Unvollständige Maschine

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Transcript Unvollständige Maschine

Wichtige Punkte aus MaschinenRichtlinie und Leitfaden
Montag, 11. April 2011
Wirtschaftskammer Österreich
Julius Raab Saal
Ing. Johann Zoder
Wichtige Punkte
1
Vorstellung







Ing. Johann ZODER
Tel.: 0699/19868388
E-Mail: [email protected]
Ehem. Geschäftsführer des FV der Maschinen- und
Stahlbau-Industrie Österreichs
Ehem. Geschäftsführer der Gütegemeinschaft
Wassertechnik GWT
Qualitäts-Manager, Qualitäts-Auditor
Zusammenarbeit mit technischen Büros bei
Risikobeurteilungen
http://www.fmmi.at/de/rahmenbedingungen/cekennzeichnung
http://www.brains-logx.at/
Wichtige Punkte
2
Vorweg






Was ich Ihnen sage, wird Ihnen nicht nur
Freude machen
Wir möchten Ansprechpartner sein
In Österreich können viele Fragen nicht
beantwortet werden
Interaktiv gestalten
Unterlagen stehen zur Verfügung
(Blue Guide, Richtlinien, Leitfäden, Gegenüberstellung
alt/neu, wichtige Abschnitte und Normenliste aus dem
Leitfaden, Fragen/Antworten, CE-Broschüren, u.a.)
Wichtige Punkte
3
Themen 1 – Zum Thema Leitfaden





Verbindlich ist nur der Richtlinientext
(nicht der Leitfaden)
Nur die englische Version des Leitfadens wird von
der Kommission überprüft
Die deutsche Übersetzung des Leitfadens 2.
Ausgabe zur Maschinen-RL 2006/42/EG ist nicht
wie erwartet erschienen.
Auch die 3. Ausgabe des Leitfadens zur
Maschinen-RL 2006/42/EG (in Englisch) ist nicht
wie angekündigt erschienen.
Wir müssen uns daher auf ein Korrektur-Exemplar
und auf Übersetzungen des englischen Leitfadens
stützen.
Wichtige Punkte
4
Themen 2
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
Unterschied Maschine / unvollständige Maschine
Gesamtheit von Maschinen – tiefgreifende
Verkettung
Wer darf die Konformitätserklärung unterzeichnen?
Gebrauchte Maschinen
Wesentliche Veränderung, neuerliches
Inverkehrbringen
Maschinen-RL und andere Richtlinien
Maschinen für Forschungszwecke
Harmonisierte Normen - Bedeutung
Trennende Schutzeinrichtungen
Sicherheitsbauteile
Für die technischen Unterlagen bevollmächtigte
Person
CE-Kennzeichnung
Wichtige Punkte
5
Thema 1
Unterschied Maschine / unvollständige
Maschine (Bauteil)
Wie war es bisher nach 98/37/EG?
Wie wird es nun nach 2006/42/EG?
Wichtige Punkte
6
Unterschied Maschine
„unvollständige Maschinen“



Nach 98/37/EG Artikel 4 (2) Die Mitgliedstaaten
dürfen das Inverkehrbringen von Maschinen nicht
verbieten, beschränken oder behindern, wenn diese
entsprechend der Erklärung des Herstellers oder seines
in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten gemäß Anhang II Abschnitt B in eine Maschine
eingebaut oder mit anderen Maschinen zu einer
Maschine im Sinne dieser Richtlinie zusammengefügt
werden sollen, außer wenn sie unabhängig
voneinander funktionieren können.
Zum besseren Verständnis wurde das dann
„Bauteil“ oder „Komponente“ genannt.
MSV § 1 (2) Diese Verordnung gilt auch für
Sicherheitsbauteile für Maschinen sowie für andere
Teile (Komponenten) von Maschinen, die selbständig
in Verkehr gebracht oder ausgestellt werden.
Wichtige Punkte
7
Bauteil (Komponente)
98/37/EG




Eine Maschine nach Artikel 4 (2), [also ein Bauteil/
Komponente], ist etwas, das aus mehreren Teilen
besteht, von denen mindestens einer bewegt wird und
das die Funktion nicht unabhängig erfüllen kann.
Wenn diese Maschinen/Bauteile unabhängig
funktionieren können, sind das Maschinen!!!
Aus der alten Richtlinie 98/37/EG:
Eine Maschine ist eine Gesamtheit von miteinander
verbundenen Teilen oder Vorrichtungen, von denen
mindestens eines beweglich ist, sowie gegebenenfalls
von Betätigungsgeräten, Steuer- und Energiekreisen
usw., die für eine bestimmte Anwendung, wie die
Verarbeitung, die Behandlung, die Fortbewegung und die
Aufbereitung eines Werkstoffes zusammengefügt sind,
Wichtige Punkte
8
Verantwortung des Herstellers
98/37/EG – Leitfaden § 142





Leitfaden § 142 Vertragliche Maßnahmen beim
Erwerb einer Baugruppe.
Von Baugruppenlieferanten bereitzustellende
Sicherheitsinformationen
Die vom "Monteur" benötigten Informationen
werden vom Lieferanten unaufgefordert mitgeteilt.
Es ist darauf hinzuweisen, dass Lieferanten, unabhängig
von der Art des Erzeugnisses, eine generelle
Informationspflicht haben. Das gilt für fertige
Maschinen ebenso wie für Baugruppen oder einfache
Bauteile. Diese generelle Informationspflicht ergibt sich
aus dem allgemeinen Vertragsrecht.
Kontakt / Vertrag zwischen den Partnern
Wichtige Punkte
9
Unvollständige Maschine



