**********Y***+,************************** ***+***+

Download Report

Transcript **********Y***+,************************** ***+***+

Mandanteninformationsveranstaltung
zum Jahreswechsel 2014/2015
Inhaltsübersicht
1. Neue Vorhaben im Überblick
2. Neuerungen für Unternehmer
3. Neuerungen für GmbH-Geschäftsführer
4. Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
5. Neuerungen für Hausbesitzer
6. Neuerungen für Kapitalanleger
7. Neuerungen für alle Steuerzahler
8. Ausblick
Seite 2
1. Neue Vorhaben im Überblick
Vorschau:
 Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt
Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
 Mindestlohngesetz
 Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015
 Jahressteuergesetz 2015
 GoBD
 Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs
 Änderungen beim Kirchensteuerabzug 2015
 Entscheidung zum ErbStG
Seite 3
Inhaltsübersicht
2.
Neuerungen für Unternehmer
2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer
2.2 Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs
2.3 Neues zu den Reisekosten für Unternehmer
2.4 Angemessene Repräsentationskosten
2.5 Neues zum Investitionsabzugsbetrag
2.6 Änderungen bei den GoBD
2.7 Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
2.8 Steuertipps
Seite 4
2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
 Chaos im Bau-/Baunebengewerbe
 Steuerschuldnerschaft bei Tablet-PCs, Spielekonsolen und Metallen
 Einführen eines Schnellreaktionsmechanismus
 Mini-One-Stop-Shop
 Vorsteuerabzug
Seite 5
2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Chaos im Bau-/Baunebengewerbe:
Umkehr der Steuerschuldnerschaft
Reverse-Charge-Verfahren
Seite 6
2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Chaos im Bau-/Baunebengewerbe:
Umkehr der Steuerschuldnerschaft
-
nur für im Inland ansässige Unternehmer, die keine
Kleinunternehmer sind
-
nur für bestimmte Leistungen
-
im Bau-/Baunebengewerbe, wenn der Leistungsempfänger selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt!
Streitpunkt!
Seite 7
2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Chaos im Bau-/Baunebengewerbe:
Gesamtbezogene Betrachtung
(Finanzverwaltung)
wenn mehr als 10 % der gesamten
Umsätze des Vorjahres mit
Bauleistungen erzielt werden
Umsatzbezogene Betrachtung
(Bundesfinanzhof)
wenn die empfangene Leistung
wiederum zur Erbringung einer
Bauleistung verwendet wird
Seite 8
2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Chaos im Bau-/Baunebengewerbe:
Änderung gilt bereits seit Februar 2014!
Seite 9
2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Chaos im Bau-/Baunebengewerbe:
Besonderheit bei Abschlagsrechnungen ohne gesonderten Steuerausweis
 Korrektur der Abschlagsrechnungen oder
 Schlussrechnung mit Umsatzsteuer erstellen, inklusive Umsatzsteuer auf
Abschlagsrechnungen
Seite 10
2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Chaos im Bau-/Baunebengewerbe:
Gesetzesänderung mit Wirkung zum 01.10.2014
 Rückkehr zur Ansicht des BMF
 Nachweis der 10%-Grenze mittels einer amtlichen Bescheinigung
 einvernehmliche Verständigung zulässig
Seite 11
2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Seit 01.10.2014 gilt die Umkehr der Steuerschuldnerschaft auch für
 Tablet-Computer und Spielekonsolen, soweit
• Leistungsempfänger Unternehmer ist und
• die Summe der in Rechnung zu stellenden Entgelte im Rahmen eines
wirtschaftlichen Vorgangs mindestens 5.000 € beträgt
 bestimmte Metalle
• Mindestbetrag / Bagatellgrenze von 5.000 €
• auch bei Erwerb durch Unternehmer für privaten Bereich
Seite 12
2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Einführung eines Schnellreaktionsmechanismus ab 2015:
 zeitnahe Bekämpfung von Betrugsfällen
 Rechtsverordnung für maximal neun Monate
Seite 13
2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Mini-One-Stop-Shop-Verfahren (MOSS-Verfahren):
Ab 01.01.2015
Anwendungsbereich:
- elektronische Dienstleistungen
- Telekommunikation
- Rundfunk
- Fernsehen
Seite 14
2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Mini-One-Stop-Shop-Verfahren (MOSS-Verfahren):
 Teilnahme freiwillig auf Antrag
 Erklärungspflicht im Inland
 Meldung gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern
Wichtig
Registrierung noch 2014
Seite 15
2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug:
Eine Rechnung muss strenge formale Kriterien erfüllen.
Wichtig
Bei Rechnungseingangskontrolle auf Formfehler achten!
Seite 16
2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug:
Ausgangsumsätze
Seite 17
Umsatzsteuerpflichtig
Umsatzsteuerfrei
Vorsteuerabzug (+)
Vorsteuerabzug (-)
2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug:
Eingangsrechnungen für
allgemeine Aufwendungen
Aufteilung der Vorsteuer nach den
Verhältnissen der Gesamtumsätze im
Kalenderjahr
Unterjährig, wenn
Gesamtumsätze noch
unbekannt
Schätzung auf Vorjahresbasis
Seite 18
Korrektur in der UmsatzsteuerJahreserklärung
2.2 Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
 Anhebung der gesetzlichen Verzugszinsen von 8% auf 9%
 Einführung einer Pauschale im Verzugsfall von 40 €
 abweichende Vereinbarungen sind unzulässig
Wichtig
Gilt nur für Handelsgeschäfte.
