Präsentation_Praxiswissen_Mitabeiterbeteiligung [4972

Download Report

Transcript Präsentation_Praxiswissen_Mitabeiterbeteiligung [4972

1
Praxiswissen Mitarbeiterbeteiligung
WP/StB Rainer Weichhaus, RA Konstantin Maretis, LL.M.
Kernfragen
■ Warum Mitarbeiterbeteiligung?
■ Welche Mitarbeiterbeteiligungsmodelle bestehen?
■ Was sind die Vor- und Nachteile der Modelle?
■ Welcher rechtliche Rahmen ist zu beachten?
■ Welche Vorüberlegungen sind anzustellen?
2
3
Warum Mitarbeiterbeteiligung?
Gründe für Mitarbeiterbeteiligung
■ Erhöhung der Mitarbeitermotivation
■ Förderung der Identifikation mit dem Unternehmen
■ höhere Bindung der Mitarbeiter
■ ggf. Stärkung der Eigenkapitalbasis
■ evtl. Aufbesserung der Liquiditätslage
4
5
Welche Mitarbeiterbeteiligungsmodelle bestehen?
6
Mitarbeiterbeteiligung
Modelle
Mitarbeiterbeteiligung
materiell
Erfolgsbeteiligung
: Gegenstand der Präsentation
Kapitalbeteiligung
immateriell
Sonstige
Beteiligung
gesetzliche
Mitbestimmung
freiwillige
Mitbestimmung
7
Mitarbeiterbeteiligung
Erfolgsbeteiligungen (z.B. Tantieme)
keine
Mitwirkungsrechte
Gewinnbeteiligung
• Jahresüberschussbeteiligung
• Ausschüttungsbeteiligung
Ertragsbeteiligung
• Umsatzbeteiligung
Leistungsbeteiligung
• Produktionsbeteiligung
8
Mitarbeiterbeteiligung
Kapitalbeteiligungen
Eigenkapitalbeteiligung
abnehmende
Mitwirkungsrechte
Mezzanine Kapitalbeteiligung
Fremdkapitalbeteiligung
• GmbH-Geschäftsanteil
• Kommanditanteil
• Belegschaftsaktien
• Typisch Stille Beteiligung
• Genussrechte
• Partiarisches
Mitarbeiterdarlehen
9
Mitarbeiterbeteiligung
Sonstige Beteiligungen
zunächst keine
Mitwirkungsrechte
Anwartschaften
Virtuelle Beteiligungen
• Optionen (z.B. Stock
Options)
• Phantom Shares
keine
Mitwirkungsrechte
Virtuelle Optionen
• Stock Appreciation Rights
10
Was sind die Vor- und Nachteile der Modelle?
11
Erfolgsbeteiligungen – z.B. Tantieme
Vor- und Nachteile
Vorteile




