Versicherung Erasmus-Programm beinhaltet keinen

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Transcript Versicherung Erasmus-Programm beinhaltet keinen

Erasmus 2013/2014
Tatjana Schoffer, M.A.
Leiterin Referat Studienangelegenheiten/
Akademisches Auslandsamt
- Erasmus ist das Förderprogramm der EU für länderübergreifende
Zusammenarbeit im Bereich der Bildung
- LLP (Lifelong Learning Programme)
- Studentenmobilität = SMS
- Mobilität Praktikum = SMP, Ansprechpartner Leonardobüro
Nürnberger Ei (http://www.leo.tu-dresden.de/)
Was bringt der Auslandsaufenthalt?
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Steigerung der Karrierechancen
fachlicher Gewinn für das Studium
Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit
Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse
Kennenlernen einer fremden Kultur – Erwerben von
Interkultureller Kompetenz
• Internationale Kontakte und Freunde
Was bietet Erasmus dem Studierendem?
- 3- bis 12-monatiger Aufenthalt an einer
Gastinstitution in folgenden Ländern:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich,
Großbritannien, Italien, Niederlande,
Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,
Schweden, Spanien, Tschechische
Republik, Türkei und Ungarn.
- Befreiung von Studiengebühren an der Gastinstitution
(Versicherungsprämien, studentische Sozialbeiträge sowie Kosten
für die Benutzung diverser Materialien gelten nicht als
Studiengebühren)
- die akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten
Studienleistungen durch die Heimatinstitution in der Regel durch
die Teilnahme an dem Europäischen System zur Anrechnung
von Studienleistungen (ECTS)
• den Erhalt einer Mobilitätsbeihilfe zum
Ausgleich eines Teils der Mehrkosten (ca.
190 €/Monat)
• die Unterstützung bei der fachlichen und
sprachlichen Vorbereitung auf den
Auslandsaufenthalt und Betreuung durch
die Gasthochschule bezüglich Unterkunft,
kultureller Angebote etc.
Für die Förderung im Rahmen des ERASMUS-Programms müssen folgende
Kriterien erfüllt sein:
• Sie sind an der HfBK Dresden als Student/in (einschließlich Promotionsstudium) immatrikuliert und
absolvieren ein vollständiges Studium, welches zu einem anerkannten Abschluss führt
• mindestens das erste Studienjahr muss erfolgreich abgeschlossen sein
• Sie haben bisher noch keine ERASMUS-Studienförderung erhalten
• für das betreffende Studienjahr und den Fachbereich existiert ein gültiges bilaterales ERASMUSAbkommen mit der Partnerhochschule
• vor Antritt des Auslandsaufenthalts wird gemeinsam mit den Verantwortlichen an der Heimat- und der
Gasthochschule das Learning Agreement erstellt
• ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden,
müssen vorhanden sein.
Bewerbung
• Bewerbung beim Auslandsamt bis zum 7. Februar 2013 abgeben
• wenn Sie den Bescheid bekommen, dass Sie den Platz bekommen haben,
nehmen Sie Kontakt mit der Gasthochschule auf, um
Bewerbungsmodalitäten zu klären
Sonderförderung
• Förderung von Studierenden mit Kind
• Förderung von Studierenden mit
Schwerbehinderung
Vor dem Aufenthalt klären!
• Bewerbungsfristen und andere Infos der Gasthochschule einholen
• Beantragung einer Förderung
• Kranken- und Unfallversicherung fürs Ausland
• Anrechnung von Studienleistungen
• Beurlaubung an der Heimathochschule
• Anerkennung der Studienleistungen
Finanzierung
Erasmus Programm
• Befreiung von Studiengebühren
• Mobilitätszuschuss von ca. 190 €/Monat
Auslands – BAföG
• Beantragung ca. 6 Monate vor Beginn der Auslandszeit
• spezielle Bafög-Ämter
• Zahlung bis zu zwei Semester über die Regelstudienzeit
bis zu 300 € im Monat anrechnungsfrei
Stiftungen
• www.stiftungsindex.de
Die größte (staatliche) Stiftung
• Studienstiftung des deutschen Volkes
(keine Selbstbewerbung möglich)
Kirchlich:
• Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst
• Cusanuswerk
Wirtschaftsnah:
• Stiftung der Deutschen Wirtschaft
Gewerkschaftsnah:
• Hans-Böckler-Stiftung
Parteinahe Stiftungen:
• Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD)
• Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP)
• Hanns-Seidel-Stiftung (CSU)
• Heinrich-Böll-Stiftung (Bündnis`90/Die Grünen)
• Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU)
• Rosa-Luxemburg-Stiftung (PDS)
Versicherung
Erasmus-Programm beinhaltet keinen Versicherungsschutz,
d.h. die Hochschule haftet nicht für Schäden,
Krankheiten, Unfälle die im Zusammenhang mit dem Auslandsaufenthalt stehen.
Empfehlenswert:
• Haftpflichtversicherung mit Auslandsschutz
• Unfallversicherung mit Auslandsschutz
• Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport
Anrechung von Studienleistungen
• Akademische Anerkennung erfolgt über ECTS
• Als Norm gelten 30 ECTS pro Semester, bzw. 60 ECTS pro Studienjahr
• Fragen der Anerkennung vor der Abreise individuell klären
• Es ist möglich Studium und Praktika im Ausland zu verbinden
Sprachkurse
Sprachschule in Dresden
• TUDIAS: www.tudias.de
• Volkshochschule Dresden www.volkshochschule-dresden.de
Sprachschulen im Ausland
• EILC: European Intensive Language Course
(für seltener gesprochene europäische Sprachen)
Informationen unter: www.eu.daad.de
Beurlaubung
• Beurlaubung zum Zweck eines Auslandsaufenthalts möglich
• Rückmeldung an der Heimathochschule nötig
• Erlass des Semestertickets und des Studentenwerksbeitrags (direkt beim Studentenwerk) möglich
Unterlagen
- Bewerbung Erasmus an Akademisches Auslandsamt bis 07.02.2013
- Annahmeerklärung
- application for admission an die Partnerhochschule
- learning agreement
- letter of confirmation
- transcript of records
- Abschlussbericht (Formular)
- Abschlussbericht (Essay)
Kontakt
Tatjana Schoffer
Güntzstr. 34
Raum 209
Tel.: +49 (0)351 4402-2141
Fax: +49 (0)351 4402-2151
Email: [email protected]
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 9:00 Uhr - 11:30 Uhr
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!