11.1 I Betriebsanweisung Arbeitsstelle auf der Fahrbahn

Download Report

Transcript 11.1 I Betriebsanweisung Arbeitsstelle auf der Fahrbahn

Betriebsanweisung (BA 11.1)
Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Arbeitsstelle kürzerer Dauer - innerorts - Arbeitsstelle auf der Fahrbahn
Gefahren durch Kraftfahrzeuge aufgrund schlechter Erkennbarkeit
• Die Verkehrsteilnehmer müssen durch Vorwarnungen (VZ 123) auf die Arbeitsstelle
aufmerksam gemacht werden. Dabei gilt der Grundsatz gilt, je höher die gefahrenen
Geschwindigkeiten sind, um so eher muss die Vorwarnung erfolgen. Dieser Grundsatz ist
mit den örtlichen Gegebenheiten (z.B. Kurven, Kreuzungsbereiche, Einmündungen) im
Einklang zu bringen.
• Die Aufstellentfernungen von Verkehrszeichen zur Arbeitsstelle (Beginn der Sicherungsmaßnahmen) sollen im geschwindigkeitsreduzierten Bereich ca. 30 – 50 m und auf Straßen
mit zwei Fahrstreifen ca. 50 – 70 m betragen. Größere Aufstellentfernungen können aufgrund der Örtlichkeit und der verkehrstechnischen
Voraussetzungen (Sichtverhältnisse, Straßenführung, hohen gefahrenen Geschwindigkeiten)
erforderlich werden.
• Verkehrszeichen frühzeitig erkennbar und
standsicher außerhalb von Fahrbahnen aufstellen.
• Bei unvermeidbaren Einengungen durch Verkehrszeichen oder zur sonstigen Steigerung der Auffälligkeit vor der Arbeitsstelle können Leitkegel (ab
750 mm Höhe) mit Blitzlicht eingesetzt werden.
• Die Rest-Fahrbahnbreite für den vorbeifahrenden
Verkehr muss mindestens 2,70 m betragen.
• In Kreuzungsbereichen ist zu prüfen, ob der mit
geringeren Geschwindigkeiten einmündende
Verkehr, durch die Auffälligkeit der Arbeitsstelle
ausreichend vorgewarnt ist.
• Leitkegel sorgfältig und in ausreichender Anzahl
aufstellen.
• Die Aufstellhöhe der Verkehrszeichen-Unterkante
darf auf Gehwegen 2,00 m und auf Radwegen
2,20 m nicht unterschreiten. Aufstellhöhe an
anderen Örtlichkeiten innerorts 0,60 m und
außerorts 1,50 m.
• Beim Betreten der Fahrbahn besondere Vorsicht
walten lassen.
• Nach Möglichkeit im Schutz des Einsatzfahrzeuges
arbeiten.