Präsentation HKM zur neuen Ausbildungskonzeption 11

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Reform des pädagogischen Vorbereitungsdienstes in Hessen

Novellierung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbG) und der Durchführungsverordnung (HLbGDV) Präsentation (Stand: 22.11.2011) HKM Referat für Lehrerbildung 1

Vereinbarte Änderungen zur Reform des Vorbereitungsdienstes

• • • • • Einstellung für das Lehramt an Grundschulen erfolgt künftig fachbezogen.

Zahl der (bewerteten) Module wird auf 8 mit je 20 Zeitstunden Anwesenheitszeit reduziert, davon finden 7 Module in den beiden Hauptsemestern und ein Modul im Prüfungssemester statt.

Unterrichtspraxis liegt den Modulbewertungen im Wesentlichen zu Grunde. In jedem Modul finden zur Bewertung der Leistung der praktischen Unterrichtstätigkeit grundsätzlich 2 Unterrichtsbesuche statt.

Ausbildungsveranstaltungen (nicht bewertet) haben für jede LiV einen Umfang von 160 Zeitstunden Anwesenheitszeit im Verlauf der gesamten pädagogischen Ausbildung.

Gutachten der Schulleiterin oder des Schulleiters ist Teil der Bewertung des Ausbildungsstandes mit Gewichtung von 10% der Gesamtnote.

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Unterricht der Ausbilderinnen und Ausbilder sowie der LiV

• • Unterrichtsverpflichtung der Ausbilderinnen und Ausbilder (sog. Pflichtbeitrag) beträgt 6 Wochenstunden pro Ausbilderstelle.

Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst: – Einführungsphase: 10 Wochenstunden Hospitationen oder angeleiteter Unterricht, – Hauptsemester: Mindestens 2 Wochenstunden Hospitationen und 10-12 Wochenstunden eigenverantworteter Unterricht, der bis zu 4 Wochenstunden von einer Mentorin oder einem Mentor begleitet werden kann.

– Prüfungssemester: Mindestens 2 Wochenstunden Hospitationen und 6-8 Wochenstunden eigenverantworteter Unterricht, der bis zu 4 Wochenstunden von einer Mentorin oder einem Mentor begleitet werden kann.

– Anrechnung: Der eigenverantwortete Unterricht der LiV wird in den Hauptsemestern und im Prüfungssemester im Umfang von 8 Wochenstunden auf die Unterrichtsversorgung der Ausbildungschule angerechnet. In der Einführungsphase erfolgt keine Anrechnung.

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Verkürzung und vorzeitige Entlassung

• Verkürzung auf eine Mindestdauer von 12 Monaten möglich, wenn ein Ausbildungsvorsprung nachgewiesen wird durch – Eigenverantwortete Unterrichtstätigkeit vor Beginn der pädagogischen Ausbildung, – Teile einer auf die Professionalität einer Lehrkraft ausgerichteten Ausbildung, die angerechnet werden können oder – Hervorragende Leistungen während der pädagogischen Ausbildung.

• Sofortige Entlassung, wenn feststeht, dass die Zulassungsvoraussetzungen zur Zweiten Staatsprüfung oder zur Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern nicht mehr erfüllt werden können. Dies wird i. d. R. frühestens 12 Monate nach Beginn der pädagogischen Ausbildung möglich sein.

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Neue Struktur des pädagogischen Vorbereitungsdienstes

Hosp.

Dauer des Vorbereitungsdienstes: 21 Monate Eigenverantworteter Unterricht und Hospitationen Ein füh rungs phase 1.

Hauptsemester 2.

Hauptsemester Prüfungs semester 1.8. oder 1.2.

Wechsel Schuljahr oder Schulhalbjahr Einstellung: 1.5. oder 1.11.

1.8. oder 1.2.

Wechsel Schuljahr oder Schulhalbjahr 1.8. oder 1.2.

Wechsel Schuljahr oder Schulhalbjahr Entlassung: 31.1. oder 31.7.

