Frühe Hilfen - Bremerhaven

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Transcript Frühe Hilfen - Bremerhaven

Prof. Dr. Reinhold Schone
FH Münster, FB Sozialwesen
Frühen Hilfen
und
Jugendhilfeplanung
Interdisziplinärer Fachtag
„Guter Start ins Kinderleben“
am 11.11.2013
in Bremerhaven
Reinhold Schone
Reinhold Schone
1. Vorbemerkung
2. Zum Verständnis Früher Hilfen als
Infrastrukturleistung
3. Gewährleistung notwendiger und
geeigneter Angebote – Die Aufgaben
der Jugendhilfeplanung
4. Eckpunkte einer Planungskonzeption
Frühe Hilfen
5. Zusammenfassung/ Perspektiven
Reinhold Schone
1. Vorbemerkung
2. Zum Verständnis Früher Hilfen als
Infrastrukturleistung
3. Gewährleistung notwendiger und geeigneter
Angebote – Die Aufgaben der
Jugendhilfeplanung
4. Eckpunkte einer Planungskonzeption
Frühe Hilfen
5. Zusammenfassung/ Perspektiven
Reinhold Schone
Kinderschutz …
… ist einerseits Oberbegriff für alle
Aktivitäten der Gesellschaft, die darauf
ausgerichtet sind, Kindern und
Jugendlichen ein geschütztes Aufwachsen
zu ermöglichen (breites Verständnis)
… ist andererseits ein spezieller Begriff für
die Aufgabe der Abwendung unmittelbarer
Gefahren für Kinder und Jugendliche
(enges Verständnis)
© Prof. Dr. Reinhold Schone
1. Vorbemerkung
2. Zum Verständnis Früher Hilfen als
Infrastrukturleistung
3. Gewährleistung notwendiger und geeigneter
Angebote – Die Aufgaben der
Jugendhilfeplanung
4. Eckpunkte einer Planungskonzeption
Frühe Hilfen
5. Zusammenfassung/ Perspektiven
Reinhold Schone
Kinderschutz durch Frühe Hilfen
Idealtypisch lassen sich drei Ebenen (der Jugendhilfe)
beschreiben, auf denen sich präventives staatliches Handeln zur
Sicherung bzw. zum Schutz des Kindeswohls zeigt:
1. im Rahmen allgemeiner unterstützender Infrastruktur für Familien
(nicht nur in Belastungssituationen (hier
Frühe Hilfen)
2. im Rahmen von individuellen Hilfen zur Erziehung
(individuelle Rechtsansprüche)
3. im Rahmen staatlicher Intervention bei Kindeswohlgefährdung
(Schutzauftrag)
© Prof. Dr. Reinhold Schone
Kinderschutz durch Frühe Hilfen
Idealtypisch lassen sich drei Ebenen (der Jugendhilfe)
beschreiben, auf denen sich präventives staatliches Handeln zur
Sicherung bzw. zum Schutz des Kindeswohls zeigt:
1. im Rahmen allgemeiner unterstützender Infrastruktur für Familien
(nicht nur in Belastungssituationen (hier
Frühe Hilfen)
2. im Rahmen von individuellen Hilfen zur Erziehung
(individuelle Rechtsansprüche)
3. im Rahmen staatlicher Intervention bei Kindeswohlgefährdung
(Schutzauftrag)
© Prof. Dr. Reinhold Schone
Die allgemein fördernde und unterstützende Infrastruktur für Familien
wird deutlich in Ziel- und Aufgabendefinitionen des SGB VIII.
§1
Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
Schaffung und Erhaltung positiver Lebensbedingungen
§ 11 Förderung der Entwicklung junger Menschen
an den Interessen der Jugendlichen anknüpfen
zur Selbstbestimmung befähigen
zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und gesellschaftlichem Engagement anregen und hinführen
§ 16 Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können
§ 22 Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen
 orientierende Werte vermitteln

Hier steht nicht die Verhütung defizitärer Zukunft,
sondern die Gestaltung positiver Zukunft im Zentrum!
