Registrierung einer Schußwaffe der Kategorie C

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Transcript Registrierung einer Schußwaffe der Kategorie C

Waffenregistrierung bis 30.06.2014
©Richard Temple-Murray
2014/www.dagarser.at
Registrierung einer Schußwaffe
der Kategorie C - Altbestand
mittels Handysignatur
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Waffengesetznovelle 2010
Mit Inkrafttreten des Waffengesetzes idF des Bundesgesetzes BGBl.
I Nr. 43/2010 ist unter anderem auch die Registrierungspflicht für
Waffen der Kategorien C und D in Kraft getreten, dies gilt hinsichtlich
der Waffen der Kategorie C auch für den „Altbestand“, also für
jene solchen Waffen, die schon vor dem 01. Oktober 2012 besessen
wurden. (§§ 33 bzw. 58 (2) Waffengesetz)
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Waffengesetznovelle 2010
Mit Inkrafttreten des Waffengesetzes idF des Bundesgesetzes BGBl.
I Nr. 43/2010 ist unter anderem auch die Registrierungspflicht für
Waffen der Kategorien C und D in Kraft getreten, dies gilt hinsichtlich
der Waffen der Kategorie C auch für den „Altbestand“, also für
jene solchen Waffen, die schon vor dem 01. Oktober 2012 besessen
wurden. (§§ 33 bzw. 58 (2) Waffengesetz)
Das heißt, alle vor dem 1.10.2012 besessenen Kategorie C – Waffen
müssen – obwohl sie ja schon gemäß § 30 WaffG 1996 gemeldet sein
mußten – nun registriert werden, die diesbezügliche Frist endet mit 30.
Juni 2014. Bald also.
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Möglichkeiten der Registrierung
Während jeder Neuerwerb einer Waffe der Kategorien C und D seit dem
01.10.2012 kostenpflichtig beim Büchsenmacher registriert werden
muß (auch wenn man sie nicht dort gekauft hat!), gibt es für den
„Altbestand“ neben dem (wieder kostenpflichtigen) Büchsenmacher auch
die Möglichkeit, diese Waffen selbst zu registrieren, und zwar mittels
„Bürgerkarte“ oder „Handy-Signatur“ über das Internet.
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Möglichkeiten der Registrierung
Während jeder Neuerwerb einer Waffe der Kategorien C und D seit dem
01.10.2012 kostenpflichtig beim Büchsenmacher registriert werden
muß (auch wenn man sie nicht dort gekauft hat!), gibt es für den
„Altbestand“ neben dem (wieder kostenpflichtigen) Büchsenmacher auch
die Möglichkeit, diese Waffen selbst zu registrieren, und zwar mittels
„Bürgerkarte“ oder „Handy-Signatur“ über das Internet.
Diese Art der Registrierung ist gratis, man muß sich nur die „Bürgerkarte“
(meist die E-Card) oder sein Handy für diese Funktion freischalten
lassen, das kann man bspw. auf der BH, dem Finanzamt oder der
Gebietskrankenkasse machen lassen. Für die „Bürgerkarte“ benötigt man
ein eigenes Lesegerät, deshalb ist der „Handy-Signatur“ mMn der Vorzug
zu geben. (Nähere Informationen: http://buergerkarte.at)
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Wie geht die Registrierung
vor sich?
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Wie geht die Registrierung
vor sich?
Man hat sich „Bürgerkarte“ oder „Handy-Signatur“ freischalten lassen,
ist nun also berechtigt seinen Altbestand an Waffen der Kategorie C
selbst kostenfrei im Internet nachzuregistrieren.
Dazu ruft man die Seite http://help.gv.at auf:
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Startseite von www.help.gv.at
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Startseite von www.help.gv.at
Rechts finden sich die Symbole für „Bürgerkarte“ und „HandySignatur“, hier also „Handy“ anklicken!
