Transcript Titel

Pflichtübung aus Europarecht
16. Jänner 2014
Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.
Programm 6. Stunde
Test
Arbeitnehmerfreizügigkeit
Übungsfälle
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Arbeitnehmerfreizügigkeit
Art 45-48 AEUV
AN: (Rs Lauwrie-Blum)
- Unterordnung
- Entgelt
Ausgenommen iZm öffentlicher Verwaltung
Familienangehörige nur abgeleitete Rechte
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Grenzüberschreitendes Element
- Diskriminierungsverbot
- Beschränkungsverbot
-Recht auf Stellenbewerbung
-Recht auf Ausübung einer Beschäftigung
-Gewerkschaftliche Rechte
-Verbleiberecht
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Rechtfertigung
Art 45(4): öffentliche Ordnung, Sicherheit und
Gesundheit (ordre-public Vorbehalt)
+ zwingende Gründe des Allgemeininteresses
(nur für unterschiedslos anwendbare
Maßnahmen)
VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT
zB Rs Bosman
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Prüfungsschema
- Personeller Anwendungsbereich: AN
- Diskriminierung oder Beschränkung
- Rechtfertigungsgrund (Art 45(4) oder
zwingende Gründe des
Allgemeininteresses)
- Verhältnismäßigkeit (geeignet und
notwendig)
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Übungsfall 11
Anna ist Britin. Sie geht nach Frankreich, um dort
Arbeit zu finden. Das Verteidigungsministerium
nimmt sie nicht als Beamtin auf weil sie nicht
die französische Staatsbürgerschaft hat. Der
Job ist in der Organisationseinheit des
Ministeriums und umfasst größtenteils die
Organisation von internationalen Konferenzen.
Ist die Ablehnung Annas rechtens?
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Übungsfall 12
Frau Groener bewarb sich um eine Stelle als
Kunstdozentin am College of Marketing and
Design in Dublin. Da sie nicht über die
erforderlichen
Gälischkenntnisse
verfügte,
wurde sie abgelehnt. Der Unterricht erfolgt auf
Englisch. Irland verfolgt eine offensive Politik
zur Förderung von Gälisch.
Was sagen Sie aus europarechtlicher Sicht zu
dieser Politik?
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Übungsfall 13
Daniel ist Österreicher und zieht nach Belgien.
Er wohnt dort bei einem Freund und arbeitet
am Markt ein Mal pro Woche. Da er für einen
Freund arbeitet, gibt es keinen Vertrag und er
zahlt keine Steuern. Er beantragt soziale
finanzielle Unterstützung. Hat er darauf
Anrecht?
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Übungsfall 14
Herr Angonese ist italienischer Staatsangehöriger
deutscher Muttersprache und hat sein Studium in
Österreich absolviert. Er hat sich um eine Stelle in
einer Bank in Bozen beworben. In der Ausschreibung
wurde verlangt, die Zweisprachigkeit deutschitalienisch mit einem Diplom der öffentlichen
Verwaltung in Bozen nachzuweisen. Die Bewerbung
des Herrn Angonese, der vollkommen zweisprachig
ist, wurde abgewiesen, da er diese Bescheinigung
nicht beibrachte.
Ist dies im Einklang mit den Grundfreiheiten?
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Übungsfall 15
Eberhard ist Deutscher und lebt in England. Er sieht ein
Stellenangebot für Busfahrer bei dem lokalen
Busunternehmen, das Teil der Verwaltung der
Gemeinde ist. Als Antwort auf die internationale
Terrorgefahr dürfen Busfahrer nach englischem Recht
in
Notfallsituationen
verdächtige
Personen
festnehmen. Voraussetzung für die Kompetenz
andere
festzunehmen
ist
die
englische
Staatsbürgerschaft.
Eberhard
wird
daher
zurückgewiesen. Mit Recht?
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