© Prof. Dr. Reinhold Schone
Frühe Hilfen als
interdisziplinärer Ansatz
Gesundheitswesen
Kinder- und
Jugendhilfe
SGB V
SGB VIII
Schwangerschaftsberatung
Frühförderung
Frühe Hilfen
Schwangersachaftskonfliktgesetz
SGB IX
SchKG
Materielle
Sicherung
SGB II, III, XII
Zum Präventionsverständnis von Frühen Hilfen und
beim Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Auftrag zur Gewährleistung
von Frühen Hilfen
Schutzauftrag bei
Kindeswohlgefährdung
Handlungsauslöser
 Beratungs- und
Unterstützungsbedarf von
Eltern (aktiver Zugang bei
ersten Signalen elterlicher
Überforderung)
 „gewichtige Anhaltspunkte“ (§ 8a
SGB VIII) für eine
Kindeswohlgefährdung
Handlungszeitpunkt
 Vor oder bei der Entstehung
von Problemen
 Als Einstieg in Hilfeprozesse
 Bei Überschreitung der
Gefährdungsschwelle
 bei Verweigerung der Annahme von
notwendigen und geeigneten Hilfen
Fachlicher
Ansatzpunkt
 Gewährleistung einer
niedrigschwelligen HilfeInfrastruktur
 Angebot von
alltagsorientierten Hilfen
 Sicherung von geeigneten
Interventionsstrukturen
(Inobhutnahme, Vormundschaften)
im Gefährdungsfall
Handlungsprinzipien
 Vertrauen als
Handlungsgrundlage
 Freiwilligkeit als Grundprinzip
 Kontrolle von Eltern zum Schutz
des Kindes
 Ggf. unfreiwillige Eingriffe und
Ausübung von Zwang
Zum Präventionsverständnis von Frühen Hilfen und
beim Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Auftrag zur Gewährleistung
von Frühen Hilfen
Schutzauftrag bei
Kindeswohlgefährdung
Handlungsauslöser
 Beratungs- und
Unterstützungsbedarf von
Eltern (aktiver Zugang bei
ersten Signalen elterlicher
Überforderung)
 „gewichtige Anhaltspunkte“ (§ 8a
SGB VIII) für eine
Kindeswohlgefährdung
Handlungszeitpunkt
 Vor oder bei der Entstehung
von Problemen
 Als Einstieg in Hilfeprozesse
 Bei Überschreitung der
Gefährdungsschwelle
 bei Verweigerung der Annahme von
notwendigen und geeigneten Hilfen
Fachlicher
Ansatzpunkt
 Gewährleistung einer
niedrigschwelligen HilfeInfrastruktur
 Angebot von
alltagsorientierten Hilfen
 Sicherung von geeigneten
Interventionsstrukturen
(Inobhutnahme, Vormundschaften)
im Gefährdungsfall
Handlungsprinzipien
 Vertrauen als
Handlungsgrundlage
 Freiwilligkeit als Grundprinzip
 Kontrolle von Eltern zum Schutz
des Kindes
 Ggf. unfreiwillige Eingriffe und
Ausübung von Zwang
13
Frühe Hilfen umfassen
Primäre Prävention
Sekundäre Prävention Tertiäre Prävention
Was?
offene, universelle
Angebote
selektive, spezifische
Maßnahmen
eingreifende,
kontrollierende
(Schutz-)Maßnahmen
Für
wen?
alle Schwangeren
und Familien mit
Säuglingen und
Kleinkinder
Familien in
„Belastungssituationen“
oder mit schwachen
Signalen riskanter
Entwicklungen
Kinder und
Jugendliche, deren
Schutz vor Gefahren
durch die Eltern nicht
sichergestellt ist
Früherkennung von
Warnsignalen
Risiko- und
Gefahreneinschätzung
Verhinderung von
defizitären
Entwicklungsverläufen
Gefahrenabwendung
durch geeignete
Interventionen
Mit
Stabilisierung
welche familiärer
m Ziel? Lebensbedingungen
Förderung und
Stärkung elterlicher
Kompetenzen
Aufbau und Pflege einer interdisziplinären
Infrastruktur Früher Hilfen
Allgemeine Soziale
Infrastruktur
Leistungen und Maßnahmen der Jugendhilfe unter
dem Aspekt Kinderschutz
•Allgemeine
Jugendhilfeangebote
•Hilfe zur
Erziehung
•Gesundheitswesen
•Eingliederungshilfe für seelisch
behinderte Kinder
und Jugendliche
•Schule
•Job Center
•Hilfe für junge
Volljährige
•etc.
