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2 von 42
Absender
20 Stimmen für Hamburg
Das neue Wahlrecht
zur Hamburgischen
Bürgerschaft und
zu den
Bezirksversammlungen
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Gliederung
1. Warum ein neues Wahlrecht für Hamburg?
2. Die Bürgerschaftswahl
2.1. Der Landeslistenstimmzettel
2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel
2.3. Die Auszählung der Stimmen
3. Die Wahl zu den Bezirksversammlungen
Absender
1. Warum ein neues Wahlrecht?

April 2004
Einführung eines neuen Wahl-rechts
auf der Grundlage eines
Volksentscheids

Oktober 2006
Bürgerschaft beschließt Ände-rungen
des neuen Wahlrechts

Juli 2007
Bürgerschaft beschließt das für die
Bürgerschaftswahl 2008 gültige
Wahlrecht
Absender
1. Warum ein neues Wahlrecht?
 Februar 2009
Erfolgreiches Volksbegehren der
Initiatoren der Volksinitiative aus
dem Jahr 2004
 Juni 2009
Bürgerschaft beschließt das nun
gültige Wahlrecht
Absender
2. Die Bürgerschaftswahl
Absender
2. Die Bürgerschaftswahl
 Am Wahltag erhält jede/r Wahlberechtigte 2 Stimmzettel:
Landeslistenstimmzettel
Wahlkreislistenstimmzettel
 Die Wahlberechtigten können für beide Stimmzettel
maximal 10 Stimmen vergeben: 5 Stimmen für die
Landesliste und 5 Stimmen für die Wahlkreisliste.
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2.1. Der Landeslistenstimmzettel
Jede Partei oder Wählervereinigung stellt eine Liste auf, die
hamburgweit gilt.
Auf dem Landeslistenstimmzettel stehen:

KEINE Einzelbewerberinnen bzw. Einzelbewerber

alle kandidierenden Parteien und Wählervereinigungen mit
ihren jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten
der vollständige Name, das Geburtsjahr und der Beruf aller
Kandidatinnen und Kandidaten
5 Kreise hinter jeder Partei bzw. Wählervereinigung und hinter
jeder/jedem Kandidatin/Kandidaten, die Sie ankreuzen können.


Absender
2.1. Der Landeslistenstimmzettel
Absender
2.1. Der Landeslistenstimmzettel
Viele Möglichkeiten für 5 Kreuze
Sie können Ihre 5 Stimmen
kumulieren (anhäufen).
Sie können Ihre 5 Stimmen
panaschieren (verteilen).
Absender
2.1. Der Landeslistenstimmzettel
Beispiele für die Vergabe Ihrer 5 Stimmen
Kumulieren
Panaschieren
 Sie geben Ihre 5
Stimmen insgesamt
der Liste einer
Partei oder
Wählervereinigung
(Listenstimme).
 Sie verteilen Ihre
Stimmen auf unterschiedliche
Personen einer
Liste
 Sie geben Ihre 5
Stimmen insgesamt
einem/einer Kandidaten/Kandidatin
 Sie verteilen Ihre
Stimmen auf unterschiedliche
Personen unterschiedlicher Listen
Kumulieren +
Panaschieren
 Sie geben Kandidat X
von Partei A 2 Stimmen
und weiteren 3
Kandidaten von Partei A
jeweils 1 Stimme
 Sie geben Kandidat X
von Partei A 4 Stimmen
und Ihre 5. Stimme
geben Sie Kandidat Y
von Partei B.
 Sie geben 2 Stimmen
der Gesamtliste von
Partei A und die übrigen
3 Stimmen Kandidat X
von Partei B
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2.1. Der Landeslistenstimmzettel
Kumulieren
Panaschieren
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2.1. Der Landeslistenstimmzettel
Panaschieren und Kumulieren
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2.1. Der Landeslistenstimmzettel
Besonderheit des Landeslistenstimmzettels: Sie können
Ihre Stimmen sowohl für die Gesamtliste einer Partei bzw.
Wählervereinigung als auch für einzelne Kandidatinnen und
Kandidaten abgeben.
Beispiel A
Sie sind mit der Gesamtliste der von Partei A
aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten völlig
einverstanden.
Dann können Sie Ihre 5 Stimmen der Gesamtliste von
Partei A geben.
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2.1. Der Landeslistenstimmzettel
Beispiel B
Sie sind mit der Gesamtliste der von Partei A
aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten
NICHT einverstanden.
Dann geben Sie Ihre 5 Stimmen nicht der
Gesamtliste von Partei A, sondern bspw.
Kandidat X und Kandidat Y von Partei A.
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2.1. Der Landeslistenstimmzettel
Beispiel C
Sie sind mit der Gesamtliste der von Partei A
aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten nur
TEILWEISE einverstanden.
Dann geben Sie bspw. 2 Stimmen der Gesamtliste
von Partei A und die übrigen 3 Stimmen den
Kandidatinnen und Kandidaten von Partei A, die
Ihnen besonders gut gefallen.
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2.1. Der Landeslistenstimmzettel
REGEL
5 Stimmen = 5 Kreuze
Sie dürfen weniger, aber nie
mehr als 5 Kreuze machen.
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2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel
Auf dem Wahlkreislistenstimmzettel stehen:



Parteien und Wählervereinigungen mit ihren jeweiligen
Kandidatinnen und Kandidaten
der vollständige Name, das Geburtsjahr und der Beruf
jeder/jedes Kandidatin/Kandidaten sowie der Stadtteil, in
dem die Person wohnt
Einzelbewerber und Einzelbewerberinnen mit allen eben
benannten personenbezogenen Angaben.
Im Gegensatz zum Landeslistenstimmzettel geben Sie
hier Ihre Stimme(n) nur einzelnen Personen, aber nie
der Liste einer Partei bzw. Wählervereinigung.
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2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel

Für die Bürgerschaftswahl am 20.02.2011 wird es 17
unterschiedliche Wahlkreislistenstimmzettel geben.
DENN


Hamburg besteht aus 17 Wahlkreisen.
Für jeden Wahlkreis stellt jede Partei bzw. jede
Wählervereinigung eine gesonderte Wahlkreisliste auf.
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2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel
Graphische Darstellung zur Wahlkreiseinteilung Hamburgs
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2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel

Da die Anzahl der Wahlberechtigten nicht immer gleich
ist, sind die Wahlkreise unterschiedlich groß. Daher ist
die Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten, die in
den Wahlkreisen direkt gewählt werden, unterschiedlich:
 In kleinen Wahlkreisen (z. B. Harburg) werden 3
Abgeordnete direkt gewählt.
 In mittleren Wahlkreisen (z. B. Rahlstedt) werden
4 Abgeordnete direkt gewählt.
 In großen Wahlkreisen (z. B. Bergedorf) werden
5 Abgeordnete direkt gewählt.
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2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel
Viele Möglichkeiten für 5 Kreuze
Sie können Ihre 5 Stimmen
kumulieren (anhäufen).
Sie können Ihre 5 Stimmen
panaschieren (verteilen).
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2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel
Beispiele für die Vergabe Ihrer 5 Stimmen
Kumulieren
Panaschieren

Sie geben Ihre 5
Stimmen insgesamt
Kandidat Y von
Partei A.
 Sie verteilen Ihre
Stimmen auf unterschiedliche Personen einer Liste.

Sie geben Ihre 5
Stimmen insgesamt
einem/einer
Einzelbewerber/in
 Sie verteilen Ihre
Stimmen auf unterschiedliche Personen unterschiedlicher Listen
Panaschieren +
Kumulieren

Sie geben Kandidat
X von Partei A 2
Stimmen und weiteren 3 Kandidaten von
Partei A jeweils 1
Stimme.

