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Verlauf der bisherigen Diskussion in Bretten
(Stand: 24. April 2013)
Was wollten die Eltern in Diedelsheim?
Was wollte ich?
Was wollte ich als Vorsitzender des GEB?
Beschluss des Elternbeirates der Schwandorf-Grundschule
Diedelsheim in seiner Sitzung am 5. März 2013
• An den Gesamtelternbeirat der Stadt Bretten
• An die Stadt Bretten
• An die Fraktionen im Gemeinderat der Stadt Bretten
„Der Elternbeirat der Schwandorf-Grundschule Diedelsheim
spricht sich dafür aus, die neuen bildungspolitischen
Möglichkeiten auch in der Schulstadt Bretten zu diskutieren und
zu entscheiden. Die Eltern der Schwandorf-Grundschule
Diedelsheim erwarten, dass unseren Kindern auch in der
Schulstadt Bretten das gemäß dem Schulgesetz vorgesehene
Angebot an weiter führenden Schulen zur Verfügung steht.
(Fortsetzung nächste Folie)
Beschluss des Elternbeirates der Schwandorf-Grundschule Diedelsheim (2)
Der Elternbeirat der Schwandorf-Grundschule Diedelsheim
bedauert, dass sich für einen der 55 [tatsächlich: 44] Standorte für
den Schulversuch G9/neu kein Brettener Gymnasium beworben
hat. Das Angebot G9 steht damit auf nicht absehbare Zeit in
Bretten nicht zur Verfügung. Eltern, die sich für ihr Kind für das G9
entscheiden möchten, finden das Angebot nunmehr nur auswärts.
(Fortsetzung nächste Folie)
Beschluss des Elternbeirates der Schwandorf-Grundschule Diedelsheim (3)
Der Elternbeirat der Schwandorf-Grundschule Diedelsheim regt
den Gesamtelternbeirat der Stadt Bretten, die Stadt Bretten und
ihren Gemeinderat an, die Möglichkeiten eines Standorts für
eine Gemeinschaftsschule in Bretten nachdrücklich zu
diskutieren und zu einer Entscheidung zu führen. Es
widerspricht nach unserer Auffassung dem Qualitätsmerkmal
„Schulstadt“ für Bretten, wenn die Eltern für ihre Kinder nicht
auch eine von der Bildungspolitik zur Zeit besonders geförderte
Gemeinschaftsschule in unserer Stadt als weiterführende
Schulart zur Auswahl haben.“
Brettener Nachrichten
Keine Befragung
Information, Anregung in diesem Sinne erfolgte für die Mitglieder
des Gesamtelternbeirates
- durch das Schreiben des Vorsitzenden an die Elternbeiräte vom
13. März 2013 „Gemeinschaftsschule“ (E-Mail) mit der Bitte um
Stellungnahme.
- durch das Schreiben des Vorsitzenden an die Elternbeiräte vom
22. März 2013 (E-Mail) mit erneuter Bitte um Stellungnahme.
Auf beide Schreiben erhielt ich insgesamt drei schriftliche
Antworten und einige mündliche Äußerungen mir gegenüber.
Daher habe ich in meiner Verantwortung als 1. Vorsitzender des
Gesamtelternbeirates der Stadt Bretten die öffentliche Diskussion
angestoßen.
Handbuch für den Vereinsvorsitzenden:
Solange die Satzung nichts anderes vorsieht, ist
der Vorstand damit berechtigt, alle
Rechtsgeschäfte und Handlungen vorzunehmen,
die im Rahmen des Vereinszweckes liegen.