Richtlinie 2006/42/EG Artikel 2
g) „unvollständige Maschine“ eine
Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für
sich genommen aber keine bestimmte
Funktion erfüllen kann.
Ein Antriebssystem stellt eine unvollständige
Maschine dar. Eine unvollständige Maschine
ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen
oder in andere unvollständige Maschinen oder
Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen
zusammengefügt zu werden, um zusammen
mit ihnen eine Maschine im Sinne dieser
Richtlinie zu bilden;
Wichtige Punkte
10
Leitfaden zur neuen RL –
unvollständige Maschine



Auszug aus dem Leitfaden § 46:
„Eine Baugruppe, die fast eine Maschine bildet“
bedeutet, dass eine unvollständige Maschine ein
Produkt ist, das einer Maschine im Sinne von
Artikel 1(1)(a) ähnlich ist, sozusagen eine
Baugruppe bestehend aus verbundenen Teilen oder
Bestandteilen, von denen mindestens eines bewegt
wird, aber dem einige Elemente fehlen um ihre
spezifische Anwendung ausführen zu können.
Eine unvollständige Maschine muss daher weitere
Umbauten erfahren um endgültig eine Maschine
zu werden, welche ihre spezifische Anwendung
ausführen kann.
Wichtige Punkte
11
Leitfaden zur neuen RL –
unvollständige Maschine



Dieser weitere Umbau besteht nicht alleine aus dem
Anbau eines Antriebes an eine Maschine, die ohne
Antrieb geliefert wird, wenn das Antriebssystem in
die Konformitätsbewertung des Herstellers
einbezogen ist oder der Anschluss vor Ort oder mit
Energiequellen.
Unvollständige Maschinen sind auch von Maschinen,
die fertig zur Installation auf Transportmitteln
oder in Bauten, zu unterscheiden.
Maschinen, die ihre spezifische Anwendung ausführen
können, denen jedoch nur die notwendigen
Schutzeinrichtungen oder Sicherheitsbauteile
fehlen, sind nicht als unvollständige Maschinen
zu betrachten.
Wichtige Punkte
12
Leitfaden zur neuen RL –
Maschine





Richtlinie 2006/42/EG Artikel 2 Buchstabe a:
„Maschine“
eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar
eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft
ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit
miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von
denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für
eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind,
Leitfaden § 35 Produkte mit Teilen oder Vorrichtungen, die
nicht als eine Gesamtheit miteinander verbunden sind,
gelten nicht als Maschinen.
Damit ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass Maschinen
geliefert werden, bei denen bestimmte Teile aus
Lagerungs- oder Transportgründen abgebaut bzw.
zerlegt wurden. In diesen Fällen müssen Montagefehler bei
der Montage der Einzelteile durch eine entsprechende
Konstruktion und Ausführung der Maschine verhindert
werden.
Wichtige Punkte
13
Zusammenfassung






Es handelt sich auch dann um eine Maschine,
wenn jene Teile fehlen, die diese Maschine mit dem
Einsatzort verbinden oder
wenn der Antrieb fehlt oder
wenn die notwendigen Schutzeinrichtungen oder
Sicherheitsbauteile fehlen.
Gemeinsames Ziel ist: KEINE MASCHINE
OHNE CE-Kennzeichnung
Der, der eine unvollständige Maschine übernimmt




muss erkennen können, dass ihm die Aufgabe des
Inverkehrbringers zugedacht ist
muss dazu auch in der Lage sein
muss vom Baugruppen-Lieferanten unaufgefordert
Unterlagen erhalten.
Vertraglich vereinbaren – Kontakt der Partner
Wichtige Punkte
14
Thema 2
Gesamtheit von Maschinen
Tiefgreifende Verkettung
Wichtige Punkte
15
Gesamtheit von Maschinen 1







Richtlinie Artikel 2 Buchstabe a – vierter
Aufzählungspunkt
...
„Maschine“
...
eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne des ersten,
zweiten und dritten Gedankenstrichs oder von unvollständigen
Maschinen im Sinne des Buchstabens g, die, damit sie
zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden,
dass sie als Gesamtheit funktionieren,
Leitfaden § 38 Gesamtheiten von Maschinen
….. Aus der Begriffsbestimmung von Gesamtheiten von
Maschinen geht hervor, dass die Gesamtheiten so angeordnet
und gesteuert werden, dass sie als integrale Einheit
funktionieren, um den gleichen Zweck zu erfüllen. Damit eine
Gruppe von Maschineneinheiten oder unvollständigen
Maschinen als Gesamtheit von Maschinen gilt, müssen alle
folgenden Kriterien erfüllt sein:
Wichtige Punkte
16
Gesamtheit von Maschinen 2






die Einzelmaschinen werden zusammengebaut, um eine
gemeinsame Aufgabe ausführen zu können, beispielsweise
die Fertigung eines bestimmten Produkts;
die Einzelmaschinen sind funktional so miteinander verbunden,
dass der Betrieb einer einzelnen Maschine unmittelbar
den Betrieb anderer Maschinen oder der Anlage als Ganzes
beeinflusst und daher eine Risikobeurteilung für die gesamte
Anlage erforderlich ist;
die Einzelmaschinen verfügen über ein gemeinsames
Steuerungssystem.
Eine Gruppe von Maschinen, die miteinander verbunden
sind, bei der aber jede Maschine unabhängig von den
anderen funktioniert, gilt nicht als Gesamtheit von
Maschinen im obigen Sinne.
…
Wenn die betreffenden Einzelmaschinen als vollständige
Maschinen in Verkehr gebracht werden, die auch für sich
alleine betrieben werden könnten, müssen sie die CEKennzeichnung tragen und mit einer EG-Konformitätserklärung geliefert werden!!!
Wichtige Punkte
17
Gesamtheit von Maschinen 3



