TARGET2 - Intranet der BBS II

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Der Beitrag des Zahlungsverkehrs zu Integration und
Stabilität der Europäischen Finanzmärkte
Ralf Schmidt, Z 11-7
Gesetzlicher
Auftrag
− Gesetz über die Deutsche Bundesbank, § 3
„... und sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland
und mit dem Ausland und trägt zur Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungssysteme bei.“
− Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Art. 127 (2) / Satzung des
ESZB und der EZB, Art. 3 (Aufgaben)
„Die grundlegenden Aufgaben des ESZB bestehen darin, [...] das reibungslose
Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern.“
− Satzung des ESZB und der EZB, Art. 22 (Verrechnungs- und Zahlungssysteme)
„Die EZB und die nationalen Notenbanken können Einrichtungen zur Verfügung
stellen und die EZB kann Verordnungen erlassen, um effiziente und zuverlässige
Verrechnungs- und Zahlungssysteme innerhalb der Gemeinschaft und im
Verkehr mit dritten Ländern zu gewährleisten.“
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Kerngeschäftsfeld
„Unbarer Zahlungsverkehr“
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Funktionen im Kerngeschäftsfeld
„Unbarer Zahlungsverkehr“
DEUTSCHE BUNDESBANK
Sicherheit und Effizienz
im unbaren Zahlungsverkehr
Politik
Politik
Rolle als
Katalysator /
Eigener
Systembetrieb
national, europaweit, weltweit
Moderator
Operative Rolle
Mitgestaltung an der
Weiterentwicklung
von ZV-Abwicklung
und -Strukturen
Bereitstellung von
Marktinfrastrukturen
für den Individualund Massenzahlungsverkehr
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Überwachung
Überwachung
Regulatorische
Rolle
Beobachtung
Beobachtung und
und
Analyse
Analyse von
von Risiken
Risiken
im
im Zahlungsverkehr
Zahlungsverkehr
Politik
Rolle als Katalysator / Moderator
− Förderung eines einheitlichen Zahlungsverkehrs- und Wertpapierverrechnungsraums in Europa
(z. B. SEPA) sowie der Finanzmarktstabilität u. a. durch Harmonisierung, Standardisierung
− Mitarbeit in einer Vielzahl nationaler und internationaler Gremien unter Beteiligung von u. a.
• Banken
• Bankenverbänden (einschl. DK)
• Zentralbanken (u. a. ESZB, BIZ, G10-Staaten)
• Aufsichtsbehörden
• ISO- bzw. DIN-Mitgliedern
• SWIFT
− Kontinuierlicher Dialog mit dem Kreditgewerbe und strategischen Kunden („Schlüsselkunden“)
− Beratungen mit dem Gesetzgeber und der Bankenaufsicht
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Eigener Systembetrieb
Operative Rolle
− Angemessene aktive Beteiligung am unbaren Zahlungsverkehr
• Bedeutende Beteiligung am Individualzahlungsverkehr
 Wichtig für Geldpolitik und Mindestreserve
 Betrieb von TARGET2-Bundesbank
• Subsidiäre Beteiligung am Interbanken-Massenzahlungsverkehr
 Ergänzendes und wettbewerbsneutrales Leistungsangebot zum privaten Sektor
 Betrieb von EMZ und SEPA-Clearer
− Förderung rationeller Verfahren und Standards, Steigerung der Effizienz
− Ordnungspolitischer Einfluss auf Laufzeiten, Entgelte und (technische) Standards
 Eigene Leistungs- und Konditionengestaltung
− Verrechnung in hoch sicherem und hoch liquidem Zentralbankgeld
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Einige Grundbegriffe vorweg…
Massenzahlungsverkehr und Individualzahlungsverkehr
Individualzahlungsverkehr
− Verarbeitung transaktionsbasiert,
d. h. jede Zahlung einzeln
− Dispositionsrelevant
− Immer eilig, mindestens taggleich
− Tendenziell eher höhere Beträge und