Förderung von Kindern und
Jugendlichen sowie Beratung
und Unterstützung für Eltern
Frühe Hilfen
Eine dem Wohle d. Kindes
entsprechende Erziehung ist
nicht gewährleistet
•Maßnahmen nach
Feststellung einer
Gefährdung bei der
Risikoabschätzung
gemäß § 8a Abs. 1
•Anrufung d. Gerichts
nach § 8a Abs. 3
•Inobhutnahme
Das Kindeswohl ist gefährdet
Gefährdungsschwelle
Gesamtverantwortung des Staates zur Schaffung positiver Lebensbedingungen einschließlich der
Bereitstellung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen der Kinder- und Jugendhilfe
Reinhold Schone
(Nach Jakob 2006)
Frühe Hilfen
„Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller
Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches
Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien
mit ein.
Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb
eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und
Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung,
des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung,
der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste.
Frühe Hilfen haben sowohl das Ziel, die flächendeckende
Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten
Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität
der Versorgung zu verbessern.“
(Nationales Zentrum Frühe Hilfen – Begriffsbestimmung 2009)
Frühe Hilfen
„Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller
Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches
Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien
mit ein.
Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb
eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und
Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung,
des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung,
der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste.
Frühe Hilfen haben sowohl das Ziel, die flächendeckende
Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten
Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität
der Versorgung zu verbessern.“
(Nationales Zentrum Frühe Hilfen – Begriffsbestimmung 2009)
Frühe Hilfen
„Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller
Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches
Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien
mit ein.
Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb
eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und
Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung,
des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung,
der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste.
Frühe Hilfen haben sowohl das Ziel, die flächendeckende
Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten
Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität
der Versorgung zu verbessern.“
(Nationales Zentrum Frühe Hilfen – Begriffsbestimmung 2009)
Frühe Hilfen
„Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller
Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches
Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien
mit ein.
Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb
eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und
Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung,
des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung,
der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste.
Frühe Hilfen haben sowohl das Ziel, die flächendeckende
Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten
Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität
der Versorgung zu verbessern.“
(Nationales Zentrum Frühe Hilfen – Begriffsbestimmung 2009)
Frühe Hilfen
„Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller
Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches
Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien
mit ein.
Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb
eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und
Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung,
des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung,
der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste.
Frühe Hilfen haben sowohl das Ziel, die flächendeckende
Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten
Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität
der Versorgung zu verbessern.“
(Nationales Zentrum Frühe Hilfen – Begriffsbestimmung 2009)
1. Vorbemerkung
2. Zum Verständnis Früher Hilfen als
Infrastrukturleistung
3. Gewährleistung notwendiger und geeigneter
Angebote – Die Aufgaben der
Jugendhilfeplanung
4. Eckpunkte einer Planungskonzeption
Frühe Hilfen
5. Zusammenfassung/ Perspektiven
Reinhold Schone
§ 79 SGB VIII Gesamtverantwortung, Grundausstattung
(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben für die Erfüllung
der Aufgaben nach diesem Buch die Gesamtverantwortung
einschließlich der Planungsverantwortung.
(2) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen gewährleisten,
dass die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch
1. erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste
und Veranstaltungen den verschiedenen
Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig
und ausreichend zur Verfügung stehen; (...).
2. eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung (...) erfolgt.
(3)…
Reinhold Schone
Jugendhilfeplanung ist …
- ein Instrument
- zur systematischen, innovativen und damit zukunftsgerichteten
- quantitativen und qualitativen Entwicklung und Gestaltung
- der sozialen Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien
mit dem Ziel
- positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre
Familien zu erhalten oder zu schaffen (§ 1 KJHG)
- ein bedarfsgerechtes Förder-, Unterstützungs-, Hilfe- und
Schutzangebot für junge Menschen und Familien
rechtzeitig und ausreichend bereitzustellen (§ 79 KJHG)
Reinhold Schone
Jugendhilfeplanung ist kein technokratisches Instrument,
sondern ein Instrument zur Gestaltung
kommunikativer, diskursiver Prozesse
der Willensbildung und Entscheidungsvorbereitung
über das, was vor Ort als
- erforderlich,
- geeignet
- rechtzeitig und
- ausreichend
anzusehen ist.
Reinhold Schone
Willensbildung und Entscheidungsprozesse
finden im Kontext der Jugendhilfeplanung
auf verschiedenen Ebenen statt:
kommunalpolitische
Willensbildung
zu der Frage, welche besonderen Prioritäten gesetzt werden sollen und welcher Stellenwert den
Leistungen der Jugendhilfe im Gesamt der kommunalen Aufgaben zugemessen werden soll.
fachpolitische
Willensbildung
zu der Frage, welche Strukturen und Organisationsformen, welche Kooperationen und Absprachen zwischen verschiedenen Trägern hierfür
förderlich und notwendig sind.
fachliche
Willensbildung
zu der Frage, welche Konzepte, Arbeitsformen
und Schwerpunktsetzungen dem örtlichen
Bedarf angemessen sind und wie die von den
Fachkräften täglich zu bewältigenden Aufgaben
bedarfsgerechter gestaltet werden können.