Leitfaden § 39 Gesamtheiten von Maschinen, die
aus neuen und bereits existierenden Maschinen
bestehen
1 Wenn durch das Auswechseln oder Hinzufügen einer
konstituierenden Einheit in einer bestehenden Gesamtheit
von Maschinen der Betrieb oder die Sicherheit des
restlichen Teils der Anlage nicht wesentlich
beeinflusst wird, kann die neue Einheit als Maschine
betrachtet werden, die der Maschinenrichtlinie unterliegt;
in diesem Fall sind nach den Bestimmungen der
Maschinenrichtlinie für diejenigen Teile der
Gesamtheit, die nicht von der Änderung betroffen
sind, keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Der Arbeitgeber ist weiterhin für die Sicherheit der
vollständigen Gesamtheit der Maschinen entsprechend
den innerstaatlichen Vorschriften für die Umsetzung der
Richtlinie 2009/104/EG verantwortlich
Wichtige Punkte
18
Gesamtheit von Maschinen 4


2 Wenn durch das Auswechseln oder Hinzufügen neuer
konstituierender Einheiten in einer bestehenden
Gesamtheit von Maschinen der Betrieb oder die
Sicherheit des restlichen Teils der Anlage
wesentlich beeinflusst wird oder die Gesamtheit
erheblich verändert wird, kann davon ausgegangen
werden, dass die Änderung als Aufbau einer neuen
Gesamtheit von Maschinen zu betrachten ist, auf
welche die Maschinenrichtlinie anzuwenden ist. In
diesem Fall muss die vollständige Gesamtheit,
einschließlich aller sie bildenden Einheiten, die
Bestimmungen der Maschinenrichtlinie erfüllen.
Dies kann auch verlangt sein, wenn eine neue
Gesamtheit von Maschinen aus neuen und gebrauchten
Einzelmaschinen aufgebaut wird.
Wichtige Punkte
19
Gesamtheit von Maschinen 5





Richtlinie Anhang I - 1.2.4.4 Gesamtheit von Maschinen
Sind Maschinen oder Maschinenteile dazu bestimmt
zusammenzuwirken, so müssen sie so konstruiert und gebaut
sein, dass die Einrichtungen zum Stillsetzen, einschließlich der
NOT-HALT-Befehlsgeräte, nicht nur die Maschine selbst
stillsetzen können, sondern auch alle damit verbundenen
Einrichtungen, wenn von deren weiterem Betrieb eine Gefahr
ausgehen kann.
Leitfaden § 203 Einrichtungen zum Stillsetzen von
Gesamtheiten von Maschinen
Wird eine Gesamtheit von Maschinen in unterschiedliche
Bereiche unterteilt, die von verschiedenen normalen
Stillsetzvorrichtungen und NOT-HALT-Befehlsgeräten gesteuert
werden, müssen diese Bereiche eindeutig abgegrenzt sein und
es muss eindeutig angegeben werden, welche Teile der
Gesamtheit von Maschinen zu welchem Bereich gehören.
Die Schnittstellen zwischen den Bereichen sind so zu gestalten,
dass durch den Weiterbetrieb eines Bereichs keine
Gefährdungssituationen in anderen Bereichen auftreten können,
die stillgesetzt wurden.
Wichtige Punkte
20
Geringfügige Verkettung im Sinne der
Maschinen-RL – siehe Leitfaden § 38




Ausgehend von der Schnittstellenbetrachtung
zwischen den einzelnen Maschinen ist zwischen
geringfügiger und tiefgreifender Verkettung zu
unterscheiden.
Geringfügige Verkettung liegt vor, wenn einzelne
Maschinen miteinander verbunden werden, jedoch
weiterhin selbsttätig Arbeit verrichten und
insbesondere die Sicherheitselemente (NOT-AUS) auf
die Einzelmaschine abgestellt werden.
Die Verkettung ist lediglich auf die
Transportfunktion des Produktes beschränkt.
Diesfalls sind die Einzelmaschinen jeweils zu
betrachten und dem Übereinstimmungsverfahren zu
unterziehen (mit der CE-Kennzeichnung zu
versehen).
Wichtige Punkte
21
Tiefgreifende Verkettung im Sinne der
Maschinen-RL – siehe Leitfaden § 38


Tiefgreifende Verkettung ist dann gegeben,
wenn einzelne Maschinen miteinander
verbunden sind, so dass sie einen Gesamtkomplex bilden und insbesondere auch in
sicherheitstechnischer Hinsicht eine Einheit
bilden (NOT-AUS, der die Gesamtmaschine
stillsetzt).
Diesfalls ist die Gesamtmaschine zu betrachten
und dem Übereinstimmungs-Verfahren durch
den Hersteller/Monteur zu unterziehen (mit der
CE-Kennzeichnung zu versehen).
Wichtige Punkte
22
Grundsätze, die
gemeinsam zu erreichen sind








Jede Maschine muss mit einer CE-Kennzeichnung versehen
sein, wenn sie in Verkehr gebracht wird
Jede tiefgreifend verkettete Gesamtheit von Maschinen
muss (zusätzlich) mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein,
wenn sie in Verkehr gebracht wird
Derjenige, der die CE-Kennzeichnung für die tiefgreifend
verkettete Anlage durchführt (Risikobeurteilung, technische
Unterlagen, CE-Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung)
sollte davon wissen, dass er Inverkehrbringer ist
muss dazu in der Lage sein
und muss die notwendigen Unterlagen von allen Lieferanten
von Maschinen und unvollständigen Maschinen zugeliefert
erhalten (abhängig vom know-how der Inverkehrbringers der
Anlage).
Jeder beteiligte Hersteller soll sich kundig machen, ob
eine tiefgreifende Verkettung vorliegt und wer diesfalls
die CE-Kennzeichnung der Gesamtheit von Maschinen
ausführt und wie er dazu beitragen kann.
Vertrag / Kontakt der Partner
Wichtige Punkte
23
Thema 3
Wer darf die Konformitätserklärung
unterzeichnen?
Wichtige Punkte
24
Was steht im Leitfaden zur
alten Richtlinie 98/37/EG






