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Behördliches
Krisenmanagement
Behördlicher Einsatzstab
BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT FELDBACH
Katastrophenschutz
8330 Feldbach, Bismarckstraße 11-13
www.bh-feldbach.steiermark.at
www.katastrophenschutz.steiermark.at
Referent: Stefan Kirchengast
Bedrohungsanalyse
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Naturgefahren
Massenanfall an Verletzten
Technik
Versorgung
Sonderfälle
Autor
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Naturgefahren
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Hochwasser
Hangrutschungen
Unwetter
Sturm, kleinräumige Tornados
Hagel
Starkniederschläge
extreme Temperaturen
Erdbeben
Dürre
Autor
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Massenanfall an Verletzten
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Großunfall: Schiene – Straße
Flugnotfall
Großveranstaltungen
Seuchen
BC - Kampfstoffe
Autor
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Technik
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Großbrand
Waldbrand
Störfälle (gefährdete Betriebe)
Explosion
Kommunikationsausfall
Autor
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Versorgung
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Lebensmittel
Trinkwasser
Medikamente
Verbandsstoffe
Elektrizität
Gas, Wärme
Betriebsmittel (Benzin, etc.)
Abwasser, Abfall
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Sonderfälle
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Terrorismus
Bombendrohung
Evakuierung, Räumung
Panik
Tierkadaver
Smog, Feinstaub
Autor
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Katastrophe Voraussetzungen
• Gefährdung einer Vielzahl von Menschen
• Gefährdung von bedeutenden Sachwerten
• Koordinierter Einsatz notwendig
• Leitung durch die zuständige Behörde
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Katastrophe Feststellung
Gem. § 4 Steiermärkisches
Katastrophenschutzgesetz hat die
zuständige Behörde die Öffentlichkeit
über den Eintritt einer Katastrophe
unverzüglich zu informieren und über
erforderliche Maßnahmen zum
Selbstschutz in Kenntnis zu setzen.
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Feststellung eines
Katastrophenfalles
Feststellung eines Katastrophenfalles
Gemäß § 4 des Steiermärkischen Katastrophenschutzgesetzes 1999, LGBl. Nr.
62/1999, i.d.g.F., wird festgestellt, dass sich im Bereich der Gemeinde Muster
und der Marktgemeinde Musterstadt eine Katastrophe im Sinne des
gegenständlichen Gesetzes ereignet hat und somit sind die besonderen
Bestimmungen dieses Gesetzes zur Anwendung zu bringen.
Das Betreten der festgestellten Gefährdungsbereiche wird durch eine gesonderte
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Feldbach verboten und nach den
Bestimmungen dieses Gesetzes kundgemacht.
Der Bezirkshauptmann:
(Hofrat Dr. Wilhelm PLAUDER)
Ergeht an:
Die Landeswarnzentrale Steiermark mit dem Ersuchen, diese Feststellung und die beiliegende
Verordnung zwecks Veröffentlichung
Autor
an den Österreichischen Rundfunk
an die Antenne Steiermark
sowie die steirischen Tageszeitungen
zu übermitteln
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Behördliches
Krisenmanagement
Aufgaben: Summe der behördlichen
Maßnahmen
• Koordinierung der Einsatzleitungen
• Bereitstellung des behördlichen
Instrumentariums
• Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit
• Psychosoziale Akutbetreuung –
Krisenintervention (KIT-Land Steiermark)
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KAT: Aufgaben
Behördliches Krisenmanagement
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Katastrophenschutzplanung
Alarmierung
Einsatzleitung
Durchführung von Übungen
Ausbildung „Koordinierte Führung“
Psychosoziale Betreuung
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KAT: Kompetenzlage
Behördliches Krisenmanagement
Kompetenzen
Katastrophenschutzbehörden
• I. Instanz: Bürgermeister
• II. Instanz: Bezirksverwaltungsbehörde
• III. Instanz: Landesregierung
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Behördliches KRIMA
FA7B
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Behördliches
Instrumentarium Gemeinde
• Gremium: Einsatzstab
• Feuerwehr(en)
• Anerkannte Rettungsdienste (Rotes Kreuz,
