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Regierung von Oberbayern
Gewerbeaufsichtsamt
FASI – Vortragsveranstaltung - Risiko Raus
München, 17. Juni 2010
 Der Transport gefährlicher Güter auf der Straße -ADR Risiko raus beim Transport - Kleiner 1000 Punkte, Risiko
gegen 0 ? –
Daniel Schröder
Regierung von Oberbayern
- Gewerbeaufsichtsamt-
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Regierung von Oberbayern
Gewerbeaufsichtsamt
FASI – Vortragsveranstaltung - Risiko Raus
München, 17. Juni 2010
Zuständigkeiten des Gewerbeaufsichtsamtes

Vollzug der Gefahrgutvorschriften im Betrieb für alle Verkehrsträger

Besonderheit: Klasse 7 (Radioaktive Stoffe), Landesamt für Umweltschutz

Abgrenzung der Zuständigkeit bei den einzelnen Verkehrsträgern

Straßen-und Schienenfahrzeuge, Gewerbeaufsichtsamt,
Eisenbahnbundesamt (EBA)

Luftfahrzeuge , Luftfahrt- Bundesamt, GAA indirekt im Bereich Zu- und
Ablauf der Seehäfen und Flugplätzen/ GbV

Binnenschiffe und Seeschiffe, GAA Überwachung der „ landseitigen
Bestimmungen in den Betrieben“
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Gewerbeaufsichtsamt
Gefahrguttransporte:
Internationale Regelwerke für verschiedene Verkehrsträger
UN MODEL REGULATIONS, 15TH EDITION 2007
ADR/RID 2009
ICAO TI 2009
(IATA DGA 2009)
IMDG 2009
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Aufbau der Gefahrgutvorschriften (Straße)
Gefahrgutbeförderungsgesetz
GbV
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GGVSEB GGKontrollV GGKostV
GGAV
S
RahmenverADR RID
E
ordnung plus
3 Anlagen
B
Anlage Anlage
M
A
B
RSEB
BAM-GGR
Technische Regeln
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Gewerbeaufsichtsamt
§17-37GGVSEB
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Transporte kleiner 1000 Punkte - Freistellungen zum ADR

Freistellungen zum ADR


Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
a) Privatperson, einzelhandelsgerecht abgepackt, persönlicher o. häuslicher
Gebrauch
b) Beförderung von Anlagen und Maschinen
c) Beförderung von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit
(Handwerkerreglung)






450 Liter je Verpackung (unabhängig vom Fassungsvermögen der Verpackung)
Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR (1000 Punkte)
Keine internen oder externen Versorgungen
f) Beförderung ungereinigter leerer Lagerbehälter


Abschnitt 1.1.3 ADR 2009
Verschluß sämtlicher Öffnungen, keine fließfähigen Mengen
ABER ! Maßnahmen treffen, damit ein Freiwerden bei der Beförderung
verhindert wird! –RSEB/GGVSEB ausreichende Ladungssicherung, Schutz
der Verschlussventile (Gasen), sichere Verschlüsse verwenden!!!
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Gewerbeaufsichtsamt
Transporte kleiner 1000 Punkte - Freistellungen zum ADR

Freistellungen zum ADR

Im Zusammenhang mit Sondervorschriften oder begrenzten Mengen
Abschnitt 1.1.3.4 ADR 2009
 Bestimmungen der LQ-Reglungen Kapitel 3.4 ADR sind einzuhalten,
 geeigneter Karton, Inhalt gemäß Vorgaben, Kennzeichnung „LQ“
 Bildung von Trays (Spraydosen)

Sondervorschriften
 Batterien z.B UN 2795 Sondervorschrift Nr. 598
 Auslaufen, Rutschen, Sicherung gegen Kurzschluß

ABER ! Maßnahmen treffen, damit ein Freiwerden bei der Beförderung
verhindert wird! –ausreichende Ladungssicherung,!!!
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Transporte kleiner 1000 Punkte - Freistellungen zum ADR


Freistellungen zum ADR
Abschnitt 1.1.3.6ADR 2009
Im Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden
(Beförderung nach der Kleinmengenregelung -1000-Punkte - Regel),
 Grundsätzliches:
• Höchstmengen nach Tabelle 1.1.3.6.3 ADR sind einzuhalten,
• Beachte, unterschiedliche Maßeinheiten für die einzelnen Gefahrgüter
 flüssige Stoffe in Liter, für feste Stoffe und verflüssigte Gase in kg Nettomasse
 Verdichtete Gase in dem Fassungsvolumen der Gasflaschen
• Bei mehreren gefährl. Gütern muss die Mengenbegrenzung unter Berücksichtigung
der Multiplikationen errechnet werden, wobei gilt: Je höher das Gefahrenpotenzial,
desto höher der Multiplikator.
• Allgemein kann man sagen. Die Freigrenzen ist bei 1000 „Gefahrenpunkten“ erreicht
(nicht 1000kg)

ABER ! Maßnahmen treffen, damit ein Freiwerden bei der Beförderung
verhindert wird! –ausreichende Ladungssicherung, +UN-Versandstücke,
Feuerlöscher/Beförderungspapier (GGAV Nr. 18) !!!
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Gewerbeaufsichtsamt
Risiko raus beim Transport
- Kleiner 1000 Punkte, Risiko gegen 0 ?
 Grundsätzlich wird hierbei die mögliche Gefährdung RISIKO -, aufgrund der Mengenbeschränkung minimiert
 Aber:
 Das Risiko wächst bei der Nichtanwendung oder der
Nichtbeachtung dieser Vorschriften
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Risiko raus beim Transport
- Kleiner 1000 Punkte, Risiko gegen 0 ?
 Maßnahmen zur Risikominimierung
 Erkennen der Vorschriften zum Gefahrgutrecht,
 Festlegen von Verantwortlichkeiten,
 Unterweisen und Schulen der Mitarbeiter
Wie? Bewertung mittels einer Gefährdungsbeurteilung
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Risiko raus beim Transport
- Kleiner 1000 Punkte, Risiko gegen 0 ?
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Risiko raus beim Transport
- Kleiner 1000 Punkte, Risiko gegen 0 ?
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Risiko raus beim Transport
- Kleiner 1000 Punkte, Risiko gegen 0 ?
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Risiko raus beim Transport
- Kleiner 1000 Punkte, Risiko gegen 0 ?
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Risiko raus beim Transport
- Kleiner 1000 Punkte, Risiko gegen 0 ?
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Gewerbeaufsichtsamt
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Informationen & Tipps zum Gefahrgutrecht
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www.ihk-schwaben.de (Verkehr/Gefahrgut/Gefahrgutmerkblätter)
www.gefahrgut-online.de (Vogel Verlag)
www.stmwivt.bayern.de (Verkehr/Gefahrgut)
www.der-gefahrgut-beauftragte.de (Gefahrgutbeauftragtenverordnung)
www.industriegaseverband.de (Sicherheitshinweise und Merkblätter)
www.ecomed.de (Verlag)
www.bau.de (Bau BG) und
www.gala.de ( BG Garten- und Landschaftsbau),
www.mwvlw.rlp.de (Minsterium Rheinland Pfalz, Merkblatt),
Regierung von Oberbayern
Gewerbeaufsichtsamt
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Regierung von Oberbayern
Gewerbeaufsichtsamt
Dipl.-Ing. (FH) Daniel Schröder
Briefanschrift: Regierung von Oberbayern, 80534 München
Dienstgebäude: Heßstr. 130, 80797 München
Tel. 089 2176-1, Durchwahl -3517, Fax -3102
E-Mail: [email protected]