Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD

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Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD
Integrationsbüro EDA/EVD
Vertragliche Beziehungen
Schweiz-EU
ngf/nbi Claims Conference
1. November 2007, KKL Luzern
Lukas Gresch-Brunner
Bilaterale Abkommen Schweiz – EU
Rumänien,
Bulgarien
Personenfreizügigkeit
(FZA)
EU-8
EU-15
+ Malta/Zypern
Verhandlungen
Betrugsbekämpfung,
Schengen/Dublin
Unterzeichnung
Statistik
Umwelt,
MEDIA
Bilaterale
Abkommen
Genehmigungsphase
Verarbeitete Landwirtschaftsprodukte,
Ruhegehälter,
Zinsbesteuerung
Übergangsfrist
(FZA)
in Kraft
Technische Handelshemmnisse, öffentliches
Beschaffungswesen, Landwirtschaft, Land- und
Luftverkehr, Forschung, Personenfreizügigkeit
Freihandelsabkommen (von 1972), Versicherungsabkommen (von 1989),
Güterverkehrsabkommen (von 1990)
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
© Integrationsbüro EDA/EVD
1
Das Freihandelsabkommen (FHA)
• schafft eine Freihandelszone Schweiz-EU für
industrielle Erzeugnisse
• verbietet jegliche Zölle oder mengenmässige
Beschränkungen im Handel mit Industriewaren
 Seit 1973 in Kraft
 Grosse Bedeutung für das Exportland Schweiz
(2006 exportierte die Schweiz Waren im Wert von 110 Mrd.
CHF in die EU-Staaten)
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Das Güterverkehrsabkommen
• regelt die Kontrollen und Formalitäten an der Grenze
im Güterverkehr zwischen der Schweiz und der EU
• hat zum Ziel, die Zollabfertigung der Waren so weit
wie möglich zu vereinfachen
 Seit 1993 in Kraft
 Täglich passieren Waren im Wert von 1 Mrd. CHF die
Schweizer Grenze
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Das Personenfreizügigkeitsabkommen
• sieht die Gleichbehandlung von Schweizern und EUBürgern bei Niederlassung und Arbeitsaufnahme vor
• regelt die gegenseitige schrittweise und kontrollierte
Öffnung der Arbeitsmärkte (Übergangsregelungen)
• regelt die Anerkennung von Berufsdiplomen und
koordiniert die Sozialversicherungssysteme
Seit 2002 in Kraft
 Wichtiger Wachstumseffekt: die Schweizer Wirtschaft ist auf
ausländische Arbeitskräfte angewiesen
 Bessere Chancen für Schweizer in der EU

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Das Abkommen über den Abbau
technischer Handelshemmnisse
• sieht für die meisten Industrieprodukte eine
gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Prüfung der Einhaltung von Produktevorschriften bspw. betreffend Konsumenten- oder
Umweltschutz) vor
 Seit 2002 in Kraft
 Schweizer Hersteller erhalten in den vom Abkommen
abgedeckten Bereichen einen Marktzugang, der demjenigen
ihrer EU-Konkurrenten weitgehend gleichkommt
 Die Unternehmer sparen Geld und gewinnen Zeit bei der
Vermarktung neuer Produkte in Europa
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Das Landwirtschaftsabkommen
• vereinfacht den Handel mit Agrarprodukten zwischen
der Schweiz und der EU durch den Abbau von Zöllen
und die Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse
• schafft eine Teilliberalisierung des Landwirtschaftsmarkts (Freihandel lediglich für Käse ab 1.6.2007)
 Seit 2002 in Kraft
 Die EU ist der wichtigste Exportmarkt für Schweizer Agrarausfuhren. Namentlich der Käse weist ein kontinuierliches
Exportwachstum auf (2004: +0,7%, 2005: +4,6%, 2006: +4%)
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Das Forschungsabkommen
• regelt die Beteiligung der Schweizer Forschung
(Universitäten, Unternehmen, Einzelpersonen) an
den EU-Forschungsrahmenprogrammen (FRP)
Die 7. FRP (2007-2013) sind mit einem Gesamtbudget von rund 54,6 Mrd. Euro (87 Mrd. CHF)
ausgestattet. Der Schweizer Beitrag an diese
Programme beläuft sich auf ca. 2,4 Mrd. CHF.