Bergrettung, Wasserrettung,
Rettungshundebrigade, Höhlenrettung auf
Vertragsbasis)
• KIT
• Digitale Gemeindekatastrophenschutzpläne
• Sonderpläne
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Behördliches
Instrumentarium Bezirk
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Gremium: Führungsstab - BKA
Katastrophenschutzserver
Digitale Gemeindekatastrophenschutzpläne
Sonderpläne
Checklisten: 41 Bedrohungen
Notfallkoffer
Katastrophenschutzreferenten der Bezirkshauptmannschaften (Ausbildung: 410
Stunden)
• KIT
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Behördliches
Instrumentarium Land
• Gremium: Landeskoordinationsausschuss
– Führungsstab Land - Zusammensetzung
•
Vorsitz: Landeshauptmann Mag. Franz Voves
GF: LAD Univ.Prof. Dr. Gerhart Ofner
Einsatzkoordination: Dr. Kurt Kalcher
• Mitglieder der Landesregierung, Abteilungsleiter, Bezirkshauptmänner
• Vertreter des BMI – Staatliches Katastrophen-und Krisenmanagement
• Landesfeuerwehrkommandant, Landesrettungskommandant, Landesleiter der anerkannten Rettungsorganisationen
• Militärkommandant, Sicherheitsdirektor, Landesgendarmeriekdt,
Bundespolizeidirektoren Graz und Leoben, Landesfinanzdirektion,
Staatsanwaltschaft Graz
• Vertreter der Kammern, der Telekom, der ESTAG, KAGES,
• ORF, Printmedien
• Experten
Arbeitstechnik: Leitungsstab mit bedrohungsspezifischer
Zusammensetzung
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Mobile Kommunikationsund EDV-Einheit
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LWZ
Autor
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LWZ
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GePizz
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Der
behördliche
Einsatzstab
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Einsatzstruktur
Einsatzstab
• Unmittelbar im Schadensraum
• Zusammensetzung: FW, ÖRK, Exekutive, NA,
Behörde
• Leitung: Situationsbezogen
Führungsstab mit Leitungsstab (S1 bis S7)
• Schadensraumnähe oder bei flächendeckenden
Ereignissen im EIKO Graz
• Zusammensetzung: FW, ÖRK, Exekutive, LNA,
Bundesheer, Werksleitung, Firmen, etc.
• Leitung: Behörde
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Behördlicher Einsatzstab
Aufgaben des Stabes:
• Bearbeitung und Erstellung des Basismaterials
(Karteien, Übersichten, etc.)
• Erfassung der Katastrophenlage durch
Lagefeststellung und –darstellung sowie
ständige Aktualisierung
• Erarbeitung von Entscheidungsvorschlägen für
den Einsatzleiter
• Umsetzung von Entscheidungen des EL
• Sicherstellung eines Dauerbetriebes
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Behördlicher Einsatzstab
Ziel der Stabsarbeit:
• Entlastung des EL von Vorarbeiten,
Nebensächlichem, Administrativem
• Verbindung zu allen unterstellten
Einsatzleitungen
• Sicherstellen einer kontinuierlichen Arbeitsweise im Rahmen eines Dauerbetriebes
• Anbieten von „Serviceleistungen“ an die
Unterstellten
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Behördlicher Einsatzstab
Gliederung des Einsatzstabes
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•
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Einsatzleiter (=Bezirkshauptmann)
Führungsgruppe (S1 – S7)
Fachgruppe (BKA)
Meldesammelstelle
EL der Einsatzkräfte
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Behördlicher Einsatzstab
Einsatzleiter: Bezirkshauptmann
•
•
•
•
verantwortlich für den gesamten Einsatz
Einsatzaufträge an die eingesetzten Kräfte
an keine Örtlichkeit gebunden
bedient sich zur Leitung und Koordination des
Gesamteinsatzes des S3
• als Behördenleiter verantwortlich für die
Sistierung des Gleitzeiterlasses
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Führungsgruppe:
S1 - Personalwesen
Der S1 kennt die Personalressourcen der
eingesetzten Hilfskräfte.
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•
•
Beurteilung der Personallage und –planung
Bearbeitung der Personalangelegenheiten
Leiter der Meldesammelstelle
Zusammenarbeit mit dem S1 der über- bzw.
nachgeordneten Einsatzleitungen
• Bearbeitung der Rechtsangelegenheiten
• Vertreter des S4
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Führungsgruppe
S2 - Katastrophenlage
Der S2 wertet die eingehenden Meldungen und
Informationen aus und hält die Kat-Lage
graphisch und schriftlich fest.
