sokrates/erasmus - FSR Psychologie - Friedrich-Schiller

Download Report

Transcript sokrates/erasmus - FSR Psychologie - Friedrich-Schiller

Studieren im Ausland
Jürgen M. Kaufmann
Institut für Psychologie & DFG Research Unit Person
Perception
Friedrich-Schiller-Universität Jena
SOKRATES/ERASMUS
• SOKRATES, das Aktionsprogramm der EU für die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit in
verschiedenen Bereichen der allgemeinen Bildung.
Unter dem Teilprogramm ERASMUS laufen Aktionen
für den Hochschulbereich, insbesondere können
Auslandsaufenthalte von Studierenden und Dozenten
gefördert werden.
ERASMUS-Auslandsstudium (SMS)
• Europäische Studierende erhalten mit ERASMUS die Möglichkeit, in einem
anderen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen
zu erweitern, um so ihre Berufsaussichten zu verbessern. Dabei lernen sie
das akademische System einer Hochschule kennen und profitieren von
deren Lehr- und Lernmethoden.
• Nach Abschluss des ersten Studienjahres im Heimatland können
Studierende für einen Studienaufenthalt zwischen drei und zwölf Monaten
an einer ausländischen Gasthochschule bis einschließlich der Promotion
gefördert werden.
• Derzeit sind am Programm ERASMUS 33 Länder beteiligt:
Alle Mitgliedstaaten der EU, die Türkei sowie die EFTA/EWR-Länder Island,
Liechtenstein, Norwegen. Seit 1. Juni 2011 können auch Aufenthalte in der
Schweiz und in Kroatien mit ERASMUS gefördert werden.
Vorteile eines ERASMUS-Aufenthalts
•
Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten von maximal 300,Euro im Monat
•
Sonderzuschüsse für Studierende mit besonderen Bedürfnissen oder mit
Kindern
•
Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
•
Unterstützung bei der Vorbereitung - dabei ist auch die Teilnahme an einem
vorbereitenden ERASMUS-Intensivsprachkurs (EILC) in sogenannten "seltener
gesprochenen Sprachen" möglich
•
Erleichterte akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten
Studienleistungen
Voraussetzungen
• Reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
• Abschluss des ersten Studienjahres
• Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die
Heimathochschule eine ERASMUS-Kooperationsvereinbarung hat. Heimatund Gasthochschule sind dazu im Besitz einer gültigen ERASMUS
Universitätscharta (EUC).
Partnerunis des Jenaer Instituts für
Psychologie
Wie bewerben Sie sich?
• Schriftlich: Bewerbungsformular, Motivationsschreiben, Zeugnisse bzw.
Nachweise von Prüfungsleistungen, Nachweis von Sprachkenntnissen,
(Referenzen optional)
• Bewerbungen schriftlich an das Sekretariat Allgemeine Psychologie I, Am
Steiger 3, Haus 1, 07743 Jena
• Bewerbungsfrist: 15.01.2012
• Mehrfachbewerbungen sind möglich
Platzvergabe
• Die Platzvergabe erfolgt durch die jeweiligen Abteilungen, die eine
Partnerschaft betreuen und durch den Erasmuskoordinator
• Kriterien der Platzvergabe: Noten, Motivation und Sprachkenntnisse
• In der Regel werden aussichtsreiche Kandidaten zu Bewerbungsgesprächen
eingeladen
• Bewerbungsfrist: 15.01.2012
Platzvergabe
• Die Platzvergabe erfolgt durch die jeweiligen Abteilungen, die eine
Partnerschaft betreuen und durch den Erasmuskoordinator
• Kriterien der Platzvergabe: Noten, Motivation und Sprachkenntnisse
• In der Regel werden aussichtsreiche Kandidaten zu Bewerbungsgesprächen
eingeladen
• Bewerbungsfrist: 15.01.2012
Platz erhalten?
• Beurlaubung: Sie haben die Möglichkeit sich während Ihres
Auslandsaufenthaltes beurlauben zu lassen. Während der beurlaubten
Semester laufen die Fachsemester, im Gegensatz zu den Hochschulsemestern
(HS), nicht weiter. Die Entscheidung, ob Sie sich beurlauben lassen wollen, liegt
bei Ihnen. Bitte informieren Sie sich vor einer Beurlaubung bei den zuständigen
Stellen (je nach Studiengang Studentensekretariat bzw. Studiendekanat).
• Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Scheine ist für Teilnehmer am
SOKRATES/ ERASMUS-Programm trotz Beurlaubung möglich. Voraussetzung ist
ein gültiges Learning Agreement.
• Die Befürwortung der Beurlaubung erfolgt für SOKRATES/ ERASMUSStudierende im akademischen Auslandsamt (Ausnahmen:
Wirtschaftswissenschaften: SOKRATES-Koordinator der Fakultät / Medizin:
Dekanat).
Platz erhalten?
• Mobilitätszuschuss = SOKRATES/ ERASMUS-Beihilfe
•
• Nach Erhalt eines ERASMUS-Austauschplatzes durch einen Fachkoordinator
können Sie ab 01.07. einen Antrag auf SOKRATES/ ERASMUS-Beihilfe beim AAA
stellen. Antragsformulare sind im AAA oder im Internet unter http://www.unijena.de/Formulare.html erhältlich.
• Antragsfrist WS: 31.08. beim AAA
Antragsfrist SS: 15.12. beim AAA
• Die Beihilfe wird Anfang/ Mitte Oktober ausgezahlt.
Anerkennung von Leistungen
• ECTS: „Das European Credit Transfer System wurde von der Europäischen
Kommission in Zusammenarbeit mit den Hochschulen entwickelt, um die
Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen zu vereinfachen.
Das System basiert auf einer rein quantitativen Zuweisung von Kreditpunkten
für bestimmte Lehrveranstaltungen. In der Praxis heißt dies, dass der zeitliche
Arbeitsaufwand eines durchschnittlichen Studierenden mit 60 credits pro Jahr
und 30 credits pro Semester gleichgesetzt wird. Davon ausgehend wird jeder
Lehrveranstaltung eine bestimmte Anzahl vom ECTS-credits zugewiesen.“
s. auch Learning Agreement
Learning Agreement
•
Als Grundlage der Anerkennung der im Ausland erbrachten Scheine, muss
jeder SOKRATES/ERASMUS-Student vor Antritt des Auslandsstudiums ein
Learning Agreement abschließen, ansonsten darf er den Studienplatz nicht
antreten. Informieren Sie sich zunächst über das aktuelle Kursangebot Ihrer
Gastuniversität. Um die an der Gasthochschule erworbenen Scheine optimal für
Ihr Studium zu nutzen, sollten sie sodann mit den zuständigen Professoren in
den entsprechenden Fachbereichen über die von Ihnen gewählten
Veranstaltungen sprechen.
Pro Semester sind 30 ECTS-credits vorgeschrieben, d.h. 30 credits für
Aufenthalte über ein Semester und 60 credits für das gesamte Jahr.
Sprachkurse
– Sprachkurse der Gastuniversitäten (außer EILC)
Viele Universitäten bieten für ERASMUS-Studierende (Intensiv)Sprachkurse
vor Ort an, die entweder studienbegleitend oder studienvorbereitend sind.
Informationen zu evtl. angebotenen Sprachkursen sowie evtl. anfallenden
Kosten sind den Internetseiten der Gasthochschule zu entnehmen.
– EILC – Intensivsprachkurse für weniger gesprochene Sprachen
Diese EU-geförderten Sprachkurse an diversen Universitäten im Gastland
werden nur für weniger gesprochene Sprachen angeboten. Bei erfolgreicher
Bewerbung entfallen die Kursgebühren und die Studierenden erhalten
einen einmaligen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten. Weitere
Informationen finden Sie unter: http://www.unijena.de/EILC_Informationen.html
Versicherungsschutz
• Studierenden haben selbst für ausreichenden Versicherungsschutz im Ausland
zu sorgen.
• Krankenversicherung: Zwischen den gesetzlichen Krankenkassen der EUMitgliedsstaaten gibt es ein Krankenversicherungsabkommen. Wenn Sie
gesetzlich versichert sind, können Sie sich von Ihrer Krankenkasse je nach
Gastland die Formulare E 111, E 118, E 128 ausstellen lassen.
Sie sollten sich auf jeden Fall bei Ihrer Krankenkasse über den
Versicherungsschutz während des Auslandsaufenthaltes und die Notwendigkeit
einer zusätzlichen privaten Versicherung informieren.
Alternativen zum Studium an
einer Partneruni des Instituts für Psychologie
• Direkte Bewerbung an gewünschte Gastuniversität
• Evtl. Bewerbung an Partnerunis anderer Institute der FSU
• Studium im außereuropäischen Ausland (z.B. über Erasmus mundus)
• Auslandspraktikum
Weitere Informationen & nützliche
Adressen
•
Internationales Büro der FSU (Anprechpartnerin: Frau Jana Blumenstein):
http://www.uni-jena.de/International.html
•
http://eu.daad.de/eu/
•
http://www.uni-jena.de/Studieren_im_Ausland_p_112089.html
•
Beantragung von Auslands-BAföG
Auslands-BAföG wird nicht beim örtlichen BAföG-Amt (Philosophenweg)
beantragt, sondern bei einem für das jeweilige Land zuständigen Amt. Die Liste
der Auslands-BAföG-Ämter finden Sie unter www.uni-jena.de/Finanzierung.html
oder auf den BAföG-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(BMBF).
Den Antrag sollten Sie ca. 6 Monate vor Antritt des Auslandsaufenthaltes stellen.
Fragen?