragstellers zuständigen Agentur für Arbeit.
 Hält sich der Arbeitnehmer nicht an seinem Wohnort auf, ist die Agentur für Arbeit zuständig,
in dessen Bezirk der Arbeitnehmer bei Eintritt der leistungsbegründenden Tatbestände seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012
Seite 26
Förderung der beruflichen Weiterbildung
AN können bei Teilnahme an einer beruflichen
Weiterbildungsmaßnahme durch Übernahme
der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn
die Voraussetzungen des § 77 (1) S. 1 Nr. 1-3 SGB III
erfüllt sind
Nr. 1
Notwendigkeit
der Weiterbildung
+
Nr. 2
Beratung
durch
Vermittlungsfachkraft vor Beginn
der Teilnahme
+
Nr. 3
Zulassung der
Maßnahme und des
Trägers
Seite 27
Beratungspflicht durch die AA vor Beginn der Teilnahme
Was passiert bei der Beratung?
Wirkung
Wirtschaftlichkeit
und
Sparsamkeit
Passgenauigkeit
Eignungsfeststellung
Maßnahmeeignung
• Tätigkeitseignung
Aufnahmefähigkeit des
Erfolgssicherheit Arbeitsmarktes (individuelle
arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit)
Seite 28
Zulassung der Maßnahme und des Trägers
Eine Förderung ist
– auch wenn alle übrigen
Voraussetzungen vorliegen –
nur dann möglich,
wenn die Maßnahme
und
der Träger der Maßnahme
zur Förderung gem. §§ 84 u.85 SGB III
zugelassen sind.
Seite 29
Leistungen bei beruflicher Weiterbildung
Entgeltersatzleistungen
Leistungen
• Arbeitslosengeld bei
berufl. Weiterbildung
Weiterbildungskosten
§§ 79 - 83 SGB III
Kosten für auswärtige
Fahrkosten
Lehrgangskosten
§ 80
§ 81
Unterbringung und
Kinderbetreuungs-
Verpflegung
Kosten
§ 82
§ 83
Seite 30
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
Kontaktdaten
Jochen Grün
Tel: 02331/202-669
Fax: 02331/202-164
Mobil: 0160/93954428
E-Mail: [email protected]
Internet: www.arbeitsagentur.de
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