Wähler und Wahlen in der Weimarer Republik

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Transcript Wähler und Wahlen in der Weimarer Republik

Das Weimarer Wahlsystem und
Bemühungen zu seiner Reform
J.J. Gutenberg
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Parteien und Wahlen in
der Weimarer Republik
Leitung: Prof. Dr.
Jürgen W. Falter
Inhaltlicher Aufbau
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• Vorgeschichte
• Das Wahlsystem
• Vorschläge zur Reform des Reichswahlgesetzes
Vorgeschichte
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•
Wahlen im Kaiserreich
•
Wahl der Nationalversammlung 1919
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Wahlen im Kaiserreich
Das Wahlrecht zum Reichstag wurde vom
Norddeutschen Bund übernommen
• Männer über 25 Jahren
• allgemein, frei, direkt und geheim
• ausgeschlossen waren geistig Behinderte,
Soldaten, Bedürftige und Frauen
 Wahlberechtigte 1912 ca. 14,4 Mio. = 22%
der Bevölkerung
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Wahlen im Kaiserreich
• Absolutes Mehrheitswahlrecht
• zwei Wahlgänge
• 397 Wahlkreise = 397 Abgeordnete (1871: 382
Abgeordnete)
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Wahlen im Kaiserreich
• Das absolute Mehrheitswahlrecht ruft besondere
Verhaltensweisen der Parteien hervor:
 Zusammenschluss und Absprachen der
Parteien bei den Wahlgängen
 Sozialdemokraten und Zentrum sind aufgrund
von Antipathie der konkurrierende Parteien
isoliert
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Wahlen im Kaiserreich
• starkes Bevölkerungswachstum
• Landflucht
• Industrialisierung
 Wahlkreise bleiben gleich
 Sozialdemokratie benachteiligt
(Anhängerschaft in urbanen Industrieregionen)
 regierungstreue Konservative profitieren
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Wahl zur Nationalversammlung
•
•
•
•
•
Neues Wahlrecht
Allgemein, direkt, frei und geheim
Frauen und Soldaten dürfen wählen
Mindestalter: ab 20 Jahren
63,3 % der Bevölkerung ist wahlberchtigt
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Wahl zur Nationalversammlung
• Verhältniswahlrecht
• Starre Parteilisten
• 38 Wahlbezirke + Osttruppen
• Modernes Wahlrecht
• breiter Konsens über Verhältniswahlrecht
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Wahl zur Nationalversammlung
Das Wahlsystem
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Verfassung
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• § 22 der Reichsverfassung: „Die Abgeordneten
werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer
und geheimer Wahl von den über zwanzig Jahre
alten Männern und Frauen nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Der
Wahltag muss ein Sonntag oder öffentlicher
Ruhetag sein. Das Nähere bestimmt das
Reichswahlgesetz.“
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Das Wahlsystem (Reichstag)
6. November 1932, Wahl zum 7. Reichstag
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287.471 35 470 W.
788
Ergebnisse der Auszählung
Deutschland 62.410.619
Wk 2 Berlin
1.966.173
Liste
NSDAP
Deutschland 11.737.021
Wk 2 Berlin
269.300
Liste
CSV
Deutschland
403.666
Wk 2 Berlin
5.117
Liste
CSV
Deutschland
403.666
Wk 2 Berlin
5.117
Liste
Vrp
Deutschland
46.202
Wk 2 Berlin
189
Liste
HHG
Deutschland
5.189
Wk 2 Berlin
156
Liste
IKI
Deutschland
1.086
Wk 2 Berlin
344
Liste
UUD
Deutschland
290
Wk 2 Berlin
64
Liste
FSWR
Deutschland
92
Wk 2 Berlin
.
44.374.085
1.496.567
DNVP
2.959.053
105.400
BBB
149.002
.
BBB
149.002
.
SAP
45.201
1.302
RDP
3.789
310
NatP
588
.
GMP
286
.
MitP
85
85
35.758.259
1.202.782
DVP
660.889
6.490
WP
110.309
854
WP
110.309
854
Polen
32.988
951
KgAB
3.308
13
Vsoz
518
.
Meiß
280
110
KbL
63
.
7.326 1.195.456
BVP
Zentr
1.094.597 4.230.545
.