Leitfaden 762. 11 Name des Unterzeichners
Die Angabe des Namens des Unterzeichners ist deshalb
erforderlich, weil die Leserlichkeit der Unterschrift nicht
immer gegeben ist. Die Angabe des Unterzeichnernamens
ist ein Glaubwürdigkeitsmerkmal.
Leitfaden 763. Unterzeichner
…
Der Unterzeichner muß zur Vertretung seines Unternehmens
befugt sein. Dies bedeutet, daß der Unterzeichner ein
Rechtsgeschäft wie die Unterzeichnung der EGKonformitätserklärung aufgrund seiner Funktionen
rechtswirksam tätigen darf. Selten ist der
Unternehmensleiter als einzige natürliche Person zur
Vertretung des Unternehmens befugt. Entscheidungs- oder
Zeichnungsbefugnisse für Rechtsgeschäfte werden im
allgemeinen stillschweigend oder ausdrücklich übertragen.
Diese Befugnisübertragung lässt sich leicht anhand
des Organisationsschemas des Unternehmens
feststellen.
Wichtige Punkte
25
Was steht im Leitfaden zur
alten Richtlinie 98/37/EG



…
Die Übertragung der Zeichnungsbefugnis bedeutet
keine generelle Übertragung der Haftung für die
Anwendung der Richtlinie. Bringt ein beauftragter
Angestellter des Unternehmens auf einer EGKonformitätserklärung rechtsgültig seine Unterschrift
an, löst er damit die strafrechtliche und moralische
Haftung der verantwortlichen natürlichen Person
und gegebenenfalls des Unternehmens als
juristischer Person aus.
Es ist wünschenswert, dass die natürliche Person,
die sich vor Gericht für eine nichtkonforme Maschine
zu verantworten hat, mit dem Unterzeichner der
EG-Konformitätserklärung identisch ist.
Wichtige Punkte
26
Wer muss die Konformitätserklärung
unterzeichnen (interne Handlungsvollm.)?





Der relevante Richtlinientext aus 2006/42/EG lautet:
Auszug aus Anhang II A 10. Angaben zur Person, die zur
Ausstellung dieser Erklärung im Namen des Herstellers oder seines
Bevollmächtigten bevollmächtigt ist, sowie Unterschrift dieser
Person.
Der relevante Text aus dem Leitfaden lautet:
Leitfaden §383 10. Die Identität der Person, die vom Hersteller
oder seinem Bevollmächtigten für die Ausstellung der EGKonformitätserklärung bevollmächtigt worden ist, ist neben ihrer
Unterschrift anzugeben. Unter der Identität der Person ist die
Angabe von Name und Funktion dieser Person zu verstehen.
Die EG-Konformitätserklärung kann vom Geschäftsführer des
betreffenden Unternehmens oder einem anderen Vertreter des
Unternehmens unterzeichnet werden, dem diese Zuständigkeit
übertragen worden ist. Die EG-Konformitätserklärung ist vom
Hersteller oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und
aufzubewahren – siehe § 386: Anmerkungen zu Anhang II Teil 2.
Die Unterschrift kann auf Kopien der Konformitätserklärung
reproduziert werden, die der Maschine beiliegen.
Wichtige Punkte
27
Wer muss die Konformitätserklärung
unterzeichnen (interne Handlungsvollm.)?



Grundsätzlich ist die CE-Konformitätserklärung der
eigentliche Rechtsakt, der als Nachweis und Beleg
des Herstellers dient, dass die Firma die
Bestimmungen eingehalten hat.
Es sollte möglich sein, dass der Kunde überprüfen
kann, ob der Unterzeichner auch berechtigt ist,
diesen Rechtsakt im Namen der Firma vorzunehmen.
Das bedeutet, dass die Unterschrift etwa die
Qualität eines Geschäftsbriefes haben soll



Handelsregister - Firmennummer
Organigramm der Firma im Internet
wenn die Unterschrift so unwichtig wäre, dann hätte die
EU sie ja weggelassen
Wichtige Punkte
28
Thema 4
Gebrauchte Maschinen
Wichtige Punkte
29
Gebrauchte Maschinen - Leitfaden





Auszug aus dem Leitfaden
§72 Neue und gebrauchte Maschinen
Eine Maschine gilt als in Verkehr gebracht, wenn sie erstmals
in der EU in Verkehr gebracht wird. Die Maschinenrichtlinie gilt
für neue Maschinen, die in der EU in Verkehr gebracht
unabhängig davon, ob diese Maschinen in der EU oder
außerhalb der EU gefertigt werden.
Die Maschinenrichtlinie findet keine Anwendung auf
gebrauchte Maschinen.
Allerdings gibt es eine Ausnahme von dieser Grundregel. Die
Maschinenrichtlinie findet Anwendung auf gebrauchte
Maschinen, die erstmals außerhalb der EU in Verkehr
gebracht wurden, und wenn diese Maschinen in der Folge
erstmals in der EU in Verkehr gebracht werden. Die für das
erstmalige Inverkehrbringen derartiger gebrauchter Maschinen
in der EU verantwortliche Person muss, egal ob er der
Hersteller, Importeur, Händler oder Benutzer dieser Maschine
ist, alle in Artikel 5 der Richtlinie dargelegten Pflichten
erfüllen.
Wichtige Punkte
30
Gebrauchte Maschinen - Komment