Seite 19
2.3 Neues zu den Reisekosten für Unternehmer
Abgrenzung Reisekosten – Entfernungspauschale:
Fahrt zur ersten Betriebsstätte
Einfache Fahrt  Entfernungspauschale
Fahrt zu weiteren Betriebsstätten
Reisekosten
Seite 20
2.3 Neues zu den Reisekosten für Unternehmer
Bestimmung als erste Betriebsstätte:
Kriterien
Besuch der Arbeitsstätte:
- arbeitstäglich
- pro Woche an zwei Arbeitstagen
- zu einem Drittel der regelmäßigen Arbeitszeit
Im Zweifel gilt die näher gelegene Betriebsstätte als erste
Betriebstätte.
Seite 21
2.3 Neues zu den Reisekosten für Unternehmer
Beispiel 1:
Der Unternehmer wohnt in Essen und betreibt in Köln und Düsseldorf sein
Einzelunternehmen. Er fährt täglich nach Düsseldorf, aber nur einmal pro
Woche in die Filiale nach Köln.
Lösung 1:
Die erste Betriebsstätte ist Düsseldorf (Entfernungspauschale).
Die Fahrten nach Köln sind nach Reisekostengrundsätzen voll absetzbar.
Seite 22
2.3 Neues zu den Reisekosten für Unternehmer
Beispiel 2:
Der Unternehmer bereitet in seinem häuslichen Arbeitszimmer in Essen
seine Dozententätigkeit vor, die er an drei Tagen in einer Schule in Köln und
an zwei Tagen in einer Schule in dem näher gelegten Düsseldorf ausübt.
Lösung 2:
Die Schule in Düsseldorf stellt als die näher gelegene Betriebsstätte die
erste Betriebsstätte dar. Die Fahrten zur Schule nach Köln sind nach den
Reisekostengrundsätzen absetzbar.
Seite 23
2.4 Angemessene Repräsentationskosten
Repräsentationskosten
Kriterien:
- Größe des Unternehmens
- Bedeutung der Repräsentation für den Geschäftserfolg
- Üblichkeit in vergleichbaren Betrieben
Seite 24
2.5 Neues zum Investitionsabzugsbetrag
Größenmerkmale:
Art des Unternehmens
Kriterium
bilanzierende Gewerbebetriebe/Betriebe
mit selbständigen Einkünften
Betriebsvermögen 235.000 €
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
(Ersatz-)
Wirtschaftswert
Gewerbetreibende und selbständige
Gewinn
Einkünfte bei Erstellung einer Einnahme/Überschussrechnung
Seite 25
Grenze bis
125.000 €
100.000 €
2.5 Neues zum Investitionsabzugsbetrag
Einsatz des anzuschaffenden Wirtschaftsguts in zwei Betrieben:
 Einstellung eines Investitionsabzugsbetrags in einem Betrieb zulässig
 Aber: Zur Bestimmung der Größenmerkmale müssen beide Betreibe
zusammengerechnet werden.
Hinweis
Vereinfachung bei unterschiedlicher Gewinnermittlung:
BFH erlaubt simple Addition!
Seite 26
2.5 Neues zum Investitionsabzugsbetrag
Frage: Kann ein Investitionsabzugsbetrag für ein in nachfolgenden Jahren
bereits angeschafftes Wirtschaftsgut nachträglich gewinnmindernd
eingestellt werden?
Wortlaut
„Ausgangspunkt der Betrachtung ist das Wirtschaftsjahr, in
dem der Abzugsbetrag erstmals gebildet werden soll. Die
bereits erfolgte Anschaffung in den nachfolgenden Jahren
ist aus Sicht dieses Wirtschaftsjahres als künftig zu
bezeichnen.“
Endgültige Entscheidung steht noch aus.