49.603
Ldbu
Ldbu
105.220
60.062
.
.
Ldbu
Ldbu
105.220
60.062
.
.
HuP
KIV
27.752
15.727
919
240
FNSM
entM
3.052
2.737
.
47
HLP
NKPD
461
381
35
.
DnBB
Erwl
192
140
.
.
DB(NR)
24
24
DDP
336.447
12.917
DHP
63.966
306
DHP
63.966
306
Fwb
11.002
152
NFP
1.810
.
DSMP
355
.
RNDK
137
.
SPD
7.247.901
284.461
RadM
60.246
4.667
RadM
60.246
4.667
Sgem
9.250
.
SlV
1.694
.
DRefP
352
.
DSK
101
.
KPD
5.980.239
450.806
Ldvo
46.382
74
Ldvo
46.382
74
SRPD
8.395
520
Schm
1.311
.
DAnP
308
.
RGZB
97
.
Parteien
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NSDAP=Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (Hitler-Bewegung)
DNVP=Deutschnationale Volkspartei
DVP=Deutsche Volkspartei. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Deutschnationale Volkspartei«.
BVP=Bayerische Volkspartei
Zentr=Deutsche Zentrumspartei. Im Wahlkreis 27 (Pfalz) Wahlvorschlag »Zentrum und Bayerische Volkspartei«.
DDP=Deutsche Demokratische Partei. Im Wahlkreis 16 (Südhannover-Braunschweig) Wahlvorschlag »Niedersächsische Bürgerliche Mitte (Deutsche
Staatspartei und Reichspartei des Deutschen Mittelstandes) (Wirtschaftspartei)«; im Wahlkreis 31 (Württemberg) »Deutsche demokratische Partei
Württemberg u. Hohenzollern«.
SPD=Sozialdemokratische Partei Deutschlands
KPD=Kommunistische Partei Deutschlands
Sonst=sonstige Parteien
CSV=Christlich-Sozialer Volksdienst. In den Wahlkreisen 17 (Westfalen Nord) und 18 (Westfalen Süd) und 32 (Baden) Wahlvorschlag »Evangelischer
Volksdienst«.
BBB=Bayerischer Bauernbund. Wahlvorschlag »Deutsche Bauernpartei«; in den Wahlkreisen 24 (Oberbayern-Schwaben) und 25 (Niederbayern)
»Bayerischer Bauern- und Mittelstandsbund (Deutsche Bauernpartei)«; in denWahlkreisen 26 (Franken) und 32 (Württemberg) »Vereinte Bauern
(Deutsche Bauernpartei – Deutsches Landvolk)«.
WP=Reichspartei des deutschen Mittelstandes (Wirtschaftspartei). Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Bayerische Volkspartei«.
Ldbu=Landbund. Wahlvorschlag »Württ. Bauern- und Weingärtnerbund (Landbund)«
Ldbu=Landbund. Wahlvorschlag »Thüringer Landbund«; angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Deutschnationale Volkspartei«.
DHP=Deutsch-Hannoversche Partei. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Christlich-Sozialer Volksdienst (Evangelische Bewegung)«.
RadM=Radikaler Mittelstand. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Deutschnationale Volkspartei«.
Ldvo=Deutsches Landvolk, Christlich-Nationale Bauern- und Landvolkpartei. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Deutsche Bauernpartei«.
Vrp=Volksrechtpartei (Reichspartei für Volksrecht und Aufwertung). Wahlvorschlag »Volksrecht-Partei«; angeschlossen an den Reichswahlvorschlag
»Christlich-Sozialer Volksdienst (Evangelische Bewegung)«.
SAP=Sozialistische Arbeiterpartei Polen
Polen=Polnische Partei; Polnische Volkspartei. Zusammengeschlossen zum Reichswahlvorschlag »Nationale Minderheiten Deutschlands«.
HuP=Für Hindenburg und Papen (Nationalistische Kampfbewegung). Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Deutschnationale Volkspartei«.
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Parteien (Fortsetzung)
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•
KIV=Kleinrentner, Inflationsgeschädigte und Vorkriegsgeldbesitzer. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Deutschnationale Volkspartei«.
