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Psychologische Begutachtung im Familienrecht
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Übersicht
Gesetzliche und familienrechtliche Vorgaben
Das „Wohl des Kindes“ und seine unterschiedlichen
Auslegungen
Erzieherische Eignung und Kindeswille
Einige Überlegungen zur Thematisierung von
Sorgerechtsauseinandersetzungen in therapeutischen
Settings
AFPG/Arbeitsstelle für Forensische Psychologie und Gerichtsgutachten
www.afpg-online.de
Gesetzliche und familienrechtliche Vorgaben
BGB
KJHG
§§ 1666 (Abwendung von Gefahr)
1632 (Verbleiben des Kindes bei Pflegeperson oder Herausgabe)
1671,1672,1678,1680 Abs. 2, 1681 Abs.2 (elterliche Sorge)
1684 Abs. 4, 1685 Abs. 2 (Umgang)
1697a (Kindeswohl als allgemeines Prinzip)
1757 (Namensänderung)
§§ 27 (Anspruch auf Hilfe zur Erziehung)
31 (Sozialpädagogische Familienhilfe)
38 (Vermittlung bei der Personensorge durch das Jugendamt)
42 (Inobhutnahme von Kindern- und Jugendlichen)
43 (Herausnahme des Kindes oder des Jugendlichen ohne Zustimmung
des Personensorgeberechtigten)
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Häufigste Anlässe für Sachverständigengutachten
§ 1666 BGB (Gefährdung des Kindeswohls)
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen
durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des
Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Vergalten eines
Dritten gefährdet, so hat das Familiengericht , wenn die Eltern nicht gewillt oder nicht
in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, die zur Abwendung der Gefgahr
erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
§ 1684 BGB (Umgangsrecht von Kind und Eltern)
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, jeder Elternteil ist zum
Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils
anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
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Häufigste Anlässe für Sachverständigengutachten
§ 1687 BGB (Entscheidungsrecht bei gemeinsamer elterlicher Sorge
getrennt lebender Eltern)
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Einvernehmen der Eltern erforderlich bei „Entscheidungen in
Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung
ist“
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt „hat die Befugnis zur alleinigen
Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens“
Das sind „in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer
abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben“
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Das „Wohl des Kindes“
und seine unterschiedlichen Auslegungen
Rechtliche Aussagen zum Inhalt des Kindeswohls
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Kontinuität und Stabilität von Erziehungsverhältnissen
Die inneren Bindungen des Kindes
Die positive Beziehung des Kindes zu beiden Eltern
Die Haltung der Eltern und des Kindes zur Gestaltung der
Familienbeziehungen nach Trennung /Scheidung
hier u.a Bereitschaft und Befähigung der Eltern zur Kooperation und
Kommunikation, Bindungstoleranz, Kindeswille
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Das „Wohl des Kindes“
und seine unterschiedlichen Auslegungen
UN-Kinderrechtskonvention
Bedürfnis nach Liebe, Akzeptanz und Zuwendung (Präambel und Art.6)
Bedürfnis nach stabilen Bindungen (Art. 6, 8, 9, 20, 21, 22)
Bedürfnis nach Ernährung und Versorgung (Art. 6, 26, 27)
Bedürfnis nach Gesundheit (Art. 24, 25, 32, 33, 39)
Bedürfnis nach Schutz vor Gefahren von materieller und sexueller
Ausbeutung (Art. 16, 17, 19, 34-38, 40)
Bedürfnis nach Wissen, Bildung und Vermittlung hinreichender Erfahrung
Art. 14, 28-31)
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Das „Wohl des Kindes“
und seine unterschiedlichen Auslegungen
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Gefährdung des Kindeswohls
körperliche und seelische Misshandlung
gravierende Erziehungsmängel
Deprivation und Vernachlässigung
Verweigerung von Interventionen durch Bezugspersonen
Traumatisierungen
Anhaltender Loyalitätskonflikt
ungelöste Probleme zwischen den Eltern
„Parentales Entfemdungssyndrom“ (PAS, parental alienation syndrome)
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Checkliste/Fragebogen zur Operationalisierung des Kindeswohls
Checkliste für Kinder 3-9 Jahre (38 Items)
Fragebogen für Kinder ab 10 Jahre (67 Items)
Kindeswohl-Kategorien
A. Materielle und strukturelle Grundlagen
Nahrung, Pflege, Versorgung, Gesundheitsfürsorge
strukturierter Tagesablauf
Gelegenheit zur Kommunikation mit nahestehenden Personen und
mit Freunden
Umwelterkundung (Spielräume innen und außen)
Erwerb von Wissen und Bildung (Anregungen)
Gelegenheiten zur Selbsterfahrung
Infrastruktur und Wohnverhältnisse
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Checkliste/Fragebogen zur Operationalisierung des Kindeswohls
Fortsetzung
B. Soziale und ideelle Grundlagen
stabile Bindungen, authentische Beziehungsangebote (Eltern,
Großeltern, Geschwister)
Kontinuität in der Betreuung, Verlässlichkeit und Verfügbarkeit
Bindungstoleranz ín Bezug auf den nicht anwesenden Elternteil
emotionale Zuwendung
problemfreie Elternbeziehung (aus Sicht des Kindes)
kindorientierte elterliche Einstellungen (Konzept vom Kind)
angemessene Strategien der Disziplinierung und Grenzensetzung
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Erzieherische Eignung und Kindeswille
Erziehungseignung (Erziehungsfähigkeit)
bestimmt durch Passungsverhältnis der drei Komponenten
- Fähigkeit (Eltern)
- Temperament (Kind)
- Ökologische und ökonomische Faktoren (Entwicklungssetting)
Beachtlichkeit des Kindeswillens
die beiden Grundfunktionen des Kindeswillens
- als Akt der Selbstbestimmung (Autonomie)
- als Ausdruck der besonderen Verbundenheit des Kindes mit einem
Elternteil
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....noch Kindeswille
Zur Problematik des beeinflussten Kindeswillens
entspricht der geäußerte Wille dem „wahren Willen“?
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generell: Disqualifizierung des fremdgesteuerten Kindeswillens
Disqualifizierung begrenzt, soweit der Wille die „psychische
Realität“ des Kindes widerspiegelt, welche das Kind sich zu eigen
gemacht hat und welche als psychische Tatsache zu werten ist
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Einige Überlegungen zur Thematisierung von Sorgerechtsauseinandersetzungen
in therapeutischen Settings
A. Beratung und Therapie im Sorgerechtsstreit
Vermischung von Paar- und Elternebene
Instrumentalisierung des Kindes, „Triangulation“
Pathologisierung des anderen Elternteils
u.a. PAS
Vorwurf des physischen/sexuellen Missbrauchs
Problematik der Glaubhaftigkeitsprüfung
Krisenintervention und Anpassungsstörung
Mediation
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Einige Überlegungen zur Thematisierung von Sorgerechtsauseinandersetzungen
in therapeutischen Settings
B. Therapeutin/Therapeut als Sachverständige/Sachverständiger
Ablehnungsgebot wegen Besorgnis der Befangenheit
Auskunftsersuchen nach Schweigepflichtentbindung
Erfordernis besonderer Qualifikation, vorzugsweise zum
Fachpsychologen/zur Fachpsychologin für Rechtspsychologie
Besondere Qualifikation entsprechend §§36 a, 155 FamFG
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AFPG Arbeitsstelle für Forensische
Psychologie und Gerichtsgutachten
Prof. Dr. Hans-Georg W. Voß
Darmstädter Str. 29, 64521 Groß-Gerau
Mail: [email protected]
Internet: www.afpg-online.de
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