Reinhold Schone
Aufgaben kommunaler Jugendhilfe-/Sozialplanung
B erich tersta ttu n g
B ed arfe
Ö ffen tlich e D isk u rse
L eb en sw elt
L eb en sfü h ru n g
L eb en slage
In teressen /B ed ü rfn isse
„N ach frag e“
H an d lu n gsb ed arfe
P ro d u k t- u n d
O rg a n isa tio n sen tw ick lu n g
H ilfesystem
Z ielgru p p en
S y stem
S o zia lp o litik
P ro d u k te
„A n geb o t“
Quelle: Brülle/Hock 2006
Frühe Hilfen und Jugendhilfeplanung
Durch die Diskussion um Frühe Hilfen und durch das
Bundeskinderschutzgesetz wachsen die Aufgaben der
Jugendhilfeplanung insbesondere bezüglich folgender
Aufgabendimensionen:

Planung interdisziplinärer Netzwerke (von der
Ressortplanung zur Planung interdisziplinärer
Angebotsstrukturen im Kontext Früher Hilfen)

Verstärkung des Aspektes der Planung qualitativ
bedarfsgerechter („geeigneter“) Angebote im Kontext
der Anforderung flächendeckender
Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe
Frühe Hilfen und Jugendhilfeplanung
Durch die Diskussion um Frühe Hilfen und durch das
Bundeskinderschutzgesetz wachsen die Aufgaben der
Jugendhilfeplanung insbesondere bezüglich folgender
Aufgabendimensionen:

Planung interdisziplinärer Netzwerke (von der
Ressortplanung zur Planung interdisziplinärer
Angebotsstrukturen im Kontext Früher Hilfen)

Verstärkung des Aspektes der Planung qualitativ
bedarfsgerechter („geeigneter“) Angebote im Kontext
der Anforderung flächendeckender
Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe
Frühe Hilfen als
interdisziplinärer Ansatz
Gesundheitswesen
Kinder- und
Jugendhilfe
SGB V
SGB VIII
Schwangerschaftsberatung
Frühförderung
Frühe Hilfen
Schwangersachaftskonfliktgesetz
SGB IX
SchKG
Materielle
Sicherung
SGB II, III, XII
Frühe Hilfen und Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeplanung muss im Kontext der Frühen Hilfen ihr
Selbstverständnis darlegen,
dass sie sich nicht nur als Ressortplanung für das
Jugendamt versteht, sondern
dass sie ihren Planungsaufgaben im Sinne des § 1 Abs. 3
(positive Lebensbedingungen schaffen und erhalten) als
Querschnittsaufgabe einer fördernden Infrastruktur für
Kinder, Jugendliche und Familien insgesamt wahrnimmt
(von der Jugendhilfeplanung zur integrierten
Sozialplanung).
Frühe Hilfen und Jugendhilfeplanung
Durch die Diskussion um Frühe Hilfen und durch das
Bundeskinderschutzgesetz wachsen die Aufgaben der
Jugendhilfeplanung insbesondere bezüglich folgender
Aufgabendimensionen:

Planung interdisziplinärer Netzwerke (von der
Ressortplanung zur Planung interdisziplinärer
Angebotsstrukturen im Kontext Früher Hilfen)

Verstärkung des Aspektes der Planung qualitativ
bedarfsgerechter („geeigneter“) Angebote im Kontext
der Anforderung flächendeckender
Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe
Qualitätsentwicklung Früher Hilfen
Nicht nur innerhalb der Jugendhilfe, sondern auch für
das örtliche System Früher Hilfen ist es erforderlich,
sich Gedanken zur Qualität und den
Qualitätserwartungen der Netzwerkarbeit zu machen
und in dieser Hinsicht Prozesse der
Qualitätsentwicklung zu implementieren.
Dies schließt eine kriteriengeleitete Evaluation
regelmäßigen Abständen mit ein.
