Die ländliche Entwicklungspolitik der EU ab 2014

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Transcript Die ländliche Entwicklungspolitik der EU ab 2014

die Ländliche Entwicklungspolitik
der Europäischen Union
ab 2014
ELER 2014-2020
Informations- und Auftaktveranstaltung
Saarbrücken, 19. Dezember 2012
Claire SAUVAGET
Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Europäische Kommission
Landwirtschaft
und ländliche
Entwicklung
Überblick
Einleitung: Der Kontext der GAP-Reform
1. Die Politik der ländlichen Entwicklung
2. Die wichtigsten Maßnahmen
3. Finanzierung und Umsetzung
2
Einleitung: Der Kontext der GAP-Reform
3
Vor welchen Herausforderungen steht die Landwirtschaft …
Habitate
Artenvielfalt
Kultur &
Landschaft
Ernährung
Klima
Biomasse
Wettbewerbsfähigkeit
Ländlicher
Raum
RessourcenManagement
4
… und wie wird die GAP darauf eingehen?
Mitteilung der Kommission „Die GAP bis 2020“
Herausforderungen
Politische Ziele
Europa 2020
Wirtschaftliche
Ökologische
Räumliche
Rentable Lebensmittelerzeugung
Nachhaltige
Bewirtschaftung der
natürlichen Ressourcen
und Maßnahmen zum
Klimawandel
Ausgewogene
räumliche Entwicklung
Vereinfachung
5
Rechtsvorschläge
Operative Ziele
Stärkere
Wettbewerbsfähigkeit
Verbesserte
Nachhaltigkeit
Größere
Effizienz
1. Die Politik der ländlichen Entwicklung
6
Die ländliche Entwicklung in einem neuen Rahmen (1)
Europa 2020 Strategie
Gemeinsamer Strategischer Rahmen (GSR)
Umfasst den ELER, ESF, EFRE, Kohäsionsfond und EFF, und spiegelt Europa 2020 in gemeinsamen thematischen
Zielen wieder, die von jedem dieser Fonds durch spezifische Aktivitäten in Angriff genommen werden müssen
Partnerschaftsvereinbarung
Nationales Dokument, das die beabsichtigte Nutzung der Mittel zur Erreichung der Ziele von Europa 2020 darlegt
Politik der ländlichen
Entwicklung: ELER
Andere GSR Fonds
(EFRE, ESF, Kohäsionsfonds, EFF)
Prioritäten
Innovation, Umweltschutz und Klimawandel als übergreifende Themen
WiederherWissensFörderung der
Förderung der
stellung,
transfer
Organisation in
Wettbewerbsfähigk.
Erhaltung und
und Innovation
der Lebensmittelaller Arten von LW,
Förderung von
in Land- und Forstkette und des
sowie der
Ökosystemen,
wirtschaft, sowie
RisikoLebensfähigk.
die v. Land- und
der ländlichen
managements
der Betriebe
Forstwirtschaft
Entwicklg
in der LW
abhängen
Unterstützung von
Ressourceneffizienz
und Wandel zu
CO2-armen,
klimaresistenten
Wirtschaften in
Land-, Forst- und
Ernährungswirtschaft
Programm(e) zur ländlichen Entwicklung
7
Förderung sozialer
Inklusion,
Armutsverringerung
und wirtsch.
Entwicklung in
ländlichen
Gebieten
Die ländliche Entwicklung in einem neuen Rahmen (2)
Europa 2020
Intelligentes,
Nachhaltiges
und integriertes Wachstum
GAP
Interventionslogik für die 2. Säule
GAP
allgemeine
Ziele
Nachhaltige
Bewirtschaftung der
natürlichen Ressourcen
und Klimaschutzpolitik
Wettbewerbsfähige
Nahrungsmittelproduktion
Ausgewogene
räumliche
Entwicklung
Säule II
Prioritäten
2. Wettbewerbsfähigkeit
aller Arten von Landw.
und Tragfähigkeit
der Betriebe
3. Organisation der
Nahrungskette und
Risikomanagement
1.