Seite 27
2.6 Änderungen bei den GoBD
Zusammenführung und Anpassung an neue Technik:
GoBD
GDPdU
Seite 28
GoBs
2.6 Änderungen bei den GoBD
Die wichtigsten Änderungen:
 Frist von 10 Tagen für die Erfassung unbarer Geschäftsvorfälle
 Erleichterungen bei der Vollständigkeit der Buchführung
 bei elektronischen Rechnungen entfällt die Aufbewahrung der E-Mail
 Aufbewahrung elektronischer Handels- und Geschäftsbriefe in
elektronischer Form in ihrem ursprünglichen Format
Seite 29
2.7 Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Aufbewahrung elektronischer Kontoauszüge
Unzureichend:
Zwingend:
Aufbewahrung in Papierform
elektronischer Kontoauszug ist
revisionssicher zu archivieren
Speicherung abänderbarer
Datensätze
Seite 30
muss jederzeit lesbar sein
2.8 Steuertipps
Kleinunternehmerstatus
Ist-Versteuerung
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Seite 31
2.8 Steuertipps
Fakten zum Kleinunternehmerstatus:
 Kostenersparnis, da keine Umsatzsteuererklärungen mehr abzugeben
sind
 kein Ausweis von Umsatzsteuer in den Rechnungen
 Gesamtbruttoumsatz 2014 darf 17.500 € nicht übersteigen
 Wechsel nur zum Jahresbeginn zulässig
Seite 32
2.8 Steuertipps
Fakten zur Ist-Versteuerung:
 Umsatzgrenze von 500.000 €
 Abführen der Umsatzsteuer erst mit Zahlungseingang
Seite 33
2.8 Steuertipps
Gewinnminderung durch Geringwertige Wirtschaftsgüter:
 Anschaffung noch im Jahr 2014 minimiert den Gewinn
 voller Abzug als Betriebsausgaben zulässig
Seite 34
Inhaltsübersicht
1. Neue Vorhaben im Überblick
2. Neuerungen für Unternehmer
3. Neuerungen für GmbH-Geschäftsführer
4. Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
5. Neuerungen für Hausbesitzer
6. Neuerungen für Kapitalanleger
7. Neuerungen für alle Steuerzahler
8. Ausblick
Seite 35
Inhaltsübersicht
3.1 Neuerungen für GmbH-Geschäftsführer
3.1 Neuerungen bei Ausschüttungen
3.2 Zufluss von Arbeitslohn
3.3 Jahresabschluss: Passivierung trotz Rangrücktritt?
3.4 Steuertipps
Seite 36
3.1 Neuerungen bei Ausschüttungen
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
 Kirchensteuerabzug ab 2015
 Erdienbarkeit bei Pensionserhöhung
 Option zur tariflichen Besteuerung
Seite 37
3.1 Neuerungen bei Ausschüttungen
Kirchensteuerabzug auf Ausschüttungen ab 2015:
Pflicht
Jährliche Regelabfrage der Kirchensteuerabzugsmerkmale (KiStAM) auf den 31.08. des Vorjahres im
September und Oktober des Vorjahres
=> Auswirkung auf das Folgejahr
Achtung! Gilt grds. auch für Einmann-GmbH.
Seite 38
3.1 Neuerungen bei Ausschüttungen
Kirchensteuerabzug auf Ausschüttungen ab 2015:
Ausnahmen
- Einmann-GmbH, bei der der einzige Gesellschafter konfessionslos ist
- GmbH, an der keine inländischen natürlichen Personen beteiligt sind
- Es steht fest, dass im Folgejahr keine Ausschüttung erfolgen wird.
Seite 39
3.1 Neuerungen bei Ausschüttungen
Kirchensteuerabzug auf Ausschüttungen ab 2015:
Voraussetzungen für die Regelabfrage:
 Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum der inländischen
Gesellschafter
 aufwändige Registrierung des Unternehmens beim Bundeszentralamt für
Steuern für Zwecke des KiStAM-Abrufs
Seite 40
3.1 Neuerungen bei Ausschüttungen
Kirchensteuerabzug auf Ausschüttungen ab 2015:
Hinweispflicht der Gesellschaft gegenüber den Gesellschaftern über:

jährliche Regelabfrage

Möglichkeit bis zum 30.06. des Vorjahres einen Sperrvermerk beim
Bundeszentralamt für Steuern zu setzen
Seite 41
3.1 Neuerungen bei Ausschüttungen
Erdienbarkeit bei Pensionserhöhung:
Grundsatz
Pension muss erdienbar sein.
Das gilt auch für Erhöhung der Pensionszusage!
Seite 42
3.1 Neuerungen bei Ausschüttungen
Option zur tariflichen Besteuerung:
Beteiligung im Privatvermögen
Besteuerung Ausschüttung mit
25 % Abgeltungsteuer zzgl. Soli
und ggf. Kirchensteuer
Besteuerung Ausschüttung mit
indiv. ESt-Satz zzgl. Soli
und ggf. Kirchensteuer
Ziel: Abgeltungsteuer so niedrig wie möglich zu halten
Seite 43
3.1 Neuerungen bei Ausschüttungen
Option zur tariflichen Besteuerung:
Voraussetzungen des Optionsrechts:
 Beteiligung ab 25 % an der Gesellschaft oder
 Beteiligung von mindestens 1 % und berufliche Tätigkeit für die
Gesellschaft
Seite 44
3.1 Neuerungen bei Ausschüttungen
Option zur tariflichen Besteuerung:
Sinnvoll, wenn …
Beteiligung ist fremdfinanziert
Schuldzinsen sind Werbungskosten
Seite 45
3.2 Zufluss von Arbeitslohn
Beispiel:
Jährlicher Zufluss von überzahltem Arbeitslohn an GesellschafterGeschäftsführer (z.B. 2008 bis 2012). Im Jahr 2013 Erstattung der
überzahlten Beträge in einer Summe durch den Gesellschafter an die
Gesellschaft.
