In 2014 - GenoAkademie

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Fachtagung Controlling 2014
Neuerungen in der Bankenregulierung 2014
Meldewesen hat doch nichts mit Controlling zu tun.
Oder?
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
2
Agenda
1. Allgemeines / Einleitung / Was passiert in Europa?
2. Eigenmittel und Grandfathering /
Exkurs: Großkreditgrenze und Risikotragfähigkeit/
Behandlung von Holdinggesellschaften
3. Eigenkapitalanforderungen (SolvV)
4. Groß- und Millionenkreditmeldewesen / GvK und KNE
5. Leverage Ratio
6. Liquidity Coverage Ratio (LCR)
7. FinaV / Basismeldewesen
8. Bankstatistisches Meldewesen / RTF Ausblick
9. Offenlegungs- und Risikobericht
10. sonstiges
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
3
Agenda
1
Allgemeines / Einleitung / Was passiert in Europa?
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
4
1. Allgemeines/Einleitung
Das CRD IV – Paket als „Single Rulebook“
Kom + Rat + EP
Richtlinie
CRD IV-Paket
(CRD)
(CRR)
Binding Technical
Standards
und Guidelines
EBA
Nationaler
Gesetzgeber
Verordnung
Kreditwesengesetz
u. ä.
Wirksamkeit auf nationaler Ebene
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
5
1. Allgemeines / Einleitung
Wesentliche Inhalte von CRD IV und CRR
CRD IV (Richtlinie)
11 Titel
Titel I (Art. 1-3) Definitionen und
Anwendungsbereich
Titel II (Art. 4-7) Aufsichtsbehörden der
Mitgliedsstaaten
Titel III (Art. 8-27) Zulassungsvoraussetzungen für Kreditinstitute,
Regelungen über qualifizierte Beteiligungen
Titel IV (Art. 28-32) Anfangskapital von
Wertpapierfirmen
Titel V (Art. 33-46) Niederlassungsfreiheit und
die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
CRR (Verordnung)
11 Teile
Teil 1 (Art. 1-24) Definitionen und
Regelungen zur aufsichtsrechtlichen
Konsolidierung
Teil 2 (Art. 25-91) Eigenmittelinstrumente
und Abzugsposten
Teil 3 (Art. 92-386)
Eigenmittelanforderungen
Teil 4 (Art. 387-403) Großkreditregelungen
Teil 5 (Art. 404-410) Regelungen zu
übertragenen Kreditrisiken
6
1. Allgemeines / Einleitung
Wesentliche Inhalte von CRD IV und CRR
CRD IV (Richtlinie)
CRR (Verordnung)
Titel VI (Art. 47-48) Beziehungen zu
Drittstaaten
Teil 6 (Art. 411-428) Regelungen für die
Liquidität
Titel VII (Art. 49-143) z. B. Vorstandsqualifikation und Vergütung, Kapitalpuffer,
Vorschriften zur Verbesserung der
Risikokontrolle
Teil 7 (Art. 429-430) Regelungen zur
Leverage ratio
Titel VIII bis XI (Art. 143-165)
Übergangsregelungen, Regelungen zur
Umsetzung.
Nationale Umsetzung
(KWG, SolvV, GroMiKV)
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Teil 8 (Art. 431-455) Regelungen zur
Offenlegung
Teile 9 bis 11 (Art. 456-521)
Übergangsbestimmungen
Direkte Anwendung ohne
nationale Umsetzung
7
1. Allgemeines / Einleitung
Stichtage für Meldung und Einreichung
31.05.2014
Erste Meldung
Millionenkredit und FinaV
bereits erfolgt.
1. Einreichungstag (statt 12.05., nur in 05/2014)
1. Einreichungstag verschoben auf den
30.06.2014
30.04.2014
1. Einreichungstag (+
30 Tage in 2014 statt
+ 15 Tage)
LCR
1. Einreichungstag
verschoben auf
30.06.2014
01.01.2014
Inkrafttreten
CRR / CRD IV
31.03.2014
1. Meldestichtag
COREP,
Basismeldewesen,
LCR (danach
monatlich), NSFR,
Leverage Ratio
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
30.04.2014
2. Meldestichtag
LCR
COREP, NSFR, Leverage Ratio, Großkredit
30.05.2014
2. Einreichungstag
LCR
2. Einreichungstag
verschoben auf
30.06.2014
Leben
mit der
CRR /
CRD IV
…
31.05.2014
3. Meldestichtag
LCR
3. Einreichungstag
verschoben auf
30.06.2014
8
1. CRR - Meldeanforderungen
Verabschiedete
Standards
 Offenlegung von Eigenmitteln (bisher einziger Standard zur
Offenlegung)
 Fachliche Standards zur Definition Eigenmittel
 Standards zu Meldebögen
Nicht
verabschiedet
 Standard zur Durchschau von Konstrukten
Ursache sind Verzögerungen bei der Übersetzungsarbeit
Folgen des
Schwebezustandes
 Rechenzentralen konnten nur auf Basis von Entwürfen
programmieren
 Diverse fachliche Fragestellungen offen
 Nationale Bankenaufsichten ebenfalls in Findungsphase
 Durchführung der ersten Meldung nach bestem Wissen
und Gewissen
 Prüfung der Einhaltung CRR in Prüfungssaison 2014/2015
unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen
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1. Anzeige- und Meldewesen
EBA Technischer Standard „ITS on Reporting“
COREP
FINREP
LE
LR
LCR
NSFR
Art. 99 CRR
Art. 99 CRR
Art. 394 CRR
Art. 430 CRR
Art. 415 CRR
Art. 415 CRR
SolvV-Meldung
Finanzinfo
§ 13
Verschuldung
LiqV-Meldung
NEU
ABER
ABER
PLUS
 Makro-Daten:
Verteilung nach
Geographie und
Währung
Aufsichtsrechtliche
Sicht
 Vorerst nur
IFRS-Konzerne
Bilanz + GuV
Daten
Keine
Relevanz für
VB RB
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 2. Obergrenze
(150 Mio.EUR)
 Mehr Meldedetails
Kreditnehmerbezogene Sicht
Bis 2015
 Keine MindAnforderung
 Parallel zur
mod. bil. EKQuote
In 2014
 Proberechnung
Ab 2015
Bis 2018
 Vorerst keine
Kennzahl
 Anstieg in
Stufen
 Parallel zu
LiqV
 Finaler Entwurf seit 26.07.2013 (Deutsch seit 08.01.2014)
10
1. Anzeige- und Meldewesen
Ad-hoc
Meldung
§ 24 (3b) KWG
Konsultation
noch ausstehend
FinaV
GroMiKV
BISTA
Basismeldewesen
Millionenkredite
RTF
§ 25 KWG
§ 25 KWG
§ 14 KWG
MaRisk / Modul D
Ausweitung
NEU
Keine Änderung
NEU




Adressat
Quartalsweise EVR
Zinsschock
Konditionen- /
Strukturbeitrag
Alle HGB-bilanzierenden
Einzelinstitute
Bilanzielle +
makroprudentielle Sicht



Detailliertere
Angaben: u.a.
Kreditarten,
Währungen
Absenkung
Meldegrenze
Vorratsdatenerfassung in 2012

Quantitative +
qualitative Daten

Methodenfreiheit nicht
tangiert
Kreditnehmerbezogene Sicht
 Neue Meldebögen in FinaV + GroMiKV
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11
1. Was passiert in Europa?
Der europäische Rahmen – eine echte
Wirtschafts- und Währungsunion
Einlagensicherung (DGS)
Bankenabwicklung (SRM)
Bankenunion
Einheitliche Bankenaufsicht (SSM)
Schuldentilgungsfonds
Fiskalpakt
Fiskalunion
Stabilität (ESM)
Echte Wirtschaftsund
Währungsunion
(EMU)
Wachstum und Beschäftigung
Makroaufsicht (ESRB)
Wirtschaftsunion
Vertragliche Vereinbarungen (Europ.
Semester)
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1. Was passiert in Europa?
Einheitlicher Bankenaufsichtsmechanismus (SSM)
nimmt Gestalt an
Aufsicht über „weniger bedeutende Institute“
 Konsultationsentwurf einer SSM-
Kooperation
 Beaufsichtigung weniger bedeutender
Institute durch nationale
Aufsichtsbehörden
 EZB erhält Informationen über weniger
bedeutende Institute
 EZB behält Aufsicht über das System
Nationale
Aufsicht
 EZB kann nationale Aufsichtsbehörden
auffordern, bei der Aufsicht bestimmter
Institute oder Gruppen mit anderen
Aufsichtsbehörden zu kooperieren
Instrumente
der EZB
 Einbindung EZB (ex ante) in Prozesse
und Entscheidungen der nationalen
Aufsicht bei bestimmten Instituten
 Regelmäßiges Reporting (ex post) der
nationalen Aufsichtsbehörden über ihre
Tätigkeiten
Rahmenverordnung am 07.02.14 durch EZB
veröffentlicht; Finale Verordnung Anfang Mai
 EZB wird ihre Aufgaben im SSM ab 04.11.2014
übernehmen
 Bedeutende Institute unter EZB-Aufsicht