4. Wiederherstellung,
Erhalt und
Verbesserung von
Ökosystemen
5. Ressourceneffizienz u.
Übergang zu niedrigkohlenstoff und
klimaerhaltender
Wirtschaftsweise
Wissenstransfer und Innovation
6. Soziale
Einbeziehung,
Verringerung der
Armut und
Wirtschaftsentwicklg
in ländl. Gebieten
Die Verbindung zwischen EU2020 und ELER
EU 2020
Oberziele
1. Beschäftigung
• 75% der 20-64 jährigen in
Beschäftigung
2. F&E / Innovation
• 3% des EU BIP (öffentl. Und
privat) für Investitionen in
F&E/Innovation
3. Klimawandel / Energie
• Treibhausgasemissionen 20%
(bzw. 30%, wenn
Bedingungen stimmen)
niedriger als 1990
• 20% der Energie aus
erneuerbaren Quellen
• 20% Steigerung der
Energieeffizienz
4. Bildung
• Senkung der
Schulabbrecherquote unter
10%
• Mind. 40% der 30-34 jährigen
mit Berufsausbildung (third
level education)
5. Armut / soziale Ausgrenzung
• mind. 20 Millionen
Menschen weniger betroffen
oder bedroht von Armut und
Ausgrenzung
GSR Thematische Ziele
EU Prioritäten f. LE
1. Forschung, technologische
Entwicklung, Innovation
2. Informations- und
Kommunikationstechnologien
3. Wettbewerbsfähigkeit von
KMUs, Landw. und Fischerei
4. Kohlenstoffarme
Wirtschaftsweise
5. Anpassung an den
Klimawandel sowie Risikoprävention und -Management
6. Umweltschutz und
Ressourceneffizienz
7. Nachhaltigkeit im Verkehr
und Netzinfrastrukturen
8. Beschäftigung und
Mobilität der Arbeitskräfte
9. Soziale Eingliederung und
Armutsbekämpfung
10. Bildung, Kompetenzen
und lebensl. Lernen
11. Institutionelle Kapazitäten
u. effiziente öffentl.
Verwaltung
1. Horizontale Priorität: Förderung
von Wissenstransfer und Innovation
2. Wettbewerbsfähigkeit aller
Arten von Landwirtschaft und
Rentabilität landw. Betriebe
3. Organisation der
Nahrungsmittelkette und
Risikomanagement
4. Wiederherstellung, Erhaltung
und Verbesserung der von der
Land- und Forstwirtschaft
abhängigen Ökosysteme
5. Ressourceneffizienz und
Übergang zu einer
kohlenstoffarmen u.
klimaresistenten Wirtschaft
6. Soziale Eingliederung,
Armutsbekämpfung und
wirtschaftl. Entwicklung in
ländlichen Gebieten
Technische Hilfe und
ex-ante Konditionalitäten
Schlüsselelemente zur Programmierung
der LE Programme
 Analyse der Stärken, Schwächen,
Chancen und Risiken (SWOT) auf
Grundlage der Prioritäten für LE
 Identifizierung der Bedürfnisse, die
angegangen werden müssen
 Festlegung quantifizierter Ziele im
Hinblick auf die Prioritäten für die
Entwicklung des ländlichen Raums und
die damit verbundenen Bereiche der
Intervention
 Auswahl entsprechender Maßnahmen,
die in Paketen kombiniert werden, um
die Ziele mit einer soliden
Interventionslogik erreichen zu können
 Zuordnung der finanziellen Mittel auf
die Maßnahmen in ausgewogener und
angemessener Weise, um die
gesetzten Ziele zu erreichen
 Die Integration der
Querschnittsthemen der Innovation,
des Klimawandels und zum Schutz der
Umwelt in das Programm
entsprechend der identifizierten
Bedürfnisse
 Möglichkeit der Entwicklung von
thematischen Unterprogrammen mit
höheren Beihilfeintensitäten, z.B. für
Junglandwirte, Kleinlandwirte,
Berggebiete, kurze Vermarktungswege
 Finanz-und Indikatorenpläne
Die Verordnung für die GSR-Fonds
 Vereinfachung und Harmonisierung der Umsetzung der Politiken
komplementärer Fonds zum Nutzen von Verwaltung und Antragsteller
 Optimierung, Synergien, Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit – unter
Gewährung ausreichender Flexibilität für jede einzelne Politik zur Erfüllung
der eigenen Aufgaben
 Gemeinsamer Satz an Regeln für alle GSR-Fonds:
• Gemeinsame Elemente strategischer Planung und Programmierung
 Gemeinsame, von EU 2020 abgeleitete thematische Ziele, die in die
Unionsprioritäten jedes Fonds übersetzt werden
 Gemeinsamer Strategischer Rahmen und Partnerschaftsvereinbarungen
• Gemeinsame Bestimmungen zu Ex ante-Auflagen und
Leistungsüberprüfung (Performance Review)
• Weitestgehende Harmonisierung von Regeln hinsichtlich Begleitung,
Berichtswesen, Bewertung, Umsetzung & Anforderungen an Kontrollen
 Förderkriterien, Finanzinstrumente, Partizipative lokale Entwicklung (Leader)
10
Ex ante-Auflagen
 Stellen wesentliche Anforderungen zur Gewährleistung von Konditionen
dar, die für eine effektive Nutzung der EU-Förderung notwendig sind
•
Z.B. ausreichende Beratungskapazität
 Müssen von den Mitgliedstaaten vor dem Beginn der Umsetzung der
Programme erfüllt werden, oder schon frühzeitig während der Umsetzung
der Programme - auf der Grundlage eines Aktionsplans:
•
Generelle Ex ante-Auflagen: gültig für alle GSR-Fonds
•
Fonds-spezifische Ex ante-Auflagen
•
Makroökonomische Auflagen: in Verbindung mit der Koordination der
Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten
 Der Aktionsplan sollte Folgendes beinhalten:
•
•
detaillierte Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Ex anteAuflagen
Zeitplan für deren Umsetzung
11
Leistungsrahmen (Performance framework)
 Die Mitgliedstaaten werden in ihren Programmen quantifizierte
Ziele und Meilensteine für die EU-Prioritäten auf der Grundlage
eines gemeinsamen Satzes von Indikatoren bestimmen
•
•
Festlegung der Meilensteine für jede Priorität, gegebenenfalls für die Jahre 2016
und 2018
Festlegung der Ziele für 2020
 Leistungsreserve
•
5% der Mittel des jeweiligen GSR-Fonds in jedem Mitgliedstaat wird zu Beginn
des Planungszeitraums beiseite gestellt werden
 Leistungsüberprüfung: für jeden GSR-Fonds wird 2017 und
2019 von der Kommission in Zusammenarbeit mit den
Mitgliedstaaten eine Leistungsüberprüfung des/der Programms(e)
durchgeführt
•
•
2017: Bewertung der Fortschritte im Hinblick auf die Ziele für die gesamte
Laufzeit des Programms - Kommission kann Empfehlungen abgeben
2019: Leistungsreserve, die denjenigen Programmen oder einzelnen Prioritäten
im Rahmen von Programmen zugeordnet wird, die ihre Meilensteine erreicht
haben (Entscheidung der Kommission)
12
Die Ländlichen Entwicklungsprogramme:
Schlüsselelemente
 Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (SWOT) im
Hinblick auf die Prioritäten für die ländliche Entwicklung und Identifizierung
der Bedürfnisse, die angegangen werden müssen
 Erarbeitung der Strategie - verstärkter strategischer Ansatz:
•
•
•
•
•
Festlegung quantifizierter Ziele im Hinblick auf die Prioritäten für die
Entwicklung des ländlichen Raums und die damit verbundenen Bereiche der
Intervention
Auswahl entsprechender Maßnahmen, die in Paketen kombiniert werden,
um die Ziele mit einer soliden Interventionslogik erreichen zu können
Zuordnung der finanziellen Mittel auf die Maßnahmen in ausgewogener und
angemessener Weise, um die gesetzten Ziele zu erreichen
Die Integration der Querschnittsthemen der Innovation, des Klimawandels und
zum Schutz der Umwelt in das Programm entsprechend der identifizierten
Bedürfnisse
Möglichkeit der Entwicklung von thematischen Unterprogrammen mit
höheren Beihilfeintensitäten, z.B. für Junglandwirte, Kleinlandwirte, Berggebiete,
kurze Vermarktungswege
 Finanz- und Indikatorenpläne
13
Prioritäten der
Ländlichen Entwicklung
1.Wissenstransfer
und Innovation
Anwendungsbereiche