Lösung:
- Zufluss des überhöhten Arbeitslohns im Zahlungsjahr
- Rückzahlung 2013: negativer Arbeitslohn im Jahr 2013
Seite 46
3.3 Jahresabschluss: Passivierung trotz Rangrücktritt?
Ziel eines Rangrücktritts:
 Vermeiden einer Überschuldung
 Verbessern des Bilanzbilds durch Entfernen der Verbindlichkeit aus der
Bilanz
Seite 47
3.3 Jahresabschluss: Passivierung trotz Rangrücktritt?
Kein Ansatz von Verbindlichkeiten in der Bilanz, wenn die
Verpflichtung nur zu erfüllen ist, wenn künftig Einnahmen oder
Gewinne anfallen.
Die Verknüpfung mit dem künftigen Handelsbilanzgewinn und etwaigen
Liquiditätsüberschüssen genügt nicht!
Bei Abstellen auf den Handelsbilanzgewinn verbleibt es bei der Passivierung
der Verbindlichkeit.
Achtung
Auf den Wortlaut des Rangrücktritts achten!
Seite 48
3.4 Steuertipps
Umfirmierung der UG in eine GmbH
Vorteile
- Bildung der jährlichen Rücklage nicht mehr notwendig
- Namenszusatz „haftungsbeschränkt“ entfällt
- Namenszusatz „GmbH“ darf verwendet werden
Nachteil: Gebühren und Kosten
Seite 49
3.4 Steuertipps
Teilwertabschreibung:
Voraussetzung
Voraussichtlich dauernde Wertminderung
Beweislast liegt beim Steuerpflichtigen
Seite 50
Inhaltsübersicht
1. Neue Vorhaben im Überblick
2. Neuerungen für Unternehmer
3. Neuerungen für GmbH-Geschäftsführer
4. Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
5. Neuerungen für Hausbesitzer
6. Neuerungen für Kapitalanleger
7. Neuerungen für alle Steuerzahler
8. Ausblick
Seite 51
Inhaltsübersicht
4.1 Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
4.1 Risiko Mindestlohn
4.2 Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015
4.3 Lohnsteuerpauschalierung bei Sachzuwendungen
4.4 Neues zur Abgabe von Lohnsteuerjahresmeldungen
4.5 Neues zu Betriebsveranstaltungen
4.6 Neues zu den Reisekosten
4.7 Steuertipps
Seite 52
4.1 Risiko Mindestlohn
01.01.2015
8,50 €
Seite 53 von 43
flächendeckender
Mindestlohn
Arbeitnehmer
über 18 Jahre
4.1 Risiko Mindestlohn
Ausnahmen:
 Übergangszeit bis spätestens 31.12.2017 bei Tarifverträgen, die
niedrigere Lohnuntergrenze vorsehen
 Auszubildende
 ehrenamtlich Tätige
 Langzeitarbeitslose und Minijobber in den ersten sechs Monaten
 Praktikanten bei Pflichtpraktika oder Praktika bis zu drei Monaten
Seite 54
4.1 Risiko Mindestlohn
Berechnung des Mindestlohns:
 Bruttolohn pro Arbeitsstunde
 Einbeziehung von Sachleistungen
 ggf. Berücksichtigen von variablen Gehaltsbestandteilen
Achtung
Keine klare Regelung für ...
Seite 55
Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Boni
Provisionen
4.1 Risiko Mindestlohn
Berechnung des Mindestlohns erfolgt auf Basis des Steuerrechts!
Ausnahme: Zum Steuerbruttolohn sind Zahlungen in die betriebliche
Altersvorsorge hinzuzuaddieren.
Steuerrecht
Seite 56
-
regelmäßige wöchentliche Stundenzahl von 40 Stunden
-
pro Monat durchschnittlich 4,35 Wochen
4.1 Risiko Mindestlohn
Beispiel:
Das Monatsgehalt für eine Vollzeitkraft beträgt 2.400 €. Davon erfolgt eine
Entgeltumwandlung in Höhe von 100 € für die betriebliche Altersvorsorge.
Lösung:
Bruttolohn:
Arbeitszeit:
Monatsarbeitszeit:
Stundenlohn:
Seite 57
2.400 €
40 Stunden
40 Stunden x 4,35 = 174 Stunden
2.400 € : 174 = 13,79 € pro Stunde
4.1 Risiko Mindestlohn
Vorsicht: Abweichende Berechnung auf Basis von 21,66 Werktagen pro
Monat denkbar.
Alternative Lösung:
Bruttolohn:
Arbeitszeit:
Monatsarbeitszeit:
Stundenlohn:
2.400 €
40 Stunden
21,66 Werktage x 8 Stunden = 173,28 h
2.400 € : 173,28 = 13,85 € pro Stunde
Nach beiden Berechnungsmöglichkeiten ist der Mindestlohn eingehalten!
Seite 58
4.1 Risiko Mindestlohn
Sozialversicherungsprüfung
Anspruch auf Mindestlohn
entscheidend!
Bei Nichteinhaltung entsteht eine
Nachzahlungspflicht!