geringe Stückzahlen
− Interbanken- und Kundenzahlungen
− Geldpolitischer Bezug
− Geldliche Verrechnung von Geldmarkt-,
Wertpapier-, Devisenhandels- und
Derivategeschäften
− Verrechnung von Nebensystemen
(Wertpapier, Massen-ZV)
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Massenzahlungsverkehr
− Stapelverarbeitung
− Summen sind dispositionsrelevant
− Nicht eilig, möglichst kurze Laufzeit
− Überwiegend niedrige Beträge und hohe
Stückzahlen
− Kundenzahlungen
− Diverse Zahlungen des Alltags, z. B.:
Gehalts- und Rentenzahlungen,
Zahlungen von Privatkunden und
Geschäftskunden
Einige Grundbegriffe vorweg…
Nettoverrechnung
Bank B an Bank A
Bank A an Bank B
100
7:00 Uhr
500
Summe
300
Summe
12:00 Uhr
700
600
200
16:00 Uhr
17:00 Uhr
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100
Differenz/
Nettobetrag
Einige Grundbegriffe vorweg…
Bruttoverrechnung
Bank B an Bank A
Bank A an Bank B
7:00 Uhr
100
10:00 Uhr
500
12:00 Uhr
300
16:00 Uhr
200
17:00 Uhr
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Einige Grundbegriffe vorweg…
Bruttoverrechnung und Nettoverrechnung
Bruttoverrechnung
− Strenges Deckungsprinzip (allerdings
Innertageskredit möglich)
− Verrechnung und sofortige Buchung
einzelner Zahlungen (in Echtzeit)
 Sofortige Finalität
 Höherer Liquiditätsbedarf
− Kein Systemrisiko / kein Dominoeffekt
− Beispiel für ein EchtzeitBruttoverrechnungssystem
(Real-Time Gross Settlement, RTGS):
TARGET2 (Betreiber: Eurosystem)
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Nettoverrechnung
− Gegenseitige Verrechnung von Zahlungen
(bilateral und/oder multilateral) zunächst
ohne Geldfluss
− Endgültiger Zahlungsausgleich (auf Basis
von Salden) üblicherweise erst am
Tagesende
 Keine sofortige Finalität
 Liquiditätssparend
− Systemrisiko / Dominoeffekt
− Beispiel für ein Nettoverrechnungssystem:
EURO1 (Betreiber: EBA CLEARING)
Strategische Überlegungen
zur Entwicklung des TARGET-Systems
− Erfüllung der Anforderungen der Geldpolitik des Eurosystems
− Bereitstellung eines sicheren und verlässlichen Mechanismus für die Verrechnung
von Euro-Zahlungen
− Förderung der Integration des Euro-Geldmarkts, der für eine reibungslose Umsetzung der
einheitlichen Geldpolitik unabdingbar ist
− Steigerung der Effizienz bei grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen
− Schaffung einer gemeinsamen Zahlungs- und Abwicklungsinfrastruktur als Voraussetzung für
die weitere Finanzmarktintegration in Europa
− Maßstab für die Verarbeitung von eiligen Zahlungen setzen hinsichtlich Schnelligkeit,
Sicherheit, Öffnungszeiten und Qualität der Dienstleistung
− Ein Echtzeitbrutto-System (Real-Time Gross Settlement [RTGS]-System) ist die optimale
Lösung für eine schnelle und sichere Abwicklung von Transaktionen
− Mitwirkung von Zentralbanken trägt zur Risikoreduktion bei
(insolvenzsicher, Verrechnung in sicherem und liquidem Zentralbankgeld, keine
kommerziellen Interessen, flexibles Liquiditätsmanagement, offener Zugang)
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Überblick
TARGET2 …
… ist das Echtzeit-Bruttozahlungssystem des Eurosystems in 2. Generation.
TARGET =
Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System
… wickelt Individualzahlungen (Interbanken- sowie Kundenzahlungen) von Banken des
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) schnell und sicher ab.
… bucht Transaktionen kontinuierlich einzeln in Zentralbankgeld mit sofortiger Finalität.
