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Legionellenprüfung
Bis Ende 2013 vorgeschrieben.

Legionellen im Trinkwasser können zur sogenannten Legionärskrankheit
führen.

Deshalb schreibt die Trinkwasserverordnung bis Ende 2013 für die meisten
Mehrfamilienhäuser eine Überprüfung der Trinkwasseranlage vor.
Sind Ihre Liegenschaften betroffen?
Bedingungen sind:

Mehrfamilienhäuser mit zentraler Warmwasserbereitung ab 3 Wohneinheiten
(davon mind. 1 vermietet)

Warmwasserspeicher mit über 400 Liter Volumen oder Wasserinhalt in
Rohrleitung mehr als 3 Liter (vom Austritt des Warmwasserspeichers bis
zur entferntesten Entnahmestelle)
Legionellenprüfung von Minol
Was umfasst der Minol-Service?

Umfassende, rechtssichere Lösung mit bundesweitem Service

Entnahme von Trinkwasserproben und Untersuchung durch ein namhafte
und zertifizierte Labore

Dokumentation und Archivierung aller Arbeitsschritte und Prüfergebnisse für
Sie, sowohl offline als auch online

Auf Wunsch Meldung der Untersuchungsergebnisse direkt ans
Gesundheitsamt

Bei Legionellen-Befall: Ursachenforschung, Erstellung von
Gefährdungsanalysen und Empfehlungen zur Sanierung der
Trinkwasseranlage

Minol empfiehlt auf Grund der bisher gemachten
Erfahrungen eine jährliche Legionellenprüfung
Rauchwarnmelderpflicht
Je nach Bundesland unterschiedlich.

Dem allgemeinen Trend zur Rauchwarnmelder-Pflicht hat sich
inzwischen die Mehrheit der Bundesländer angeschlossen.

In 11 Bundesländern ist die Pflicht in den Landesbauordnungen
verankert.
Werden Sie Schutzengel.

So oder so, Rauchmelder retten im Ernstfall Leben und erhöhen die
Attraktivität und den Marktwert von Wohnungen.
Minol Rauchwarnmelder.

Minol Rauchwarnmelder sind günstig, sicher und flexibel zu
montieren.

Sie sind mit einem umfassenden Service verbunden, den Minol als
Spezialist für die Wohnungswirtschaft für Sie erbringt.
Minol Rauchwarnmelder Service
Das bietet Minol:

Minol bietet seinen Kunden einen umfassenden
Service mit jährlicher, norm-konformer Sichtund Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder.

Ohne Mehraufwand für Vermieter und Verwalter.
Darüber hinaus bieten wir:

Hochwertige, VdS-zertifizierte Rauchwarnmelder

24h-Mieter-Hotline für Störanfragen

Umfassende rechtssichere Dokumentation

Wartung der Rauchwarnmelder im Rahmen
der jährlichen Ablesung möglich
Ab sofort erhältlich:
Der neue Minoprotect II mit
nachrüstbarem Funkmodul
Das von Stiftung Warentest
ausgezeichnete Produkt
„FireAngel“ ist baugleich
mit dem Minol Melder
Minoprotect.
Wärmezähler für Warmwasser
Wärmezähler rein.

In Zentralheizungen mit Warmwasserbereitung muss der Energieanteil für
Warmwasser ab 01. Januar 2014 mit einem Wärmezähler erfasst werden.

Ausnahme: Der Einbau von Wärmezählern ist technisch nicht möglich oder
erzeugt unverhältnismäßig hohe Kosten.
Für mehr Gerechtigkeit.

Die Regelung soll eine genauere und damit gerechtere Verteilung der
Wärme- und Wasserkosten bewirken.

Sie berücksichtigt den gestiegenen Anteil der Warmwasserbereitung an den
Gesamtkosten der Heizungsanlage.

Verschärfte Bauvorschriften und energetische Sanierungen lassen den
durchschnittlichen Energieverbrauch für Raumwärme immer weiter sinken,
während der Warmwasserverbrauch relativ konstant bleibt und somit
prozentual wächst.

Die Mindestanforderung der Heizkostenverordnung ist ein Zähler.
Fachlich empfehlenswert ist hingegen ein weiterer Wärmezähler,
der zusätzlich den Verbrauch für Raumwärme misst.
Minol Wärmezähler
Passend für Einbau in Zentralheizungen mit Warmwasser

Minol unterstützt Sie bei der Geräteauswahl und beim Zählereinbau.
Wärmezähler Minocal® Combi

Beim Minocal® Combi sind die Verbrauchswerte von
18 Monatsstichtagen abrufbar.

Gegebenenfalls kann auch ein spezieller Jahresstichtag
programmiert werden.
Wärmezähler Minol Ultraschall

Mit einer schnellen Temperaturmessung von 8 Sekunden
ist der Minol-Ultraschall bestens geeignet zur Erfassung
des Energieanteils für die Warmwasseraufbereitung.

Eine kurze Leistungsbereitstellung und schnell
wechselnde Temperaturen werden damit problemlos erfasst.
Gerätemodernisierung nach HKVO 2009
Wasserzähler rein.

Ab 01. Januar 2014 müssen zur Erfassung des anteiligen
Warmwasserverbrauchs „Warmwasserzähler oder andere geeignete
Ausstattungen“ verwendet werden.

Nicht mehr zulässig sind dann Warmwasserkostenverteiler.
Alte Heizkostenverteiler raus.

Darüber hinaus müssen bis 31. Dezember 2013 auch Heizkostenverteiler
ersetzt werden, wenn sie vor 1981 montiert wurden oder in einer Bauhöhe
von unter 75% angebracht sind.
Damit Ihre Abrechnung rechtssicher bleibt.

Bereits Abrechnungszeiträume, in denen der 01.01.2014 enthalten ist,
dürfen nicht mehr mit veralteten Erfassungsgeräten abgerechnet werden.

Wenn also spätestens bis 01. Januar 2014 immer noch unzulässige
Erfassungsgeräte verwendet werden, ist die Abrechnung gefährdet.

Eine Pauschalabrechnung darf von den Mietern gekürzt werden.
Minol-Angebot zur Gerätemodernisierung
Minol Funksystem radio³.

Die Funkablesung ist die moderne Alternative zur
konventionellen Ablesung.

Alle Verbrauchswerte werden per Funk, außerhalb
der Wohnung erfasst.

Für Verwalter, Eigentümer und Mieter entfällt
jeglicher Aufwand rund um die Ablesung.
Mehr Komfort, mehr Unabhängigkeit, mehr Service

Keine Terminabsprache mehr, die Hausbewohner müssen nicht mehr
zuhause bleiben oder gar einen Urlaubstag opfern.

Darüber hinaus profitieren Sie von einer stichtagsgenauen Abrechnung

Das Minol Funksystem radio³ lassen sich alle Energiesparten eines
Gebäudes messen, abrechnen und analysieren.

Die Verbrauchswerte werden in den Geräten gespeichert und sind
jederzeit nachvollziehbar.

Zwischenablesungen entfallen.