Fwb=Freiwirtschaftsbund. Wahlvorschlag »Freiwirtschaftliche Partei Deutschlands (Partei für krisenfreie Volkswirtschaft)«
Sgem=Schicksalsgemeinschaft deutscher Erwerbslosen (Erwerbslosenfront). Wahlvorschlag »Schicksalsgemeinschaft deutscher Erwerbslosen, Kleinhandel und Gewerbe (Erwerbslosenfront)«;
angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Christlich-sozialer Volksdienst (Evangelische Bewegung)«. Reichswahlvorschlag »Christlich-sozialer Volksdienst (Evangelische Bewegung)«.
Wahlvorschlag »Schicksalsgemeinschaft deutscher Erwerbslosen, Kleinhandel und Gewerbe (Erwerbslosenfront)«; angeschlossen an den
SRPD=Sozial-Republikanische Partei Deutschlands (Hörsing-Bewegung für Arbeitsbeschaffung)
HHG=Handwerker, Handel- und Gewerbetreibende. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Deutschnationale Volkspartei«.
RDP=Radikal-demokratische Partei. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Sozialdemokratische Partei Deutschlands«.
KgAB=Kampfgemeinschaft der Arbeiter und Bauern
FNSM=Freiheitliche National-Soziale Deutsche Mittelstandsbewegung. Wahlvorschlag »Nationalsoziale Partei der Mitte (Handel, Handwerk, Gewerbe, Landwirte, Haus- und Grundbesitzer)«;
zusammengeschlossen zum Reichswahlvorschlag »Großdeutsche Volkspartei (Liste Schmalix) und Nationalsoziale Partei der Mitte (Handel, Handwerk, Gewerbe, Landwirte, Haus- und
Grundbesitzer)«.
entM=Enteigneter Mittelstand. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Deutschnationale Volkspartei«.
NFP=Nationale Freiheitspartei. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Deutsche Staatspartei«.
SlV=Schleswigscher Verein. Zusammengeschlossen zum Reichswahlvorschlag »Nationale Minderheiten Deutschlands«.
Schm=Großdeutsche Liste Schmalix. Wahlvorschlag »Großdeutsche Volkspartei (Liste Schmalix)«; zusammengeschlossen zum Reichswahlvorschlag »Großdeutsche Volkspartei (Liste Schmalix)
und Nationalsoziale Partei der Mitte (Handel, Handwerk, Gewerbe, Landwirte, Haus- und Grundbesitzer)«.
IKI=Interessengemeinschaft der Kleinrentner und Inflationsgeschädigten
NatP=Nationalistische Partei
Vsoz=Volkssozialisten
HLP=Haus- und Landwirtepartei. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Deutschnationale Volkspartei«.
NKPD=Nationale-Kommunistische-Partei Deutschlands
DSMP=Deutsche Soziale Monarchisten-Partei. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Deutschnationale Volkspartei«.
DRefP=Deutsche Reformpartei. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Deutsche Staatspartei«.
DAnP=Deutsche Arbeitnehmerpartei. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Christlich-Sozialer Volksdienst (Evangelische Bewegung)«.
UUD=Unitaristen-Union Deutschlands (Einheitsbewegung aller Schaffenden). Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Kommunistische Partei Deutschlands«.
GMP=Großdeutsche Mittelstandspartei für Mittelstandsdiktatur
Meiß=Gerechtigkeits-Bewegung-Meißner
DnBB=Deutscher nationaler Bürger-Block. Wahlvorschlag »Deutsche Volkspartei (Nationalliberale Partei)«
Erwl=Partei der Erwerbslosen für Arbeit und Brot. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (Hitler-Bewegung)«.
RNDK=Reichspartei Nationaler Deutscher Katholiken. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (Hitler-Bewegung)«.
DSK=Deutsche Sozialistische Kampfbewegung
RGZB=Deutsche Reichs-Gegen-Zins-Bewegung. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (Hitler-Bewegung)«.
FSWR=Freiheitsbewegung Schwarz-Weiß-Rot (Reichsbund der Baltikum-, Oberschlesien-, Grenzschutz- und Freikorpskämpfer). Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Deutschnationale
Volkspartei«.
MitP=Mittelstands-Partei (Unitaristen). Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Kommunistische Partei Deutschlands«.
KbL=Kampfbund der Lohn- und Gehaltsabgebauten. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Bayerische Volkspartei«.