Maschinen, die bereits vor 1995 in der Gemeinschaft
in Verkehr waren, sind weiterhin verkehrsfähig auch
ohne CE-Kennzeichnung (die ArbeitnehmerschutzBestimmungen gelten jedenfalls)
Maschinen, die nach 1995 in der Gemeinschaft in
Verkehr kamen, mussten bereits bei Inverkehrbringen
die CE-Kennzeichnung tragen
(Gebrauchte) Maschinen aus Drittstaaten kommen in
der Gemeinschaft erstmals in Verkehr und müssen die
CE-Kennzeichnung tragen (entweder sie haben die CEKennzeichnung bereits oder der Importeur muss aktiv
werden).
Maschinen, die erstmals in Ländern in Verkehr gebracht
wurden, welche in der Folge Mitglied der Europäischen
Union wurden, gelten als in der EU in Verkehr gebracht.
Wesentliche Veränderung siehe Thema 5
Wichtige Punkte
31
Thema 5
Wesentliche Veränderung,
neuerliches Inverkehrbringen
Wichtige Punkte
32
Inverkehrbringen von Produkten






Entgeltlich oder unentgeltlich
Neue und erneuerte Produkte aus der Gemeinschaft
Neue, erneuerte und gebrauchte Produkte aus
Drittstaaten
Durch Hersteller, Bevollmächtigten, jeden Dritten bei
manchen Richtlinien
Eigenimporte, Eigenanfertigung
Für Inbetriebnahme, wiederkehrende
Untersuchungen und Arbeitnehmerschutz gelten
andere nationale Bestimmungen (AschG,
Arbeitsmittel-VO, u.a. – Übernahme 89/655/EG,
2009/104/EG)
Wichtige Punkte
33
Erneuerte Produkte - Leitfaden




Leitfaden § 82 – Vor der erstmaligen Inbetriebnahme
veränderte Maschinen
In bestimmten Fällen werden Maschinen an einen Importeur
oder Händler verkauft, der diese dann auf Wunsch eines
Kunden vor der erstmaligen Inbetriebnahme der
Maschine verändert. Wurden die Änderungen vom
Hersteller vorgesehen oder genehmigt und sind sie durch die
Risikobeurteilung des Herstellers, die technischen Unterlagen
und die EG-Konformitätserklärung abgedeckt, bleibt die
ursprüngliche CE-Kennzeichnung des Herstellers gültig.
Wenn es sich andererseits um eine tief greifende Änderung
handelt (beispielsweise eine Funktionsänderung und/oder
Leistungsänderung der Maschine), die vom Hersteller weder
vorgesehen noch genehmigt wurde, verfällt die ursprüngliche
CE-Kennzeichnung des Herstellers und muss erneuert werden
– siehe § 72: Anmerkungen zu Artikel 2 Buchstabe h.
Derjenige, der die Änderung durchführt, gilt dann als
Hersteller und muss die in Artikel 5 Absatz 1 aufgeführten
Pflichten erfüllen.
Wichtige Punkte
34
Inverkehrbringen
wesentliche Änderung - Leitfaden §72



Auszug aus Leitfaden § 72
Darüber hinaus gilt die Maschinenrichtlinie für
Maschinen, die auf gebrauchten Maschinen
basieren, welche derart tief greifend umgebaut
werden, dass sie als neue Maschinen gelten
können. Es stellt sich damit die Frage, ab wann
ein Umbau einer Maschine als Bau einer neuen
Maschine gilt, welche der Maschinenrichtlinie
unterliegt.
Es ist nicht möglich, präzise Kriterien zu
formulieren, mit denen diese Frage in jedem
Einzelfall beantwortet werden kann. Wer eine
derartige überholte Maschine in Verkehr bringt oder
in Betrieb nimmt, sollte daher im Zweifelsfall mit
den zuständigen einzelstaatlichen Behörden
Rücksprache halten.
Wichtige Punkte
35
Erneuerte oder gebrauchte
Produkte - Zusammenfassung





Kennzeichnungsrichtlinien gelten nicht für
gebrauchte Produkte, die bereits in der
Gemeinschaft in Verkehr waren
Der Austausch von Verschleiß- oder
Ersatzteilen gilt nicht als wesentliche Änderung
Wesentlich geänderte Produkte gelten als neue
Produkte.
Die Frage ist, ab wann ist die Änderung
wesentlich.
Es kann nur der, der die Maschine kennt,
erkennen und bewerten, ob die Änderung
wesentlich ist bezüglich des
Sicherheitskonzeptes oder nicht.
Wichtige Punkte
36
Thema 6
Maschinen-RL und andere Richtlinien
Wichtige Punkte
37
Maschinen-RL und andere Richtlinien





Artikel 3
Spezielle Richtlinien
Werden die in Anhang I genannten, von einer Maschine
ausgehenden Gefährdungen ganz oder teilweise von
anderen Gemeinschaftsrichtlinien genauer erfasst, so gilt
diese Richtlinie für diese Maschine und diese
Gefährdungen nicht bzw. ab dem Beginn der Anwendung
dieser anderen Richtlinien nicht mehr.
Leitfaden § 89
Die Maschinenrichtlinie und
andere Binnenmarktrichtlinien
Nach Artikel 3 können die Bestimmungen der
Maschinenrichtlinie für Produkte im Anwendungsbereich
der Maschinenrichtlinie ganz oder teilweise durch
andere EU-Richtlinien abgelöst werden, die alle oder
einzelne der betreffenden Gefährdungen in genauerer
Form erfassen.
Wichtige Punkte
38
Maschinen-RL und andere Richtlinien

Richtlinie, die an Stelle der MaschinenRL
anzuwenden sind
 2009/48/EG Spielzeugrichtlinie
 89/686/EG Persönliche Schutzausrüstung
 93/42/EG Medizinprodukte
 95/16/EG Aufzugsrichtlinie - SGA der
MaschinenRL, die nicht in Anhang I der
Aufzugsrichtlinie enthalten sind, gelten jedoch
 2000/9/EG Seilbahnrichtlinie
Wichtige Punkte
39
Maschinen-RL und andere Richtlinien