geringer rechtlicher Aufwand
keine Gesellschafterstellung
Abzugsfähigkeit als Personalaufwand
Zahlungsverpflichtung grundsätzlich
nur bei Gewinnsituation
Nachteile
 Liquiditätsbelastung
 regelmäßig begrenzte
Motivationswirkung
Kapitalbeteiligung – z.B. GmbH-Geschäftsanteil
Vor- und Nachteile
Vorteile
 hohe Motivationswirkung wegen
Gesellschafterstellung
 Verbesserung Eigenkapitalquote
Nachteile
 Anteilszersplitterung
 Stimm-, Informations- und
Kontrollrechte für Mitarbeiter
 erheblicher Übertragungsaufwand
 Regelungen für Trennung erforderlich
 Einlage erforderlich
12
Mezzanine Kapital-Beteiligung – Typisch Stille Beteiligung
Vor- und Nachteile
Vorteile
 flexible Gestaltung
 ggf. handelsrechtliches Eigenkapital,
und steuerliches Fremdkapital
 nur Einsichtsrechte
(Jahresabschluss)
 psychologischer Effekt der
„gesellschaftsrechtlichen Beteiligung“
 grundsätzlich rechtsformunabhängig
Nachteile
 Einlage notwendig
 Mitarbeiterkündigung bei
Vertragsgestaltung bedenken
 Gesellschaftsrecht
 Kapitalertragsteuer
13
Mezzanine Kapital-Beteiligung – Genussrechte
Vor- und Nachteile
Vorteile
 variable Gestaltung möglich
 Beteiligung am Wertzuwachs des
Unternehmens möglich
 ggf. handelsrechtliches Eigenkapital
und steuerliches Fremdkapital
 keine gesellschaftertypischen
Mitwirkungs- oder Kontrollrechte
 grundsätzlich rechtsformunabhängig
Nachteile
 Einlage erforderlich
 keine Mitwirkungs- oder
Kontrollrechte, ggf. begrenzte
Motivationswirkung
 Gesellschaftsrecht
 Kapitalertragsteuer
14
Fremdbeteiligung – Partiarisches Mitarbeiterdarlehen
Vor- und Nachteile
Vorteile
 geringer rechtlicher Aufwand
 keine Stimm-, Informations- und
Kontrollrechte für Mitarbeiter
 Zinsen sind Betriebsausgaben
 Verbesserung der Liquiditätslage
Nachteile
 Finanzierungsaufwand für Mitarbeiter
 regelmäßig begrenzte
Motivationswirkung (Ausnahme:
Convertible Loan)
 Verschlechterung Eigenkapitalquote
 grundsätzlich Kapitalertragsteuer
15
16
Sonstige Beteiligung – Optionen
Vor- und Nachteile
Vorteile
 vor Optionsausübung keine
Einflussnahme
 zeitliche Verschiebung der
Beteiligung
 keine Liquiditätsbelastung
 bei Optionsausübung
Liquiditätszufluss
 Mitarbeiterrisiko auf etwaiges
Optionsentgelt beschränkt
Nachteile
 nach Optionsausübung Einlage
erforderlich
 ab Optionsausübung Einflussnahme
 Kapitalerhöhung bzw. Auskehrung
eigener Anteile
 ggf. Anteilszersplitterung
 ggf. Trennungsregelung
 ggf. Übertragungsaufwand
Sonstige Beteiligung – Optionen
Beispiel für „Stock Options“ (unter Berücksichtigung von Convertible Bonds)
■ Beispiel:
¬ Unternehmen gewährt Mitarbeiter Stock Option (Aktienoption)
¬ Die Stock Option berechtigt zum Kauf einer gewissen Anzahl von Aktien zu einem vorher bestimmten
Preis nach Ablauf eines vereinbarten Zeitraums
¬ Ist der Aktienwert gestiegen, erfolgt Ausübung der Option
¬ Mitarbeiter kann Wertzuwachs der Aktie durch Verkauf realisieren
¬ Stock Options werden durch Kapitalerhöhung oder eigene Anteile bedient




