EG-Maschinenrichtlinie/ CE

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Transcript EG-Maschinenrichtlinie/ CE

EG-Maschinenrichtlinie/
CE-Kennzeichnung
EG-Maschinenrichtlinie/
CE-Kennzeichnung
• Die Übereinstimmung von Maschinen mit den
Anforderungen der Maschinen-Richtlinie wird
durch die CE-Kennzeichnung sichtbar gemacht.
Das CE-Zeichen
CE steht für „Communautes Europèennes“
(Europäische Gemeinschaft).
• Gilt seit 01.01.1995
• Es zeigt, dass für die Maschine eine Konformitätserklärung
abgegeben worden ist.
• Bei besonders gefährlichen Maschinen muss zusätzlich eine EGBaumusterprüfung durchgeführt werden.
Maschinen mit hohem Gefährdungspotential sind:
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Holzbearbeitungsmaschinen
Bestimmte Arten von Pressen
Bolzensetzgeräte mit Treibladung
Hebebühnen für Fahrzeuge
Spritzgießgeräte mit Handentnahme
CE-Zeichen ist kein
• Qualitäts - Zeichen
• Herkunfts - Zeichen
• Normenkonformitäts Zeichen
• Ersatz für GS
CE-Zeichen
• ist ein
Verwaltungszeichen
• unterrichtet die
Überwachungsbehörden über die
Einhaltung der
Richtlinie
• hat keine
Zivilrechtliche
Haftungs-Freistellung
zur Folge
Aussehen des CE-Kennzeichens
Das CE-Kennzeichen hat
gemäß Muster des Anhangs
der Maschinenrichtlinie
auszusehen; die
Mindestgröße der
Buchstaben beträgt 5mm.
Die Höhe der Buchstaben
muss im angemessenen
Verhältnis zur Maschine
stehen und sich deutlich von
anderen Aufschriften
unterscheiden.
Anbringen des CE-Kennzeichens
Das CE-Kennzeichen soll auf dem Typenschild
angebracht werden, zumindest in der Nähe. Beides
wird als Maschinen-Kennzeichnung bezeichnet.
Sie enthält:
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•
Name und Anschrift des Herstellers
CE-Kennzeichnung
Serie, Typ, ggf. Seriennummer
Baujahr
Alle Daten müssen mit der
Betriebsanleitung übereinstimmen!!!
Inhalt der MaschinenRichtlinie
• Die Richtlinie umfasst
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den Betrieb
das Rüsten
die Wartung
den Transport
die Montage
die Demontage
• Maßstab sind
– der bestimmungsgemäße Einsatz
– der erwartende Gebrauch
Wo und für wen gilt das
Gesetz?
Das Gesetz gilt für alle Hersteller und deren
Bevollmächtigte, Importeure und Händler in den
Mitgliedsländern der EG, die Maschinen in Verkehr
bringen oder in Betrieb nehmen.
Für welche Maschinen gilt die EGMaschinenrichtlinie?
Eine Maschine ist nach der Maschinenrichtlinie als
solche definiert:
• Eine Gesamtheit von miteinander verbundenen Teile oder
Verbindungen von denen mindestens eines beweglich ist sowie von
Betätigungselementen, Steuer- und Energiekreisen usw.
• Die für eine bestimmte Anwendung wie die Verarbeitung, Behandlung,
Fortbewegung oder Aufbereitung eines Werkstoffes zusammengefügt
sind.
Keine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie ist:
– nicht selbständig „funktionsfähig“
– zuvor „in eine andere Maschine eingebaut“ worden
– mit anderen Maschinen zu einer Maschine zusammengebaut worden
Einzelne Schritte zur Inbetriebnahme
der Maschine
• Ohne Betriebsanleitung keine technische
Dokumentation
• Ohne technische Dokumentation keine
Konformitätserklärung zur EG-Richtlinie
• Ohne Konformitätserklärung keine CEKennzeichnung
• Ohne CE-Kennzeichnung kein
Inverkehrbringen der Maschine
Technische Dokumentation
• Für jede Maschine ist eine technische
Dokumentation nötig. Bestandteile sind:
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Gesamtplan der Maschine
Steuerkreispläne
eventuell Teilpläne und Berechnungen
Betriebsanleitung
Sicherheitstechnischer Steckbrief (Gefahrenanalyse)
Konformitätserklärung
• In der Konformitätserklärung versichert der
Hersteller, dass sein Produkt den Anforderungen der
EG-Maschinenrichtlinie entspricht:
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technische Dokumentation
Angaben über die Herstellerbeschreibung der Maschine
Erläuterung, wie die Sicherheitsanforderungen berücksichtigt wurden
Angabe, welche weiteren Richtlinien berücksichtigt wurden
Betriebsanleitung
• Die Konformitätserklärung muss in der
Landessprache und einer EG-Amtsprache
verfasst und jeder Maschine beigefügt werden.
Ziel und Zweck der
Maschinen-Richtlinie
• Ziele:
– Abbau technischer Handelshemmnisse
– freier Warenfluss innerhalb der EG
• Zweck:
– feste EG-Richtlinien, die die Sicherheit und
Gesundheit von Personen, Haustieren und
Sachen gewährleisten
• Anforderungen an Maschinen
– Jede in Verkehr gebrachte Maschine muss die
grundlegenden Sicherheits- und
Gesundheitsanforderungen erfüllen.
– Fehlende Normen können auch national
herangezogen werden.
• WICHTIG!!!
– Jede Maschine muss geprüft
werden ob neben der EGMaschinenrichtlinie auch andere
Richtlinien zu erfüllen sind.