Information zum Waffenrecht

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Transcript Information zum Waffenrecht

Information zum
Waffenrecht
Referentin: Marie-Kristin Werner
Rechtsgrundlagen
 Grundgesetz (GG)
 Landesverwaltungesetz S-H (LVwG)
 Waffengesetz (WaffG)
 Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV)
 Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KWKG)
 Sprengstoffgesetz (SprengG)
 Bundesjagdgesetz (BJG)
 Landesjagdgesetz (LJG)
Aufgaben der Waffenbehörde

Die Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen

Das Eintragen von Waffen bei Erwerb und Austragen von
Waffen bei Verkauf aus der Waffenbesitzkarte

Die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung

Die Erbenermittlung bei verstorbenen Waffenbesitzern sowie
die Klärung des Verbleibs von Schusswaffen

Der Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen bei
Unzuverlässigkeit

Das Erteilen von Waffenhandels und herstellungserlaubnissen
Waffenrechtliche Erlaubnisse
 Waffenbesitzkarte (grün)
 Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelb)
 Waffenbesitzkarte für Sammler- und
Waffensachverständige (rot)
 Europäischer Feuerwaffenpass
 Waffenschein
 Kleiner Waffenschein
 Munitionserwerbschein
Bedürfnis für den Besitz von
Schusswaffen
 Jäger mit gültigem Jagdschein
 Sportschützen
 min. 12 Monate aktives Mitglied im Verein
 Verbandsbescheinigung
 min. 18 Mal am Trainingsschießen teilgenommen
 Erben
 - mit Blockiersystem gesichert
 Altbesitzer
 - Erwerb der Schusswaffe vor 1973
 - Besitzstandswahrung
 Sonstige
 - u. a. gefährdete Personen
Erlaubnisvoraussetzungen
Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller
 das 18. Lebensjahr vollendet hat
 die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche
Eignung besitzt
 die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat
Waffenbesitz in Deutschland
 ca. 10 Mio. legale Waffen
 ca. 20 Mio. illegale Waffen
Zusammenarbeit mit anderen
Behörden
 Polizei




örtliche Polizeistationen
Landeskriminalamt
Bundeskriminalamt
Bundespolizei
 Kommunale Behörden




Waffen- und Jagdbehörden
Ordnungsämter
Meldeämter
Standesämter
 Justizbehörden



Staatsanwaltschaften
Gerichte
Generalbundesanwaltschaft
 Landesbehörden


Innenministerium S-H
Wirtschaftsministerium S-H
 Bundesbehörden



Innenministerium des Bundes
Zoll
Bundesverwaltungsamt
Nationales Waffenregister
 EU-Richtlinie sieht die Umsetzung bis
31.12.2014 vor
 § 43 a Waffengesetz sieht die Umsetzung bis
31.12.2012 vor
 Bundesweite Vernetzung der
Waffenbehörden
Waffenaufbewahrung
 Nur in entsprechend zertifizierten
Sicherheitsbehältnissen zulässig
 Nachweis der sicheren Aufbewahrung, muss
vom Erlaubnisinhaber bzw. Antragsteller
erbracht werden (Bringschuld)


Auskunftsbogen
Überprüfung der Waffenaufbewahrung vor Ort


Stichprobenartig
Anlassbezogen