 Seit 2002 in Kraft, wurde 2004 und 2007 erneuert
 Die Erfolgsquote der Schweizer Projekteingaben liegt
erfahrungsgemäss über dem europäischen Durchschnitt,
die Beitragszahlungen fliessen zu 100% in Form von
Projektunterstützungen zurück in die Schweiz
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Das Schengen-Abkommen
• erleichtert den Reiseverkehr durch die Aufhebung der
Personenkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen
• gewährleistet die Sicherheit dank verstärkter grenzüberschreitender Polizei- und Justizzusammenarbeit,
u.a. mittels dem Schengen-Informationssystem (SIS)
• dehnt den Anwendungsbereich des Schengen-Visums
(3 Monate gültig) auf die Schweiz aus
 Operative Beteiligung frühestens ab Ende 2008
 Zugang zu wichtigen Instrumenten der internationalen
Kriminalitätsbekämpfung
 Wirtschaftliche Vorteile für den Tourismus und den Finanzplatz
(Sicherung des Bankgeheimnisses bei direkten Steuern)
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Das Zinsbesteuerungsabkommen
• erlaubt eine grenzüberschreitende Besteuerung von
Zinserträgen von Personen mit Steuersitz in der EU
• Der Steuerrückbehalt steigt stufenweise auf 35%
• Erlös wird aufgeteilt: 75% EU-Staaten / 25% Schweiz
• Informationsaustausch auf freiwilliger Basis oder auf
Anfrage bei Steuerbetrug
• Nullbesteuerung auf Dividenden oder Lizenzen
zwischen verbundenen Unternehmen
 Seit 1. Juni 2005 in Kraft
 Steuerertrag 2006: 536 Mio. CHF, davon 402 Mio. (75%) an die
EU-Mitgliedstaaten und 134 Mio. (25%) an die Schweiz
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Das Betrugsbekämpfungsabkommen
• verbessert die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung
von Schmuggel sowie anderen Deliktformen im
Bereich indirekter Steuern (Zoll, Mehrwertsteuer,
Verbrauchssteuern)
 Inkrafttreten nach Ratifizierung durch die Schweiz sowie durch
jeden einzelnen EU-Mitgliedstaat und die EG selbst
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Das Abkommen über verarbeitete Landwirtschaftsprodukte (Protokoll zum FHA)
• erleichtert den Handel mit verarbeiteten
Landwirtschaftsprodukten (= Nahrungsmittel wie
bspw. Schokolade, Biskuits, Teigwaren u.a.)
• erlaubt einen zollfreien Export von Produkten der
Schweizer Nahrungsindustrie
 Seit 30. März 2005 in Kraft
 Der Export von verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten in die
EU wächst rapide (2005: +9%; 2006: +25%)
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Das Statistikabkommen
• passt die statistische Datenerhebung der Schweiz an
die Standards von Eurostat, dem Statistischen Amt
der Europäischen Gemeinschaften an
• schafft Zugang zu einer europaweiten Basis
vergleichbarer Daten zu wirtschaftlichen, politischen
und sozialen Fragen
 Seit 1. Januar 2007 in Kraft
 Breite statistische Grundlagen sind eine Voraussetzung für
fundierte Entscheidungen in Wirtschaft und Politik
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Das Umweltabkommen
• regelt die Teilname der Schweiz an der Europäischen
Umweltagentur (EUA). Diese sammelt und analysiert
Daten über die Lage der Umwelt und berät die
Europäische Kommission in der Umweltpolitik
 Seit dem 1. April 2006 in Kraft
 Zugang zu einer europaweiten Umweltdatenbank, welche
zahlreiche Bereiche wie bspw. Luft, Wasser, Lärm, Boden,
Abfall und Artenvielfalt umfasst
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Das MEDIA-Abkommen
• regelt die Beteiligung der Schweizer Filmschaffenden
am MEDIA-Programm der EU
„MEDIA 2007“ unterstützt in erster Linie den Vertrieb
und die Vermarktung von europäischen Filmen über
die Landes- und Sprachgrenzen hinaus. Das Budget
(Laufzeit 2007-2013) beträgt 755 Mio. Euro.
