Studie „Schadensersatz 2012“

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Transcript Studie „Schadensersatz 2012“

Schadenregulierung 2012
Ergebnisse einer Marktforschungsstudie bei Autofahrern
für
Michael Brabec
Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.
Obentrautstraße 16
10963 Berlin
Von
puls Marktforschung GmbH
Niklas Haupt / Ercan Oguz
09. August 2012
Studiendesign
• Stichprobe
(Nettofallzahl)
n=1.000 Interviews (Netto-Fallzahl) bei Autofahrern, die Ihre Kfz-Versicherung selbst abgeschlossen haben.
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• Erhebungsmethode
Computergestützte telefonische Interviews (CATI) im puls eigenen Telefonstudio
3
• Befragungszeitraum
Juli / August 2012
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• Befragungsdauer
ca. 5 Minuten
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• Verantwortliches
Institut
puls Marktforschung GmbH, Schwaig b. Nürnberg
Schadenregulierung 2012 (BAV) | puls Marktforschung GmbH
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Stichprobenstruktur
Einkommen
Bis unter 1500 Euro
20%
Bis unter 3000 Euro
40%
Über 3000 Euro
19%
k. A.
21%
Geschlecht
Männlich
53%
Weiblich
47%
Alter
18-34 Jahre
16%
35-50 Jahre
38%
über 50 Jahre
43%
k. A.
3%
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Basis: n=1.000
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One Page Summary
Schadenabwicklung:
• 87% gehen davon aus, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt.
• 94% nehmen an, dass sämtliche direkte Kosten beglichen werden.
• 44% sind der Meinung, dass Sie auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen eigenen
Anwalt beauftragen dürfen.
• 73% beauftragen einen Anwalt und/oder Sachverständigen.
„Zahlungsmoral“:
• 62% glauben, dass Haftpflichtversicherungen nicht freiwillig, den vollen Schaden ersetzen.
• 48% sind der Meinung, dass man Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich schlechte
Zahlungsmoral vorwerfen kann.
Schadensteuerung:
• 65% entscheiden selbst, welche Werkstatt sie nutzen (wo und wie).
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Ausgangsszenario
„Stellen Sie sich bitte folgende Situation vor: Sie sind in einen
Unfall mit einem anderen Auto verwickelt und sind unschuldig. Ihr
Auto ist erheblich beschädigt.“
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87% der Befragen gehen davon aus, dass die
Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt
Schadenabwicklung – wer muss für den Schaden aufkommen?
F1:
Wer muss für den Schaden aufkommen?
Meine Haftpflichtversicherung zahlt das - den
Schaden an meinem Fahrzeug und an dem des
Unfallgegners.
3%
Das machen die Versicherungen unter sich aus.
9%
Die Haftpflichtversicherung des schuldigen
Unfallgegners muss zahlen.
Weiß nicht.
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87%
1%
Basis: n=1.000
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94% der Befragten nehmen an, dass sämtliche direkte Kosten
beglichen werden.
Schadenabwicklung – direkte Kosten
F2:
Welche der nachfolgend aufgeführten Rechte haben Sie?
Mein Schaden am Fahrzeug muss bezahlt werden.
Darüber hinaus gehende Kosten wie
Abschleppen, Sachverständiger oder
Mietwagenkosten muss ich selbst tragen.
4%
Sämtliche direkte Kosten (Reparaturkosten,
Abschleppkosten, Mietwagenkosten, usw.) sind von
der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers
zu ersetzen.
Weiß nicht
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94%
2%
Basis: n=1.000
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44% sind der Meinung, dass Sie auf Kosten der gegnerischen
Versicherung einen eigenen Anwalt beauftragen dürfen.
Schadenabwicklung – Beauftragung Anwalt auf Kosten des Unfallverursachers
F3:
Dürfen Sie Ihrer Meinung nach generell und ohne weitere Voraussetzungen auf Kosten der gegnerischen Versicherung
einen eigenen Anwalt beauftragen, und zwar auch ohne eigene Rechtsschutzversicherung?
Antwort „Ja“
Nein
42%
Ja
44%
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Männer
51%
Frauen
37%
Antwort „Ja“
k. A.
Basis: n=1.000
Geschlecht
Alter
18-34 Jahre
36%
35-50 Jahre
45%
ü. 50 Jahre
45%
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62% glauben, dass Haftpflichtversicherungen nicht freiwillig, den
vollen Schaden ersetzen.
Zahlungsmoral – Reaktion der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers
F4:
Wie wird die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners Ihrer Meinung nach eher reagieren?
Die Haftpflichtversicherung wird
ohne weitere Probleme zu machen den
vollen Schaden ersetzen.
31%
Die Haftpflichtversicherung wird zahlen, aber nicht
freiwillig den vollen Schaden ersetzen
wollen.
Weiß nicht
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62%
7%
Basis: n=1.000
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48% sind der Meinung, dass man Haftpflichtversicherungen nicht
grundsätzlich schlechte Zahlungsmoral vorwerfen kann.
Zahlungsmoral – Verweigerung berechtigter Zahlungsansprüche
F5:
Ist Ihrer Meinung nach Haftpflichtversicherungen grundsätzlich vorzuwerfen, dass sie regelmäßig auch berechtigte
Zahlungsansprüche verweigern.
Nein
48%
Antwort „Nein“
Geschlecht
Männer
52%
Frauen
46%
Ja
k. A.
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35%
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65% entscheiden selbst, welche Werkstatt sie nutzen.
Werkstattauswahl – Wer entscheidet über die Auswahl der Werkstatt?
F6:
Eintrittspflichtige Haftpflichtversicherungen empfehlen zum Beispiel häufig, wo und wie das Fahrzeug repariert werden soll,
welcher Gutachter den Schaden beurteilt und wie der Schaden insgesamt reguliert werden soll (kein Kaskoschaden).
Wie reagieren Sie?
Ich würde mich nach diesen Empfehlungen richten.
32%
Ich entscheide selbst über das Wo und Wie.
Weiß nicht
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65%
3%
Basis: n=1.000
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73% beauftragen einen Anwalt und / oder
Sachverständigen.
Schadenabwicklung – Beauftragung eines Sachverständigen und/oder Anwalts
F7:
Würden Sie bei diesem unverschuldeten Unfall in jedem Fall einen eigenen Sachverständigen und/oder Anwalt beauftragen?
Ja, einen Anwalt.
Ja, einen Sachverständigen.
Beide.
Nein.
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9%
29%
„Ja“ =
73%
36%
27%
Basis: n=1.000
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
puls Marktforschung GmbH
Röthenbacher Straße 2
90571 Schwaig bei Nürnberg
Telefon
Fax
0911-9535-418
0911-9535-404
[email protected]
www.puls-marktforschung.de
Geschäftsführer: Dr. Konrad Weßner · Ust-ID-Nr.: DE 133 554 286 · Ust-Nr.: 241/135/41 284 · Amtsgericht Nürnberg · HRB 11034