Richtlinien, die für bestimmte
Gefährdungen an Stelle der MaschinenRL
anzuwenden sind





94/9/EG ATEX-Richtlinie - Der Verweis auf die
„speziellen Gemeinschaftsrichtlinien“ im
zweiten Absatz in Nummer 1.5.7 in Anhang I
der Maschinenrichtlinie ist als Verweis auf die
ATEX-Richtlinie zu verstehen
84/500/EWG Keramik für Lebensmittel
2009/105/EG einfache Druckbehälter
2009/142/EG Gasverbrauchseinrichtungen
97/23/EG Druckgeräte
Wichtige Punkte
40
Maschinen-RL und andere Richtlinien

Richtlinie, die zusätzlich zur MaschinenRL
anzuwenden sind







89/106/EWG Bauprodukte-Richtlinie
97/68/EG Emission von gasförmigen Stoffen aus
Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen
1999/5/EG Funkanlagen und
Telekommunikationsendeinrichtungen
2000/14/EG Schallemissionen von zur
Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten
und Maschinen
2002/95/EG Beschränkung der Verwendung
bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und
Elektronikgeräten
2004/108/EG EMV-Richtlinie
2005/32/EG Ökodesign-Richtlinie
Wichtige Punkte
41
Maschinen-RL und Nsp-RL


Nach der alten MaschRL war die Einstufung
von einer Risikobeurteilung abhängig.
Wenn die hauptsächliche Gefährdung
von el. Strom ausgeht, dann fällt das
Produkt nicht in die MaschRL sondern in die
NspRL.
Nach der neuen MaschRL gibt es eine
genaue Tabelle der el. Produkte, die nicht
in die MaschRL fallen sondern in die NspRL
(Artikel 1(2) k)). - Haushaltsgeräte
Wichtige Punkte
42
Elektrische Energieversorgung –
Maschinen-Richtlinie – Anhang I



1.5.1 Elektrische Energieversorgung
Eine mit elektrischer Energie versorgte Maschine
muss so konstruiert, gebaut und ausgerüstet sein,
dass alle von Elektrizität ausgehenden
Gefährdungen vermieden werden oder vermieden
werden können.
Die Schutzziele der Richtlinie 73/23/EWG
(2006/95/EG) gelten für Maschinen. In Bezug auf
die Gefährdungen, die von elektrischem Strom
ausgehen, werden die Verpflichtungen betreffend
die Konformitätsbewertung und das
Inverkehrbringen und/oder die Inbetriebnahme
von Maschinen jedoch ausschließlich durch die
vorliegende Richtlinie geregelt.
Wichtige Punkte
43
Elektrische Energieversorgung Leitfaden


Leitfaden § 222 Elektrizität
….Mit Nummer 1.5.1 Absatz 2 werden die
Sicherheitsanforderungen der Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG (früher Richtlinie 73/23/EWG
in der geänderten Fassung) auf Maschinen
übernommen. Der zweite Satz dieses Absatzes
stellt klar, dass die Verfahren der Niederspannungsrichtlinie, die sich auf Inverkehrbringen und
Inbetriebnahme beziehen, nicht auf Maschinen
anwendbar sind, welche der Maschinenrichtlinie
unterliegen. Die Konformitätserklärung für
Maschinen, die der Maschinenrichtlinie unterliegen,
darf also nicht auf die Niederspannungsrichtlinie
verweisen….
Wichtige Punkte
44
Thema 7
Maschinen für Forschungszwecke
Wichtige Punkte
45
Es unterliegt nicht der MaschinenRL
Maschinen für Forschungszwecke




Richtlinie Artikel 1 Absatz 2
h) Maschinen, die speziell für Forschungszwecke
konstruiert und gebaut wurden und zur
vorübergehenden Verwendung in Laboratorien
bestimmt sind;
Leitfaden § 60 Maschinen für
Forschungszwecke
Der Ausschluss gemäß Artikel 1 Absatz 2
Buchstabe h wurde aufgenommen, da es nicht als
zweckmäßig galt, Laborausrüstungen, die eigens für
die Erfordernisse bestimmte Forschungsvorhaben
konstruiert und ausgeführt werden, den
Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu
unterwerfen.
Wichtige Punkte
46
Es unterliegt nicht der MaschinenRL
Maschinen für Forschungszwecke


Der Ausschluss gilt daher nicht für Maschinen, die
ständig in Labors installiert sind und für
allgemeine Forschungszwecke verwendet werden
können, oder für Maschinen, die in Labors für
andere Zwecke als für Forschungsaufgaben
installiert wurden, beispielsweise für Prüfzwecke.
Dieser Ausschluss gilt nur für Einrichtungen, die für
vorübergehende Forschungszwecke konstruiert und
ausgeführt wurden, also für Einrichtungen, die
nach Abschluss der Forschungsarbeiten, für die
sie konstruiert und ausgeführt wurden, nicht mehr
weiterverwendet werden.
Wichtige Punkte
47
Thema 8
Harmonisierte Normen
Bedeutung und Nutzen
Wichtige Punkte
48
Bedeutung der harmonisierten Normen
Konformitätsbewertung nach MaschRL


Konformitätsbewertungsverfahren nach der
Richtlinie
Maschinen, die nicht in Anhang IV angeführt sind:


Maschinen, die in Anhang IV angeführt sind und bei
denen harmonisierte Normen eingehalten wurden




Hersteller in Eigenverantwortung
Hersteller in Eigenverantwortung oder
Baumusterprüfung mit Fertigungskontrolle oder
Qualitätsmanagement
Maschinen, die in Anhang IV angeführt sind und bei
denen harmonisierte Normen nicht oder nur teilweise
eingehalten wurden:


Baumusterprüfung mit Fertigungskontrolle oder
Qualitätsmanagement
Wichtige Punkte
49
Harmonisierte Normen