Sie geben Kandidat
X von Partei A4
Stimmen und Ihre 5.
Stimme geben Sie
einem/einer
Einzelbewerber/in.
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2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel
Absender
2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel
REGEL
5 Stimmen = 5 Kreuze
Sie dürfen weniger, aber nie
mehr als 5 Kreuze machen.
Absender
2.3. Die Auszählung der Stimmen
4 Schritte sind erforderlich, damit die gewählten
Kandidatinnen und Kandidaten zu ihrem Sitz in der
Bürgerschaft kommen:
1. Schritt: Auszählung der Gesamtstimmen der Landeslisten
Gesamtstimmen = Personenstimmen +
Listenstimmen je Landesliste
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2.3. Auszählung der Stimmen
 Auszählung der Personen- und Listenstimmen der
einzelnen Landeslisten, wenn auf sie mindestens 5%
der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen entfallen (5%-Klausel)
 Verteilung der 121 zu vergebenden Sitze auf die
Parteien und Wählervereinigungen entsprechend der
Anzahl der auf sie entfallenen Gesamtstimmen
Absender
2.3. Auszählung der Stimmen
Rechenweg
Anzahl der Sitze
=
Gesamtstimmen
Wahlzahl
Absender
2.3. Auszählung der Stimmen
Wie wird die Wahlzahl errechnet?
Wahlzahl =
Zahl aller gültigen Landesstimmen
Zahl der insges. Zu vergebenden
Sitze
Absender
2.3. Auszählung der Stimmen
Rechenbeispiel:

800.000 Wählerinnen/Wähler geben auf dem Landeslistenstimmzettel je 5 Stimmen ab. Dann liegen insgesamt 4 Mio. Landesstimmen vor. Die Wahlzahl beträgt in
diesem Fall:
4.000.000 : 121 = 33.057,851
gerundet 33.058
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2.3. Auszählung der Stimmen

Von den 4 Mio. Landesstimmen entfallen 1.450.000
Gesamtstimmen auf Partei A. Dann erhält Partei A
insgesamt 44 Sitze. DENN:
1.450.000 : 33.058 = 43,8623 aufgerundet 44 Sitze
 Nach Auszählung der Gesamtstimmen steht also fest, wie
sich die 121 Sitze auf die einzelnen Parteien bzw.
Wählervereinigungen verteilen.
Absender
2.3. Auszählung der Stimmen
2. Schritt: Auszählung der Wahlkreislistenstimmen und
Vergabe von 71 Bürgerschaftssitzen
 Auszählung der Wahlkreisstimmen, die für jede Person
einer Wahlkreisliste und für alle Personen einer
Wahlkreisliste (Summe der Wahlkreisstimmen)
abgegeben wurden
 Errechnung der Zahl der Sitze, die in einem Wahlkreis
auf eine Wahlkreisliste entfallen:
Absender
2.3. Auszählung der Stimmen
Rechenweg
Zahl der Sitze je
Wahlkreisliste
=
Summe der Wahlkreisstimmen
Wahlzahl
Absender
2.3. Auszählung der Stimmen
Wie wird die Wahlzahl errechnet?
Zahl der insgesamt in einem Wahlkreis
Wahlzahl = abgegebenen Wahlkreisstimmen
Zahl der im jeweiligen Wahlkreis zu
vergebenden Sitze (3, 4 oder 5)
.
Absender
2.3. Auszählung der Stimmen
Rechenbeispiel:

50.000 Wähler gehen im Wahlkreis X zur Wahl und
geben auf dem Wahlkreislistenstimmzettel jeweils 5
Stimmen, also insgesamt 250.000 Stimmen ab.
Wahlkreis X ist ein mittelgroßer Wahlkreis, in dem 4
Wahlkreissitze zu vergeben sind. Die Wahlzahl
beträgt in diesem Fall 62.500. DENN:
250.000 : 4 = 62.500
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2.3. Auszählung der Stimmen
 In unserem Beispiel entfallen von den 250.000
abgegebenen Stimmen 95.000 auf Personen, die
auf der Wahlkreisliste von Partei A stehen. In
diesem Fall erhält Partei A insgesamt 2
Wahlkreissitze. DENN:
95.000 : 62.500 = 1,52 aufgerundet 2 Wahlkreissitze
Absender
2.3. Auszählung der Stimmen
 In unserem Rechenbeispiel gehen die 2 Sitze an die
beiden Kandidatinnen und Kandidaten auf der Wahlkreisliste, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen
konnten – unabhängig davon, welchen Platz die
Kandidatinnen und Kandidaten auf der Wahlkreisliste
einnehmen.
Nur bei gleicher Stimmzahl entscheidet die
Listenreihenfolge darüber, welche Person den Sitz in
der Bürgerschaft erhält.
Absender
2.3. Auszählung der Stimmen
3. Schritt: Vergabe von 50 Bürgerschaftssitzen nach den
Landeslisten