(K76/8)
Dem Vorstand ist im Grundsatz bei der Leitung der
Geschäfte ein weiter Handlungsspielraum
zuzubilligen, ohne den eine unternehmerische
Tätigkeit schwerlich denkbar ist. Dieser
Handlungsspielraum kann auch im Ansatz das
bewusste Eingehen geschäftlicher Risiken mit der
Gefahr von Fehlbeurteilungen und
Fehleinschätzungen umfassen; eine schuldhafte
Pflichtverletzung ist erst dann gegeben, wenn das
Vorstandsmitglied gegen die in dieser Branche
anerkannten Erkenntnisse und Erfahrungsgrundsätze
verstößt.
Wikipedia [20.4.2013]
Zu Gemeinschaftsschule und G9/neu
LB am: 14. März 2013, Brettener Nachrichten: „Anstrengender
Weg“
LB am: 20. März 2013, Brettener Woche: „Realschule ist in
Überlegungen Gemeinschaftsschule einzubeziehen“
Öffentliche Stellungnahme im Gemeinderat der Stadt Bretten
am 19. März 2013: „Der G-9-Zug ist abgefahren“ (BN 20. März
2013)
Beitrag am 23. März 2013 „Pro“ in der Rubrik „Pro und Contra“
der Brettener Nachrichten; Contra: J. Kössler, MdL, CDU.
Kein öffentlicher Beitrag ist von mir als
„Vorsitzender des Gesamtelternbeirates der
Stadt Bretten“ geäußert worden.
Der entsprechende Hinweis in der
Unterschrift des Leserbriefes in der Brettener
Woche vom 20. März 2013 wurde von der
Redaktion ohne Rücksprache mit mir ergänzt.
Von vielen Seiten wurde eine Befragung der Eltern zu
Gemeinschaftsschule und G9/neu in Bretten mir gegenüber
angeregt. Auf der Homepage des Gesamtelternbeirates
http://www.geb-bretten.de stellte ich ein entsprechendes
Formular am 24. März 2013 ein. Die Teilnehmer konnten
jeweils ja/nein/keine Meinung äußern zu folgenden Fragen:
- Gemeinschaftsschule in Bretten?
- Gemeinschaftsschule in Bretten als Zusammenschluss von
Schillerschule und Realschule?
- G9/neu an einem Brettener Gymnasium?
Die Umfrage konnte nur ein
unverbindliches Meinungsbild ergeben,
weil
- nicht repräsentativ,
- keine Überprüfung der Absender auf
„Eltern“ und „Wohnort in Bretten“.
Die Befragung wurde von vielen Teilnehmern durch eine
Bemerkung in der „Textspalte“ ausdrücklich begrüßt, z.B.:
• „Schade, dass wir erst jetzt für ein G9 aktiv werden.“
• „Danke, dass nun auch die betroffenen Eltern gefragt
werden.“
• „Ich finde es ganz toll, dass Sie diese sehr sinnvolle Umfrage
ins Leben gerufen haben.“
• „Danke für diese Umfrage!! Es ist an der Zeit!!“
• „DANKE“
• „Schön, dass auch mal Eltern gefragt werden.“
• „Vielen Dank, dass diese Umfrage nun auch stattfindet.“
• „Toll, dass diese Umfrage gemacht wird.“
Die Umfrage endete nach vier Wochen Laufzeit heute, am 24.
April 2013, 12 Uhr, mit folgendem Endstand:
Gesamtelternbeirat der Stadt Bretten
Online-Umfrage zu Gemeinschaftsschule und G9/neu
Beginn der Umfrage: 24. März 2013 Ende der Umfrage: 24. April 2013, 12:00 Uhr
Endergebnis Stand: 24.04.2013, 12:00 Uhr
Anzahl Teilnehmer 237
100 %
1. Gemeinschaftsschule: Sind Sie für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in Bretten?
ja
62
26,2 %
nein
161
67,9 %
Keine Antwort
14
5,9 %
1a. Wenn ja: Würden Sie eine Zusammenlegung von Schillerschule und Max-PlanckRealschule befürworten, um eine möglichst leistungsfähige Gemeinschaftsschule erzielen zu
können?