(a) Förderung von Innovation und Wissensgrundlagen in ländlichen Gebieten
(b) Verstärkung der Beziehungen zwischen Land- und Forstwirtschaft und Forschung
und Innovation
(c) Förderung lebenslangen Lernens und Berufsförderung im land- und
forstwirtschaftlichen Sektor
2. Wettbewerbsfähigkeit
aller Arten von Landwirtschaft und Tragfähigkeit
der Betriebe
(a) Vereinfachung von Restrukturierung von landw. Betrieben mit erheblichen
Strukturproblemen, insbesondere Betriebe mit niedriger Marktteilnahme,
marktorientierte Betriebe in speziellen Sektoren und Betriebe mit Bedarf für
landwirtschaftliche Diversifizierung
(b) Vereinfachung des Generationswechsels im Landwirtschaftssektor
3. Organisation der
Nahrungskette und
Risikomanagement
(a) Verbesserte Einbeziehung von Primärerzeugern in die Nahrungsmittelkette durch
Qualitätssysteme, Förderung von lokalen Märkten und kurzen Vermarktungswegen,
Erzeugergruppen und branchenübergreifenden Organisationen
(b) Unterstützung von Risikomanagement
4. Wiederherstellung,
Erhalt und Verbesserung
von Ökosystemen
(a) Wiederherstellung, Erhalt und Verbesserung von Artenvielfalt und Europäischen
Landschaftsformen
(b) Verbesserung von Wassermanagement
(c) Verbesserung von Bodenmanagement
5. Ressourceneffizienz u.
Übergang zu niedrigkohlenstoff und
klimaerhaltender
Wirtschaftsweise
(a) Erhöhung der Effizienz der Wassernutzung durch die Landwirtschaft
(b) Erhöhung der Effizienz der Energienutzung in der Landwirtschaft und
Nahrungsmittelverarbeitung
(c) Vereinfachung der Nutzung von erneuerbaren Energiequellen, Nebenerzeugnissen,
Abfall und anderen nicht-nahrungsmittel Rohmaterialien für die Bio-ökonomie
(d) Reduktion von Lachgas und Methanemissionen der Landwirtschaft
(e) Förderung der Kohlenstoff-Sequestrierung in Land- und Forstwirtschaft
6. Soziale Einbeziehung,
Verringerung der Armut
und Wirtschaftsentwicklung in ländl. Gebieten
(a) Vereinfachung von Diversifizierung, Schaffung von neuen Kleinunternehmen und
Arbeitsplätzen
(b) Förderung lokaler Entwicklung in ländlichen Gebieten
(c) Verbesserter Zugang , Nutzungsmöglichkeiten und Qualität von Informations- und
Kommunikationstechnologien (ICT) in ländlichen Gebieten
Innovation, Klimawandel und Umwelt als horizontale Themen
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2. Einige wichtige Maßnahmen
15
Die ländliche Entwicklung – Schlüsselmaßnahmen
• Wissenstransfer, Informationsmaßnahmen und Beratungsdienste
• Investitionen in physisches Kapital:
 Höhere Unterstützungsraten für junge Landwirte, gemeinsame Investitionen und
integrierte Projekte
• Betriebs- und Geschäftsentwicklung
 Ausgedehnte Unterstützung für kleine Betriebe und junge Landwirte
• Unterstützung für die Bildung von Produzentengruppen in allen EUMitgliedstaaten
• Agrar-Umwelt- und Klimaschutzzahlungen sowie biologische
Landwirtschaft: mehr Flexibilität im Allgemeinen und insbesondere für
gemeinsame Aktionen
• Deutlich verstärkte Kooperationsmaßnahme einschließlich Pilotprojekte,
kurze Versorgungsketten und lokales Marketing
• Neues Instrumentarium zum Risikomanagement
• Leader-Ansatz wird in allen EU-Fonds gestärkt
• Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) “Landwirtschaftliche
Produktivität und Nachhaltigkeit”
16
Maßnahmen der ländlichen Entwicklung
Wissenstransfer und Informationsaktionen
•
•
•
Traditionelle Fortbildungskurse, besser an die Erfordernisse der ländlichen
Akteure angepasst
Workshops, Coaching, Demonstrationsaktivitäten, Information
Austauschmaßnahmen von kürzerer Dauer zwischen Landwirten
Neu?
