Förderlehrerprüfungsordnung II

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Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Prüfung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer Förderlehrerprüfungsordnung II – ZAPO/FöL II vom 15. Juli 2011

Ursula Heck Ltd. Regierungsschuldirektorin Jürgen Herbst, SemL

Förderlehrerprüfungsordnung II – ZAPO/FöL II

 Gesamtnote der bestandenen Abschlussprüfung am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern  Zweite Prüfung ?

Gesamtprüfungsnote

Förderlehrerprüfungsordnung II – ZAPO/FöL II

1.

Zweite Prüfung

Schriftliche Prüfung 2.

Schulpraktische Prüfung 3.

Mündliche Prüfung 4.

Gutachten des Seminarleiters

Förderlehrerprüfungsordnung II

1. Schriftliche Prüfung

 Aufsichtsarbeit aus den Bereichen Erziehung und Unterricht einschließlich unterrichtsbezogener Praxisfelder  Auswahl aus drei Aufgaben  Arbeitszeit: 4 Stunden

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1. Schriftliche Prüfung

 einheitlich vom Staatsministerium gestellt  zeitgleiche Bearbeitung

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2. Schulpraktische Prüfung

 Deutsch und Mathematik  in drei aufeinanderfolgenden Stunden  FöLAin / FöLA muss mit diesen Schülergruppen mindestens sechs Wochen vor der Prüfung die Arbeit aufgenommen haben

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2. Schulpraktische Prüfung

 Inhalte aus den erstellten Förderplänen ersichtlich  selbstständig abgefasste Ausarbeitung  mündliche Bekanntgabe der Note  kein Prüfungsgespräch

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3. Mündliche Prüfung

 zwei mündliche Prüfungen  Schulaufsichtsbeamter und Seminarleiter  Didaktik und Methodik der Fächer Deutsch und Mathematik  dabei: wesentliche Bestimmungen des Schulrechts sowie Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung

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3. Mündliche Prüfung

 zwei Prüfungen an einem Tag  Prüfungszeit: je 30 Minuten  Bildung einer Durchschnittsnote  mündliche Bekanntgabe der Note

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4. Gutachten des Seminarleiters

 Unterrichtskompetenz  erzieherische Kompetenz  Handlungs- und Sachkompetenz

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4. Gutachten des Seminarleiters

 gegen Ende des Vorbereitungsdienstes  unter Verwendung von Notenstufen  Schulleitungen erstellen eine schriftliche Abfassung der Beobachtungen  Bildung einer Durchschnittsnote

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Prüfungsergebnis

Schriftliche Prüfung Schulpraktische Prüfung Durchschnittsnote der mündlichen Prüfungen Durchschnittsnote Gutachten: Unterrichtskompetenz 3x Erzieherische Kompetenz 3x Handlungs- und Sachkompetenz 2x Gesamtnote 2x 5x 2x 3x Teiler 12

Förderlehrerprüfungsordnung II – ZAPO/FöL II

 Gesamtnote der bestandenen Abschlussprüfung am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern  Gesamtnote der Zweiten Prüfung

: 2 Gesamtprüfungsnote

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Nichtbestehen der Prüfung

 Gesamtnote schlechter als ausreichend  Note der schulpraktischen Prüfung schlechter als ausreichend  Durchschnittsnote aus der Note der schriftlichen Prüfung und der Durchschnittsnote der mündlichen Prüfungen schlechter als ausreichend

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Nichtbestehen der Prüfung

 Unterschleif, Beeinflussungsversuche oder Unterbrechung

Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Prüfung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer

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Ursula Heck Ltd. Regierungsschuldirektorin Jürgen Herbst, SemL