DB(NR)=Deutsche Bauernpartei (National-Republikanische)
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Abgeordnete des 7. Reichstags (1932)
•NSDAP
196
•SPD
121
•KPD
100
•Zentrum
70
•DNVP
52
•BVP
20
•DVP
11
•BBB
3
•DDP
2
•Landbund
2
•WP
1
•DHP
1
•Sonstige
5
•Gesamt:
584
Umwandlung von Wählerstimmen
in Abgeordnetensitze
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Wahlkreisebene
Ab 60 000 Stimmen
ein Sitz
Wahlkreisverbandsebe
ne
Auf WKE mindestens
1X 30.000  Ab
60.000 Stimmen ein
Sitz
Reststimmen
Reichsebene
Ab 60000 Stimmen
ein Sitz; Rest von
mehr als 30000 ein
Sitz
Reststimmen
(auf Reichsebene
können nur max.
soviele Sitze zusätzlich
erreicht werden, wie
Wahlkreissitze
erreicht wurden)
Wahlkreise
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Beispiel (Vereinfacht)
Wahlkreis X:
Liste
a
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W. Falter
b
c
d
e
f
g
Gesamt
Stimmen 400.000
280.000
120.000
80.000
50.000
45.000
25.000
Sitze
6
4
2
1
0
0
0
1.000.0
00
Rest
40.000
40.000
0
40.000
50.000
45.000
25.000
Wahlkreis Y:
Liste
a
b
c
d
e
f
g
Gesamt
Rstimmen
30.000
-
-
20.000
-
-
25.000
Verbandssi
tze
+1 = 7
+0 = 4
+0 = 2
+1=2
0
0
0
1.000.00
0
Rest
10.000
40.000
0
0
50.000
45.000
25.000
RStimmen
215.000
300.000
25.000
WKS
6
3
0
Sitze
+4+1(35k)
+3
0
Reich:
Reststimmen
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Zusammenfassung
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• Jeder Wähler hat eine Stimme
• Jeder Mann und jede Frau ab 20 Jahren mit
bürgerlichen Ehrenrechten
• nicht wählen dürfen:
▫ Soldaten
▫ Entmündigte Personen
• Gewählt werden darf jeder, der 25 Jahre alt und
min. 1 Jahr Reichangehöriger ist
• 35 Wahlkreise
Zusammenfassung
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• Sitzverteilung:
▫ Auf Wahlkreisebene wird pro 60.000 Wählerstimmen
ein Sitz verteilt
▫ Auf Wahlkreisverbandsebene wird pro 60.000
Reststimmen ein Sitz verteilt
▫ Auf Reichsebene wir pro 60.000 Stimmen ein Sitz
verteilt, ein Rest von mehr als 30.000 Stimmen ergibt
einen weiteren Sitz
• Beschränkungen:
▫ Auf Wahlkreisverbandsebene müssen in einem
Wahlkreis des Verbands min. 30.000 Stimmen
erreicht worden sein, um einen Sitz zu erhalten
▫ Auf Reichsebene können von den Reststimmen nur
maximal so viele Sitze erreicht werden, wie auf
Wahlkreisebene schon erreicht wurden
Reichspräsidentenwahl
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• Mehrheitswahl: Erreicht beim ersten Durchgang
keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit,
folgt eine zweite Wahl, bei der die einfache
Mehrheit ausreicht
• Beim zweiten Wahlgang darf ein neuer Kandidat
aufgestellt werden  Hindenburg
• Aufgestellt werden darf, wer entweder 20.000
Wählerunterschriften vorweist oder von 20
Vertretern „solcher Gruppen, die an der letzten
Reichstagswahl teilgenommen hatten“
vorgeschlagen wird  Favorisierung von
Parteien
Volksentscheid
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• Durch Reichspräsident
• Durch 1/20 d. Bevölkerung, wenn die
Verkündung eines Reichsgesetzes ausgesetzt ist
• Durch 1/10 d. Bevölkerung, wenn ein Entwurf
vorgelegt wurde und dieser nicht unverändert
angenommen wird
• Durch den Reichsrat
• Auf Reichsebene gab es in der Weimarer
Republik insgesamt drei Versuche, politische
Interessen in Form eines Volksentscheids
durchzusetzen
• Keiner dieser Versuche war erfolgreich
Vorschläge zur Reform des
Reichswahlgesetzes
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Vorschläge zur Reform des
Reichswahlgesetzes
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Abänderungsgesetze bzw. Novellierung des Wahlgesetzes
• 1.Reichstag (6 Reichsregierungen; 5 Reichskanzler):
▫ Einführung des Einheitsstimmzettels
▫ Erhöhung des Unterschriftenquorums
▫ unbedeutende Wahltechnische Erneuerungen
• Folgende Reichstage zeigen ebenfalls kurze Lebensdauer der
Koalitionsregierungen
Wahlreform erforderlich um tragfähige Mehrheiten im Reichstag zu
schaffen und die Funktionalität des Reichstages zu gewährleisten!