Seite 59
4.1 Risiko Mindestlohn
Neue Aufzeichnungspflichten ab 01.01.2015:
Ende
Dauer
Seite 60
Arbeitszeit
Beginn
4.1 Risiko Mindestlohn
innerhalb einer Woche
nach
Leistungserbringung
Aufzeichnungspflichten
Zeitraum über zwei
Jahre
Seite 61
4.1 Risiko Mindestlohn
Erleichterungen bei der Aufzeichnungspflicht:
 Arbeitnehmer mit ausschließlich mobiler Tätigkeit müssen lediglich die
Dauer der täglichen Arbeitszeit ohne weitere Details aufzeichnen.
 Z.B. Zeitungszusteller und Kurierfahrer
 Vorsicht: Gilt explizit nicht für die Baubranche und Gaststätten!
Seite 62
4.1 Risiko Mindestlohn
Vorsicht! In bestimmten Branchen wird Aufzeichnungspflicht auf alle
Arbeitnehmer ausgedehnt:
 Gastronomie
 Baugewerbe
 Gebäudereinigung
 Messebau
 Fleischwirtschaft
Seite 63
4.2 Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015
Neuerungen:
 Einheitliche Sachbezugswerte für Mahlzeiten, Aufmerksamkeiten und
Geschenke bei Betriebsveranstaltungen, jetzt 60 € statt 40 €.
 Kein Bewertungsabschlag von 4 % bei Sach-Gutscheinen, wenn als
Endpreis der günstigste Preis am Markt angesetzt, ein Sachbezugswert
durch eine (zweckgebundene) Geldleistung des Arbeitgebers verwirklicht
oder ein Warengutschein mit Betragsangaben hingegeben wird.
 ...
Achtung
Die 44 €-Freigrenze gilt nicht für
Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers.
Seite 64
4.2 Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015
Neuerungen:
 ...
 Steuerfreier Kindergartenzuschuss ist bis zur Einschulung zulässig.
 Reinigungskosten typischer Berufskleidung sind keine
Instandhaltungskosten.
 Bei Änderung des Lohnsteuerabzugs nach Ablauf des Kalenderjahres ist
die nachträglich einzubehaltende Lohnsteuer für den Anmeldungszeitraum abzuführen, in dem sie tatsächlich einbehalten wurde.
Seite 65
4.3 Lohnsteuerpauschalierung bei Sachzuwendungen
Regel
Geschenke an Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde sind
steuerpflichtig.
Ausnahme:
Geschenke aus besonderem persönlichen
Anlass, wenn Grenze nicht überschritten
wird.
Grenze ab 2015: 60 € (bisher 40 €)
Seite 66
4.3 Lohnsteuerpauschalierung bei Sachzuwendungen
Besteuerung durch
Empfänger
oder
Arbeitgeber übernimmt
pauschale Lohnsteuer
Seite 67
Wahlrecht
4.3 Lohnsteuerpauschalierung bei Sachzuwendungen
Voraussetzung der Pauschalsteuer:
betrieblich veranlasste Zuwendung, die beim Empfänger zu einkommensteuerbaren und -pflichtigen Einkünften führt.
Ausnahmen
Seite 68
-
Empfänger ist Steuerausländer
-
Zuwendung erfolgt überwiegend im Interesse des Arbeitgebers
4.4 Neues zur Abgabe von Lohnsteuerjahresmeldungen
Anhebung der Grenze
1.080 € statt 1.000 €
Ggf. jährliche Abgabe der Lohnsteueranmeldung
Seite 69
4.5 Neues zu Betriebsveranstaltungen
Bisherige Gesetzeslage:
Freigrenze pro Arbeitnehmer für Zuwendungen des
Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebsveranstaltung:
 von 110 € p.a.
 bis zu zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr üblich
Seite 70
4.5 Neues zu Betriebsveranstaltungen
Berechnung des Wertes der Zuwendung:
BFH:
+
-
Kosten, die beim Arbeitnehmer zu geldwerten
Vorteilen führen, z.B. Speisen
oder Getränke
Kosten des äußeren Rahmens
der Veranstaltung, z.B.
Tischschmuck
Kosten für eine Begleitperson
BMF:
Seite 71
alle Kosten einschließlich
Begleitperson
4.5 Neues zu Betriebsveranstaltungen
Jahressteuergesetz 2015:
 Aus der Freigrenze wird ein Freibetrag.
 Ansicht der Finanzverwaltung erlangt Gesetzeskraft.
Seite 72
4.6 Neues zu den Reisekosten
Ausgangsfall:
Arbeitnehmer A wird zeitlich befristet im Ausland eingesetzt. Seine Ehefrau
E verbleibt in Deutschland. A fährt jedes Wochenende nach Hause zu
seiner Frau.
Steuerliche Behandlung:
Die wöchentlichen Familienheimfahrten sind im Rahmen der doppelten
Haushaltsführung steuerlich abzugsfähig.
Seite 73
4.6 Neues zu den Reisekosten
Abwandlung:
A ist auch am Wochenende im Ausland unabkömmlich. E beschließt ihn zu
besuchen.
Steuerliche Behandlung:
Das FG hat den Abzug der Fahrtkosten anerkannt (sog. umgekehrte
Familienheimfahrten). Darüber muss nun der BFH entscheiden.
Tipp
Bescheinigung des Arbeitgebers über die
Unabkömmlichkeit!