Größe: Bilanzsumme >30 Mrd. EUR,

wirtschaftliche Relevanz: Bilanzsumme > 5
Mrd. EUR und > 20 % des nationalen BIP,

Bedeutung in Bezug auf grenzüberschreitende
Tätigkeiten: grenzüberschreitende Aktiva oder
Passiva >10 % der Bilanzsumme,

Bei Antrag oder Entgegennahme von
öffentlicher finanzieller Unterstützung durch
den Europäischen Stabilitätsmechanismus
(ESM)
 Institute im Asset Quality Review z.B. DZ Bank,
Apo Bank, MHB, WGZ Bank
SSM = Single Supervisory Mechanism
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1. Was passiert in Europa
Verhandlungen zum einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) nähern sich dem Ende
 Verhandlungen zwischen Rat und EU-Parlament im März
abgeschlossen. Finale Rechtsakte noch im Mai
 Vorbereitung des SRM ab 2015; erste Maßnahmen möglich ab 2016
SRM
für alle Banken der
Eurozone
 Einzahlung risikoorientierter Beiträge (Bankenabgabe) durch alle
Banken während der Aufbauphase von 8 Jahren in nationale Töpfe;
ggf. Untergrenzen; Endvolumen 55 Mrd. EUR
 EZB identifiziert und benennt Banken in Schieflage (SSM)
Abwicklungsbehörde
mit
Abwicklungsgremium
Abwicklungsfonds
(SRF)
 Abwicklungsgremium (Single Resolution Board) besteht aus den
jeweils betroffenen Mitgliedsstaaten und entscheidet über Abwicklung
oder Liquidation
 Abwicklungsfonds zahlt grds. nur nach Beteiligung privater Gläubiger
Direkte Abwicklung
von SSM-Banken
Aufbau von 55 Mrd. €
durch Bankenabgabe
aller Banken
Überwachung der
Abwicklung durch
NCAs
Aufbau in maximal 10
Jahren
(ab 100.000 EUR Einlagevolumen)
 Letzte durch Kommission bzw. Ministerrat bei Uneinigkeit zwischen
Board und Kommission
 Wenn Mittel nicht ausreichen, greift ESM-Mechanismus
 Gesetzliche Grundlage in Deutschland ist das
Restrukturierungsgesetz
SRM = Single Resolution Mechanism
NCA = National Competent Autorities = National Aufsichtsbehörde
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1. Was passiert in Europa?
Einheitliche Standards für die Organisation von
Einlagensicherungssystemen (DGS)
 Einigung zur Neufassung der Richtlinie
über Einlagensicherungssysteme
am 17.12.2013
 Nach Veröffentlichung im Amtsblatt
(vermutlich im Mai 2014) haben die
Mitgliedsstaaten ein Jahr Zeit zur
Umsetzung
Ausgestaltung von Einlagensicherungssystemen
Entschädigung
Prävention
Institutssicherung
Reine
Entschädigungsfunktion bei Ausfall
(„Paybox“)
 Frühwarnsystem
Von der Aufsicht
anerkanntes
institutsbezogenes
Sicherungssystem
(113(7) CRR)
 Auszahlungsfrist im Insolvenzfall 7 Tage
 Einlagensicherungsfonds i.H.v. mind. 0,8 %
der gedeckten Einlagen in spätestens
10 Jahren
 EBA entwickelt Leitlinien zur Bestimmung
 Präventivmaß-
nahmen
 Stützungsmaß-
nahmen bei
drohenden
Schieflagen
 Unterstützung bei
Abwicklung
 Schutz des
Instituts durch
Sicherung der
Liquidität und
Solvenz
der risikoorientierten Beiträge
 Information über Schutzhöhe bei Kontoeröffnung und anschließend einmal jährlich
 Mittelverwendung primär für Auszahlungen im Insolvenzfall. Mitgliedsstaaten legen Bedingungen für
Mittelverwendung bei präventiven Maßnahmen fest.
 Festlegung quantitativer Kriterien für Nachschusspflicht
 Einlagensicherungssysteme können sich auf freiwilliger Basis gegenseitig Kredit geben.
DGS = Deposit Guarantee Scheme
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Agenda
2
Umsetzung der CRR
 Eigenmittel und Grandfathering / Exkurs: Großkredite in der
Risikotragfähigkeit / Behandlung von Holdinggesellschaften
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2. Mindesteigenkapitalanforderungen
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2. Qualitative Mindestkapitalanforderungen
16.0%
14.0%
0,5 –
3,0/5,0%
12.0%
0,5 –
3,0/5,0%
10.0%
2.5%
1.875%
1.25%
0.625%
0.625%
1.875%
2.5%
1.25%
2.0%
2.0%
2.0%
2.0%
2.0%
1.5%
1.5%
1.5%
1.5%
1.5%
4.0%
4.5%
4.5%
4.5%
4.5%
4.5%
2014
2015
2016
2017
2018
2019
8.0%
2.5%
6.0%
0,5 –
3,0/5,0%
0,5 –
3,0/5,0%
0,5 –
3,0/5,0%
4.0%
1.5%
4.0%
2.0%
2.0%
2.0%
0.0%
2013
Hartes Kernkapital
Zusätzliches Kernkapital
Ergänzungskapital
Antizyklischer Kapitalpuffer
Kapitalerhaltungspuffer
Systemischer Puffer
Art. 92 und 465 CRR; Art. 128, 124a, 126 CRD IV; §§ 10c – 10i KWG
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2. Ergänzungskapital und Grandfathering
Bestandteile bei Genossenschaftsbanken:
•
•
Genussrechtskapital
- CRR konform
- nicht CRR konform
Volle Anrechnung
Grandfathering
langfristige nachrangige Verbindlichkeiten
- CRR konform
Volle Anrechnung
- nicht CRR konform
Grandfathering
•
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen
bis zu 1,25 % der risikogewichtete Aktiva (im KSA)
- Offenlegung
- keine Offenlegung
•
Haftsummenzuschlag
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CRR
Grandfathering
§ 340f HGB Vorsorgereserven
• Darunter volle Anrechnung
(auch wenn ab dem
01.01.2012 zugeführt)
• Darüber Grandfathering
(wenn bis 31.12.2011
zugeführt und
angerechnet)
19
2. Ergänzungskapital und Grandfathering
In E-Mail der BaFin an BVR vom 21.02.2014 wird bestätigt, dass
E-Mail der
BaFin
Genussrechte "VR-Vermögensbrief mit Nachrangabrede" (316 120) und
"VR-Vermögensbrief mit Nachrangabrede und Sonderklausel" (316 200)
CRR-konform sind
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2. Ergänzungskapital und Grandfathering
Bestandsschutzfähige Positionen
Art. 486 (2)
CRR
Allgemeine Anforderungen

Instrumente, die aufgrund der Richtlinie 2006/48/EC (Basel II) zu Eigenkapital zählen
aber nicht den neuen Kapitalanforderungen der CRR entsprechen

Emittiert vor dem 31. Dezember 2011

Zeitraum des Bestandsschutzes:
01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2021
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2. Ergänzungskapital und Grandfathering
Bestandsschutzfähige Positionen
Art. 486 (4) &
490 (4) CRR
Ergänzungskapital
Maximalbetrag:

Nominalbetrag per 31.12.2012 inkl. der Nachrangdarlehen (sofern Ursprungslaufzeit
von fünf Jahren und Restlaufzeit von zwei Jahren)

minus den Betrag, um den das Ergänzungskapital das Kernkapital übersteigt

minus Instrumente des Ergänzungskapitals, die in der Zeit vom 31. Dezember 2011
bis zum 01. Januar 2013 mit einem Call ausgestattet waren, der vom Emittenten nicht
genutzt wurde und die Anforderungen an das Ergänzungskapital nicht erfüllen
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2. Ergänzungskapital und Grandfathering
Zu diesem
Stichtag
gezeichnetes
Volumen
31.12.
2011
GV/VV für
JA 2011
z.B.
30.05.2012
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z.B. geringere HS
dann GF SOLL
geringer
Wasserstandsprinzip
beachten
Wert zu
diesem Stichtag
gedeckelt auf
Volumen
2011
z.B. nicht alle
§ 340f HGB ang.
31.12.
2012
Wert zu
diesem Stichtag
gemeldet
28.04.2013
GV/VV für
JA 2012
30.06.
2013
Meldung
zur
SolvV
FG
Eigenmittel
Maximalbetrag
80 % vom Wert
2012
01.01.2014
23
2. Ergänzungskapital und Grandfathering
Maximalbetrag (Grandfathering) =
Bemessungsgrundlage x
Prozentsatz (2014: 80 %)
Zuführung
JA 2012,
Anrechnung
entfällt ab 2014
Wert im Bestand >
Maximalbetrag (X) entfällt
 bankindividuell
festlegbar welcher
Bestandteil entfallen soll
Wert entspricht 1,25 % der RWA 
kann dort angerechnet werden  mehr
Raum im Grandfathering (für Bestand
an Nachrang / Genussrechte)
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
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2. Ergänzungskapital und Grandfathering
FG
Eigenmittel
Freiwilliger Verzicht auf Übergangsregelungen und Grandfathering
 Aus Art. 3 CRR folgt, dass strengere als die in der Verordnung festgelegten
Maßnahmen angewandt werden dürfen, sofern diese nach Erwägungsgründen 4 und
37 zur CRR offengelegt wurden.
 D.h., dass ab dem 01.01.2014 die Regelungen von den Instituten sofort eingehalten
werden, die sie nach der CRR erst ab dem 01.01.2019 einhalten müssten.
o Z.B. müssen auch die Anforderungen aus dem sukzessiven Aufbau des
Kapitalerhaltungspuffers von vornherein vollumfänglich erfüllt sein.
o Aufsicht gibt vor, dass es nicht zu einem „cherry picking“ kommen darf.
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
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2. Exkurs: Großkreditgrenze in der Risikotragfähigkeit
Fall 1 Großkredit von
50 % der GKO
Bemessungsgrundlagen
Fall 2 Großkredit von
100 % der GKO
Ergebnis
GesamtbankRisikolimit
Kernkapital
Risikodeckungsmasse
Ergänzungskapital
Anrechenbare Eigenmittel
Sonstige Reserven
Besondere
GK-Obergrenze
(100 %)
GesamtbankRisikolimit
Mindestgewinn
Eigenmittelbedarf
= aufsichtsrechtlich
gebundenes
Kapital
Mindestgewinn
Allgemeine
GK-Obergrenze
(25 %)
Eigenmittelbedarf
= aufsichtsrechtlich
gebundenes
Kapital
x4
x4
Größter Großkredit
Größter Großkredit
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2. Exkurs: Großkreditgrenze und Risikotragfähigkeit
Erwartete und unerwartete Änderungen von
Bemessungsgrundlage und Inanspruchnahme
Erwartete Reduzierung der BMG:
Unerwartete Reduzierung der BMG
 Bis zum Ende der Übergangsfrist wird sich GK-
 Kapitalauflösung durch Verluste
Obergrenze um 27% reduzieren
 Fälligkeiten Nachrangverbindlichkeiten
 Umfangreiche Kündigungen von Mitgliedschaften
Unerwartete Erhöhung der Auslastung
 Ungewollt steigende Inanspruchnahme durch
notleidende Großkredite
Allgemeine
GKO
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
 Annahme: Kapital
kann in
entsprechender
Höhe und
Qualität gebildet
werden
 Ab 2016 ist
zusätzlich der
Kapitalerhaltungs
puffer zu bilden
(0,625% - 2,5 %)
27
2. Exkurs: Großkreditgrenze und Risikotragfähigkeit
Maßnahmen zur Einhaltung der Großkreditobergrenze
 Überschreitungen sind der Aufsicht anzuzeigen und ein Konzept zur
Allgemeine
GroßkreditObergrenze
Inanspruchnahme der Großkredit-Obergrenze
kurzfristigen Rückführung ist vorzulegen

Eigenkapitalerhöhende Maßnahmen
 Erhöhung Kernkapital durch zusätzliche Geschäftsguthaben
 Erhöhung Ergänzungskapital beispielsweise durch Emission nachrangiger
Verbindlichkeiten / Genussrechte

Verringerung Risikovolumen größter Kreditnehmer:
 Schaffung eines Konsortialanteils
 (Teil-)Veräußerung Risikovolumen an die BAG Hamm
 (Teil-)Veräußerung Risikovolumen bei Wertpapieren und Beteiligungen
 Je höher die Auslastung, desto ausgereifter müssen die Konzepte sein
(ggf. NPP)
 Genaue Kapitalplanung und Monitoring notwendig (Bonität und
Inanspruchnahme Kreditnehmer, Mitgliedschaften, Entwicklung
Ergänzungskapital); Tool wird verbundseitig weiter entwickelt
 IKS muss gewährleisten, dass Inanspruchnahme nicht unbemerkt steigt
(z.B. Genehmigung neuer Linien); Konsistenz zur Strategie beachten
 Konservative Berechnung des Risikopuffers
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
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2. Nichtabzug von Verbundbeteiligungen von den
Eigenmitteln
GV Fachinfo BP 2014/057 v.11.04.2014
!
Voraussetzungen
Folgen gem. CRR
Folgen in der Bank
Nichtabzug von direkten und
über Holdings gehaltenen
Verbundbeteiligungen gem.
§ 49 Abs. 3 CRR wenn
Institute unter das gleiche
Sicherungssystem fallen und
dieses die Voraussetzungen
des § 137 Abs. 7 CRR erfüllt
Für priveligierte Beteiligungen
wird Berücksichtigung im
Großkreditregime und
Einordnung in
Forderungsklasse notwendig
Richtige Bildung der GvK
gewährleisten. Durchschau
erforderlich, wenn Holdings
nicht ausschließlich
Beteiligungen an DZ Bank AG
halten
BaFin-Erlaubnis für
Mitglieder der BVRSE liegt vor
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
Bildung GvK (Risiko- oder
Kontrolleinheit) mit DZ Bank
AG und Einordnung in
Forderungsklasse
Beteiligungsrisiken mit
Risikogewicht RW 100 %
Korrekte Verschlüsselung im
Operativsystem überprüfen.
Erste Meldung zum 30.06. für
Meldestichtag 31.03.
29
2. Beteiligungsgesellschaften im Verbandsgebiet
100 % DZ BANK AG Holdings
„Mischholdings“
Gemäß Satzung ausschließliche Beteiligung
an der DZ BANK AG:
Gemäß Satzung sind Beteiligungen nicht auf
DZ BANK AG beschränkt
 DZ Holding GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg
 Norddeutsche Genossenschaftliche
(DZH)
 DZ 1. Beteiligungs GmbH & Co. KG, Neu-
Isenburg (DZ 1.)
Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Hannover
(NGB AG)
 1. VR-Beteiligungsgesellschaft
Norddeutschland mbH, Hannover (VRBeteiligung; zu 100 % an NBG AG beteiligt)
 Genossenschaftliche Beteiligungs-
gesellschaft Kurhessen AG (GBK AG)
 Durchschau zur Identifizierung der
 Bildung Risikoeinheit für
Großkreditregime
in der Holding enthaltenen
Kreditnehmer
 Bildung einer Kontrolleinheit
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
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2. Beispiel: DZH im Eigenmittel- und Großkreditregime
DZH
DZ BANK AG
100 %
Eigenmittel
 Kein Abzug, da zu 100 % befreit
gem. Art. 49 Abs. 3 CRR
 Keine Berücksichtigung bei der
Ermittlung der Freigrenze für
Beteiligungen an Unternehmen
der Finanzbranche (10 %-Grenze)
 Risikogewicht 100 % im
Großkreditobergrenze (GKO)
 Risikoeinheit „DZ BANK AG“ gemäß
Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 b) CRR
 Einhaltung der Allgemeinen
Großkredit-Obergrenze 100 % der EM
 Einhaltung der Besonderen
Großkredit-Obergrenze 25 % der EM,
da DZH kein Finanzunternehmen ist
Kreditrisikostandardansatz
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
31
2. Beispiel: NGB im Eigenmittel- und Großkreditregime
VR-Beteiligung
100 %
NGB
99,91 %
Beteiligung DZ Bank Konzern (99,18%)
DZ BANK
AG
BSH
Teambank
DVB
DZ
Privatbank
Union
R+V
DZ Bank
Konto
Sonstige
95,29 %
0,23 %
0,02 %
0,01 %
0,34 %
0,15 %
3,15 %
0,001 %
0,82 %
Kein Eigenmittelabzug
Eigenmittelabzug, da Art. 113 (7)
CRR nicht erfüllt (nicht in BVR SE
bzw. Sitz in einem anderen Land)
Forderungsklasse Beteiligungsrisiken;
Risikogewicht 100 %
Nicht
wesentliche
Bet. an FU
RW 100 %
Gruppe verbundener Kunden (Kontrolle); B-GKO 100 % EM
GvK; A-GKO 25 % EM
FU = Unternehmen der Finanzbranche; GvK = Gruppe verbundener Kunden; A/B-GKO = Allgemeine/Besondere Großkreditobergrenze
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
32
2. Beispiel GBK Holdings im Eigenmittel- und
Großkreditregime
100 %
GBK Holding
GBK 1.
99,98 %
100 %
GBK AG
Beteiligung DZ
BANK(94,78 %)
44,42 %
RWZ
GmbH
Ford.
Raiffeisen-A
Ford.
Raiffeisen-B
DZ BANK
Konto
Sonstige
DZ BANK
AG
DZ BANK
AG
Ford.
GBK
DZ Bank
Konto
2,04%
0,01 %
0,01 %
1,59 %
0,86 %
95,49 %
52,36 %
2,65 %
0,58 %
Eigenmittelabzug, da reine
Industrieholding nach
FG Eigenmittel FI ist
Nicht wesentliche
Bet. an FU
RW 100 %
GvK; A-GKO
25 % EM
GvK RE; A-GKO 25 % EM
Kein Eigenmittelabzug
Nicht wesentliche
Bet. an FU
Forderungsklasse
Beteiligungsrisiken;
Risikogewicht 100 %
RW 100 %
Gruppe verbundener
Kunden (Kontrolle); BGKO 100 % EM
FU = Unternehmen der Finanzbranche; GvK = Gruppe verbundener Kunden; A/B-GKO = Allgemeine/Besondere Großkreditobergrenze
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
33
2. Informationsquelle zu Holdings
Informationsquelle:
VR-Banken Portal
Wird von den Holdings
regelmäßig aktualisiert!
Regelmäßige
Einsichtnahme notwendig
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
34
2. Kapitalplanungstool / Handlungsfelder