Zusammengeführte, besser sichtbare Maßnahme mit breitem Anwendungsfeld
Beratungsdienste, Betriebshilfe und Ersatzdienste
•
Beratung zu Cross-Compliance, den grünen Elementen der Direktzahlungen,
anderen landwirtschaftlichen, Umwelt- oder wirtschaftlichen Aspekten
Neu?
Keine Begrenzung der Häufigkeit der Inanspruchnahme
Offen für nicht-landwirtschaftliche kleinere und mittlere Unternehmen
Fortbildung für Fortbilder/Berater
Errichtung von Erzeugergruppen
Neu?
Ausweitung auf alle Mitgliedstaaten
Begrenzt auf Gruppen mit KMU-Status
17
Maßnahmen der ländlichen Entwicklung
Entwicklung landwirtschaftlicher und anderer Betriebe
•
•
•
Gründungsbeihilfen:
 Junglandwirte
 Nicht-landwirtschaftliche Aktivitäten im ländlichen Raum
 Entwicklung von Kleinlandwirten
Investitionen in nicht-landwirtschaftliche Aktivitäten
Unterstützung für die Umstrukturierung landwirtschaftlicher Unternehmen
Neu?
Gegenwärtige Unterstützung für Semi-Subsistenz-Betriebe wird erhöht,
Ausweitung auf alle kleinen landwirtschaftlichen Betriebe in der EU (Definition
Mitgliedstaaten)
Unterstützung für nicht-landwirtsch. Betriebe in ländl. Gebieten umfasst nun
Mikro- und Kleinunternehmen
Restrukturierungsbeihilfe soll Kleinwirten Anreiz zur Betriebsübergabe bieten
Grunddienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten
•
•
•
•
Lokale Grunddienstleistungen
Breitbandinfrastruktur; andere Arten von kleinerer Infrastruktur, Erneuerbare
Energie
Freizeit-Infrastruktur, Touristeninformationen
Kulturelles und Natur-Erbe von Dörfern und Landschaften, Umbau von Gebäuden
und Verbesserung der Lebensqualität
18
Maßnahmen der ländlichen Entwicklung
Ökolandbau – Getrennte Maßnahme zur besseren Sichtbarkeit
Agrarumwelt und Klima Zahlungen
Breiter Rahmen von Verpflichtungen über die bestehenden gesetzlichen
Erfordernisse hinaus und bezogen auf (Beispiele):
•
•
•
•
•
•
Artenvielfalt und Ökosysteme
Klimawandel
Wasserqualität und -quantität
Bodenqualität und -quantität
Landschaftsformen
Konservierung genetischer Ressourcen
Neu?