Seite 74
4.7 Steuertipps
Fahrtenbuchmethode
Pauschalbesteuerung von Sachbezügen
Lohnsteuerklassenwechsel
Seite 75
4.7 Steuertipps
Achtung
Wechsel von der 1%-Regelung zur
Fahrtenbuchmethode nur zum Jahreswechsel zulässig!
Seite 76
4.7 Steuertipps
Kombination von Pauschalbesteuerung bei Sachbezügen und der
Freigrenze von 44 €:
Tipp
Steuerfreier Arbeitslohn im Sinne der 44 € Grenze zählt nicht
zur Bemessungsgrundlage für die Pauschalbesteuerung.
Seite 77
4.7 Steuertipps
Eheleute und eingetragene Lebenspartner:
Tipp
Prüfen Sie, ob ein Lohnsteuerklassenwechsel zum
nächsten Jahr Sinn macht.
Seite 78
Inhaltsübersicht
1. Neue Vorhaben im Überblick
2. Neuerungen für Unternehmer
3. Neuerungen für GmbH-Geschäftsführer
4. Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
5. Neuerungen für Hausbesitzer
6. Neuerungen für Kapitalanleger
7. Neuerungen für alle Steuerzahler
8. Ausblick
Seite 79
Inhaltsübersicht
5.1 Neuerungen für Hausbesitzer
5.1 Aufteilung des Gesamtkaufpreises
5.2 Schuldzinsenabzug nach Verkauf
5.3 Vorfälligkeitsentschädigung bei Verkauf
5.4 Maklerprovision als Werbungskosten
5.5 Eheleute: Werbungskosten oder Drittaufwand?
5.6 Steuertipps
Seite 80
5.1 Aufteilung des Gesamtkaufpreises
So wurde gerechnet:
 Wert für Grund und Boden ermitteln, indem der Bodenrichtwert mit der
Grundstücksfläche multipliziert wird.
 Der Restbetrag des Gesamtkaufpreises verbleibt für das Gebäude.
Seite 81
5.1 Aufteilung des Gesamtkaufpreises
Konkretisierung der Aufteilung:
1. Separate Ermittlung des Werts für Grund und Boden
2. Separate Ermittlung des Gebäudewerts
3. Aufteilung des Gesamtkaufpreises im Verhältnis der Werte zu 1. und 2.
Tipp
Streit mit der Finanzverwaltung durch Aufteilung des Kaufpreises
im Kaufvertrag vermeiden!
Seite 82
5.2 Schuldzinsenabzug nach Verkauf
Beispiel:
A erwirbt am 02.01.2010 eine vermietete Immobilie für 800.000 €, finanziert
über ein endfälliges Darlehen über 800.000 €. Am 14.04.2014 verkauft er die
Immobilie für 600.000 €.
Rechtsfolge:
A kann das Darlehen nur auf 200.000 € reduzieren.
A kann weiterhin einen nachträglichen Schuldzinsenabzug in Form von
negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beim Finanzamt
erklären.
Seite 83
5.2 Schuldzinsenabzug nach Verkauf
Schuldzinsenabzug möglich:
 wenn die Immobilie außerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist zu
gleichen Bedingungen verkauft wird
 bei einer Umschuldung des Restdarlehens für die auf das neue Darlehen
gezahlten Schuldzinsen
 für Darlehen für Erhaltungsaufwendungen bei Verkäufen der Immobilie ab
dem 01.01.2014
Seite 84
5.3 Vorfälligkeitsentschädigung bei Verkauf
Ablösen von Darlehen für einen schuldenfreien Immobilienverkauf:
(-) Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung
(+) Kosten im Zusammenhang mit der Veräußerung
Vorfälligkeitsentschädigung bei Umschuldung eines vermieteten
Objekts:
(+) Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung
Seite 85
5.4 Maklerprovision als Werbungskosten
Maklerprovision aus dem Immobilienverkauf sind Werbungskosten aus
Vermietung und Verpachtung,
 wenn nach der Darlehenstilgung der verbleibende Veräußerungserlös
von vornherein zur Finanzierung eines anderen Objektes bestimmt war
und
 dafür auch tatsächlich verwendet wird und
 bei der Veräußerung anhand objektiver Umstände der endgültige
Entschluss des Steuerpflichtigen feststeht, mit dem aus dem Verkauf
erzielten Erlös auf einem anderen Vermietungsobjekt lastende Kredite
abzulösen.
Seite 86
5.5 Eheleute: Werbungskosten oder Drittaufwand?
Beispiel:
Ehefrau E erwirbt ein Grundstück. Ehemann M bebaut das
Grundstück mit einem Gebäude und nutzt dieses auch.
Lösung:
M kann die AfA für das Gebäude beanspruchen. Entscheidend ist, wer die
Kosten für das Gebäude trägt.
Seite 87
5.5 Eheleute: Werbungskosten oder Drittaufwand?
Um steuerlichen Abzug nicht zu gefährden, sollte derjenige die Kosten
tragen, der aus Objekt die Einkünfte erzielt.
Bei Drittaufwand scheidet Werbungskostenabzug aus!
