Gefahren der Einsatzstelle - KFV Fritzlar

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Transcript Gefahren der Einsatzstelle - KFV Fritzlar

Grundlehrgang des Kreisfeuerwehrverbandes Fritzlar-Homberg
Gefahren der Einsatzstelle
Kreisausbilder Ralf Seitz
Grundlehrgang des Kreisfeuerwehrverbandes Fritzlar-Homberg
Gefahren an der Einsatzstelle bestehen für:
Menschen
- Eigene Kräfte
- fremde Personen
Tiere
Sachwerte und Umwelt
Kreisausbilder Ralf Seitz
Grundlehrgang des Kreisfeuerwehrverbandes Fritzlar-Homberg
Taktische Regeln der Gefahrenabwehr:
1.
Gefahren für Menschen beseitigen
( z.B. Retten oder in Sicherheit bringen )
2.
Gefahren für Tiere beseitigen
( z.B. Retten oder in Sicherheit bringen )
3.
Gefahren für Sachwerte und Umwelt beseitigen
( z.B. Schützen oder Bergen )
Kreisausbilder Ralf Seitz
Grundlehrgang des Kreisfeuerwehrverbandes Fritzlar-Homberg
Gefahren im Feuerwehrdienst
Gefahren im Feuerwehrdienst bestehen:
 auf dem Weg zum Feuerwehrhaus
 während der Fahrt zur Einsatzstelle
 durch den fließenden Straßenverkehr
 durch Fahrzeugbewegungen an der Einsatzstelle
 durch Sichtbehinderung und Dunkelheit
 durch Witterungseinflüsse
Kreisausbilder Ralf Seitz
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Gefahren im Feuerwehrdienst
Gefahren im Feuerwehrdienst bestehen:
 bei der Handhabung feuerwehrtechnischer Geräte
 durch Atemgifte
 bei der Brandbekämpfung
 durch Ein- und Absturz
 durch Elektrizität
 im Verteidigungsfall durch nicht detonierte
Kampfmittel
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Gefahren auf dem Weg zum Feuerwehrhaus
können abgewendet werden durch:

Ruhe bewahren

Sonderrechte (§ 35 StVO), kein Wegerecht (§ 38 StVO), können
in Anspruch genommen werden

Inanspruchnahme der Sonderrechte nur unter Einhaltung des
Gefährdungsverbotes gemäß § 1 StVO

Auf die eigene Sicherheit achten.
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Gefahren auf dem Weg zur Einsatzstelle
können abgewendet werden durch:

Anschnallen während der Fahrt.

Im Fahrzeug nur so viele Personen transportieren wie
ordnungsgemäße Sitzplätze vorhanden sind.

Bei angelegten Atemschutzgeräten die Verriegelung erst lösen
wenn das Fahrzeug steht.

Die Aufmerksamkeit des Fahrers nicht beeinträchtigen.
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Absichern von liegengebliebenen Fahrzeugen
Maßnahmen gemäß § 15 StVO

Warnblinklicht einschalten

Weiteres auffällig warnendes Zeichengut sichtbar, in
ausreichender Entfernung (ca. 100 m), aufstellen.
-Warndreieck
-Warnleuchten
-Warnflaggen
-Verkehrsleitkegel usw.
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Gefahren durch den fließenden Straßenverkehr
an Einsatzstellen können abgewendet werden durch:

Tragen der Warnkleidung (Feuerwehrüberjacke „Hessen“ reicht)

Sicherungsmaßnahmen zu einer Abwendung der Gefährdung für
-andere Verkehrsteilnehmer
-die bereits Geschädigten und
-die Einsatzkräfte
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Gefahren durch den fließenden Straßenverkehr



Blaues Blinklicht und Warnblinkanlage einschalten.

Einsatzkräfte halten sich nur in dem Ihnen zugewiesenen
Bereich auf.


Bei Dunkelheit Einsatzstelle umfassend ausleuchten.

Durch Feuerwehr verursachte Verkehrshindernisse frühzeitig
kenntlich machen.

Fahrzeugbewegungen mit äußerster Umsicht durchführen.

Rückwärtsfahren nur mit Einweiser.
Absitzen vom Fahrzeug auf der der Fahrbahn abgewandten Seite
Absicherung gemäß FwDV ½
An ungesicherten Einsatzstellen mit größter Vorsicht arbeiten.
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Absicherung von Einsatzstellen
Auf Autobahnen und Kraftstraßen
ca.800 m
ca.600 m
ca.200 m
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Absicherung von Einsatzstellen
Ca. 200 m
Ca. 100 m
Straße mit Zweirichtungsverkehr außerhalb geschlossener Ortschaften
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Absicherung von Einsatzstellen
Absicherung im Kurvenbereich
Ca. 200 m
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Ca. 200 m
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Gefahren durch Sichtbehinderung und Dunkelheit

Erhöhung des Verletzungsrisikos für
-eigene Mannschaft
-andere Personen

Beschädigung von Geräten und der Ausrüstung
Einsatzstellen in Abhängigkeit von Art und Größe der Schadenslage und den
zu Verfügung stehenden Mitteln ausleuchten.
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Gefahren durch Witterungseinflüsse

Durch hohe Umgebungstemperaturen Begünstigung des
Brandverlaufes und Erschöpfung der Einsatzkräfte

Bei Kälte größere Gefährdung für verletzte und eingeklemmte
Personen.