Internationale Normen (ISO)
Europäische Normen
(CEN, CENELEC, ETSI)
Nationale Normen (DIN, BSI u.a.)
Harmonisierte Normen
(Konformitätsvermutung)
Normen sind immer freiwillig anzuwenden
Wenn man harm. Normen beachtet, hat man
die „Konformitätsvermutung“ auf seiner Seite
Wenn man harm. Normen nicht beachtet,
muss man Gleichwertigkeit nachweisen
Wichtige Punkte
50
Harmonisierte Normen - Leitfaden



Leitfaden § 159 Risikobeurteilung und
harmonisierte Normen
Das Risikobeurteilungsverfahren wird durch die
Anwendung harmonisierter Normen
erleichtert, da in Typ-C-Normen (Fachnormen)
für Maschinen die wesentlichen Gefährdungen
beschrieben werden, die im Allgemeinen bei der
betreffenden Maschinenkategorie auftreten
können, und es werden Schutzmaßnahmen zur
Vermeidung der Gefährdung beschrieben.
Allerdings entbindet die Anwendung
harmonisierter Normen den Maschinenhersteller
nicht von der Pflicht, eine Risikobeurteilung
durchzuführen.
…
Wichtige Punkte
51
Harmonisierte Normen - Leitfaden


Leitfaden § 162 Harmonisierte Normen und der
Stand der Technik
…..In dieser Hinsicht setzt das Sicherheitsniveau,
das durch die Anwendung einer harmonisierten
Norm erreicht wird, einen Maßstab, der von allen
Herstellern der durch die Norm abgedeckten
Maschinenkategorie berücksichtigt werden muss, und
zwar auch von jenen Herstellern, die sich für die
Verwendung alternativer technischer Lösungen
entscheiden. Hersteller, die sich für Alternativlösungen
entscheiden, müssen nachweisen können, dass diese
Lösungen den grundlegenden SGA der Maschinenrichtlinie entsprechen und dabei den aktuellen Stand der
Technik berücksichtigen. Diese alternativen Lösungen
müssen daher ein Sicherheitsniveau bieten, das
mindestens gleichwertig mit dem
Sicherheitsniveau ist, das sich aus der Anwendung
der Spezifikationen der einschlägigen harmonisierten
Norm ergibt….
Wichtige Punkte
52
Thema 9
Trennende Schutzeinrichtungen
Wichtige Punkte
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Trennende Schutzeinrichtungen Richtlinie




1.4.2.1
Feststehende trennende
Schutzeinrichtungen
Die Befestigungen feststehender trennender
Schutzeinrichtungen dürfen sich nur mit
Werkzeugen lösen oder abnehmen lassen.
Die Befestigungsmittel müssen nach dem
Abnehmen der Schutzeinrichtungen mit den
Schutzeinrichtungen oder mit der Maschine
verbunden bleiben.
Soweit möglich dürfen trennende
Schutzeinrichtungen nach Lösen der
Befestigungsmittel nicht in der Schutzstellung
verbleiben.
Wichtige Punkte
54
Trennende Schutzeinrichtungen Leitfaden
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
§ 218 Feststehende trennende Schutzeinrichtungen
…..Nach dem zweiten Absatz in Nummer 1.4.2.1 müssen
die Befestigungsmittel von feststehenden trennenden
Schutzeinrichtungen an der trennenden Schutzeinrichtung
oder an der Maschine befestigt bleiben, wenn die
trennenden Schutzeinrichtungen abgenommen werden.
Durch diese Vorgabe soll das Risiko verringert werden,
dass eines oder mehrere Befestigungsmittel beim
Abnehmen der trennenden Schutzeinrichtungen
verlorengehen, beispielsweise bei Wartungsarbeiten.
Gehen Befestigungsmittel verloren, werden die
trennenden Schutzeinrichtungen möglicherweise nicht
wieder oder nur teilweise befestigt oder sie werden mit
Ersatzbefestigungsmitteln befestigt, die keine
ausreichende Festigkeit aufweisen, so dass die
Schutzeinrichtung ihre Schutzfunktion nicht in
angemessenem Maße erfüllen kann, wenn es zum Beispiel
darauf ankommt, herausgeschleuderte Teile
zurückzuhalten…..
Wichtige Punkte
55
Trennende Schutzeinrichtungen Leitfaden


….Diese Vorgabe gilt jedoch nicht unbedingt für
feststehende trennende Schutzeinrichtungen, die
beispielsweise nur dann entfernt werden, wenn die
Maschine vollständig überholt wird, wenn größere
Reparaturen an der Maschine durchgeführt werden sollen
oder wenn sie für den Transport an einen anderen
Aufstellungsort zerlegt wird.
Aus dem gleichen Grund muss diese Vorgabe
möglicherweise nicht auf die Gehäuse von Maschinen zur
Anwendung kommen, die für die Verwendung durch
Endverbraucher bestimmt sind und bei denen in der
Betriebsanleitung des Herstellers festgelegt ist, dass die
Reparaturen, bei denen das Entfernen dieser Gehäuse
notwendig ist, nur in einer Reparaturfachwerkstatt
durchgeführt werden dürfen. In diesem Fall sind die
Befestigungssysteme so zu wählen, dass sie sich nicht
auf einfach Weise entfernen lassen….
Wichtige Punkte
56
Wichtige Punkte
57
Thema 10
Sicherheitsbauteile
Wichtige Punkte
58
Sicherheitsbauteile - Richtlinie

(1) Diese Richtlinie gilt für die
folgenden Erzeugnisse:







a)
b)
c)
d)
e)
f)
Maschinen;
auswechselbare Ausrüstungen;
Sicherheitsbauteile;
Lastaufnahmemittel;
Ketten, Seile und Gurte;
abnehmbare Gelenkwellen;
g) unvollständige Maschinen.
Wichtige Punkte
59
Sicherheitsbauteile - Richtlinie