teilweise strittig, ob Einräumung der Aktien zu Ergebnisminderung führt
steuerpflichtiger Arbeitslohn erst bei Optionsausübung (Kurswert bei Verschaffung der Aktie > Übernahmepreis)
Veräußerungsbeschränkungen sind steuerlich unbeachtlich
In Abweichung zur Stock Option gewährt beim Convertible Bond (Wandelanleihe) Mitarbeiter bereits bei
Einräumung Geldbetrag
 Besteuerung von Convertible Bonds entspricht grundsätzlich der Besteuerung von Stock Options
17
Sonstige Beteiligung – Phantom Shares
Vor- und Nachteile
Vorteile
 insbesondere auf Barzahlung und
ggf. fiktive Dividendenausschüttung
gerichtet
 keine Einflussnahme
 keine Anteilsverwässerung
 Zahlungen sind Personalaufwand
 Begründung wohl ohne
Hauptversammlungsbeschluss
 Beteiligung am Wertzuwachs
 Liquiditätsabfluss ggf. erst beim Exit
Nachteile
 keine Mitwirkungs- bzw.
Kontrollrechte, ggf. begrenzte
Motivationswirkung
 Liquiditätsabfluss
18
Sonstige Beteiligung – Phantom Shares
Beispiel für „Phantom Shares“
■ Beispiel:
¬
¬
¬
¬
Unternehmen gewährt Mitarbeiter unentgeltlich Phantom Shares (fiktive Aktien)
Diese werden zu einem bestimmten Basiswert eingeräumt
Bei Zielerreichung (z.B. Exit) wird dem Mitarbeiter eine Barzahlung gewährt (Strike Yield)
Die Höhe des Strike Yields bemisst sich unter Zugrundelegung des beim Exit erzielten
Veräußerungspreises und des Basiswerts
 Mit den Phantom Shares wird die Mitarbeiterbeteiligung auf den Zeitpunkt des Exits hinausgeschoben
 Strike Yield ist grundsätzlich Betriebsausgabe
 Strike Yield ist steuerpflichtiger und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn
19
Sonstige Beteiligung – Stock Appreciation Rights
Vor- und Nachteile
Vorteile
 nicht auf Aktien, nur auf Barzahlung
gerichtet
 keine Einflussnahme
 keine Anteilsverwässerung
 Zahlungen sind Personalaufwand
 Begründung wohl ohne
Hauptversammlungsbeschluss
 Liquiditätsabfluss ggf. erst beim Exit
Nachteile
 keine Mitwirkungs- bzw.
Kontrollrechte, ggf. begrenzte
Motivationswirkung
 Liquiditätsabfluss
20
Sonstige Beteiligung – Stock Appreciation Rights
21
Beispiel für „Stock Appreciation Right“
■ Beispiel:
¬ Unternehmen gewährt Mitarbeiter Stock Appreciation Right (virtuelle Stock Option)
¬ Das Stock Appreciation Right berechtigt „virtuell“ zur Option eine gewissen Anzahl von Aktie zu einem
vorher bestimmten Preis nach Ablauf eines vereinbarten Zeitraums zu kaufen
¬ Die Ausübung der Option erfolgt „virtuell“
¬ Mitarbeiter erhält bei gestiegenem Aktienkurs Wertzuwachs in Form einer Barzahlung
 Barzahlung ist grundsätzlich Betriebsausgabe
 steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn
22
Welcher rechtliche Rahmen ist zu beachten?
23
Mitarbeiterbeteiligung
Wesentlicher rechtlicher Rahmen
Handelsrecht
Gesellschaftsrecht
Sozialrecht
Steuerrecht
Mitarbeiterbeteiligung
Insolvenzrecht
24
Welche Vorüberlegungen sind anzustellen?
25
Mitarbeiterbeteiligung
Vorüberlegungen
Rechte?
Förderung?
Begünstigte?
Vorüberlegungen
rechtliche
Auswirkungen?
Finanzierung?
Mitarbeiterbeteiligung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
26
27
Ihre Ansprechpartner
Rainer Weichhaus
Konstantin Maretis, LL.M.
Diplom-Kaufmann
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Partner
Rechtsanwalt
RBS RoeverBroennerSusat
RBS RoeverBroennerSusat
GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Auguste-Viktoria-Straße 118
Auguste-Viktoria-Straße 118
14193 Berlin
14193 Berlin
T +49 40 415 22-1900
T +49 30 208 88-1910
F +49 40 415 22-1194
F +49 30 208 88-1194
E [email protected]
E [email protected]
www.rbs-partner.de
www.rbs-partner.de
28
Locations
Berlin
Frankfurt am Main
Nuremberg
Auguste-Viktoria-Strasse 118
14193 Berlin
T +49 30 208 88-0
F +49 30 208 88-1999
Gervinusstrasse 15
60322 Frankfurt am Main
T +49 69 500 60-0
F +49 69 500 60-2050
Längenstrasse 14
90491 Nürnberg
T +49 911 60 07-0
F +49 911 60 07-2699
Rankestrasse 21
10789 Berlin
T +49 30 208 88-0
F +49 30 208 88-1999
Cologne
Dresden
Aachener Strasse 75
50931 Köln
T +49 221 912 84-50
F +49 221 912 84-56
Bautzner Strasse 17
01099 Dresden
T +49 351 45 15-0
F +49 351 45 15-2250
Hamburg
Leipzig
Potsdam
Domstrasse 15
20095 Hamburg
T +49 40 415 22-0
F +49 40 415 22-111
Petersstrasse 1 - 13
04109 Leipzig
T +49 341 339 70-600
F +49 341 339 70-611
Hebbelstrasse 27
14469 Potsdam
T +49 331 73 04 07-70
F +49 331 73 04 07-79
Munich
Herzog-Heinrich-Strasse 22
80538 München
T +49 89 350 00-0
F +49 89 350 00-2350
Greifswald
Steinbeckerstrasse 10
17489 Greifswald
T +49 3834 885 33-40
F +49 3834 885 33-44