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Ab 1924
Einigkeit über die Notwendigkeit der Reform
Bemühungen aller Regierungen sowie einiger
Reichstagsfraktionen (auch Vertreter der Wissenschaft)
das bestehende Wahlrecht zu reformieren
Kritik am Reichswahlgesetz
Zunehmende Entfremdung zwischen Wählern und
Abgeordneten
- Wahlkreiseinteilung (35 „Riesen-Wahlkreise“)
- Unpersönlichkeit der Wahl
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Mangelnde Funktionalität innerhalb des
parlamentarischen Systems
- Schwierigkeiten der Mehrheitsbildung im
Reichstag
- Instabilität der auf parlamentarischer Basis
gebildeten Regierungen
- Reduzierte Aktionsfähigkeit der Regierungen
aufgrund der Vielzahl der im Reichstag
vertretenden Parteien und Interessengruppen
- Zunahme von Splitterparteien
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Die Reform des Reichswahlgesetzes
in der politischen Praxis
Reformvorschläge
Hauptziele:
• Identifikation zwischen Wähler und Abgeordneten
• Parteienfeld im Sinne zunehmender Integration und
Konzentrierung zu beeinflussen
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Reformvorschläge
mit verfassungsänderndem Charakter:
- Wiedereinführung der absoluten Mehrheitswahl
- Relative Mehrheitswahl nach englischem Muster
- Anhebung der Prozentschwelle (bzgl.
Mandatsgewinn)
- Prämiensystem für die stärkste Partei innerhalb
der Verhältniswahl
- Indirekte Wahl des Parlaments mittels
Vertretertages
- Zusätzliche Raummandate
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Reformvorschläge
zur Majorisierung der Verhältniswahl:
Einerwahl im Rahmen eines Proportionalwahlsystems
- Stimmabgaben für Kandidaten innerhalb der
Einzelwahlkreise addiert
- Mandate in Relation der Stimmen auf die jeweilige
Partei verteilt
- Automatisches System der Sitzverteilung wird
beibehalten
- Ein Mandat je 60.000 Stimmen
 keine personenbezogene Wahl, sondern
parteienbezogene Abstimmung
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Reformvorschläge
zur Proportionalisierung der Mehrheitswahl:
Merkmale: Einzelwahlkreise; Direktwahl des Abgeordneten;
Parteienbezogene Verrechnung der erhaltenen
Stimmen auf höherer Ebene
Bsp.: (Wilhelm Heile)
300 Wahlkreise; Gesamtzahl der Reichstagsabgeordneten: 400;
1.Wahlgang: Absolute Mehrheit
2.Wahlgang: Relative Mehrheit
(Zusatz nach Jellinek: min.40%)
Proportionalisierung der restlichen 100 Reichsmandate auf
Reichsebene nach Ergebnis des 1. Wahlgangs
Überhangmandate? (Zusatz nach Jellinek:
Überhangmandaten an begünstigte Parteien)
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Reformvorschläge
zur partiellen Änderung des Reichswahlgesetzes:
(Motiv: Hoffnung auf leichtere Durchsetzbarkeit)
- freie statt starre Listen > Einflussnahme des Wählers auf
Reihenfolge der Kandidaten
- Einführung kleinerer Wahlkreise > Zurückdrängung der
Splitterparteien
- Verkleinerung des Reichstages und Länderparlamente >
Einsparung von Steuermitteln
- Erhöhung des Wahlalters
- Einführung der Wahlpflicht
- Wahlrecht für Auslandsdeutsche und Reichsdeutschen
mit ständigem Wohnsitz im Ausland
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Die Reform des Reichswahlgesetzes in der
politischen Praxis
Reichskanzler Heinrich Brüning
und Reichsminister des Inneren Josef Wirth:
