Anlagevermögen und Abschreibung

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Anlagevermögen und
Abschreibung
Seminar Existenzgründer
März 2012
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Abschreibung
• Die Abschreibung ist ein Bestandteil der
betrieblichen Kosten
• Die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter ist
gesetzlich in der Abschreibungstabelle
geregelt
• Für die Abschreibung gilt die Grenze von 410
Euro netto pro Wirtschaftsgut
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Anlagevermögen
Anlagevermögen dient dem langfristigen Verbleib im Unternehmen
Immaterielle
Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Finanzanlagen
Immaterielle Wirtschaftsgüter (gem. HGB)
Konzessionen, Rechte, Lizenzen, Geschäfts- und Firmenwerte,
Sachanlagen
Grundstücke und Gebäude, Maschinen, techn. Anlagen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Finanzanlagen
Wertpapiere, Beteiligungen, Ausleihungen
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Arten Anlagevermögen
Abnutzbares Anlagevermögen
• Maschinen, Fuhrpark, Software-Lizenzen
etc.
Nicht abnutzbares Anlagevermögen
• Grundstücke, Geldanlagen
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Bewertung des Anlagevermögens
Lt. Bilanzierungs- und Steuerrecht gilt der Grundsatz,
dass Gegenstände des AV maximal mit den Anschaffungsund Herstellkosten bewertet werden dürfen
Nichtabnutzbares AV
bleibt in Höhe des
Anschaffungswertes
stehen. (Bildung von
stillen ReservenGrundstücke)
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Abnutzbares AV muss
regelmäßig
abgeschrieben werden
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Definition Abschreibung
(AfA=Absetzung für Abnutzung)
Planmäßige AfA
• Verteilung der Anschaffungs- und
Herstellkosten über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer
Außerplanmäßige AfA
• Fallen bei außergewöhnlichen
Wertminderungen an (Unfall, Mangel, etc.)
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Abschreibungsarten
Lineare Abschreibung
• Bemessungswert/Kaufpreis geteilt durch
die Nutzungsdauer lt. AfA-Tabelle
Degressive Abschreibung
• Aufgehoben
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Anlageverzeichnis
GWG bis 150 Euro netto
Es ist kein Anlageverzeichnis zu führen
GWG 151 bis 410 Euro netto
Die Gegenstände sind in einer Tabelle aufzuzeichnen = GWG Verzeichnis
Anlagegüter größer 410 Euro
Dokumentation in einem Anlageverzeichnis
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Buchung Abschreibung
Kauf PKW am 01.08.20XX Brutto 23.800 Euro
Nettobetrag = 20.000 Euro
Abschreibungsdauer PKW lt. Abschreibungstabelle = 6 Jahre
20.000 Euro/ 6 Jahre = 3333,33 Euro p.a.
3333,33/12 = 277,77 pro Monat
Abschreibung 1. Jahr ( 01.08.-31.12 = 5 Monate)
277,77 X 5 =1388,85
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Buchwert 31.12.: 20.000 – 1388,85 = 18611,15
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Gliederung der AfA Tabellen
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AfA-Tabellen - gegliedert nach Art der
Wirtschaftsgüter:
Unbewegliches Anlagevermögen
Grundstückseinrichtungen
Betriebsanlagen allgemeiner Art
Fahrzeuge
Bearbeitungsmaschinen und
Verarbeitungsmaschinen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Sonstige Anlagegüter
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AfA-Tabellen für ausgewählte Wirtschaftszweige
(Download über Internetseite der Finanzverwaltung)
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Landwirtschaft und Tierzucht
Weinbau und Weinhandel
Gartenbau
Forstwirtschaft
Energie und Wasserversorgung
Kraftfahrzeugindustrie
Spielwarenindustrie
Holzverarbeitende Industrie
Druckereien, Verlagsunternehmen mit Druckerei
Bekleidungsindustrie
Fleischwarenindustrie, Fleischer, Schlachthöfe
Baugewerbe
Gastgewerbe
Gesundheitswesen
Maschinenbau
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