… ermöglicht die geldliche Verrechnung von Nebensystemen
(z. B. Wertpapierverrechnungssysteme).
… verrechnet Geldmarktoperationen des Eurosystems und gewährleistet den raschen
Austausch von Zentralbankliquidität zwischen den nationalen Geldmärkten.
… bietet zahlreiche Optionen für ein pan-europäisches Liquiditätsmanagement.
… bietet allen Teilnehmern harmonisierte Leistungen zu einheitlichen Preisen bei
nationalen wie grenzüberschreitenden Zahlungen an.
… basiert auf einer einheitlichen technischen Plattform.
… ist rechtlich als multiples System strukturiert.
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TARGET2
Leistungsumfang
(1/2)
− Kontinuierliche und einzelne Verarbeitung der Zahlungen
− Verrechnung in Echtzeit mit sofortiger Endgültigkeit
 Eingehende Guthaben können sofort wieder verwendet werden
− Verrechnung in sicherem und liquidem Zentralbankgeld
− National und grenzüberschreitend gleiche Abwicklung von
• Euro-Überweisungen und
• „Interbank“-Lastschriften in Euro
− Kein Betragslimit (weder Ober- noch Untergrenze)
− Vorabeinlieferung von Zahlungen möglich (bis zu 5 Geschäftstage im voraus)
− Grenzüberschreitend harmonisierte Funktionen, Leistungen, techn. Schnittstellen und Preise
− Lange Öffnungszeiten (für die Nebensystemverrechnung auch nachts)
− Sehr hohe Erreichbarkeit von Kreditinstituten
− Fortschrittliche Notfallvorsorge (Business Continuity)
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TARGET2
Leistungsumfang
(2/2)
− Zahlreiche Optionen für europaweites Liquiditätsmanagement
− Konzentration der Euro-Zentralbankliquidität möglich
− Liquiditätsersparnis durch hohes Verrechnungsvolumen („Alles in einem System“)
− Mindestreserve-Guthaben stehen am Tag für Zahlungsverkehrszwecke zur Verfügung
− Unbeschränkte Gewährung zinsloser Innertageskredite gegen die Hinterlegung von
Sicherheiten (in DE noch über Heimatkonto)
− Grenzüberschreitende Nutzung der RTGS-Konten durch Banken und Nebensysteme
− Unterschiedliche Verrechnungsdienstleistungen für alle Arten von Nebensystemen, z. B.
• Wertpapierverrechnungssysteme (SSSs)
• Zentrale Kontrahenten (CCPs)
• Andere Zahlungsverkehrssysteme (z.B. Massen-ZV)
− Optionale Module für individuelle Bedürfnisse der Zentralbanken (z. B. MR-Verwaltung)
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TARGET2
Möglichkeiten der Liquiditätssteuerung
− Liquiditätssparende Verrechnung durch Einsatz liquiditätssparender Prozeduren
− Priorisierung von Zahlungen: „highly urgent“, „urgent“ oder „normal“
− Liquiditätsreservierung für „highly urgent“- und „urgent“-Zahlungen
− Bilaterale und multilaterale Limite
− Liquiditätspooling
− Warteschlangentransparenz und aktives Warteschlangenmanagement
− Definition einer Ausführungszeit: „Frühestens“ oder „Spätestens“
− Vorabeinlieferung (bis zu 5 Geschäftstage im Voraus)
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TARGET2
Die „Spinne im Netz“
Kapitalmärkte
Zentrale Gegenparteien
(CCP)
Wertpapier-Verrechnungssysteme
[CBF, EOC …]
Individual-ZVSysteme
[TARGET2]
Marktpreise
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…
…
NZB SicherheitenManagement-System
Massen-ZVSysteme
Güter & Dienste
Geldmarkt
FX Markt
Handel
TARGET2
Technischer Betrieb
Live
REGION 1
Periodic
Region Rotation
Test & Training
(T&T)
SITE A
P
S
SITE B
Hot back-up
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SITE C
