Information zum Waffenrecht
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Transcript Information zum Waffenrecht
Information zum
Waffenrecht
Referentin: Marie-Kristin Werner
Rechtsgrundlagen
Grundgesetz (GG)
Landesverwaltungesetz S-H (LVwG)
Waffengesetz (WaffG)
Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV)
Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KWKG)
Sprengstoffgesetz (SprengG)
Bundesjagdgesetz (BJG)
Landesjagdgesetz (LJG)
Aufgaben der Waffenbehörde
Die Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen
Das Eintragen von Waffen bei Erwerb und Austragen von
Waffen bei Verkauf aus der Waffenbesitzkarte
Die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung
Die Erbenermittlung bei verstorbenen Waffenbesitzern sowie
die Klärung des Verbleibs von Schusswaffen
Der Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen bei
Unzuverlässigkeit
Das Erteilen von Waffenhandels und herstellungserlaubnissen
Waffenrechtliche Erlaubnisse
Waffenbesitzkarte (grün)
Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelb)
Waffenbesitzkarte für Sammler- und
Waffensachverständige (rot)
Europäischer Feuerwaffenpass
Waffenschein
Kleiner Waffenschein
Munitionserwerbschein
Bedürfnis für den Besitz von
Schusswaffen
Jäger mit gültigem Jagdschein
Sportschützen
min. 12 Monate aktives Mitglied im Verein
Verbandsbescheinigung
min. 18 Mal am Trainingsschießen teilgenommen
Erben
- mit Blockiersystem gesichert
Altbesitzer
- Erwerb der Schusswaffe vor 1973
- Besitzstandswahrung
Sonstige
- u. a. gefährdete Personen
Erlaubnisvoraussetzungen
Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller
das 18. Lebensjahr vollendet hat
die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche
Eignung besitzt
die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat
Waffenbesitz in Deutschland
ca. 10 Mio. legale Waffen
ca. 20 Mio. illegale Waffen
Zusammenarbeit mit anderen
Behörden
Polizei
örtliche Polizeistationen
Landeskriminalamt
Bundeskriminalamt
Bundespolizei
Kommunale Behörden
Waffen- und Jagdbehörden
Ordnungsämter
Meldeämter
Standesämter
Justizbehörden
Staatsanwaltschaften
Gerichte
Generalbundesanwaltschaft
Landesbehörden
Innenministerium S-H
Wirtschaftsministerium S-H
Bundesbehörden
Innenministerium des Bundes
Zoll
Bundesverwaltungsamt
Nationales Waffenregister
EU-Richtlinie sieht die Umsetzung bis
31.12.2014 vor
§ 43 a Waffengesetz sieht die Umsetzung bis
31.12.2012 vor
Bundesweite Vernetzung der
Waffenbehörden
Waffenaufbewahrung
Nur in entsprechend zertifizierten
Sicherheitsbehältnissen zulässig
Nachweis der sicheren Aufbewahrung, muss
vom Erlaubnisinhaber bzw. Antragsteller
erbracht werden (Bringschuld)
Auskunftsbogen
Überprüfung der Waffenaufbewahrung vor Ort
Stichprobenartig
Anlassbezogen