Seite 88
5.6 Steuertipps
Interessante Tipps zum Jahresende
 Vorziehen von Erhaltungsaufwand in das aktuelle Jahr
 Option zur Umsatzsteuer
Seite 89
5.6 Steuertipps
Vorziehen von Erhaltungsaufwand in das aktuelle Jahr
Steuerlich sofort abzugsfähige
Werbungskosten
Vorsicht bei anschaffungsnahem Herstellungsaufwand,
wenn der Immobilienerwerb
noch keine drei Jahre her ist
Seite 90
5.6 Steuertipps
Erwerb oder Herstellung einer Immobilie: Macht die Option zur
Umsatzsteuer Sinn?
Vorteil
Vorsteuerabzug aus Herstellungskosten
Einschränkung
Vermietung mit Umsatzsteuer an Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug
berechtigt sind
Wichtig
Optionsrecht im Kaufvertrag ausüben
Seite 91
Inhaltsübersicht
1. Neue Vorhaben im Überblick
2. Neuerungen für Unternehmer
3. Neuerungen für GmbH-Geschäftsführer
4. Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
5. Neuerungen für Hausbesitzer
6. Neuerungen für Kapitalanleger
7. Neuerungen für alle Steuerzahler
8. Ausblick
Seite 92
Inhaltsübersicht
6.1 Neuerungen für Kapitalanleger
6.1 Kirchensteuerabzug ab 2015
6.2 Altverlustverrechnung auch über 2013 hinaus?
6.3 Neues zum Werbungskostenabzug
6.4 Steuertipps
Seite 93
6.1 Kirchensteuerabzug ab 2015
Regelabfrage der KiStAM zum 31.08.2014 durch die Bank:
Bank wird über einen Austritt nach
dem 31.08.2014 nicht informiert.
Anlassabfrage noch im Jahr 2014!
Seite 94
6.2 Altverlustverrechnung auch über 2013 hinaus?
Altspekulationsverluste:
Übergangsfrist
Bis einschließlich 2013 Verrechnung mit
Veräußerungsgewinnen aus Kapitalvermögen zulässig.
Entscheidung, ob Verrechnung über den
Stichtag hinaus zulässig ist, ist offen.
Seite 95
6.3 Neues zum Werbungskostenabzug
Die Abgeltungsteuer sieht ein Werbungskostenabzugsverbot vor:
Es gilt nur ein Sparerpauschbetrag von 801 € bzw. 1.602 €.
Seite 96
6.3 Neues zum Werbungskostenabzug
Tipp
Ansatz der Werbungskosten, soweit sie den Sparerpauschbetrag übersteigen.
Seite 97
6.4 Steuertipps
Drei Steuertipps für Kapitalanleger
Verlusttopfbescheinigung
Freistellungsvolumen
ehegatten-/lebenspartnerübergreifende
Verlustverrechnung
Seite 98
6.4 Steuertipps
Rechtzeitig die Verlusttopfbescheinigung bei der Bank beantragen:
 Antragsfrist: 15.12.
 Folge: Bank bescheinigt die aufgelaufenen Verluste und startet im
nächsten Jahr mit null
 Vorlage der Verlusttopfbescheinigung beim Finanzamt zur Verrechnung
mit anderweitig gezahlter Abgeltungsteuer
 Anwendungsfall: Gewinne bei Zweitbanken oder Auszahlung einer
kapitalertragsteuerpflichtigen Lebensversicherung
Seite 99
6.4 Steuertipps
Freistellungsvolumen nutzen
Liquiditätsvorteil
Nachträglicher Freistellungauftrag oder Erhöhung
desselben führt unmittelbar zu einer Steuererstattung
durch die Bank.
Höhe:
801 € (Alleinstehende)
1.602 € (Ehegatten und Lebenspartner)
Seite 100
6.4 Steuertipps
Ehegatten-/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung zum
Jahresende durch die Bank:
 Verluste des Ehemannes werden u.U. mit den Gewinnen der Ehefrau
verrechnet.
 Eine bereits einbehaltene Abgeltungsteuer wird von der Bank erstattet.
 Voraussetzung ist ein gemeinsamer Freistellungsauftrag.
 Handlungsbedarf: Gegebenenfalls einen gemeinsamen
Freistellungsauftrag noch vor dem Jahresende nachreichen.
Hinweis
Gemeinsamer Freistellungsauftrag auch über null Euro zulässig!
Seite 101
Inhaltsübersicht
1. Neue Vorhaben im Überblick
2. Neuerungen für Unternehmer
3. Neuerungen für GmbH-Geschäftsführer
4. Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
5. Neuerungen für Hausbesitzer
6. Neuerungen für Kapitalanleger
7. Neuerungen für alle Steuerzahler
8. Ausblick
Seite 102
Inhaltsübersicht
7.1 Neuerungen für alle Steuerzahler
7.1 Neues zur Erbschaftsteuer
7.2 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
7.3 Handwerkerleistungen
7.4 Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen?