Simulation des Eigenkapitals mit dem Excel-Tool
 Nach Erhebung Herbst 2012 halten in 2014 alle Banken (Teilnahme an der Erhebung
vorausgesetzt) Kernkapital- und Gesamtkapitalquote ein
 Größter Posten bleibt Kernkapital durch stetige Gewinnthesaurierung und stabile
Geschäftsguthaben
 Rückgang des Ergänzungskapitals insbesondere durch Wegfall nicht CRR-konformer Bestandteile,
Abschmelzen des Haftsummenzuschlags
 Erhebliche Anzugsposten durch indirekte und synthetische Beteiligungen in Fonds möglich
 Keine Privilegierung von Industrieholdings mehr (FAG Holding, RWZ Holdings)

Eigenkapitalentwicklung aktiv planen
 mit Blick auf die zu bildenden Kapitalpuffer
 angestrebtes Kreditwachstum beachten
 Auswirkungen auf andere Kennzahlensysteme (Großkredit, Risikotragfähigkeit) berechnen
 Kapitalplanungsprozess nach MaRisk AT 4.1 Abs. 9
Viele Sachverhalte sind mit der Aufsicht nicht abschließend geklärt
oder bedürfen der weiteren Auslegung. Aktuelle Entwicklung beobachten.
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
35
Agenda
3
Eigenkapitalanforderungen (SolvV)
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
36
3. Forderungsklassen im KSA und Benennung von
Ratingagenturen/Exportversicherungsagenturen
 Teilweise umfassende
1. Zentralstaaten und Ratingagentur 9. Realkredite
Zentralbanken
Änderungen bei den
Forderungsklassen zur
Ermittlung der
risikogewichteten Aktiva
2. Gebietskörperschaften
10. Ausgefallene Forderungen
3. Öffentliche Stellen
Ratingagentur
11. Gedeckte
 Einführung von zwei neuen
Schuldverschreibungen
Forderungsklassen
12. Hochrisikopositionen
 Hochrisikopositionen
4. Multilaterale
Entwicklungsbanken
13. Verbriefungspositionen
Ratingagentur
5. Internationale Organisationen 14. Forderungen mit Ratingagentur
kurzfristigem Rating
6. Institute
Ratingagentur
15. Investmentfonds (OGA)
Ratingagentur
Ratingagentur
7. Unternehmen
16. Beteiligungen
8. Retailforderungen
17. Sonstige Posten
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(z.B. Hedge Fonds)

Ford. mit kurzfr. Rating
(z.B. Commercial Paper)
 Benennung
Ratingagenturen/Exportversicherungsagenturen
freiwillig, jedoch
empfehlenswert, da sonst
ggf. Verwendung höherer
Risikogewichte
37
3. Forderungsklassen im KSA und Benennung von
Ratingagenturen
 Besonders sinnvoll Benennung von Ratingagenturen in der Forderungsklasse
Zentralstaaten, da Rückgriff auf diese Forderungsklasse, wenn in anderen
Forderungsklassen kein Rating vorhanden ist
Gedeckte
Schuldverschreibungen
Emissionsrating
Institute
Emittentenrating
Öffentliche Stellen
Emittentenrating
 Benennung durch formlose Meldung an BaFin und
Bundesbank von jedem Institut einzeln
vorzunehmen
 ITS des Joint Comitte zum Mapping der Ratings
auf Bonitätsstufen derzeit in Konsultation
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
Zentralstaaten
Rating Sitzstaat
RW 100 %
38
3. Forderungsklassen im KSA und Benennung von
Ratingagenturen/Exportversicherungsagenturen
Alt: SolvV a.F.
Neu: CRR
Benennung nach
Forderungskategorie in Tabelle 12
Benennung nach der Bezeichnung der
Rating- / Marktsegmente, wie sie seitens der
jeweiligen ECAI publiziert wird.
 Zwischen Bundesbank und BaFin abgestimmte Vorgabe, welche von allen
Hauptverwaltungen bereits umgesetzt wurde oder sukzessive umgesetzt wird.
 GAD: kann individuelle Benennung noch nicht darstellen  einheitliche Benennung
angelehnt an die Forderungskategorie
 FAG: individuelle Benennung möglich
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
39
3. Forderungsklassen im KSA und Benennung von
Ratingagenturen/Exportversicherungsagenturen
Mapping: Forderungsklasse gemäß Art. 112 CRR zu Ratingsegment der ECAI
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
40
3. Forderungsklassen im KSA und Benennung von
Ratingagenturen/Exportversicherungsagenturen
Zwei Versionen eines Musterschreibens zur Benennung
1. Einheitliche Vorgabe für GAD-Banken
1
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
GV Fachinformation BP
2014/050 v. 24.03.2014
2. Individuelle Empfehlung für Fiducia-Banken
2
41
3. Information zum KMU Faktor
KMU können in folgenden
FK auftreten:
- Mengengeschäft
- Unternehmen
- Realkredite
- Überfällige Forderungen.
Ersten drei Klassen werden
privilegiert.
Sortierkriterium sind:
Gesamtforderung:
< 1,5 Mio. EUR
Umsatz:
< 50 Mio. EUR
Kann bei beiden RZ
übersteuert werden.
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
42
3. Handlungsnotwendigkeiten SolvV
•
Verschlüsselung der Beteiligungen entsprechend der Rundschreiben der
Rechenzentralen vornehmen um korrekte Abzugsposten bei den Eigenmitteln zu
erreichen
•
Indirekte und synhetische Beteiligungen in Fonds und strukturierten Produkten
beachten.
•
Zerlegung der Holdings entsprechend Verbandsrundschreiben vornehmen.
•
Benennung der Ratingagenturen entsprechend den Anforderungen der Bank und des
Rundschreibens des Verbandes vornehmen
•
Beachtung RS BVR S1404070 v. 03.04.2014 zum Diversifizierungskriterium neben der
Granularität beachten.
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
43
Agenda
4
Groß- und Millionenkreditmeldewesen / GvK und KNE
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
44
4. Neue Einheit zur Verknüpfung von Kunden
Gruppe verbundener Kunden GvK – CRR
Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR
Grundlage für § 13 KWG (Großkredite)
Nachstehende Zusammenrechnungstatbestände sind kumulativ anzuwenden
a) Direkte oder
indirekte Kontrolle
Mehrheit der Stimmrechte
Bestellungsrechte hins.
Mehrheit der Organe +
Gesellschafter
Beherrschung aufgrund
Vertrag oder Satzung
Bestellung der Mehrheit
der Organe aufgrund
eigener Stimmrechte
Beherrschung
Persönliche Haftung:
Kontrollmöglichkeit
und/oder wirtschaftliche
Abhängigkeiten
Die „öffentliche Hand“ /
Gebietskörperschaften sind
nicht mehr von der
Zusammenrechnungspflicht
(hier: Gruppe verbundener
Kunden) befreit!
GvK
b) Wirtschaftliche
Abhängigkeiten
Einseitige
wirtschaftliche
Abhängigkeiten
Wechselseitige
wirtschaftliche
Abhängigkeiten
Gemeinsame
Finanzierungsquelle
einheitliche Leitung
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
45
4. Daneben weiterhin Kreditnehmereinheit nach
KWG für Millionenkreditmeldewesen
§ 19 Abs. 2 KWG = Grundlage für § 14 KWG (Millionenkredite)
Nachstehende Zusammenrechnungstatbestände sind kumulativ anzuwenden
Beherrschung
nach § 290 Abs. 2 HGB
Nach § 290 Abs. 2 HGB
konsolidierte Unternehmen
• Mehrheit der Stimmrechte
• Besetzung der Organe
• Beherrschungsvertrag
• Mehrheit der Chancen
und Risiken bei
Zweckgesellschaften
Persönliche Haftung
phG einer Personenhandelsgesellschaft
phG einer
Kapitalgesellschaft
KNE
Konzern § 18 AktG
Unterordnungskonzern
Gleichordnungskonzern
Partner einer Partnerschaft
Gewinnabführungsvertrag
Stimmrechts- oder Kapitalanteil
ab 50 %, auch treuhänderisch
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
Die „öffentliche Hand“/Gebietskörperschaften sind nicht
mehr von der Zusammenrechnungspflicht
(hier: Kreditnehmereinheiten) befreit!
46
4. Wesentlicher Unterschied zwischen der Kontrollbzw. Kreditnehmereinheit für das Groß- und
Millionenkreditmeldewesen
Gesellschafter A
Gesellschafter B
GmbH
49 % 50 % 51 %
Mit Stimmrechtsmehrheit
GvK
49 % 50 % 51 %
bzw. KNE mit GmbH
Art. 387 ff. CRR, §§
15 und 18 (1) KWG
§ 14 KWG
A
A
-
A+B
(Außer: Zusatzrechte oder
faktische Koordination führen
zu Kontrolle/ Beherrschung)
(wg. Kapitalanteil >= 50 %)
A
A+B
(A: wg. Stimmrecht,
B: wg. Kapitalanteil >= 50 %)
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
47
4. Neuerungen im Überblick
 Das Millionenkreditregime gemäß § 14 KWG ist weiterhin als rein nationale
Anforderung geregelt. Die Änderungen sind grundsätzlich zum 1. Januar 2014 in Kraft
getreten.
 Hinzu treten die Regelungen der GroMiKV §§ 11–18.
 Aus den im Zuge des CRD-IV-Umsetzungsgesetzes im KWG neu gefassten
Millionenkreditvorschriften ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:

Absenkung der Meldeschwelle von 1,5 Mio. EUR auf 1 Mio. EUR ab dem
01.01.2015

Zeitlich gestaffelte Ausweitung des Kreditbegriffs unter Streichung bestimmter
Ausnahmen

Neufassung der Regeln zur Zusammenfassung von Kreditnehmern zu
Kreditnehmereinheiten gemäß § 19 (2) KWG
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
48
4. Kreditbegriff
 Kreditbegriff für Millionenkreditregime weiterhin unverändert, Ausnahmeregelungen
werden nicht fortgeführt:

Kredite i.S. § 14 KWG sind seit 01.01.2014 auch Kredite an:
den Bund, die Deutsche Bundesbank, ein rechtlich unselbstständiges Sondervermögen des
Bundes oder eines Landes, ein Land, eine Gemeinde oder einen Gemeindeverband,
die Europäische Union oder die Europäische Atomgemeinschaft,
die Europäische Investitionsbank,
Kreditnehmer, für deren Verbindlichkeiten der Bund kraft Gesetzes selbstschuldnerisch haftet,

Und ab dem 01.01.2015 auch:
Kreditzusagen,
Anteile an anderen Unternehmen unabhängig von ihrem Bilanzausweis (d.h. z.B. Beteiligungen
und Aktien),
Wertpapiere des Handelsbestandes.
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
49
4. Sachstand
Gvk gilt für Großkredite, Organkredite (§15 KWG) und Offenlegung (§18 KWG)
Erste Meldung zum Millionenkredit ist bereits abgeschlossen.
Großkreditmeldungen auf neuen Vordrucken.
Für Großkredite muss die Überarbeitung der Einheiten abgeschlossen sein.
Im Millionenkreditbereich aufsichtsrechtliche Übergangsfrist bis 30.06.2014 zugestanden.
Fokus: KNE/GvK mit öffentlichen Kreditnehmern und KNE mit Quote 50 %
Behandlung von Investmentfonds noch vollständig offen.
Verbundmeinung: Meldungen werden erst einmal nach der „alten“ Rechtslage abgegeben.
Technisch ist derzeit auch nichts anderes möglich.
Musterarbeitsanweisungen liegen vor.
Behandlung Verbundholdings entsprechend Rundschreiben GV BP 2014/057 v. 11.04.2014
Hinweis: Von WM werden noch nicht in allen Fällen korrekte GvK/KNE geliefert.
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
50
Agenda
5
Leverage Ratio
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
51
5. Modifizierte EK-Quote vs. Leverage Ratio
KWG
A
Eigenkapital P 12
Kernkapital
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
B
A/B
Basel III
Geschäftsguthaben
Stille Einlagen
Rücklagen
Bilanzgewinn /
Bilanzverlust
-
Geschäftsguthaben
Rücklagen
Bilanzgewinn / Bilanzverlust
Sonderposten
§ 340g HGB
CRR
Kernkapital (oder haftendes
Eigenkapital)
• Geschäftsguthaben
• • Rücklagen
• Bilanzgewinn / Bilanzverlust
• Sonderposten
§ 340g HGB
Bilanzsumme
Bilanzsumme
./. EK-Abzüge
Derivate (Nettingvertrag)
+ Restliche Aktiva
./. EK-Abzüge
Außerbilanzielle
Verpflichtungen P 1, 2
Außerbilanzielle
Verpflichtungen (Avale +
Derivate (Netting))
Außerbilanzielle
Verpflichtungen (Avale +
Derivate (Netting))
Modifizierte bilanzielle EKQuote in %
Leverage Ratio in %,
mindestens 3 %
Leverage Ratio in %,
Vorerst keine Mindestquote
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
52
5. Grundsätzliche Berechnung
Kernkapital
Risikopositionswerte
aller Aktiva
+
Außerbilanzielle
Posten
Gesamtrisikomessgröße

Den Zähler der Leverage Ratio bildet das Kernkapital
(hartes Kernkapital + zusätzliches Kernkapital)