Sicherheitsbauteile gelten als Maschinen in
weiterem Sinne.
Das bedeutet: CE-Kennzeichnung nach der
Maschinen-RL
Zitat aus Richtlinie Artikel 2
c) „Sicherheitsbauteil“ ist ein Bauteil,





das zur Gewährleistung einer Sicherheitsfunktion dient,
gesondert in Verkehr gebracht wird,
dessen Ausfall und/oder Fehlfunktion die Sicherheit von
Personen gefährdet und
das für das Funktionieren der Maschine nicht erforderlich
ist oder durch für das Funktionieren der Maschine übliche
Bauteile ersetzt werden kann.
Eine nicht erschöpfende Liste von Sicherheitsbauteilen findet sich in Anhang V, der gemäß Artikel 8
Absatz 1 Buchstabe a aktualisiert werden kann;
Wichtige Punkte
60
Sicherheitsbauteile - Richtlinie
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
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
ANHANG V
Nicht erschöpfende Liste der
Sicherheitsbauteile im Sinne des Artikels 2
Buchstabe c
1. Schutzeinrichtungen für abnehmbare
Gelenkwellen.
2. Schutzeinrichtungen zur Personendetektion.
3. Kraftbetriebene bewegliche trennende
Schutzeinrichtungen mit Verriegelung für die in
Anhang IV Nummern 9, 10 und 11 genannten
Maschinen.
4. Logikeinheiten zur Gewährleistung der
Sicherheitsfunktionen…
…
Wichtige Punkte
61
Sicherheitsbauteile - Leitfaden



Leitfaden § 389 Nicht erschöpfende Liste der
Sicherheitsbauteile
Anhang V enthält eine Liste mit Beispielen von
Produkten, welche die Definition von
„Sicherheitsbauteilen“ erfüllen - siehe § 42:
Anmerkungen zu Artikel 2 Buchstabe c. Dabei ist zu
beachten, dass nur gesondert in Verkehr
gebrachte Bauteile als Sicherheitsbauteile gelten.
Die Liste in Anhang V ist aufzählend nicht
erschöpfend; jedes Bauteil, das die Definition in
Artikel 2 Buchstabe c erfüllt, gilt daher als
Sicherheitsbauteil, welches der Maschinenrichtlinie
unterliegt, selbst wenn es nicht in dieser Liste
aufgeführt ist.
Wichtige Punkte
62
Thema 11
Für die technischen Unterlagen
bevollmächtigte Person
Wichtige Punkte
63
EG-Konformitätserklärung - Richtlinie

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

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
Anhang II Teil 1 Abschnitt A (Fortsetzung)
...
Die EG-Konformitätserklärung muss folgende
Angaben enthalten:
1. Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift
des Herstellers und gegebenenfalls seines
Bevollmächtigten;
2. Name und Anschrift der Person, die
bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen
zusammenzustellen; diese Person muss in der
Gemeinschaft ansässig sein;
…..
Wichtige Punkte
64
EG-Konformitätserklärung - Leitfaden
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
Leitfaden § 383 Inhalt der EG-Konformitätserklärung
2 Die Person, die bevollmächtigt ist, die technischen
Unterlagen zusammenzustellen, ist eine natürliche oder
juristische Person, die in der EU ansässig ist und als
Antwort auf ein begründetes Verlangen der
Marktaufsichtsbehörden eines der Mitgliedstaaten vom
Hersteller mit der Zusammenstellung und Bereitstellung der
relevanten Teile der technischen Unterlagen beauftragt
wurde – siehe § 98: Anmerkungen zu Artikel 4 Absatz 3
und Absatz 4, und § 393: Anmerkungen zu Anhang VII
Teil A 2 und 3.
Die Person, die bevollmächtigt ist, die technischen
Unterlagen zusammenzustellen, ist in dieser Funktion nicht
für Konstruktion, Fertigung oder Konformitätsbewertung
der Maschine, für die Erstellung der in den technischen
Unterlagen enthaltenen Dokumente, für die Anbringung der
CE-Kennzeichnung oder für die Ausstellung und
Unterzeichnung der EG-Konformitätserklärung zuständig.
Wichtige Punkte
65
Thema 12
CE-Kennzeichnung
Wichtige Punkte
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CE-Kennzeichnung - Richtlinie
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ANHANG III
CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ mit
folgendem Schriftbild:….
Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung
müssen die hier wiedergegebenen Proportionen gewahrt
bleiben.
Die Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen annähernd
gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm. Bei kleinen
Maschinen kann diese Mindesthöhe unterschritten werden.
Die CE-Kennzeichnung ist in unmittelbarer Nähe der
Angabe des Herstellers oder seines Bevollmächtigten
anzubringen und in der gleichen Technik wie sie
auszuführen.
Wenn das Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung
nach Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe c bzw. Artikel 12 Absatz 4
Buchstabe b angewandt wurde, ist der CE-Kennzeichnung die
Kennnummer der benannten Stelle anzufügen.
Wichtige Punkte
67
CE-Kennzeichnung - Leitfaden
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§ 387
Schriftbild der CE-Kennzeichnung
….Der letzte Absatz von Anhang III gilt nur für
Maschinen, die zu einer der in Anhang IV
aufgeführten Kategorien gehören und auf die das
Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung zur
Anwendung kam – siehe § 129, § 130 und § 132:
Anmerkungen zu Artikel 12 Absätze 3 und 4. In
diesem Fall ist nach der CE-Kennzeichnung die
vierstellige Kennnummer der benannten Stelle
anzugeben, von der das umfassende
Qualitätssicherungssystem des Herstellers
genehmigt wurde….
Wichtige Punkte
68
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Danke für Ihre Geduld und
Aufmerksamkeit
Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme unter
[email protected]
Wichtige Punkte
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