ja
43
18,1 %
nein
130
54,9 %
Keine Antwort
64
27,0 %
2. G9 (neu) in Bretten: Sind Sie für die Einrichtung eines G9(neu)-Zuges an einem der
Gymnasien in Bretten?
ja
160
67,5 %
nein
75
31,6 %
Keine Antwort
2
0,8 %
Auswertungshinweise:
Gemeinschaftsschule:
Relativ geringe Zustimmung (26 %); aber doch
positiv bedeutsam in Hinsicht darauf, dass das
Kultusministerium mit einer Anmelderate von bis zu
40 % rechnet (Anteil der Anmeldungen an der
Gesamtzahl der neu anzumeldenden Schulkinder).
Vermutlich auch geringe Sachkenntnis (Textfelder).
Zusammenlegung Schillerschule und Max-PlanckRealschule zu einer Gemeinschaftsschule:
Relativ hohe Ablehnung (55 %), auffallend viele „keine
Meinung“ (27 %). Möglicherweise geringe Sachkenntnis
und geringe Motivation, auch Festlegung durch
Beschlusslage an der Max-Planck-Realschule.
Eine Zusammenlegung bleibt sinnvoll, um eine komplette
Gemeinschaftsschule von Grundschule bis Abitur zu
erhalten. Kern kann eine bestehende Realschule sein,
wie es vom Kultusministerium auch angeregt wurde.
Bisher haben sich 4 Realschulen für die Umwandlung
entschieden.
Gymnasien sollen als zweite „Schulartsäule“ erhalten
bleiben, können aber auch zur Gemeinschaftsschule
werden.
G9/neu an einem Brettener Gymnasium:
Hohe Zustimmung mit beinahe 70 %. Teilnehmer haben klare
Meinung zu Ja oder Nein. Insgesamt gehen viele Zustimmer davon
aus, dass G9/neu das frühere G9 ist. Das ist nicht richtig. Viele
meinen auch, dass G9/neu in Bretten überflüssig ist, weil die
Möglichkeit besteht, über die beruflichen Gymnasien nach der 10.
Klasse (RS oder GYM) das Abitur in weiteren drei Jahren, also als
G9, zu erreichen. Das stimmt nur bedingt, weil im Vergleich das
Abitur am allgemeinbildenden Gymnasium mit dem des
berufsbildenden Gymnasiums inhaltlich nicht übereinstimmt,
allerdings in seiner Auswirkung (allgemeiner Hochschulzugang)
gleich ist. Außerdem erfolgt die Kürzung zu G8 in der Unter- oder
Mittelstufe, sodass am weithin beklagten gymnasialen „Stress“
nichts geändert wird.
Folgen aus der Umfrage für
die Einrichtung/Nichteinrichtung
einer Gemeinschaftsschule in Bretten:
Keine.
Vielleicht: Hinweis auf Tendenzen.
Probleme:
Die Schulen, die Gemeinschaftsschulen werden wollen,
oder die Gymnasien, die am Schulversuch G9 teilnehmen
wollen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, vor
allem aber eigenständige pädagogische und didaktische
Konzepte erarbeiten:
Erheblicher Aufwand zusätzlich zur aktuellen
unterrichtlichen und pädagogischen Belastung ohne
ersichtliche Entlastung.
Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule ist ein
Verwaltungsakt.
Die neue Schule muss von den an Schule Beteiligten
sachgerecht umgesetzt werden, d.h. aus der bestehenden
Schule entwickelt werden.
Das kann nicht plötzlich erfolgen, sondern nur in einem
pädagogisch innovativen Prozess, dem sich alle Beteiligten
öffnen müssen.
Dieser Prozess muss von den an der Schule Beteiligten
geleistet, von Fachleuten begleitet und von der
Kultusbehörde gefördert werden.
Ansonsten bleibt der gute Ansatz stecken und das
Ergebnis ist nichts als Enttäuschung und
Verbitterung.