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Teile der Ausbildung (Organsationsmöglichkeit; andere Modelle denkbar)

Einf. phase 1.

Hauptsemester 2.

Hauptsemester Prüfungssemester Einfüh rungs veran staltung Fachdidaktik 1 Modul A Fachdidaktik 2 Modul A EBB (Modul) Ausbildungsveranstaltung “Mitgestaltung der Selbstständigkeit von Schule“ Fachdidaktik 1 Modul B Fachdidaktik 2 Modul B Lehramts spezifi sches Modul B DFB (Modul) Lehramtsspezifisches Modul A Pädagogische Facharbeit Prüfungs vorberei tung & Prüfung Seminarspezifische Ausbildungsveranstaltung Seminarspezifische Ausbildungsveranstaltung Ausbildungsveranstaltung “Beratung und Reflexion der Berufsrolle“ Seminarspezifische Ausbildungsveranstaltung Unterrichtsverpflichtung und weitere schulische Belange HKM Referat für Lehrerbildung 6

Modulbewertung und Ausgleich

Modulbewertung Bewertung der Leistung in der praktischen Unterrichtstätigkeit aufgrund von zwei Unterrichtsbesuchen Bewertung der mündlichen, schriftlichen und sonstige Leistungen Bei Bewertung mit weniger als 5 Punkten in der praktischen Unterrichtstätigkeit kann auch die Modulbewertung nicht 5 Punkte oder höher sein.

Modulprüfung (falls Modulbewertung unter 5 Pt.) Lehrprobe (Planung, Durchführung, Erörterung) Zeitpunkt: innerhalb von 3 Monaten nach Nichtbestehen Ausgleich, wenn Punktsumme von Modulbewertung und Modul prüfung 10 oder mehr Punkte beträgt.

Höchstens zwei Module können so ausgeglichen werden.

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Ausbildungsveranstaltungen

Ausbildungsveranstaltungen (nicht bewertet) Gegebenenfalls beratende Unterrichtsbesuche • • • • Folgende Ausbildungsveranstaltungen werden verpflichtend angeboten: Einführungsveranstaltung in der Einführungsphase (Anwesenheitszeit: 50 Zeitstunden) Ausbildungsveranstaltung „Beratung und Reflexion der Berufsrolle“ über die Gesamtdauer des Vorbereitungsdienstes (Anwesenheitszeit: 30 Zeitstunden) Ausbildungsveranstaltung zur Unterrichts- und Schulentwicklung mit dem Schwerpunkt „Mitgestaltung der Selbstständigkeit von Schule“ (Anwesenheitszeit: 20 Zeitstunden) Weitere Ausbildungsveranstaltungen im Umfang von 60 Zeitstunden Anwesenheitszeit HKM Referat für Lehrerbildung 8

Bildung der Gesamtbewertung

Bewertung des Ausbildungsstandes 60% Fachdidaktik 1 Modul A (5%) Fachdidaktik 1 Modul B (5%) Pädagogische Facharbeit (10%) Fachdidaktik 2 Modul A (5%) EBB: Erziehen, Beraten, Betreuen (5%) Lehramtsspz.

Modul A (5%) Fachdidaktik 2 Modul B (5%) DFB: Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen (5%) Lehramtsspz.

Modul B (5%) Gutachten der Schulleiterin oder des Schulleiters (10%) Zweite Staatsprüfung 40% 1. Prüfungslehrprobe (15%) 2. Prüfungslehrprobe (15%) Mündliche Prüfung (10%) HKM Referat für Lehrerbildung 9

Fortbildung der Lehrkräfte

1. Die Fortbildungsverpflichtung bleibt bestehen.

2. Die Pflicht zum Sammeln von Fortbildungspunkten ist entfallen.

3. Die Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen erfolgt in einem vereinfachten Verfahren durch das Amt für Lehrerbildung.

4.

Die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung wird von den Lehrkräften künftig durch Vorlage des Qualifizierungsportfolios zum (freiwilligen) Jahresgespräch dokumentiert.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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