Eingeschränkte Sicht und Glätte bei Regen, Schnee und Nebel

Glatteisbildung bei Kälte an Einstzstellen
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Verlegen von Druckschläuchen

Stolpergefahr

Gefährdung der Angriffstrupps
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Gefahren bei der Handhabung feuerwehrtechnischer Geräte
Handhabung von Trennschleifmaschinen

Nur von geübten Einsatzkräften bedienen lassen.

Schutzbrille zusätzlich zur persönlichen Schutzausrüstung. Der
Gesichtsschutz am Feuerwehrhelm reicht nicht aus.

Auf geeignete Trennscheiben achten.

Durch Funkenstrahl nicht in ex-Bereichen und bei brennbaren
Stoffen einsetzen.
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Gefahren bei der Handhabung feuerwehrtechnischer Geräte
Handhabung von Motorkettensägen

Nur von ausgebildeten (MotorkettensägenSeminar) Einsatzkräften bedienen lassen.

Erweiterte Schutzausrüstung für
Motorkettensägenführer und die in der
Nähe eingesetzten Kräfte. (Schnittschutz
für die Beine, Kopf- und Gesichtsschutz,
Gehörschutz)
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Gefahren durch Atemgifte

Gesundheitsschäden schon bei geringen Mengen

Auch bei Auräumungsarbeiten nach Bränden ist mit Atemgiften
zu rechnen.

In Bereichen in denen mit Atemgiften zu rechnen ist nur Atemschutzgeräteträger einsetzen.

Bei Verdacht auf Atemgift Inhalation Personen unbedingt
ärztlicher Behandlung zuführen.
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Gefahren durch Brandausbreitung






Bauliche Mängel
Betriebliche Mängel
Feuerbrücken
Flugfeuer
Partikelfunken
Wärmeübertragung
• Wärmestrahlung
• Wärmeleitung
• Wärmemitführung
 Löschtechnische und -taktische Fehler
• Überlaufen von Behältern
• Fettexplosionen
• Staubexplosionen
• Zu wenig Einsatzkräfte/Material
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Brandausbreitung durch Wärmestrahlung:
Einflussgrößen für
-Temperatur
-Größe / Stärke
-Zeitdauer
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X
sind:
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Brandausbreitung durch Wärmeleitung:
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Brandausbreitung durch Wärmemitführung ( Konvektion):
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Ausrüstung eines Angriffstrupps
Feuerwehrüberjacke und Feuerwehrhose
„Hessen“
Feuerwehrschutzhelm mit Nackenschutz
Feuerwehrschutzhandschuhe
Feuerwehrschutzschuhwerk
Feuerwehrsicherheitsgurt mit Feuerwehrbeil
Feuerwehrleine
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät
Sprechfunkgerät im 2 m Wellenbereich
Feuerwehraxt
Strahlrohr
Schlauchhalter
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Eindringen in Brandbereiche

Sichern ausreichender
Schlauchreserve.
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Gefahren durch Chemikalien:
Ätzende Stoffe
entfalten eine direkte Reiz- und Ätzwirkung auf Augen, Haut und
Gewebe von Menschen und Tieren.
Säuren und Laugen (stark ätzende Stoffe)
verursachen Verätzungen der Augen, der Haut und der Atemwege
sowie Zerstörung der Bekleidung und der Geräte.
Umweltgefährdende Stoffe
schädigen je nach Art und Wirkung Pflanzen, Boden, Grundwasser
und Gewässer.
Giftige Stoffe
bewirken die Schädigung von Blut, Nerven oder Zellen von Menschen
und Tieren.
Stickstoffdünger
zersetzen sich bei Temperaturen über 130°C.
Dabei entstehen nitrose Gase und Ammoniak-Gas.
Mineralölprodukte
sind grundwasserschädigend und können je nach
Art Brand- und Explosionsgefahren hervorrufen.
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Wie können Gefährliche Stoffe in den Körper gelangen?
-Speisen und Getränke, im Bereich der Einsatzstelle einnehmen.
-Einatmen von Schadstoffen, die aus Schutzkleidungen ausdünsten.
-Wenn Dämpfe oder Stäube des gefährlichen Stoffes eingeatmet werden.
-Es gibt gefährliche Stoffe, die über die Haut oder über Wunden in den Körper
gelangen können.
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Maßnahmen zur Einsatzhygiene:
 Bei Einsätzen einschließlich Aufräumungsarbeiten entsprechende