Größere Flexibilität bezüglich der Vertragsdauer (z.B. jährliche Verlängerung
nach 5 Jahren)
Förderung von Gemeinschaftsverträgen
Mitgliedstaaten müssen adäquate Fortbildung und Information gewährleisten
19
Maßnahmen der ländlichen Entwicklung
Kooperation
•
•
•
•
•
Entwicklung von neuen Produkten, Praktiken, Verfahren und Technologien
Pilotvorhaben
Kooperation zwischen kleinen Akteuren zur Organisation von gemeinsamen
Arbeitsprozessen, gemeinsames Bewirtschaften von Anlagen und Ressourcen
Horizontale und vertikale Kooperation zwischen Akteuren in der Lieferkette zur
Förderung von kurzen Vermarktungswegen und lokalen Märkten
Lokale Werbeaktivitäten bezogen auf kurze Vermarktungswege und lokale Märkte
Gemeinsame Umsetzung von Umweltvorhaben
•
Lokale Entwicklungsstrategien außerhalb von Leader
•
Neu?
Erheblich erweiterte Maßnahme
Förderung technologischer Kooperation verstärkt
Breitangelegte Förderung von wirtschaftlicher, Umwelt- und sozialer
Kooperation
20
Leader/Community-Led Local Development
 Gemeinsame Regeln für partizipative lokale Entwicklung in der
horizontalen Verordnung für die GSR-Fonds mit spezifischen Regelungen in
den jeweiligen VOen der einzelnen Fonds (im Fall von ELER und EMFF)
 Integrierte Entwicklungsstrategien / LAGs auch im nicht-ländlichen Raum,
gefördert über Strukturfonds und EMFF
 Möglichkeit von „Multi-Fonds“-Strategien für ländliche (Leader!) Regionen
/LAGs unter dem Prinzip „Eine Region = eine Strategie“
 Leader-Regionen können von zusätzlicher Förderung durch EFRE, ESF
und EMFF profitieren
 Nur Leader (ELER) ist für die Mitgliedstaaten verpflichtend
 Auswahlgremium für “Multi-Fonds” lokale Strategien entscheidet über
“federführenden Fonds”
 Kapazitätsaufbau, Training und “Netzwerken” mit Blick auf die Vorbereitung
und Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie
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Lokale Entwicklungsstrategien
 Entwicklung und Umsetzung hochwertiger Strategien, die die Ziele der
ländlichen Entwicklungspolitik verfolgen
-
keine Bindung an die Regeln vordefinierter Maßnahmen, daher
innovationsfreundlich
-
Stärkung der Rolle der lokalen Entwicklungsstrategien als Kerninstrument zur
Umsetzung von Zielen (EU 2020, Partnerschaftsvereinbarung, ländliches
Entwicklungsprogramm + ggf. andere OPs sowie die lokalen Entwicklungsziele)
-
Mindestanforderungen für die Strategien in der gemeinsamen Verordnung der
EU-Fonds
 LAGs sollen bei der Projektauswahl lediglich ihrer Entwicklungs-strategie
verpflichtet sein
 Der Mehrwert von Leader muss in den Strategien klar zu erkennen sein
22
22
Multifonds- Strategien
 Multifonds-Strategien sind optional, jedoch erfolgt auch bei
Monofondstrategien eine Koordination zwischen den Fonds auf EU-und
nationaler Ebene (inkl. Kompetenzentwicklung und Auswahl der
Entwicklungskonzepte)
 „Gemischte CLLD-Gebiete“ (z.B. mit sowohl städtischer als auch ländlicher
Gebietskulisse) sind möglich; strategische Kooperation benachbarter Gebiete
 Die Umsetzung mehrerer CLLD-Strategien im selben Gebiet sollte vermieden
werden. Regel: „Ein Gebiet – eine Strategie – eine LAG“
23
23
Beispiel einer “multi-Fonds” finanzierten lokalen
Entwicklungsstrategie
Projekt 1
EFRE
Projekt 2
ESF
Laufende
Kosten + für
Sensibilisierung,
möglicherweise
durch „LeitFonds“
ESF
ELER
LOKALE
ENTWICKLUNGSSTRATEGIE
EMFF
EFRE
Projekt 3
ELER
Projekt 4
EMFF
Lokale Aktionsgruppe
Kommunen/Landkreise u.