Reinhold Schone
Beispielhafte Qualitätskriterien für das örtliche System
Früher Hilfen könnten sein, wie gut es gelingt…
 Netzwerke als fruchtbare kontinuierliche Daueraufgabe zu
konzipieren und aufrecht zu erhalten;
 eine offensive Informationspolitik zu den Förder- und Hilfsangeboten
der beteiligten Systeme in einer für alle Eltern gut verständlichen
Sprache zu unterbreitet;
 nicht-stigmatisierende Zugänge für Familien zu allen Teilen des Hilfeund Unterstützungssystems sicherzustellen;
 die Gestaltung Früher Hilfen von der Grundhaltung ihrer Akteure her
systematisch zu entkoppeln von dem impliziten Versuch, „gewichtige
Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung“ (§ 8a SGB VIII) aktiv
aufspüren zu wollen (Verzicht auf strukturell eingelagerte
Kontrollerwartungen);
Reinhold Schone
Beispielhafte Qualitätskriterien für das örtliche System
Früher Hilfen könnten sein, wie gut es gelingt…
 die gewonnenen Handlungsstrukturen sukzessive auch auf ältere
Kinder auszudehnen;
 es gelingt, im Rahmen überschaubarer regionaler Räume jährlich
eine gemeinsame Fachtagung/Fortbildung für die in dieser Region
tätigen Fachkräfte der gesundheitlichen, psychosozialen,
sozialpädagogischen und materiellen Versorgung zur
Netzwerkstärkung und zur gemeinsamen Qualifizierung zu
organisieren;
 die Entwicklung an die örtliche Jugendhilfeplanung anzukoppeln/in
die Planung einzulagern
 jeweils vor Ort ein System kriteriengeleiteter Evaluation als
Instrument kontinuierlicher regionaler bzw. lokaler
Qualitätsentwicklung (auch als Teil der
Jugendhilfeplanungsevaluation) zu implementieren.
Reinhold Schone
1. Vorbemerkung
2. Zum Verständnis Früher Hilfen als
Infrastrukturleistung
3. Gewährleistung notwendiger und geeigneter
Angebote – Die Aufgaben der
Jugendhilfeplanung
4. Eckpunkte einer Planungskonzeption
Frühe Hilfen
5. Zusammenfassung/ Perspektiven
Reinhold Schone
Eckpunkte einer Planungskonzeption „Frühe Hilfen“
 Es geht bei der Planung „Früher Hilfen“ auf kommunaler Ebene um
einen ressortübergreifenden Ansatz. Dies wäre kommunal zu verankern
und zu kommunizieren.
Die Koordination des Netzwerkes der Frühen Hilfen wird als
Infrastrukturauftrag verstanden und wäre damit originäre
Planungsaufgabe (und damit auch an die Jugendhilfeplanung
anzubinden)
Für einen definierten und festgelegten Sozialraum (in der Regel der
gesamte Jugendamtsbezirk, in Großstädten möglicherweise eher
Stadtbezirke; in Kreisen ggf. Regionen) wird die Netzwerkkonferenz von
Fachkräften öffentlicher, freier und privater Träger auch als zentrales
arbeitsfeldübergreifendes Planungsgremium konzipiert und in
entsprechende Willensbildungsprozesse der Kommunen integriert.
Reinhold Schone
Eckpunkte einer Planungskonzeption „Frühe Hilfen“
 Im Planungsgremium der Netzwerkkonferenz bündeln sich bestimmte
Erwartungen und Befugnisse bezüglich der Weiterentwicklung der kommunalen
Infrastruktur:
• Diskussion und Abstimmung fachliche (Qualitätsentwicklungs-)Standards
• Entwicklung von gemeinsamen Zielvorstellungen;
• Diskussion und Bewertung der von der Jugendhilfeplanung vorgelegten
empirischen Bestandsdaten (Bestandsanalyse);
• Abgabe von Bedarfseinschätzungen;
• Formulierung von Handlungsbedarfen für Politik und Verwaltung;
• Entgegennahme von Berichten zum Planungsstand und von
Umsetzungsergebnissen;
• Ggf. Initiierung von speziellen Arbeitsgruppen zu spezifischen
Themenbereichen (thematische Planungsgruppen).