7.5 Darlehensverträge unter Angehörigen
7.6 Verschärfung der Selbstanzeige
7.7 Steuertipps
Seite 103
7.1 Neues zur Erbschaftsteuer
Entscheidung des BVerfG vom 17.12.2014:
 Partielle Verfassungswidrigkeit der Regelungen betreffend das
Betriebsvermögen
 Übergangsfrist für den Gesetzgeber zur Änderung des ErbStG bis zum
30.06.2016
Seite 104
7.1 Neues zur Erbschaftsteuer
Rechtsfolgen aus der Entscheidung:
 Keine Auswirkungen auf vor dem 17.12.2014 erfolgte Schenkungen bzw.
Erbfälle => Bescheide werden für endgültig erklärt.
 Geplante Übertragung von Privatvermögen: keine Auswirkungen; aber:
neues ErbStG günstiger?
 Geplante Übertragungen von Betriebsvermögen: Risiko bei Ausnutzung
der günstigen Betriebsvermögensfreibeträge
Seite 105
7.1 Neues zur Erbschaftsteuer
Unser Tipp für geplante Übertragungen:
Vorsorge
Aufnahme einer „Steuerklausel“ in den Schenkungsvertrag!
Seite 106
7.2 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
Berücksichtigung bei der Einkommensteuererklärung
Grenzen
-
Minijob: 510 € p.a.
-
Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis: 4.000 € p.a.
Voraussetzung: unbare Zahlungsweise?
Seite 107
7.3 Handwerkerleistungen
Anerkennung:
Begünstigt
- Erweiterung der Wohnfläche
- Winterdienst
- Kehren und Reparaturarbeiten durch
Schornsteinfeger
Nicht begünstigt
- Neubau
- Messungen durch Schornsteinfeger
Seite 108
7.4 Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen?
Prozesskosten sind ab 2013 nur noch als außergewöhnliche
Belastungen abzugsfähig, wenn Steuerpflichtiger Gefahr läuft,
Existenzgrundlage zu verlieren und lebensnotwendige Bedürfnisse
nicht mehr befriedigen zu können.
Scheidungskosten
Ob Scheidungskosten vom Abzug ausgeschlossen sind, ist aktuell
umstritten.
Seite 109
7.5 Darlehensverträge unter Angehörigen
Maßgebend für steuerliche Anerkennung ist Fremdvergleichsmaßstab!
Fremdvergleich
Bei Darlehensverträgen zwischen Angehörigen müssen Sie sich
stets die Frage stellen, ob der Vertrag der Bankenpraxis entspricht.
Auch das Interesse des Darlehensgebers an einer
gut verzinslichen Geldanlage ist zu berücksichtigen.
Seite 110
7.5 Darlehensverträge unter Angehörigen
Weitere Voraussetzungen für die Anerkennung:

Schriftform

tatsächliche Durchführung wie vereinbart
Seite 111
7.6 Verschärfung der Selbstanzeige
Wirksamkeit der Selbstanzeige:
 Vollständige Nacherklärung über einen Zeitraum von fünf bzw. zehn
Jahren
 fristgerechte Zahlung der Steuer plus 5%-iger Strafzuschlag bei
hinterzogenen Steuern ab 50.000 €
Seite 112
7.6 Verschärfung der Selbstanzeige
Wesentliche Eckpunkte der Neuregelung ab 2015:
 Verlängerung des Nacherklärungszeitraums auf allgemein zehn Jahre
 Neue Staffelung des Strafzuschlags:
10 % bei einer hinterzogenen Steuer von 25.000 bis 100.000 €
15 % bei einer hinterzogenen Steuer ab 100.001 €
20 % bei einer hinterzogenen Steuer ab 1 Mio. €
 Zahlung der Hinterziehungszinsen als Wirksamkeitsvoraussetzung der
Selbstanzeige
Seite 113
7.6 Verschärfung der Selbstanzeige
Klarstellung:
Abgabe einer korrigierten Umsatzsteuer-Voranmeldung und LohnsteuerAnmeldung beinhaltet eine wirksame Teilselbstanzeige.
Seite 114
7.7 Steuertipps
Überblick
 Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen
 Spenden nach 2014 vorziehen
 bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Maximalbeträge ausschöpfen
Seite 115
7.7 Steuertipps
Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen in 2014 für 2015
 Vorauszahlungen sind bis zum 2,5-fachen des Jahresbeitrags als
Sonderausgaben im Jahr der Zahlung abzugsfähig.
 Im Folgejahr keine Zahllast: Damit verbleibt Raum für den steuerlichen
Ansatz von sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
Achtung
Abstimmung mit der Krankenkasse!
Seite 116
7.7 Steuertipps
Spenden in 2014 vermindern die Steuerbelastung für 2014
Achtung
Abflussprinzip beachten!
Seite 117
7.7 Steuertipps
Haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen
Leistungen
Maximalbetrag Höchster Rechnungsbetrag
Haushaltsnahe
Dienstleistungen
4.000 € p.a.
20.000 € p.a.
Handwerkerleistungen
1.200 € p.a.
6.000 € p.a.
Seite 118
8. Ausblick
In der Diskussion:
 Abschaffung des Solidaritätszuschlags
 Erhöhung der Einkommensteuer?
 Ausweitung des Jahressteuergesetzes 2015
 Ausweitung der elektronischen Übermittlungspflichten
Seite 119
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit