Gelbe Karte - Waldviertler Schiedsrichter

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NÖSK
DIE GELBE KARTE
Mehr als ein Verwaltungsakt
Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs
Folie 1
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Der Daumen war der Vorläufer
Ein Blick auf das Foto rechts ist auch
ein Blick in die „Vor-Karten-Zeit“. Im
Rahmen der WM 1966 wurde mittels
erhobenem linken Daumen die
Verwarnung signalisiert. „Noch einmal,
dann fliegen Sie raus!“
Im Jahr 1970 wurde diese von den
zitierten Worten begleitete Geste durch
die viel deutlichere und für alle Spieler
der Welt verständliche Gelbe Karte
ersetzt.
40 Jahre später gehört die Gelbe Karte
so selbstverständlich zum Fußball wie
die Rote Karte.
Einleitung
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Folie 2
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Die „Gelbe“ als konkrete Warnung
• Dabei vergessen viele Spieler leider zu oft,
dass die Farbe „Gelb“
als konkrete
Warnung zu sehen ist.
• Sie soll dem Spieler signalisieren, dass er
bei der nächsten gravierenden
Regelübertretung mit „Rot“
zu rechnen
hat.
• Dies wird in der Ansprache durch den
amtierenden Schiedsrichter häufig jedoch
nicht erkennbar genug dokumentiert, der
Unparteiische wirkt nicht überzeugend.
Einleitung
Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs
Folie 3
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So möglichst nicht !
„Ich muss mal
Spannung abbauen!“
„Ich muss mich mal
größer machen als ich
bin.“
Zweiflerisch: Muss ich
zeigen, tut mir aber leid.
Unbeteiligt: Weswegen
bin ich noch mal hier?
Beim Zeigen der Gelben Karte verraten Gestik und Körpersprache viel
über den momentanen mentalen Zustand des Schiedsrichters.
Einleitung
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Wichtig ist die richtige Anwendung der Machtmittel
•
•
•
•
Energisch und bestimmt
Isolierung des betroffenen Spielers
„Aug‘ in Aug“-Position
kein kniender, weggehender oder am Boden
liegender Spieler!
• Aber: nicht zu nahe beim Spieler („Intimzone“
beachten)!
• Klare Signale seitens des Schiedsrichters, um
den Aktiven und seinem Umfeld die Sanktion
bewusst zu machen
• Die Auswirkung muss stimmen, sollen doch
auch die Funktionäre und Zuschauer wissen:
Dieser Spieler ist verwarnt!
Einleitung
Nahe am Ideal: Der Schiedsrichter
wirkt entschlossen, dabei
vollkommen unaufgeregt. Er hält
die Karte in der richtigen Höhe
und spricht dazu ein paar
passende Worte, so dass dem
Spieler nicht nur optisch, sondern
auch akustisch deutlich gemacht
wird, dass er verwarnt ist.
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Wichtig ist die richtige Anwendung der Machtmittel
• So darf eine Verwarnung niemals zu einem rein formalen,
emotionslosen Vorgang werden.
• Die Sprache des Schiedsrichters, seine Gestik und Mimik müssen
eindeutig sein.
• Der Schiedsrichter hat allen am Spiel Beteiligten klar zu machen:
„Ich dulde ein solches Verhalten nicht, gleich von welchem Spieler
und von welcher Mannschaft. Diese Gelbe Karte ist eine Strafe!“
• Eben nicht nur ein Verwaltungsakt, der sich aus den Vorschriften der
Fußballregeln ergibt.
• Das bedeutet gleichzeitig, dass die psychologischen Zusammenhänge
beim Zeigen der Gelben und Roten Karten zunehmend im Fokus der
Schiedsrichterausbildung zu stehen haben.
• Die Körpersprache der Schiedsrichter und eine dazu passende
Rhetorik sind regelmäßig zu trainieren.
Einleitung
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Die „richtige“ Präsentation
der Disziplinarkarte
Richtige Präsentation
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DISTANZ
HALTUNG
AM BODEN LIEGENDER SPIELER
Die persönliche Strafe ist erst
auszusprechen, wenn der Spieler
wieder auf den Beinen steht.
Muss ein verletzter Spieler
abtransportiert werden, so ist
eine erforderliche Verwarnung
dem Spieler am Spielfeldrand
mitzuteilen und zusätzlich ist der
Spielführer zu informieren.
Richtige Präsentation
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BLICKKONTAKT
SPIELERTRAUBE
IN DEN RÜCKEN
Richtige Präsentation
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Spielstrafen und Persönliche Strafen
Das Regelwerk sieht für Verstöße gegen die Spielregeln,
– gleich ob sie formaler Art sind
– oder ob sie sich aus Aktionen im Einsatz gegen den Gegner, gegen
den Mitspieler, das Schiedsrichter-Team oder gegen Dritte richten,
zwei Arten von Strafen vor:
• Spielstrafen:
– direkter Freistoß,
– indirekter Freistoß,
– Strafstoß
• Persönlichen Strafen:
– Verwarnung (Gelbe Karte)
– Feldverweis mit „Gelb/Rot“ und „Rot“
– Eine Ermahnung kennt das Regelwerk nicht, es ist keine formale
Strafe. Die Ermahnung wird jedoch in der Praxis im Vorfeld einer
Persönlichen Strafen ausgesprochen.
Spielstrafen und Persönliche Strafe
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Disziplinarstrafen
Disziplinarstrafen können ausgesprochen werden gegen:
• Spieler
• Ersatzspieler
• Ausgewechselte Spieler
• Spielertrainer
Disziplinarstrafen können nicht ausgesprochen werden gegen:
• Ausgeschlossene Spieler
• Zuseher
• Trainer, Funktionäre (Teamoffizielle)
Disziplinarstrafen können auch außerhalb des Spielfeldes
ausgesprochen werden (z.B. in der Halbzeitpause).
Disziplinarstrafen
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Disziplinarstrafen
Ja, Karte zeigen
Nein, Karte nicht zeigen
Spieler
Ausgeschlossener Spieler
Ersatzspieler
Trainer
Ausgewechselter Spieler
Funktionär (Teamoffiziellen)
Spielertrainer
Zuseher
Disziplinarstrafen
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Exkurs: Strafgewalt des Schiedsrichters
Beginn:
Mit Betreten des Spielfeldes durch den SR vor Spielbeginn
d.h. wenn die Aufstellung zum Einlaufen erfolgt und der SR das Feld
betreten hat. Ohne Bedeutung ist, ob sich die Spieler bereits am Feld
befinden
Bsp: Beleidigung vor Betreten des Feldes: Spieler darf spielen, Meldung an Verband.
Bsp: Beleidigung nach Betreten Feld aber vor korrekt durchgeführtem Anstoß:
Teilnahmeverweigerung (RK), Anzeige an Verband. Spieler darf durch Ersatzspieler
ersetzt werden. Wann dieser eintritt ist ohne Bedeutung. Austauschkontingent wird
hierdurch nicht belastet. Keine Änderung des Ersatzspielerkontingents möglich.
Ende:
Wenn der SR das Spielfeld nach dem Schlusspfiff verlässt
Bsp:
- Tätlichkeit nach Schlusspfiff und SR ist noch am Spielfeld – Karte zeigen.
- SR nicht mehr am Spielfeld – Anzeige an Verband
Strafgewalt des Schiedsrichters
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Der Schiedsrichter darf seine Entscheidung auf Hinweis
seines Assistenten ändern, oder wenn er festgestellt hat,
dass sie falsch war:
• bis das Spiel fortgesetzt ist
• bis das Spiel abgepfiffen ist
Ausnahme: Der Schiedsrichter-Assistent zeigt ein Vergehen vor dem
Schlusspfiff an. Der Schiedsrichter erkennt das Fahnenzeichen erst nach
dem Schlusspfiff. Rote Karte ist zu zeigen!!! Auch wenn das Vergehen
bereits vor dem Schlusspfiff erfolgte, ist eine persönliche Strafe
auszusprechen.
Strafgewalt des Schiedsrichters
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Exkurs: Anzeige Vergehen durch Assistent
Der Assistent zeigt eine Tätlichkeit, Beleidigung, etc. an
und der SR erkennt das Zeichen nicht sofort:
• Wurde das Spiel nach einer Unterbrechung bereits wieder fortgesetzt,
so ist keine Spielstrafe, wohl aber eine persönliche Strafe möglich.
• Die persönliche Strafe kann nur unmittelbar nach der erfolgten
Spielfortsetzung ausgesprochen werden: zwischen dem Vergehen und
der persönlichen Strafe darf das Spiel nur einmal fortgesetzt worden
sein. Wurde das Spiel mehrmals fortgesetzt, so ist auch keine
persönliche Strafe mehr möglich.
Anzeige Vergehen durch Assistent
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Disziplinarstrafen
Disziplinarmaßnahmen können nur in einer Spielunterbrechung
ausgesprochen werden!
Disziplinarstrafen darf der Schiedsrichter vom Betreten des
Spielfeldes bis zum Verlassen des Feldes nach dem Schlusspfiff
aussprechen.
Bei Vorteilspiel und anschließendem Nachreichen der Karte:
unbedingt Rückennummer des Spielers merken!
Wiederaufnahme des Spiels ist durch SR mit Pfiff
freizugeben!
Disziplinarstrafen
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Die Ermahnung
• eines der wichtigsten Machtmittel des SR, wenn sie
– zeitgerecht
– mit Nachdruck und Energie
– der richtigen Gestik und den richtigen Worten vorgetragen wird
• Eine gute Ermahnung zur rechten Zeit wirkt lenkend auf das Spiel
und hilft eine große Zahl an (kaum wirkenden) Disziplinarkarten zu
vermeiden.
• Auch wenn bereits Karten gezeigt wurden, soll die Ermahnung
weiterhin eingesetzt werden (aber nicht beim bereits verwarnten
Spieler!)
Ermahnung
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Folie 17
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Die Ermahnung
• Richtig dosiert,
• im richtigen Moment,
• mit den richtigen Worten, ...
• Zu spät,
• anstatt einer Gelben Karte,
• mit derben Worten, ...
... kann eine Ermahnung für den
weiteren Spielablauf ein großer
Nutzen sein (Persönlichkeit &
Psychologie)!
... kann eine Ermahnung den
Spielverlauf für den Schiri
wesentlich erschweren!
Doppelter Zeigefinger:
da ist die Verständigung
so gut wie
ausgeschlossen
Ermahnung
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Folie 18
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Die Ermahnung
• Die Ermahnung ist gewissermaßen eine Vorbeugungsmaßnahme (zählt
nicht zu den persönlichen Strafen).
• Sie darf nie als Ersatz für die persönliche Strafe gelten.
Beispiel
• Sie setzt beim Schiedsrichter
Einfühlungsvermögen, beim Spieler
Einsicht voraus.
• Wo diese Einsicht beim Spieler nicht mehr vorhanden ist, ist auch
die Ermahnung überflüssig!






Ermahnung
energisch und Handbewegung nur einmal
nicht überstrapazieren
nicht „her zitieren“ oder „oberlehrerhaft“
auf keinen Fall mit ausgestrecktem Finger zeigen
Heftigkeit, je nach Vergehen
kurz und prägnant
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Die Verwarnung
Grundlage für die Verwarnung sind die in Regel 12 unter
„Verwarnungswürdige Vergehen“ angeführten Vorgaben:
Wenn Spieler
Ersatzspieler oder ausgewechselter Spieler
• sich unsportlich verhält,
• durch Worte oder Handlungen seine Ablehnung zu erkennen gibt
wiederholt
gegen die des
Spielregeln
• die
Wiederaufnahme
Spieles verstößt
verzögert
• die Wiederaufnahme des Spieles verzögert
• beim Eckstoß, Freistoß oder Einwurf den vorgeschriebenen Abstand
nicht einhält
• ohne Genehmigung des Schiedsrichters das Spielfeld betritt
• das Spielfeld unberechtigt verlässt.
Verwarnung
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Folie 20
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Die Verwarnung
Nachstehend einige Beispiele für Vergehen bei denen es
für das Zeigen einer Gelben Karte durch den Schiedsrichter
keine Alternative, kein Ermessen gibt. Hier ist die
Verwarnung zwingend vorgeschrieben:
• Das absichtliche Verlassen des Spielfeldes ohne Erlaubnis durch den
Schiedsrichter.
• Das Betreten des Spielfeldes ohne Erlaubnis durch den Schiedsrichter.
• Nach einem Torerfolg einen Zaun erklettern.
• Das Trikot nach einem Torerfolg über den Kopf ziehen.
• Torwarttausch ohne Zustimmung des Schiedsrichters.
Verwarnung
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Die Verwarnung
Bei den folgenden Regelübertretungen kommt es oft zu
Konflikten, liegt es hier doch im Ermessen des
Schiedsrichters, ob er diese für verwarnungswürdig hält:
• Unsportliches Betragen (u.a. Simulieren eines Fouls durch einen
Gegner, Fordern einer persönlichen Strafe für einen Gegner, einen
Gegner durch Zuruf täuschen)
• Protestieren/Reklamieren durch Worte oder Handlungen
• Wiederholtes Verstoßen gegen die Spielregeln (Regel 12)
• Taktische Fouls entsprechend der Regel 12
• Absichtliches „unsportliches“ Handspiel
• Ignorieren des vorgeschriebenen Abstands beim Eckstoß, Freistoß oder
Einwurf
• Verzögern der Wiederaufnahme des Spiels (u.a. vor einem Freistoß
gegen seine Mannschaft den Ball mitnehmen, den liegenden Ball
wegspielen)
Verwarnung
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UnsportlichesVerstoßen
Verhalten gegen die Spielregeln
Wiederholtes
•
•
•
•
„Taktisches“
Wenn
ein Spieler
Foul bewusst und wiederholt gegen die Spielregeln
verstößt.