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Das Login-Feld
Es öffnet sich das Login-Feld
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Das Login-Feld
Dort gibt man seine Handy-Telefonnummer und sein Kennwort für
die „Handysignatur“ ein, anschließend klickt man auf „Identifizieren“
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Verifizierungs-SMS
Daraufhin erhält man eine SMS mit einem Vergleichswert und dem
TAN-Code, der Transaktionsnummer also, auf sein Handy.
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Verifizierung
Diesen TAN-Code gibt man innerhalb von 5 Minuten in das dafür
vorgesehene Feld ein und klickt anschließend auf „Signieren“
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Personalisierte Startseite
Nun landet man auf der personalisierten Startseite, zu erkennen an
dem netten namentlichen „Willkommensgruß“ links oben
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Personalisierte Startseite
Um zum Zentralen Waffenregister zu gelangen klickt man auf
„Leben in Österreich“,
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anschließend auf „Zentrales Waffenregister (ZWR)“,
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alternativ kann man von der Startseite aus auch direkt
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auf „Waffenregister“ klicken.
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ZWR
Nun ist man im Zentralen Waffenregister gelandet, zunächst findet
man dort seine Personendaten vor
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Um fortzufahren klickt man auf „Waffen“ und landet
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in seiner persönlichen Waffenübersicht, hier noch leer
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Um eine Waffe der Kategorie C zu registrieren klickt man auf „Neue
Waffe registrieren“
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Es erscheint die Eingabemaske
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Hier soll diese Waffe registriert werden, ein Mauser 98er im Kaliber
.30-06,
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ursprünglich bereits 1998 gem. § 30 WaffG 1996 gemeldet
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Man beginnt die Maske auszufüllen, geht mittels Dropdown-Menu recht
einfach. Zunächst die Kategorie („C“, D-Waffen-Altbestand kann man
freiwillig registrieren, ist aber nicht dazu verpflichtet!),
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dann die Waffenart, hier „Büchse“,
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dann den Hersteller, hier „Mauser“,
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weiters das Modell, in diesem Fall „98“
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Nun gibt man das Datum ein, an dem man die Waffe erworben hat.
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Als „Fleißaufgabe“ muß man außerdem nochmals anklicken, daß
man die Waffe vor dem 1.10.2012 erworben hat:
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Doppelt hält scheinbar besser…
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Es folgt die Kaliberangabe, zunächst ob metrisch, zöllig oder
Schrot, hier „Zoll“ (für kombinierte Waffen sind mehrere Angaben
möglich);
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dann das eigentliche Kaliber, hier .30-06 Spring.
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Abschließend ist noch die Waffennummer einzutragen, sollte eine
Waffe mehrere Nummern aufweisen so sind alle anzuführen.
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Durch einen Klick auf „Speichern“ schließt man die Registrierung
(fast) ab,
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zuerst wird man noch zum dritten mal gefragt, ob man die Waffe
auch ja vor dem 1.10.2012 erworben hat! Wenn man das bestätigt,
dann ist die Registrierung abgeschlossen und man landet hier:
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Bei der Bestätigung, samt Registrierungsnummer
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Diese Registrierungsbestätigung kann (und sollte) man sich auch
ausdrucken, das sieht dann so aus:
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Schön amtssigniert, alle Details darauf vermerkt.
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Zurück bei der Registrierungsbestätigung klickt man dann auf
„Zurück zur Waffenübersicht“, was zuvor noch
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so ausgesehen hat sieht nun …
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… so aus!
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Zum Verlassen des Zentralen
schließlich auf „Abmelden“ …
Waffenregisters
klickt
man
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… und ist dann „Erfolgreich abgemeldet“. Die Waffe ist nun
registriert, dem Gesetz ist Genüge getan. Bis zur nächsten
Schikane…
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Weitere Informationen zum Thema
„Waffenregistrierung“ finden Sie im
Internet unter
http://dagarser.wordpress.com
und auf den Seiten der IWÖ:
http://iwoe.at
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