Schutzkleidung tragen!
Nahrungsaufnahme an Einsatzstellen nur in „sauberen Bereichen“
und mit gesäuberten Händen!
Verschmutzte Einsatzbekleidung wechseln und fachgerecht
reinigen!
Nach einer Kontamination mit Rauch, Ruß usw. gründlich duschen!
In den Feuerwehrhäusern eine Trennung in „schwarze“ und „weiße“
Bereiche einhalten!
Fachgerechte Reinigung und ggf. eine Desinfektion verunreinigter
Einsatzmittel durchführen!
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Feuerübersprung ( Flash / Over ):
 thermische Aufbereitung
von brennbaren Stoffen,
Ausgasen der brennbaren
Stoffe,
 Temperatur- und Druckanstieg und Zutritt von Sauerstoff durch das Öffnen von
Türen oder Fenster zum
Brandraum,
schlagartige Verbrennung
der entstandenen Gase
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Flash / Over:
Schutzmaßnahmen
 Geeignete Schutzkleidung verwenden.
 Der Trupp muß sich in gebückter Haltung oder kriechend möglichst
nah am Boden aufhalten und fortbewegen.
 Türen zu Brandräumen, sind vor dem Öffnen auf ihre Erwärmung
hin zu überprüfen und dementsprechend zu öffnen.
 Grundsätzlich ist ein einsatzbereites Strahlrohr mitzuführen.
Türen nur aus der Deckung heraus öffnen, der Truppmann sollte so
positioniert sein, dass er stets den Raum oder Behälter einsehen
und eine entstehende Stichflamme ablöschen bzw. zurückdrängen
kann.
 Tritt Brandrauch aus einem Raum oder Behälter aus, kann durch
Wassergabe (Sprühstrahl) in diesen Rauch an der Decke versucht
werden, die Raumtemperatur zu senken.
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Öffnen von Türen zu Brandräumen
Gefahr der
Stichflammenbildung
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Einsturz:
Einsturzgefahren infolge von:
 Abbrand
Erwärmung
mechanische Überlastung
Einsatztaktische Maßnahmen
 Löschwasserschäden vermeiden
Knotenpunkte ablöschen
Feuer direkt bekämpfen
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Gefährdung durch einstürzende Giebelwände:
Gefahrenbereich
Merke !! Sicherheitsabstand: min. 1,5 fache der Gebäudehöhe
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Sicherheitsabstand beim Fällen von Bäumen
2 - fache Baumlänge rundum
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Elektrizität:
Wirkung des elektrischen Stromes auf den menschlichen Körper
Stromstärkebereiche
Gleichstrom
80 mA
80 mA ..3 A
3 A ..8 A
Wechselstrom
25 mA
25 mA ..80 mA
80 mA ..3 A
Herzkammerflimmern
Irreversibles
Herzkammerflimmern (Tod)
Wirkungen
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Muskelverkrampfungen
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Mindestabstände zu spannungsführenden Anlagen:
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Strahlrohrabstände bei Verwendung eines
CM-Strahlrohres und unbekannter Spannung:
10 m
5m
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Hochspannung
Über 1000 Volt
Niederspannung
Bis 1000 Volt
1m
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Spannungstrichter:
Sicherheitsradius
20 m
Fehlerstelle
Abstand
Schrittspannung 1
Schrittspannung 2
Bei Annäherung an die Fehlerstelle mit gleichbleibender
Schrittlänge wächst die Spannung.
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Erdoberflächenspannung
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Gefahren durch nichtdetonierte Kampfmittel




Splitterwirkung
Sprengwirkung
Auslösen von Bränden
Sicherheitsmaßnahmen beim Auffinden von Kampfmitteln






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Kampfmittel nicht berühren
Kampfmittel nicht bewegen
Fundort von Personen räumen
Fundstelle kennzeichnen und großräumig absichern
Fachbehörde (Kampfmittelräumdienst) verständigen
Munition beschreiben
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Kontrolle des Lernerfolges:
-Wie können gefährliche Stoffe in den Körper gelangen?
-Speisen und Getränke an Einsatzstellen
-Einatmen von Schadstoffen, evtl. aus Schutzkleidung
-Dämpfe und Stäube des gefährlichen Stoffes einatmen
-Über Haut oder durch Wunden
-Was müssen Sie bei der Absicherung gegen den fließenden
Verkehr an einer Einsatzstelle beachten?
-Auf der fahrbahnabgewanndten Seite absitzen
-Warnkleidung tragen
-Richtiges Absichern mit Warndreiecken usw.
Kreisausbilder Ralf Seitz
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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit !
Auf wiedersehen und viel Erfolg !
Kreisausbilder Ralf Seitz