Halten (Die Anzahl der Vergehen liegt im Ermessen des SR)
Unsportliches absichtliches Handspiel
Versuch, durch Handspiel ein Tor zu verhindern
(Achtung bei Ersatzspieler kein Vorteil möglich – Torraub ROT)
• Simulieren – „Schwalbe“
• Positionswechsel zwischen Spieler + TM ohne Zustimmung des SR
• Unerlaubte Markierungen anbringen
• Gegner verbal ablenken
• Den Ball spielt, nachdem er die Erlaubnis erhielt, das Spielfeld zu
Ablehnung
gegen SR
verlassen
• Wenn ein Spieler durch Worte, Handlungen oder seiner Gestik
dem SR oder einen Assistenten seine Ablehnung zu erkennen
gibt!
Verwarnung
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Verzögerung des Spiels
Meldevergehen
• Ball
Betreten
wegschießen
des Spielfeldes
bzw. wegtragen
ohne Zustimmung
nach Pfiffdes
desSR
SR– beachte:
verletzten
Spieler,
• Disziplinarmaßnahme
„Freistoß absichtlich anfür
einer
falschen
StelleErsatzspieler
bzw. nicht mitund
dem
Ergänzungsspieler
istdem
GELB
Fuß ausführt (zwingt
SR zur Wiederholung)
 Unterschied
hingegen
bestehtwird
bei der
der Ball
Spielstrafe!!!
• Einwurf
wird vorbereitet
– danach
einem Mitspieler
• Verlassen
überlassendes Spielfeldes ohne Zustimmung des SR – kein
– jedoch
der Spieler
verwarnt
• Selbstausschluss
Bei einer Auswechslung
daswird
Spielfeld
übermäßig
langsam
verlässt
• Einwurf oder Freistoß übermäßig verzögert
Behinderung der Spielfortsetzung
• Vor den Ball stellen bei einem Freistoß bzw. Eckstoß (Distanz
9,15 m)
• Behinderung eines Einwurfes (Distanz 2 m)
Verwarnung
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Taktisches Verhalten
• Beweget sich ein Spieler vom Tatort weg, diesem den Weg
abschneiden um eine Maßnahme zu setzen:
SR
Tatort/Spieler
• Maßnahme kann rasch gesetzt werden
• „Herholen“ des Spielers entfällt
Taktisches Verhalten
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Beispiel
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Der „maßvolle“ Umgang mit der Gelben Karte
Die Schiedsrichter sollten mit den Gelben Karten maßvoll
umgehen.
Dies bedeutet in der Praxis, dass
a) für Kleinigkeiten keine Gelben Karten gezeigt werden sollen
b) es falsch ist, Verwarnungen auszusprechen, weil man aufgrund der
Spielpaarung befürchtet, dass es zu Problemen und Schwierigkeiten
kommen könnte und
c) es nicht richtig sein kann, Persönliche Strafen für nach den Regeln
nicht verwarnungswürdige Vergehen auszusprechen, weil man den
Beobachter aus früheren Spielleitungen kennt und um dessen
Vorliebe für die Gelbe Karte weiß.
Ermahnung
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Der „maßvolle“ Umgang mit der Gelben Karte
•
•
•
Es wird erwartet, dass beim Aussprechen von Persönlichen Strafen eine
klare Linie erkennbar ist.
Der Spielleiter muss berechenbar sein.
Zeigt der Schiedsrichter für Kleinigkeiten „Gelb“, so muss er, wenn er
glaubhaft bleiben will, im weiteren Spielverlauf für gleiche Vergehen
ebenfalls Verwarnungen aussprechen. Dies führt:
– meist zu einer Flut von Gelben Karten, die dem Spielcharakter
nicht entsprechen und
– zu folgenschweren Konsequenzen, da mit „Gelb“ belastete Spieler
bei weiteren Vergehen dieser Art und gleicher Anwendung der
Regeln mit „Gelb/Rot“ vom Platz gestellt werden müssen.
Ermahnung
Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs
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Der „maßvolle“ Umgang mit der Gelben Karte
•
•
•
•
Der Schiedsrichter muss ein gutes Gespür für den Gesamtspielverlauf
entwickeln,
das Verhalten der Spieler zueinander sowie gegenüber den
Regelbestimmungen richtig einschätzen,
um dann das erforderliche Maß der Persönlichen Strafen zu finden.
Das Aussprechen von Verwarnungen zum richtigen Zeitpunkt führt
meist zu einem reibungslosen Spielverlauf.
Ermahnung
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