Reinhold Schone
Jugendhilfeplanung und Frühe Hilfen – ein Modell
Stadtrat/ Kreistag
Jugendhilfeausschuss
Weitere Ausschüsse:
Sozialausschuss, Gesundheitsausschuss, Schulausschuss
Jugendhilfeplanung
Ggf. spezielle
Arbeitsgruppen
Ggf. spezielle
Arbeitsgruppen
Netzwerkkonferenz
Frühe Hilfen
Gesundheitsamt Sozialamt
Schulen Angehörige der Heilberufe
Gemeinsame Servicestellen
Agenturen für Arbeit
Polizei- und Ordnungsbehörden
Familiengerichte Krankenhäuser
Sozialpädiatrische Zentren
interdisziplinäre Frühförderstellen
Schwangerschaftsberatungsstellen
Beratungsstellen für soziale Problemlagen
Familienbildungsstätten
Dienste zur Müttergenesung sowie zum Schutz vor familialer Gewalt
u.a.
Eckpunkte einer Planungskonzeption „Frühe Hilfen“
 Die Mitarbeit in der Netzwerkkonferenz erfordert von Seiten der
TeilnehmerInnen einen bewussten Willen zur gemeinsamen Gestaltung
der lokalen Infrastruktur Früher Hilfen. Diese Mitarbeit ist nicht
voraussetzungslos, sondern stets im Kontext ihrer strukturellen Grenzen
und der Besonderheiten sowie spezifischen Rahmenbedingungen der
unterschiedlichen Handlungssysteme zu betrachten.
 Die Ergebnisse der Netzwerkkonferenz werden von der
Jugendhilfeplanung gebündelt und in die Ausschüsse (allen voran den
Jugendhilfeausschuss) eingespeist.
 Nach Befassung der Ausschüsse wird dem Rat jährlich ein Bericht zum
Stand der Planung im Kinderschutz vorgelegt;
Reinhold Schone
Kreistag
Jugendhilfeausschuss
Schulausschuss
IJHP
Ausschuss für
Gesundheit und
Soziales
JHP
Schulen
Handlungsfelder
Gesundheit
und Soziales
Handlungsfelder
Jugendhilfe
Netzwerkkonferenz
FH
Regio
n1
Regio
n2
Regio
n3
© Fimpler/Hannen 2013
Regio
n4
1. Vorbemerkung
2. Zum Verständnis Früher Hilfen als
Infrastrukturleistung
3. Gewährleistung notwendiger und geeigneter
Angebote – Die Aufgaben der
Jugendhilfeplanung
4. Eckpunkte einer Planungskonzeption
Frühe Hilfen
5. Zusammenfassung/ Perspektiven
Reinhold Schone
Zusammenfassung
Diese Eckpunkte werden als Arbeitsauftrag vom Rat/Kreistag
verabschiedet, womit seitens der kommunalen Politik die
Netzwerkkonferenz mit einem offiziellen Planungsauftrag (bzw.
Auftrag zur Beteiligung an der Planung im Kontext Kinderschutz)
ausgestattet wird.
Hierdurch wird sichergestellt, dass die kommunale Politik diese
Form der Politikberatung durch die lokal tätigen Fachkräfte der
beteiligten öffentlichen, der freien Träger und der privaten Träger
(hier z.B. niedergelassene ÄrztInnen) wünscht und einfordert.
Der Rat/Kreistag schafft damit auch für Bereiche außerhalb der
Jugendhilfe die Verbindlichkeit, sich an den Planungen zu Frühen
Hilfen und Netzwerken zum Kinderschutz aktiv zu beteiligen.
Reinhold Schone
Perspektive
In 10 Jahren sind Frühe Hilfen als Grundhaltung in der gesamten
Jugendhilfe und in angrenzenden Handlungssystemen verankert.
Frühe Hilfen sind dann ein Synonym dafür, dass für alle Eltern ein
attraktives (und wenn Probleme sich abzeichnen frühzeitiges)
Unterstützungs- und Hilfsangebot unbürokratisch bereit steht und
dies von Familien gerne in Anspruch genommen wird. Die gesamte
Infrastruktur von Jugendhilfe, Gesundheitswesen, materieller
Sicherung ist auf diese Grundhaltung ausgerichtet. Sie bezieht
sich dann nicht nur auf kleine Kinder sondern auch auf Jugendliche
bei sich anbahnenden Krisen.
© Prof. Dr. Reinhold Schone
Gliederung
1. Vorbemerkung
Aufgaben
der Jugendhilfe
Vielen
Dank für –Ihre
Aufmerksamkeit!
2. Kinderschutz und Frühwarnsysteme
3. Kinderschutz nach § 8a SGB VIII
4. Was ist Kindeswohlgefährdung?
5. Die Rolle des Jugendamtes (BSD)
6. Anforderungen an Kooperation und
Vernetzung
7. Fazit
Reinhold Schone