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Allawi erwägt spätere Wahl
„Allawi sagte dem US-Sender CBS am Samstag, zwar
müssten die Wahlen zu einer Nationalversammlung laut
Übergangsverfassung bis Ende 2005 stattfinden, jedoch
sei eine Verschiebung um bis zu zwei Monaten möglich.
(…) Um der Sicherheit Herr zu werden, erwäge seine
Regierung ein `Gesetz zur Verteidigung der öffentlichen
Sicherheit´, das ihr die Vollmacht zur
Notstandsgesetzgebung einräumen würde“
(Süddeutsche Zeitung, 28.06.04)
Interimsregierung
•
Die am 28. Juni wiederhergestellte
Souveränität wird durch die UNSicherheitsratsresolution 1546
vom 8. Juni abgesichert. Aus
dieser geht aber auch ihr
eingeschränkter Charakter hervor.
So bleibt für die Sicherheit im
Land eine mehr als 140.000 Mann
starke, multinationale Streitmacht
unter USFührung zuständig. Die irakische
Führung muss zwar bei "heiklen
Angriffsoperationen" konsultiert
werden, hat aber kein Veto-Recht.
•
Die Interimsregierung ist nicht
gewählt. Sie war am 1. Juni nach
Beratungen zwischen dem USernannten Regierungsrat sowie
Vertretern der USVerwaltung und der Vereinten
Nationen eingesetzt worden. Sie
soll bis zur Bildung einer weiteren
Übergangsregierung nach den
ersten freien Wahlen bis
spätestens Ende Jänner 2005 im
Amt bleiben. Diese gewählte
Übergangsregierung soll dann
eine neue, permanente
Verfassung ausarbeiten und diese
einer Volksabstimmung vorlegen.
Bis spätestens Ende 2005 soll auf
der Grundlage dieser Verfassung
ein reguläres Parlament gewählt
werden.