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Legionellenprüfung
Bis Ende 2013 vorgeschrieben.
Legionellen im Trinkwasser können zur sogenannten Legionärskrankheit
führen.
Deshalb schreibt die Trinkwasserverordnung bis Ende 2013 für die meisten
Mehrfamilienhäuser eine Überprüfung der Trinkwasseranlage vor.
Sind Ihre Liegenschaften betroffen?
Bedingungen sind:
Mehrfamilienhäuser mit zentraler Warmwasserbereitung ab 3 Wohneinheiten
(davon mind. 1 vermietet)
Warmwasserspeicher mit über 400 Liter Volumen oder Wasserinhalt in
Rohrleitung mehr als 3 Liter (vom Austritt des Warmwasserspeichers bis
zur entferntesten Entnahmestelle)
Legionellenprüfung von Minol
Was umfasst der Minol-Service?
Umfassende, rechtssichere Lösung mit bundesweitem Service
Entnahme von Trinkwasserproben und Untersuchung durch ein namhafte
und zertifizierte Labore
Dokumentation und Archivierung aller Arbeitsschritte und Prüfergebnisse für
Sie, sowohl offline als auch online
Auf Wunsch Meldung der Untersuchungsergebnisse direkt ans
Gesundheitsamt
Bei Legionellen-Befall: Ursachenforschung, Erstellung von
Gefährdungsanalysen und Empfehlungen zur Sanierung der
Trinkwasseranlage
Minol empfiehlt auf Grund der bisher gemachten
Erfahrungen eine jährliche Legionellenprüfung
Rauchwarnmelderpflicht
Je nach Bundesland unterschiedlich.
Dem allgemeinen Trend zur Rauchwarnmelder-Pflicht hat sich
inzwischen die Mehrheit der Bundesländer angeschlossen.
In 11 Bundesländern ist die Pflicht in den Landesbauordnungen
verankert.
Werden Sie Schutzengel.
So oder so, Rauchmelder retten im Ernstfall Leben und erhöhen die
Attraktivität und den Marktwert von Wohnungen.
Minol Rauchwarnmelder.
Minol Rauchwarnmelder sind günstig, sicher und flexibel zu
montieren.
Sie sind mit einem umfassenden Service verbunden, den Minol als
Spezialist für die Wohnungswirtschaft für Sie erbringt.
Minol Rauchwarnmelder Service
Das bietet Minol:
Minol bietet seinen Kunden einen umfassenden
Service mit jährlicher, norm-konformer Sichtund Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder.
Ohne Mehraufwand für Vermieter und Verwalter.
Darüber hinaus bieten wir:
Hochwertige, VdS-zertifizierte Rauchwarnmelder
24h-Mieter-Hotline für Störanfragen
Umfassende rechtssichere Dokumentation
Wartung der Rauchwarnmelder im Rahmen
der jährlichen Ablesung möglich
Ab sofort erhältlich:
Der neue Minoprotect II mit
nachrüstbarem Funkmodul
Das von Stiftung Warentest
ausgezeichnete Produkt
„FireAngel“ ist baugleich
mit dem Minol Melder
Minoprotect.
Wärmezähler für Warmwasser
Wärmezähler rein.
In Zentralheizungen mit Warmwasserbereitung muss der Energieanteil für
Warmwasser ab 01. Januar 2014 mit einem Wärmezähler erfasst werden.
Ausnahme: Der Einbau von Wärmezählern ist technisch nicht möglich oder
erzeugt unverhältnismäßig hohe Kosten.
Für mehr Gerechtigkeit.
Die Regelung soll eine genauere und damit gerechtere Verteilung der
Wärme- und Wasserkosten bewirken.
Sie berücksichtigt den gestiegenen Anteil der Warmwasserbereitung an den
Gesamtkosten der Heizungsanlage.
Verschärfte Bauvorschriften und energetische Sanierungen lassen den
durchschnittlichen Energieverbrauch für Raumwärme immer weiter sinken,
während der Warmwasserverbrauch relativ konstant bleibt und somit
prozentual wächst.
Die Mindestanforderung der Heizkostenverordnung ist ein Zähler.
Fachlich empfehlenswert ist hingegen ein weiterer Wärmezähler,
der zusätzlich den Verbrauch für Raumwärme misst.
Minol Wärmezähler
Passend für Einbau in Zentralheizungen mit Warmwasser
Minol unterstützt Sie bei der Geräteauswahl und beim Zählereinbau.
Wärmezähler Minocal® Combi
Beim Minocal® Combi sind die Verbrauchswerte von
18 Monatsstichtagen abrufbar.
Gegebenenfalls kann auch ein spezieller Jahresstichtag
programmiert werden.
Wärmezähler Minol Ultraschall
Mit einer schnellen Temperaturmessung von 8 Sekunden
ist der Minol-Ultraschall bestens geeignet zur Erfassung
des Energieanteils für die Warmwasseraufbereitung.
Eine kurze Leistungsbereitstellung und schnell
wechselnde Temperaturen werden damit problemlos erfasst.
Gerätemodernisierung nach HKVO 2009
Wasserzähler rein.
Ab 01. Januar 2014 müssen zur Erfassung des anteiligen
Warmwasserverbrauchs „Warmwasserzähler oder andere geeignete
Ausstattungen“ verwendet werden.
Nicht mehr zulässig sind dann Warmwasserkostenverteiler.
Alte Heizkostenverteiler raus.
Darüber hinaus müssen bis 31. Dezember 2013 auch Heizkostenverteiler
ersetzt werden, wenn sie vor 1981 montiert wurden oder in einer Bauhöhe
von unter 75% angebracht sind.
Damit Ihre Abrechnung rechtssicher bleibt.
Bereits Abrechnungszeiträume, in denen der 01.01.2014 enthalten ist,
dürfen nicht mehr mit veralteten Erfassungsgeräten abgerechnet werden.
Wenn also spätestens bis 01. Januar 2014 immer noch unzulässige
Erfassungsgeräte verwendet werden, ist die Abrechnung gefährdet.
Eine Pauschalabrechnung darf von den Mietern gekürzt werden.
Minol-Angebot zur Gerätemodernisierung
Minol Funksystem radio³.
Die Funkablesung ist die moderne Alternative zur
konventionellen Ablesung.
Alle Verbrauchswerte werden per Funk, außerhalb
der Wohnung erfasst.
Für Verwalter, Eigentümer und Mieter entfällt
jeglicher Aufwand rund um die Ablesung.
Mehr Komfort, mehr Unabhängigkeit, mehr Service
Keine Terminabsprache mehr, die Hausbewohner müssen nicht mehr
zuhause bleiben oder gar einen Urlaubstag opfern.
Darüber hinaus profitieren Sie von einer stichtagsgenauen Abrechnung
Das Minol Funksystem radio³ lassen sich alle Energiesparten eines
Gebäudes messen, abrechnen und analysieren.
Die Verbrauchswerte werden in den Geräten gespeichert und sind
jederzeit nachvollziehbar.
Zwischenablesungen entfallen.