1. Amtliches_Nr._8_Zustellungen

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Amtliches
Bekanntmachungsblatt
- Amtsblatt des Märkischen Kreises-
Nr. 8 Zustellungen
Ausgegeben in Lüdenscheid am 18.02.2015
Jahrgang 2015
Inhaltsverzeichnis
11.02.2015
Stadt Plettenberg
Öffentliche Zustellungen………………………………………26
12.02.2015
Märkischer Kreis
Öffentliche Zustellungen………………………………………26
12.02.2015
Stadt Plettenberg
Öffentliche Zustellungen………………………………………26
22.01.2015
Märkischer Kreis
Öffentliche Zustellungen………………………………………27
25
Kusocinskiego 29; 39-300 Mielec/Polen
Ort:
Märkischer Kreis, Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid
Öffentliche Zustellung
Der Aufenthalt von Herrn Cemil Karadak , letzte bekannte Anschrift Bickernstr. In 45889 Gelsenkirchen
ist zurzeit unbekannt. Für ihn liegt ein Schreiben des
Bürgermeisters
der
Stadt
Plettenberg
vom
11.02.2015 mit dem Aktenzeichen 50 2 01 01 1096 1
vor. Er wird hiermit aufgefordert, das genannte
Schreiben an der Information im Eingangsbereich
des Rathauses der Stadt Plettenberg, Grünestraße
12, 58840 Plettenberg in Empfang zu nehmen. Sollte
er dieser Aufforderung nicht nachkommen, so gilt
das Schreiben gemäß § 10 Verwaltungszustellunggesetz NRW in der z. Zt. gültigen Fassung an dem
Tage als zugestellt, an dem seit der Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung zwei Wochen verstrichen
sind. Dann beginnen die sich aus dem Schreiben ergebenden gesetzlichen Fristen, nach deren Ablauf
Rechtsverluste eintreten können.
Bekanntmachungstafel
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden
können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt,
wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung 2
Wochen vergangen sind.
MÄRKISCHER KREIS
DER LANDRAT
Im Auftrag
Neumann
Plettenberg, 11.02.2015
Der Bürgermeister,
i. A. -Schulze –
Öffentliche Zustellung
Geschäftszeichen:
mkn/005606969-14
Der Aufenthalt von Frau Stephanie Küntzel, letzte
bekannte Anschrift Rosengasse 6 in 94315 Straubing
ist zurzeit unbekannt. Für sie liegen zwei Schreiben
des Bürgermeisters der Stadt Plettenberg vom
12.02.2015 mit den Aktenzeichen 50 2 01 01 1092
und 50 2 01 01 1093 vor. Sie wird hiermit aufgefordert, die genannten Schreiben an der Information im
Eingangsbereich des Rathauses der Stadt Plettenberg, Grünestraße 12, 58840 Plettenberg in Empfang
zu nehmen. Sollte sie dieser Aufforderung nicht
nachkommen, so gelten die Schreiben gemäß § 10
Verwaltungszustellunggesetz NRW in der z. Zt. gültigen Fassung an dem Tage als zugestellt, an dem seit
der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zwei
Wochen verstrichen sind. Dann beginnen die sich
aus den Schreiben ergebenden gesetzlichen Fristen,
nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten können.
Lüdenscheid,
17. Februar 2015
Öffentliche Zustellung
Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz
für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV.
NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage
eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n
bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:
Aktenzeichen:
mkn/005606969-14
Plettenberg, 12.02.2015
Der Bürgermeister,
i. A. -Schulze -
Datum:
12.02.2015
Empfänger:
Name:
Marta Stellmach
letzte bekannte Anschrift:
26
Geschäftszeichen:
35-36.85.01-MK-N979
Lüdenscheid,
17. Februar 2015
Geschäftszeichen:
53-51.11.00-27004845
Lüdenscheid,
17. Februar 2015
Öffentliche Zustellung
Öffentliche Zustellung
Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz
für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV.
NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage
eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n
bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:
Aktenzeichen:
Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz
für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV.
NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage
eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n
bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:
Datum:
35-36.85.01-MKN979
22.01.2015
Aktenzeichen:
Datum:
-53-27-004845
17.02.2015
Empfänger:
Name:
Empfänger:
Name:
Sahin Atik
Herr Nicholas Larson
letzte bekannte Anschrift:
letzte bekannte Anschrift:
Zum Winterhagen 4, 58791 Werdohl
55 Campell Road, Leduc AB T9E 8C8, Canada
Ort:
Ort:
Märkischer Kreis, Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid
Bekanntmachungstafel
Märkischer Kreis, Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid
Bekanntmachungstafel
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden
können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt,
wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung 2
Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden
können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt,
wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung 2
Wochen vergangen sind.
MÄRKISCHER KREIS
DER LANDRAT
Im Auftrag
MÄRKISCHER KREIS
DER LANDRAT
Im Auftrag
Janzen
Hahn
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Herausgeber: Märkischer Kreis – Der Landrat, 58509 Lüdenscheid, Postfach 2080. Einzelexemplare sind bei den
Stadtverwaltungen im Kreis, bei der Kreisverwaltung Lüdenscheid und im Internet unter www.maerkischer-kreis.de
kostenlos erhältlich; auf fernmündliche oder schriftliche Anforderung werden Einzelexemplare zugesandt. Das Bekanntmachungsblatt erscheint wöchentlich.
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