Asynchronous remote copy
Synchronous remote copy
REGION 2
P
Synchronous remote copy
S
SITE D
Hot back-up
TARGET2
Mögliche Notfallmaßnahmen
− Verlagerung des SSP-Betriebs auf einen anderen Standort
− Änderung der Betriebszeiten der SSP (Verlängerung Tagesbetrieb um max. 2 Stunden)
− Notfallabwicklung für sehr kritische und ggf. kritische Zahlungen im Contingency Module
− Pauschale Abschlagszahlungen („backup lump-sum payments“)
− Notfallzahlungen („backup contingency payments“)
− National Service Desk handelt im Auftrag eines Teilnehmers / Nebensystems
− Eine andere Zentralbank oder das „Operational Team“ der SSP übernehmen Aufgaben einer
ausgefallenen Zentralbank
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TARGET2
als systemrelevante Infrastruktur
− Einstufung durch die „oversight“ als „systemically important payment system (SIPS)“
• Besondere Bedeutung für Finanzstabilität
• „Oversight“ überprüft die Einhaltung der vom „committee on payment and settlement
systems (CPSS)“ definierten Grundprinzipien („core principles“)
− Grundprinzipien des bei der BIZ (Basel) angesiedelten CPSS
• Zehn Mindestvoraussetzungen, die relevante Systeme erfüllen sollen
• Umfassen rechtliche und operative Aspekte sowie Risikomanagement
• Können auch auf Teilnehmer (i. d. R. Banken) Anwendung finden
• Beispiel: Grundprinzip VII
„Die … Betreiber von Zahlungsverkehrssystemen müssen sich daher nicht nur mit der
Sicherheit und Zuverlässigkeit der Komponenten des Hauptsystems befassen, sondern
auch mit den Komponenten der Systemteilnehmer (gegebenenfalls einschl. der indirekten
Teilnehmer).“
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TARGET2
„Ein paar Zahlen…“
− Rd. 900 Institute in Europa nehmen direkt teil, insgesamt sind ca. 60.000 Institute weltweit
über TARGET2 erreichbar
− Rd. 70 Nebensysteme verrechnen über TARGET2
− Täglich verarbeitet das System im Schnitt rd. 355.000 Zahlungen, an Spitzentagen
über 500.000 Zahlungen
− Rd. 60% der Zahlungen sind Kundenzahlungen
− 2/3 der Zahlungen liegen unter 50.000 Euro
− Der tägliche Umsatz beträgt im Durchschnitt 2,3 Billionen Euro (Entspricht knapp dem BIP
Deutschlands im Jahr 2010)
− Der Anteil Deutschlands beträgt rd. 50% (Stück) bzw. rd. 35% (Umsatz)
− Der TARGET2-Marktanteil bei den „Large value payment systems“ beträgt 59,3% (Stück)
bzw. 90,3% (Umsatz)
Stand: 2. Quartal 2011
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UNTERSCHIEDE
Überwachung
Regulatorische Rolle
ZV-ÜBERWACHUNG
BANKENAUFSICHT
❙
Objekte: ZV-Systeme, ZV-Instrumente,
Korrespondenzbankaktivitäten, SWIFT
❙
Objekte: einzelne Institute
❙
Ziel: Sicherheit und Effizienz des
Zahlungsverkehrs, Reduzierung des
systemischen Risikos
❙
Ziel: Funktionsfähigkeit des
Bankgewerbes sichern und Schutz der
Gläubiger durch Kontrolle von Bonität
und Liquidität der einzelnen Banken
❙
Umfang: reicht von Appellen bis hin zur
Regulierungsmöglichkeiten
❙
umfangreiches regulatorisches
Rahmenwerk
❙
Kooperative Überprüfung auf
Einhaltung normierter Leitlinien
❙
Detaillierte Überwachung der Institute /
Vor-Ort Prüfungen
❙
Aufgabe der Zentralbanken
❙
Wahrnehmung durch Bankenaufsichtsbehörde (z. T. auch Zentralbank oder
wenigstens Beteiligung der Zentralbank)
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Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit !
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