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Allawi erwägt spätere Wahl „Allawi sagte dem US-Sender CBS am Samstag, zwar müssten die Wahlen zu einer Nationalversammlung laut Übergangsverfassung bis Ende 2005 stattfinden, jedoch sei eine Verschiebung um bis zu zwei Monaten möglich. (…) Um der Sicherheit Herr zu werden, erwäge seine Regierung ein `Gesetz zur Verteidigung der öffentlichen Sicherheit´, das ihr die Vollmacht zur Notstandsgesetzgebung einräumen würde“ (Süddeutsche Zeitung, 28.06.04) Interimsregierung • Die am 28. Juni wiederhergestellte Souveränität wird durch die UNSicherheitsratsresolution 1546 vom 8. Juni abgesichert. Aus dieser geht aber auch ihr eingeschränkter Charakter hervor. So bleibt für die Sicherheit im Land eine mehr als 140.000 Mann starke, multinationale Streitmacht unter USFührung zuständig. Die irakische Führung muss zwar bei "heiklen Angriffsoperationen" konsultiert werden, hat aber kein Veto-Recht. • Die Interimsregierung ist nicht gewählt. Sie war am 1. Juni nach Beratungen zwischen dem USernannten Regierungsrat sowie Vertretern der USVerwaltung und der Vereinten Nationen eingesetzt worden. Sie soll bis zur Bildung einer weiteren Übergangsregierung nach den ersten freien Wahlen bis spätestens Ende Jänner 2005 im Amt bleiben. Diese gewählte Übergangsregierung soll dann eine neue, permanente Verfassung ausarbeiten und diese einer Volksabstimmung vorlegen. Bis spätestens Ende 2005 soll auf der Grundlage dieser Verfassung ein reguläres Parlament gewählt werden.