Zunächst wird für jede Partei bzw. Wählervereinigung
festgestellt, wie viele der verbleibenden 50 Sitze ihr
zustehen. Dafür muss ein neuer Rechenschritt
vollzogen werden.
Betrachten wir dafür wieder Partei A:
Absender
2.3. Auszählung der Stimmen

Partei A hat 44 der 121 Sitze erhalten. Nach
Auszählung der Wahlkreislistenstimmen stellt
sich heraus, dass Partei A insgesamt 24
Wahlkreissitze zustehen.

Für die Sitzverteilung an die Kandidatinnen und
Kandidaten, die auf der Landesliste von Partei
A stehen, verbleiben noch 20 Sitze.
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2.3. Auszählung der Stimmen
Um die 20 Sitze auf die Personen zu verteilen, die auf der
Landesliste aufgeführt sind, werden 2 Rechenschritte vollzogen:
1. Rechenschritt:
Zahl der Listenstimmen x Zahl der noch verbleibenden Sitze
Zahl der auf die Landesliste entfallenen Gesamtstimmen
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2.3. Auszählung der Stimmen
 Für Partei A bedeutet dies in Zahlen, wenn sie bspw.
725.000 Listenstimmen und 1.450.000
Gesamtstimmen erhalten hat:
725.000 x 20 : 1.450.000 = 10
 10 der 20 Sitze gehen an die ersten 10 der auf der
Landesliste von Partei A aufgeführten Kandidaten.
Absender
2.3. Auszählung der Stimmen
2. Rechenschritt:

Die übrigen 10 Sitze werden an die Kandidatinnen
und Kandidaten vergeben, die nicht an Stelle 1-10 der
Landesliste stehen. Entscheidend ist für die
Vergabe der Sitze jetzt nur die Anzahl der
Personenstimmen, die die Kandidatinnen und
Kandidaten erhalten haben.

Nun sind alle Abgeordneten bekannt, die die 121
Sitze in der Bürgerschaft einnehmen.
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2.3. Auszählung der Stimmen
4. Schritt: Errechnung der Gesamtzahl der Sitze in der
Bürgerschaft
In der Bürgerschaft können mehr als 121 Sitze vergeben
werden, wenn zum Beispiel
 erfolgreiche Einzelbewerberinnen bzw. Einzelbewerber in
die Bürgerschaft einziehen
 Überhang- und Ausgleichsmandate errungen werden
 die Mehrheitssicherungsklausel zur Anwendung gebracht
wird.
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3. Die Wahl zu den Bezirksversammlungen
Fast alle Regeln, die für die Bürgerschaftswahl
gelten, gelten auch für die Wahl zu den
Bezirksversammlungen:
 Jede/r Wahlberechtigte hat 10 Stimmen:
5 Bezirksstimmen
für die Wahl nach
Bezirkslisten
5 Wahlkreisstimmen
für die Wahl nach
Wahlkreislisten
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3. Die Wahl zu den Bezirksversammlungen




Die 10 Stimmen können beliebig panaschiert
und/oder kumuliert werden.
Nahezu 60% der Abgeordneten in den
Bezirksversammlungen werden über Wahlkreislisten, nahezu 40% über Bezirkslisten
gewählt.
Die Abgeordneten werden in
Mehrmandatswahlkreisen gewählt.
Die Zahl der Sitze in den Bezirksversammlungen
kann sich bspw. durch Überhang- und
Ausgleichsmandate erhöhen.
Absender
3. Die Wahl zu den Bezirksversammlungen
Besonderheiten:

In den meisten der 7 Bezirke sind 51 Bezirksabgeordnete zu wählen.
Ausnahmen: Bergedorf (45 Abgeordnete)
Wandsbek (57 Abgeordnete)

Es gilt die 3%-Klausel.
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Ende
Viel Erfolg mit dem neuen Wahlrecht
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