 Seit dem 1. April 2006 in Kraft, soll 2007 erneuert werden
 Bessere Chancen für Schweizer Filme in Europa
 Vielfältigeres Filmangebot in der Schweiz
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Vertragliche Regelungen im
Dienstleistungsbereich
• Öffentliches Beschaffungswesen
• Versicherungsabkommen
• Personenfreizügigkeitsabkommen: 90-tägige
grenzüberschreitende personenbezogene
Dienstleistungsliberalisierung
• Land- und Luftverkehrsabkommen
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Das Abkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen
• dehnt die Regeln der Welthandelsorganisation WTO
über das öffentliche Beschaffungswesen aus
• neu werden auch grössere Auftragsvergaben von
Gemeinden oder konzessionierten Unternehmen der
Ausschreibungspflicht unterstellt
 Seit 2002 in Kraft
 Mehr Wettbewerb, weniger Ausgaben bei der öffentlichen
Beschaffung
 Schweizer Unternehmen haben zusätzliche Möglichkeiten, sich bei
Ausschreibungen in den EU-Staaten zu bewerben
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Das Versicherungsabkommen von 1989
• Das 1993 in Kraft getretene Abkommen gewährt die
gegenseitige Niederlassungsfreiheit für Unternehmen
im Bereich der Direktversicherungen
• Ausschliesslich direkte Schadensversicherung
(Hausrat, Kraftfahrzeuge, Reiseversicherungen,
Haftpflichtversicherungen)
• Nicht geregelt sind Lebensversicherungen,
Rückversicherungen oder Systeme der sozialen
Sicherheit
• Der freie grenzüberschreitende
Dienstleistungsverkehr ist nicht betroffen
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Das Landverkehrsabkommen
• Gegenseitiger Zugang zum europäischen
Binnenmarkt und vice versa
• regelt die Einführung einer Schwerverkehrsabgabe
(LSVA) und die Erhöhung der maximalen LKWGewichtslimite auf 40 Tonnen
• trägt zur Verlagerung des alpenquerenden
Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene bei
• koordiniert die schweizerische Verkehrspolitik mit der
EU mit dem Ziel, den Ansprüchen einer wachsenden
Mobilität und des Umweltschutzes gerecht zu werden
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Das Luftverkehrsabkommen
• regelt den gegenseitigen Zugang von
Fluggesellschaften zu den Luftverkehrsmärkten
• Stufenweise Einführung der verschiedenen
Verkehrsfreiheiten (z. B. Zürich-Paris / Zürich-ParisLondon / Paris-Nice)
 Seit 2002 in Kraft
 Schweizer Fluggesellschaften erhalten die selben Wettbewerbsbedingungen wie ihre Konkurrenz in der EU und werden
bspw. bei den Landerechten nicht mehr diskriminiert
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Ein umfassendes Dienstleistungsabkommen?
• Verhandlungen im Rahmen der Bilateralen II sistiert
• Probleme: Übernahme des gesamten EU-acquis inkl.
horizontale Politiken (z. B. Wettbewerb, Beihilfen,
Gesellschaftsrecht)
• Unterschiede CH-EU: Service Public, Geldwäscherei,
Kantonalbankgarantien oder Gebäudeversicherungsmonopole
• Übernahme des bestehenden und künftigen EUacquis im Finanzbereich nicht nur vorteilhaft
• Finanzmarktregulierung in der CH gleichwertig („level
playing field“
• Frage der Verhandlungsaufnahme periodisch geprüft
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