Den Nenner der Leverage Ratio bilden die Summe der
Risikopositionswerte aller Aktiva und außerbilanzieller Posten
Teil 7 CRR
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
53
5. Leverage Ratio / Verschuldungsquote
Neben den Mindesteigenmittelanforderungen soll die Höchstverschuldungsquote
den Aufbau übermäßiger Fremdfinanzierung im Bankensystem eindämmen und
einen zusätzlichen Schutz vor Modellrisiken und Messfehlern bilden
Die Verschuldungsquote unterscheidet nicht zwischen risikoarmen und
risikoreichen Geschäften
Monatliche Berechnung  zum Stichtag ist arithmetisches Mittel der LR der
letzten 3 Monaten zu melden
2 / 3 Quoten sind zu melden:
1. Nach voller Umsetzung des EK
2. Mit Übergangsregelungen
3. Modifizierte EK-Quote gemäß § 24 Abs. 1a
(5) KWG wird vorerst zusätzlich gemeldet.
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
1.+ 2.
LRCalc ist monatlich zu befüllen.
Über diesen erfolgt
vierteljährliche Datenversorgung
LR 1 – LR 6 zum Quartalsultimo
3.
Bis 31.12.2014 auf Meldeplattform der Bundesbank
54
5. Handlungsnotwendigkeiten
 Bisher noch keine einzuhaltende Kennziffer festgelegt.
 LR 5 enthält Bankdaten, überprüfen ob Bankdaten richtig verarbeitet werden.
 Derivate überprüfen, eventuell manuell nachbearbeiten
 „Alte“ LR ist unverändert manuell auf der Erfassungsplattform der Bundesbank zu
erfassen.
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
55
Agenda
6
Liquidity Coverage Ratio (LCR)
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
56
6. Schematische Funktion der LCR
Hochliquide Aktiva
Klasse 1
Verlorene Zuflüsse
Hochliquide Aktiva
Klasse 2
:
Gestresste
Zahlungsmittelabflüsse
(in 30 Tagen)
./.
Gestresste
Zahlungsmittelzuflüsse
(in 30 Tagen)
limitiert auf 75 % der
Abflüsse
Liquiditätspuffer
Gestresster Netto-Abfluss
Grundüberlegung:
Im Krisenfall müssen die in den nächsten 30 Tagen fälligen
Nettozahlungsmittelabflüsse durch die Schaffung von Liquidität
(Verkauf oder Verpfändung von hochliquiden Aktiva) gedeckt werden
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
57
6. Stufenweise Einführung der LCR
Forderung DK:
Einstellung der Meldung gemäß LiqV 2015
100 %
Kalibrierung der
Kennzahl
100 %
80 %
70 %
60 %
Prüfvorbehalt
durch EBA
Meldung
Einzelpositionen
2014
2015
2016
2017
2018
2019
 2014 Beobachtungsphase, Meldung Einzelpositionen
 Zeitpunkt der Ablösung LiqV noch unklar (spätestens 2019)
 Hinweis: Nationales Wahlrecht einer sofortigen Einführung der LCR ab 2014 zu
100 % (Art. 412 Abs. 5 CRR)
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
58
6. Hochwertige liquide Aktiva und Verbundliquidität
Hochwertige liquide Aktiva
Verbundliquidität
 Bis einheitliche Definition der hohen
 Konkrete Ausgestaltung
und äußerst hohen Liquidität festgelegt
ist,
sollen die Institute eine eigenständige
Klassifizierung vornehmen.
 Im genossenschaftlichen
Finanzverbund wurden entsprechende
Einstufungen vorgenommen, die u.a.
über die GENO-SAVE-Liste eingespielt
und über die Fiducia- bzw. GADSysteme zur Verfügung stehen.
 Verbundmeinung als (technisch
„Verbundliquidität“ derzeit noch offen
 Forderung der Kreditgenossenschaft
ggü. Zentralbank
 Ansatz
als „Verbundliquidität“ oder
Ansatz als Zufluss 25 %
 Verbindlichkeit der Zentralbank ggü.
Kreditgenossenschaft
 Ansatz
als „Verbundliquidität“ (vor.
Abfluss 100 %) oder Ansatz als
Abfluss 25 %
umgesetztes) Angebot an
Kreditgenossenschaften
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
59
6. Behandlung von Investmentfonds
Anforderungen
 Ausschließliche Investition in liquide Aktiva (Ausnahme: Derivate zur Minderung des
Zins-, Kredit- oder Währungsrisikos)
 Erfüllung der Anforderungen nach Art. 132 Abs. 3 CRR:

Fondsgesellschaft unterliegt einer Bankaufsicht

Bestimmte Prospektangaben (Vermögenswerte, Anlagehöchstgrenzen)

Mind. jährliche Berichterstattung an die Aufsicht
 Ansatz maximal 500 Mio. EUR. Derzeit nur wenige Publikumsfonds und keine
Spezialfonds anrechnungsfähig
 Gespräche um Anrechenbarkeit bestimmter in Fonds enthaltener hochliquider
Bestandteile zu erreichen.
 UNION Investment bietet umfangreiche Unterstützungsleistungen an (u.a. Fonds Reports
zur LCR, Schnittstelle GENO-SAVE)
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
60
6. Kategorisierung von Privatkundeneinlagen
gem. Artikel 421 CRR
 Für Zwecke des Liquiditätsmeldewesens ist Kategorisierung von Privatkundeneinlagen
gem. Artikel 421 Absätze 1 bis 3 CRR erforderlich (Grundlage sind EBA/GL/2013/01
vom 06.12.2013)
 Unterscheidung von Privatkundeneinlagen in Einlagen mit geringen, mittleren oder
hohen Abflüssen im Stressfall
 Aufgrund der Komplexität grds. keine Sanktionen durch Aufsicht bis 2015
 Arbeitskreis Meldewesen / UAG Liquidität traf sich am 21.03.2014 zur
verbundeinheitlichen Definition der Anforderungen an die Umsetzung des Merkblatts
 Rechenzentralen prüfen die technische Machbarkeit bis Ende März / Anfang April 2014
BVR Rundschreiben S1403044 v. 27.03.2014
BVR Rundschreiben S1404078 v. 15.03.2014
GADkurzinfo 318/2014 v. 11.04.2014
FIDUCIA Fachinfo 2013/137 Stand 04.2014
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
61
6. Kategorisierung von Privatkundeneinlagen
gem. Merkblatt
Kategorie
Hohe
Abflüsse
im
Stressfall
Produkte
risikoreich
(Kat. 1)
sehr
risikoreich
(Kat. 2)





Fremdwährungseinlagen
Produktbezogene Einlagen
Zinsinduzierte Einlagen oder Einlagen mit Vorzugskonditionen
Einlagen aus risikoreichen Vertriebskanälen
Einlagen, deren Gesamteinlagenhöhe
 den niedrigeren Betrag aus € 100.000 und dem Höchstbetrag, der
durch das lokale Einlagensicherungssystem gedeckt ist, übersteigt und
 weniger als € 500.000 beträgt
 Einlagen mit anderen vom Institut zu identifizierenden Risikofaktoren
 Einlagen mit ursprünglich fester Laufzeit und
einer Restlaufzeit bis zu 30 Tagen und
Einlagen mit einer Kündigungsfrist von bis zu 30 Tagen
 Einlagen von Einlegern mit Wohnsitz außerhalb der EU
 Einlagen mit einer Gesamteinlagenhöhe gleich oder größer als € 500.000
geringe Abflüsse im
Stressfall
 aktive vertragliche Geschäftsbeziehung mit einer Mindestlaufzeit
 Hypothekendarlehen oder ein anderer Kredit mit langer Laufzeit
 Einleger hält eine Mindestanzahl an Produkten außer Krediten bei dem
Institut
mittlere Abflüsse im
Stressfall
 Alle sonstigen Privatkundeneinlagen
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
Abflussquote
 Bildung von 3
Risikoklassen
aus den
Kategorien I
und II und
Ermittlung von
Abflissquoten
>10 %
 Verbundseitig
werden
Empfehlungen
für
Abflussquoten
erarbeitet
5%
10 %
62
6. Proberechnungen und Simulationen
 Bis die Anforderungen an die Liquiditätsdeckung genau festgelegt sind, melden die
Institute „nur“ die in den finalen Meldeentwürfen aufgeführten Einzelpositionen.
 In 2014 noch keine Berechnung einer Kennzahl in den Meldebögen!
 Zur Unterstützung der Institute erfolgte verbundweite Bereitstellung eines Tools zur
indikativen Berechnung der LCR nebst Leitfaden zur Befüllung
 Import des LCR-Meldebogens in das Tool

Szenariorechnungen
Grundszenario „CRR“: Es wird der aktuelle Sachstand auf europäischer Ebene
abgebildet
Szenario „Institutsspezifisch“: Simulation eigener Annahmen (z.B. höherer
Abflussquoten)
Zusätzlich Erfassung von Umschichtungen im „Umschichtungsszenario“

Szenarioauswertung, -vergleich und grafische Darstellung
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
63
6. Mögliche Simulationen im BVR Tool
Kurzfristige Simulation
Mittelfristige Simulation
Überführung in Strategie
 Umschichtung bzw.
 Aufbau langfristiger bzw.
 Berücksichtigung
Neuinvestition in
hochliquide Aktiva (Level 1)
 Rückführung von
Pensionsgeschäften mit
hochliquiden Aktiva
stabiler Einlagen
 Umschichtung in
langlaufende Einlagen
 Emission
Schuldverschreibungen
 Reduktion von Kredit- und
Liquiditätsfazilitäten
 Abbau von nicht-operativen
Einlagen
 Auswirkungen auf Ertrags-
und Risikolage
Zielkennzahl bei
Investitionsentscheidungen
und
Wertpapierleihgeschäften
 Strategien zur Gewinnung
langfristiger Einlagen und als
Reaktion auf Wettbewerb
und Margendruck
 Ggf. Berücksichtigung
Liquiditätskosten in der
Margenkalkulation
 Anpassung Liquiditäts- und
Finanzierungsstrategie
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
64
6. Handlungsnotwendigkeiten LCR
•
Kennziffer selbst ist kein Bestandteil der LCR Formulare und wird nicht in den
Anwendungen ausgerechnet.
•
BVR Rechentool ist per CSV-Export zu befüllen. Dort ist eine Kennziffer zu ermitteln.
•
Entsprechend der Rundschreiben der Rechenzentralen ist eine Kategorisierung der
Kundeneinlagen vorzunehmen. Überprüfen ob die Ergebnisse der Rechenzentralen zu
richtigen Ergebnissen führen.
•
Überprüfung der eingespielten Wertpapierbestände. Derzeit noch nicht vollständig
korrekt.
•
Fonds sind derzeit noch nicht als anrechenbar anzusehen. Im Tool so berücksichtigen.
•
Entsprechend den Infos der Rechenzentralen sind noch manuelle Nachbearbeitungen
vorzunehmen.
•
Mit Hilfe des Tool mögliche Veränderungen durchspielen. Achtung diese haben
Auswirkungen auf die Ertragslage.
•
Aktuelle Entwicklung weiter beobachten.
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
65
Agenda
7
FinaV / Basismeldewesen
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
66
7. Umfassende Transparenz durch Finanz- und RTFInformationen im neuen Meldewesen
§ 25 (1) KWG
 Konkretisierung in FinAV
Finanzinformationen
 Quartalsmeldung im Q.II 2014
Stichtag:
31.03.2014
 GuV und GuV-Planwerte
 Sonstige Angaben
 Monatliche Bilanzstatistik
31.01.2014
 Noch keine Konsultation jedoch Prototyp an einige Banken
Risikotragfähigkeitsinformationen
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
verteilt
frühestens
 Anwendung ab 2015; jährliche Meldung
01.01.2015
 Konzeption der Risikotragfähigkeitsrechnung
 Risikodeckungspotenzial
 Limite und Risiken
 Steuerungsmaßnahmen
67
7. Basismeldewesen - Inhalt
§ 2 FinaV
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung, die den Zeitraum seit dem Ende des letzten
Geschäftsjahres umfassen, sowie Planangaben für die Gewinn- und Verlustrechnung
(GVKI)
Angaben zum Vermögensstatus bezogen auf das
Ende des jeweiligen Quartals (GVKIP)
sonstige Angaben (SAKI)
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
68
7. Umsetzung Meldungen FinaV durch
Rechenzentralen
-
technische Umsetzung bis
31.03.2014
- technische Umsetzung bis
31.03.2014
- weitgehend maschinelle
Versorgung der Formulare GVKI
und SAKI
- weitgehend maschinelle
Versorgung der Formulare GVKI,
GVKIP und SAKI
- weitgehend manuelle Eingabe
Formular GVKIP
(Schnittstelle VR Control fehlt)
- Abweichung Meldestichtag, da
Meldung nach 20 Kalendertagen
nicht nach 20 Geschäftstagen
- Abweichung Meldestichtag um
ca. 6 Arbeitstage
(technisch bedingt)
weitgehend maschinelle Unterstützung
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
69
7. Meldebögen Grundsätzliches
Neben der maschinellen Befüllung der einzelnen Positionswerte durch die auf
den Sachkonten gebuchten Aufwendungen und Erträge sind sowohl bei der
FIDUCIA als auch bei der GAD Korrekturfelder vorgesehen, in denen manuelle
Eingaben vorgenommen werden können
Summe aus maschineller Befüllung und manueller Eingabe wird „gemeldet“
Grundsatz „Vorstands-Ansatz“:
 Meldung muss auf den gleichen Zahlen und Informationen basieren, die auch dem
Vorstand unterjährig zur Verfügung gestellt werden
 Vorstand muss auf der Basis dieser Zahlen der Bankenaufsicht berichten können
 Finanzielle Lage der Bank muss sich auf der Basis dieser Informationen mit
hinreichender Genauigkeit bestimmen lassen
Größere Veränderungen einzelner Positionen gesondert erläutern
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
70
7. Meldebögen GuV Details – GVKI
Das Formular GVKI orientiert sich grundsätzlich an den GuVPositionen gemäß RechKredV
Keine Berücksichtigung von außerordentlichen Effekten (z. B.
Zahlungen der Sicherungseinrichtung), Meldung bezieht sich
auf Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit
Berücksichtigung unterjähriger Abgrenzungen von Erträgen und
Aufwendungen, auch wenn sie handelsrechtlich nicht gebucht sind,
nur soweit wesentlich für die übermittelte Information
(unwesentliche Effekte entbehrlich)
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
71
7. Zinsergebnisspaltung im Basismeldewesen
 Meldebogen „Sonstige Angaben (SAKI)
 Übereinstimmung Ermittlung mit der internen Methodik = Vorstandsansatz
 Für die Angaben zum Konditions- und Strukturbeitrag Verwendung des Tools, welches
das Konzept des DGRV-Arbeitskreises „Zinsergebnisspaltung“ umsetzt.
 Das Tool soll es der Bank ermöglichen zur Unterstützung der Methodenfreiheit im
unterschiedlichen Detaillierungsgrad den Meldebogen standardisiert zu füllen. Es dient
gleichzeitig als Vorlage für eine technische Umsetzung durch die Rechenzentren
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
72
7. Meldebogen SAKI
Meldebogen sonstige Angaben SAKI
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
73
Agenda
8
Bankstatistisches Meldewesen / RTF Ausblick
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
74
8. Ausblick:
Neue BISTA-Formate, erstmals ab 2015 anzuwenden
 Bundesbank-Rundschreiben Nr. 35/2013 vom 1. Juli 2013 zum Stand der
Überarbeitung der bankstatistischen Erhebungen zur Bilanz des Sektors der
monetären Finanzinstitute (MFI)
 Zwischenzeitlich Veröffentlichung und Verabschiedung der relevanten Verordnungen
der EZB (EZB/2013/33 und EZB/2013/34)
 Mit der Verabschiedung der neugefassten Leitlinie zu den monetären und finanziellen
Statistiken, welche die Leitlinie EZB/2007/9 ersetzen wird, ist demnächst zu rechnen.
 Verordnungen und Leitlinie erfordern auf nationaler Ebene Anpassung der o.g.
bankstatistischen Erhebungen
 Meldungen in Form der neuen Meldeschemata erstmalig im Januar 2015 mit
Meldedaten für Dezember 2014 einzureichen
 Aktuelle Entwicklung beachten
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8. Jährlicher KWG-RTF-Risikobericht ab 01.01.2015
Aufsichtsrechtlich gewünschter Meldestichtag 15.01.
KWG § 25
Abs. 1
KWG § 25a
Abs. 1 Satz 3
und KWG §
25a Abs. 1
Satz 3 Nr. 2
EinmalEinreichung
jährlich Einreichung
von Informationen
Einmal jährlich
von Informationen
über die über die
Risikotragfähigkeit
Risikotragfähigkeit
nach: nach:
 „Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation
muss insbesondere ein angemessenes und
wirksames Risikomanagement umfassen, auf
dessen Basis ein Institut die Risikotragfähigkeit
laufend sicherzustellen hat;…“
 „Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der
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Risikotragfähigkeit, wobei eine vorsichtige
Ermittlung der Risiken und des zu ihrer
Abdeckung verfügbaren
Risikodeckungspotenzials zugrunde zu legen
ist.“
 Angemessen-
heit
 Wirksamkeit
 Sicherstellung
 Vorsichtige
Ermittlung
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8. Hohe Transparenz fordert hohe Konsistenz
 Mit den Angaben wird die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen transparent

Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements,

laufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit durch Nennung der Zyklen
 Annahme: Daten werden Bestandteil der gezielten Planung von Prüfungen gemäß § 44
KWG werden.
 Bisher interne Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit
werden Gegenstand der laufenden Überwachung seitens der Aufsicht.
 Institute / Institutsgruppen, aber auch eingesetzte Verfahren und Parameter werden
untereinander vergleichbar.
 Ausstehende Konsultation muss auf die eingeschränkte Vergleichbarkeit aufgrund der
Methodenfreiheit und individuelle Situation eines jeden Instituts hinweisen.
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8. Verbindung RTF-Meldung - Basismeldewesen
Basismeldewesen
RTF-Meldung
 stille Reserven und stille Lasten
 stille Reserven und stille Lasten
 spezielles Barwertrisiko =
 barwertiges Zinsänderungsrisiko
Zinsrisikokoeffizient
 Veränderungen im Zeitablauf
 Veränderungen in der Risikomessung
 Auswirkungen von Steuerungsmaßnahmen
 Steuerungsmaßnahmen
 Veränderungen im Kreditgeschäft
 Reaktionen der Bank auf Veränderungen
 Veränderungen bei stillen Lasten / Reserven
 Reaktionen der Bank auf Veränderungen
Beide Meldungen ergänzen sich
→ Verhaltensbeobachtung der Institute ist möglich
→ ein in sich schlüssiges Handeln in der Bank ist erforderlich
Verbände setzen sich in Konsultation für deutliche Verschlankung ein
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8. Umfangreiche Informationen im RTF-Bericht absehbar
Vordrucke noch nicht konsultiert.
2. Entwurf auf der homepage der Bundesbank einsehbar.
Konzeption
Risikodeckungspotenzial (RDP)
Limite und Risiken
Steuerungsmaßnahmen
 Anzahl
 IST-Werte des RDP
 Risikoarten inkl.
 Überschreitungen
Steuerungskreise
 Verfahren
(Fortführungsansatz, Liquidationsansatz)
 Betrachtungs-
horizont
und davon als RDP
verwendet in
detaillierter Form
 Ableitung RDP für
alle Steuerungskreise
 Methodische
Änderungen seit
letztem
Meldestichtag
Unterkategorien,
 Details zu
Risikobeitrag, Limit,
Berechnungsintervall,
Quantifizierung
 Details zu
Kreditportfoliomodellen
RDP
 Meldefrequenz
 Geplante und
umgesetzte
Beschlüsse
aufgrund der RTFRechnung
 Kapitalplanung
 Methodische
Änderungen seit
letztem
Meldestichtag
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8. Beispiel aus 1. Entwurf
Angaben zu Steuerungskreisen
→ Steuerungsrelevanz!
Bis zu 5 Steuerungskreise können angegeben werden, für jeden Steuerungskreis werden
 die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials und
 die Limitauslastungen der einzelnen Risikoarten abgefragt.
Steuerungsrelevanz = tatsächlich zur Steuerung der
Risiken genutzter Steuerungskreis
→ Verwendung in Limitsystem und Berichtswesen
→ Berücksichtigung bei Geschäftsabschlüssen und
der strategischen Ausrichtung
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Bei Ermittlung RTF nach Muster-RHB ist ab
30.06. ein zweiter Steuerungskreis für das
Folgejahr anzulegen
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8. Beispiel aus 1. Entwurf
Kreditportfoliomodelle
Angebotene
Erfassungsmöglichkeiten:
 Nur Kundenkreditgeschäft
 Nur Depot-A-Geschäft
 Beides
 Credit Metrics
 CreditPortfolioView
 Credit Risk+
 Credit Portfolio Manager
 Sonstiges
 Nur Ausfallrisiken
 Ausfall- u. Migrationsrisiken
 Ausfall-, Migrations- u. CS-Risiken
 Ausfall- u. CS-Risiken
 GuV-Auswirkungen
 Wertorientierte Betrachtung
 Je Kreditnehmer
 Als KNE nach § 19 Abs. 2 KWG
 Als Risikoeinheiten nach eigener Def.
Detaillierte Angaben zur Ermittlung der Adressausfallrisiken zu machen,
insbesondere zur Einbeziehung von LGDs = Verlustquoten
→ Erläuterungen vom BVR erforderlich
 Deterministisch
 Stochastisch ohne Korrelationsannahmen
 Stochastisch und korreliert untereinander
 Stochastisch und korreliert mit den PDs
 Stochastisch und korreliert untereinander
und mit den PDs
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 Sonstiges
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8. Beispiel aus 1. Entwurf
Steuerungsmaßnahmen – Wirksamkeit des
Risikomanagements
Detaillierte Angaben zu:
 Beschlüssen
(auch nicht gefasste)
„Bitte geben Sie im vorgesehenen Kommentarfeld zu den einzelnen
Beschlussgegenständen auch dann Erläuterungen ab, wenn Sie einen derartigen
Beschluss zwar erwogen, diesen dann aber trotzdem nicht gefasst haben.“
 Maßnahmen und
 Kapitalplanung
 Angemessenheit
 Wirksamkeit
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8. Weiteres Vorgehen
 Abschließende Entscheidung steht noch aus.
 Auf der Homepage der Bundesbank ist der 2. Entwurf der Vordrucke einsehbar.
 Entwicklung abwarten.
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Agenda
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Offenlegungs- und Risikobericht
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9. Offenlegungs- und Risikobericht
Geschäftsjahr 2013
•
Bilanzstichtag 31.12.2013
•
Altes Recht ist noch maßgeblich.
•
Muster-Offenlegungsbericht nach § 26a
KWG kann weiter verwendet werden.
•
Keine Veränderungen gegenüber
Muster für 2012
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9. Offenlegungs- und Risikobericht
Details Kapitalanforderungen
Kreditrisiko
Beteiligungen im
Anlagebuch
Operationelles Risiko
Verbriefungen
Angaben zur
Eigenmittelstruktur
Eigenkapital
(Art. 437 CRR)
Angaben zum
Konsolidierungskreis (Art.
436 CRR)
Teil 8
CRR
Sonstige Offenlegungsanforderungen
Kreditrisikominderung (Art.
453 CRR)
Risikovorsorge
(Art. 442 CRR)
Offenlegung
durch
signifikante
Tochter
Vergütung
(Art. 435 CRR)
Eigenmittel-anforderungen
(Art. 438 CRR)
Unb. Vermögenswerte
(Art. 443 CRR)
Kapitalpuffer
(Art. 440 CRR)
Risikomanagement-ziele
und Governanceregeln
Leverage Ratio
(Art. 451 CRR)
Liquidität
Derivate
Marktpreisrisiko
ZÄR im Anlagenbuch
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Neu
Erweitert
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9. Offenlegungs- und Risikobericht
•
Aktueller Arbeitsstand EBA
hinsichtlich Teil 8 der CRR
•
5 technische Standards
•
1 verabschiedet
•
2 konsultiert
•
2 offen
•
4 Leitlinien
•
•
Alle offen
Letzte Deadline: 31.12.2014
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9. Technischer Standard zur Offenlegung der Eigenmittel
Wo werden die 340f Reserven gezeigt?
Auszug aus Offenlegung der Eigenmittel
1,25 % in einer Summe.
Nicht alle sondern nur die,
welche hier angerechnet
werden
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9. Technischer Standard zur Offenlegung der Eigenmittel
Wo werden die 340f Reserven gezeigt?
Auszug aus Offenlegung der Eigenmittel
Alle Instrumente in einer Summe (340f HGB, Nachrang,
Haftsumme, Neubewertungsreserven)
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9. Offenlegungs- und Risikobericht
Ab Geschäftsjahr 2014 (Offenlegung 2015)
•
Offenlegung min. 1x jährlich (EBALeitlinie)
 Bilanzstichtag 31.12.2014 (1. Stichtag
für kleinere Institute)
•
Offenlegung nach § 26 a KWG
•
Anforderungen der Art. 435-455 CRR
sind zu beachten.
•
Neuer Muster-Offenlegungsbericht
nach CRR wird durch
AK „Offenlegung nach CRR / CRD IV“
in 2014 erstellt.
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90
Agenda
10
Sonstiges
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Hat Meldewesen nun doch etwas mit Controlling zu tun?
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92
Behalten Sie den Überblick – der Grundsatzbereich
informiert …
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
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… über aktuelle Themen, laufende Projekte und
Webinare…
Fachtagung Controlling | Frühjahr 2014
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… ergänzt durch einen monatlichen Newsletter
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Kontakt
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Bodo Kolwa
Karin Berlin
Leiter Spezialistenteam KWG
[email protected]
Mitglied Spezialistenteam KWG
[email protected]
WP/StB Anne Wiesch
Mitglied Spezialistenteam KWG
[email protected]
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