andere lokale Behörden
Örtliche Unternehmer
Örtliche NRO,
Zivilgesellschaft
24
24
Europäische Innovationspartnerschaft EIP
„Landwirtschaftlichen Produktivität und Nachhaltigkeit“
 Mit dem Ziel der Ressourceneffizienz, Brückenbildung zwischen Forschung
und Praxis, generelle Förderung von Innovation
 Handelt durch operationelle Gruppen, die für innovative Vorhaben
verantwortlich sind und durch ein Netzwerk unterstützt werden
•
Operationelle Gruppen: bringen Landwirte, Forscher, Berater, Wirtschaft und
andere Akteure zusammen, die mit Innovation im landwirtschaftlichen Sektor
verbunden sind
 ELER trägt bei durch:
•
•
Unterstützung der EIP operationellen Gruppen und des Netzwerks
Andere ländliche Entwicklungsmaßnahmen, z.B. Kooperation, Investitionen,
Wirtschaftsentwicklung, Wissenstransfer und landwirtschaftliche
Beratungsdienste
 Nach Annahme durch Rat und Europäisches Parlament: Errichtung des
Leitungsboards während des ersten Trimesters 2012
•
EIP Netzwerk wird eingerichtet in der zweiten Hälfte 2012
25
3. Finanzierung und Umsetzung
26
Ko-finanzierung und Finanzinstrumente
 Generell: Einheitliche Ko-Finanzierungsrate bis zu:
• 85% in weniger entwickelten Gebieten, peripheren Gebieten und kleineren
Ägäischen Inseln
• 50% in anderen Gebieten
 Minimum
25%
des
ELER
Betrages
für
klimawandel-relevante
und
Landbewirtschaftungs-Aktivitäten
• Agrar-Umwelt-Klima Zahlungen, Biologische Landwirtschaft, Zahlungen für
Gebiete mit natürlichen und spezifischen Nachteilen
 Für den ELERHöhere Ko-Finanzierungsrate – bis zu 80% für:
• Wissenstransfer und Informationsaktionen
• Errichtung von Erzeugergruppen
• Kooperation
• Leader
 Bis zu 100% ELER Kofinanzierung für innovative
“Kappungsmitteln” der 1sten Säule finanziert werden
Projekte,
die
aus
den
 Vereinfachter und klarer Rahmen für die Nutzung von Finanzinstrumenten:
• Finanzinstrumente auf EU-Ebene, direkt oder indirekt von der Kommission
verwaltet
• Finanzinstrumente auf nationaler, regionaler oder transnationaler Ebene, von MS
verwaltet
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Vereinfachung
 Eine gemeinsame VO für die Verwaltung und das Kontrollsystem
der GAP
Inkl: Monitoring und Evaluierung
 Vereinfachte Kostenansätze
•
•
•
Standardkosten pro Einheit
Pauschalbeträge bis zu €100 000 an öffentlichen Zuschüssen
Flat rates für indirekte Kosten: Kalkulation, Definition und
Rechtfertigung ex-ante
 Abschreibung wird förderfähig
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29
Wie geht es weiter?
November
2012
Dezember
2012
"Kick-off
Meeting"
zur PV mit
Deutschland,
Berlin
27.11.2012
ELER Seminar
"successful
programming"
Brüssel
6.7.2012
Nächste Stufe
Informelle
Diskussionen
Mitte bis Ende
des
2. Semesters
2013
• Einreichung
der EPLR nach der
Annahme der
Verordnungen
• Start der
offiziellen
Verhandlungen
Ab Beginn des
1. Semesters
2014
Genehmigung
der EPLR
Für weitere Informationen
Die GAP nach 2013
http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/index_de.htm
Mitteilung der Kommission „Die GAP bis 2020“
http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/communication/index_de.htm
Folgenabschätzung
http://ec.europa.eu/agriculture/analysis/perspec/cap-2020/index_en.htm
Rechtsvorschläge
http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/legal-proposals/index_de.htm
30
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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