Entwurf eines Wahlgesetzes
Ziel:
Elemente der Mehrheitswahl, soweit mit
Verfassungsnormen vereinbar, in die Verhältniswahl zu
integrieren
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Umsetzung:
Einerwahl mit späterer Proportionalisierung auf höherer
Ebene
- statt der bisherigen 35 „Riesen-Wahlkreise Erhöhung
auf 162 Wahlkreise (Ø 385.000 Einwohner; ca. 255.000
Wahlberechtigten)
- Wahlkreise zu Ländergruppen in 31 Verbänden
zusammengefasst
- Abschaffung langer, starrer Listen auf Reichs- und
Länderebene
- Wegfall des Einheitsstimmzettels
- Höheres finanzielles Risiko für Wahlbewerber
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Parteien und Wahlen in
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- Erhöhung der Verteilungszahl auf 70.000 Stimmen pro
Mandat
- Anzahl der Abgeordneten ergibt die Verteilung der
Parteien
- Wegfall der Reststimmenverteilung auf Reichsebene nur
noch auf Wahlkreis- und Ländergruppenebene möglich
- Parteien nur zugelassen, durch Gewinn eines Mandates
in einem Verband der Ländergruppe
- Verteilung der Mandats-Bewerber innerhalb der Partei
nach d´Hondtschen Verfahren (unter Berücksichtigung
des jeweiligen Wahlerfolges innerhalb des Verbandes)
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- Kabinett Brüning verabschiedet den Entwurf u leitet ihn
am 20.August 1930 dem Reichsrat zu
- Reichsinnenminister Wirth veröffentlicht die
Denkschrift „Vorschläge zur Wahlreform“
- Reichsrat stimmt mit, einigen für das Wahlsystem
unbedeutenden Änderungen, dem Entwurf zu
(19. Februar 1931)
- am 25. Februar 1931 fordert Minister Wirth, trotz der
mangelnden Aussicht auf Erfolg, die Weiterleitung des
Gesetzentwurfs an den Reichstag
- Brüning sieht jedoch von einer Weiterleitung des
Entwurfes an den Reichstag ab
J.J. Gutenberg
Universität Mainz,
Parteien und Wahlen in
der Weimarer Republik
Leitung: Prof. Dr. Jürgen
W. Falter
Mögliche Gründe?
- Bemühungen um eine Neugestaltung des Wahlsystems
und des Wahlrechts nur von wenigen Experten der
Fraktionen getragen

Mehrheit der Fraktionskollegen und Parteifreunde
verharrten in Unkenntnis und Desinteresse
- Brüning hatte zu keinem Zeitpunkt die erforderliche
Mehrheit im Reichstag
- Der Entwurf provozierte, da geplante Reformen auch die
Mittelparteien schwächen würden
- Reichtag war offensichtlich überfordert ein Wahlgesetz
als Grundlage für stabile Regierungen zu verabschieden
 hohe Vielzahl der kleineren Parteien hätten über die
eigene Existenz und zukünftige Chance abstimmen
müssen
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Die Parteien und die Wahlreform
Höchstes Gewicht:
1. Grundsätzliche Einstellung der Partei zur
funktionsfähigen parlamentarischen Demokratie
 2 gegenläufige Auffassungen:
- Verbleib des parlamentarischen
Regierungssystems
- Streben nach einem Präsidialsystem
2. Erwartungen der Parteien über ihre
Fraktionsstärke im Parlament nach der
Wahlgesetzesänderung
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weitere Faktoren:
- Oppositionsrolle gewährte größere Freiheit in
der Propagierung schwer realisierbarer
Forderungen
Im Gegensatz: Parteien mit
Regierungsverantwortung
- Abhängigkeit von Koalitionspartnern
- Druck regionaler und berufsständiger
Interessengruppen
- Abbau innerparteilichen Machtstrukturen vs.
Stärkung der Parteiführung
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Beispiele:
„Weimarer Koalition“
- stets lebhafte Diskussionen über Wahlreform
- weniger erhoffte Wahlvorteile, vielmehr tief
verwurzelte Interessen ( Funktionsfähigkeit der
Weimarer Reichsverfassung)
Zentrum
- einzige Partei die durchgängig für
Wahlreform eintrat
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„Demokraten“
- In Wahlreformdebatten bemüht der
„Persönlichkeit“ im parlamentarischen Leben
mehr Entfaltungsspielraum einzuräumen
- Volksbegehren um Wahlreform in Gang zu
bringen
Linksliberale
- „bewundernswerte Energie und Konstanz“
für die Erhaltung des Parlamentarismus
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Sozialdemokraten
Verhältniswahl als - unverzichtbarer Bestandteil der
Demokratie
- Errungenschaft der Revolution
- Grundpfeiler sozialdemokratischen
Demokratieverständnisses
- eher Mandatsverzicht, als die mit einer Mehrheitswahl
verbundenen Ungleichheit und Verzerrung der
Stimmverhältnisse
- Ende der 20er Jahre Kritik jüngerer Abgeordneter am
herrschenden Wahlverfahren (speziell Listenaufstellung)
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Deutsche Volkspartei:
- Kein Interesse an Ausgestaltung der Wahlmaterie
- Prinzipielle Verfassungsopposition; bis auf Ideen Gustav
Stresemanns
Aber: pro Erhöhung des Wahlalters von 20 auf 25 Jahre
„[…]Wir haben es damals auf 20 Jahre festgesetzt mit
Rücksicht auf die Kriegsteilnehmer. Die Folge ist gewesen,
dass in steigendem Maße die Jugend in die Politik
hineingezogen wurde. Die weitere Folge ist, dass die Jugend
heute von allen Seiten umschmeichelt wird; man läuft ihr
nach. Meine Damen und Herren! Die Jugend soll nicht
umschmeichelt, die Jugend soll erzogen werden, der Jugend
soll klar gemacht werden, dass sie vor allen Dingen zu lernen
hat, um später in der Lage zu sein, auch etwas zu leisten.“
(Stellungnahme Siegfried von Kardorffs im Reichtag vom 02.März 1931)
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Splitter- und kleinere Parteien
z.B. Wirtschaftspartei:
Wahlreform als „Attentat auf die kleineren Parteien“
Radikale Flügelparteien
Kommunisten:
- Contra Anhebung des Wahlalters
- Titulierung sämtlicher Reformversuche als „Wahlraub“ und
„Wahlverschlechterung“
Nationalsozialisten:
- Parlamentarismus als große Lüge der Fähigkeit des Volkes zur
Selbstregierung
- Jede Änderung des Wahlsystems ein Manöver zur Vertuschung des
Dawesverbrechens
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W. Falter
Wir bedanken uns für eure
Aufmerksamkeit und hoffen, im
Gedenken an die Worte Herrn von
Kardorffs, ihr habt etwas gelernt um
später in der Lage zu sein, auch etwas zu
leisten?!
Vielen Dank!
Literatur
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J.J. Gutenberg
Universität Mainz,
Parteien und Wahlen in
der Weimarer Republik
Leitung: Prof. Dr. Jürgen
W. Falter
http://www.gonschior.de/ Stand: 19.06.2010
http://www.weimarer-wahlen.de/ Stand: 19.06.2010
http://www.stahlgewitter.com Stand:21.06.2010
Alfred Milatz, 1965: Wähler und Wahlen in der Weimarer Republik,
Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn:BPB
Bernhard Vogel, Dieter Nohlen, Rainer-Olaf Schulze, 1971: Wahlen in
Deutschland, Berlin, New York: Walter de Gruyter
Jürgen Falter, Thomas Lindenberger, Siegfried Schuhmann 1986: Wahlen
und Abstimmungen in der Weimarer Republik, München: Beck
Schanbacher, Eberhard 1982: Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem
in der Weimarer Republik. Wahlgesetzgebung und Wahlreform im Reich
und in den Ländern. Düsseldorf: Droste Verlag.
Schäfer, Friedrich 1967: Zur Frage des Wahlrechts und seiner Reform. In:
Hermens, Ferdinand A./Schieder, Theordor (Hrsg.): Staat, Wirtschaft und
Politik in der Weimarer Republik. Festschrift für Heinrich Brüning. Berlin:
Dunker&Humblot. S. 119-140