• Lagefeststellung (was, wann, wo)
• Beurteilung der Katastrophenlage
• Führung der Katastrophenlagekarte und des
Einsatztagebuches
• Verbindung zu besonderen Institutionen
• Zusammenarbeit mit dem S2 der über- bzw.
nachgeordneten Einsatzleitungen
• Vertreter des S3
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Führungsgruppe
S3 – Leitung u. Koord.
Der S3 leitet und koordiniert den Gesamteinsatz,
ist auch Leiter der Stabsarbeit.
• Beurteilung der Gesamtsituation und
Entscheidungsvorschlag an den EL
• Leitung und Koordinierung des
Gesamteinsatzes sowie der Stabsarbeit
• Durchführung der Lagebesprechungen
• Zusammenarbeit mit dem S3 der über- bzw.
nachgeordneten Einsatzleitungen
• Vertreter des Einsatzleiters
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Führungsgruppe
S4 - Versorgungswesen
Der S4 kennt die Geräteressourcen, Ausrüstung
und Gliederung der eingesetzten Hilfskräfte.
• Wahrnehmung aller Versorgungs- und
Nachschubangelegenheiten für die Einsatzkräfte und den Stab
• Beurteilung der Versorgungslage
• Koordinator der Arbeit in der Fachgruppe
• Zusammenarbeit mit dem S4 der über- bzw.
nachgeordneten Einsatzleitungen
• Vertreter des S1
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Führungsgruppe
S5- Öffentlichkeitsarbeit
Der S5 hat die Aufgabe der Medienbetreuung.
• Bearbeitung sämtlicher Medienangelegenheiten und Veröffentlichungen in Absprache
und nach Genehmigung durch den
Einsatzleiter
• Zusammenarbeit mit dem S5 der über- bzw.
nachgeordneten Einsatzleitungen
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Führungsgruppe
S6 – EDV; S7 - lNA
S6: Er ist verantwortlich für die Verfügbarkeit
der Medien- und medienverarbeitenden
Gerätschaften sowie der gesamten EDVTechnik
S7: leitender Notarzt: Er rekrutiert sich aus dem
Team der Notärzte des Roten Kreuzes
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Fachgruppe
Die Fachgruppe stellt sich in der Regel vom
Bezirks- bzw. erweiterten Bezirkskoordinationsausschuss zusammen.
Vertreter von:
• Einsatzorganisationen
• Amtssachverständige
• Post, Zollwache, ÖBB, etc.
• Kammern
• STED
• Gemeinden
• usw.
Autor
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Meldesammelstelle
• Sie ist zentraler Kanzleiapparat für den Meldeund Schriftverkehr von und nach außen sowie
innerhalb des Stabes
• Sie nimmt einlangende Meldungen auf,
protokolliert und leitet sie weiter
• Routinemeldungen werden auch direkt
weitergeleitet
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MeSaSt
In der MeSaSt sollen sein:
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•
Leiter
Schreiber/Postein, zugleich Telefondienst
Schreiber/Postaus
Botendienst
sonstiges Personal
Schreibdienst (z.b. für Einsatztagebuch)
Autor
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Arbeit im Stab - I
Stabsarbeit
ist
Teamarbeit
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Arbeit im Stab - II
• Aufnahme einer Meldung durch MeSaSt
• Weiterleitung an Sachbearbeiter
• Nach Protokollierung – gesammelte Vorlage
der Meldungen an den S3
• Erstbeurteilung der Lage durch den S3
• Lagedarstellung und Bedrohungsbewertung
durch den S2
• Weitergabe der Meldeaufnahmeformulare über
die MeSaSt
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Arbeit im Stab - III
• Sachbearbeiter halten Maßnahmen in
Stichworten am Aufnahmeformular fest
• Nach Abschluss einer Bearbeitung ist das
Meldeaufnahmeformular an den S3 oder bei
Routineangelegenheiten an die MeSaSt zurück
zugeben
Autor
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Arbeit im Stab - IV
Einsatztagebuch
Es soll aus einem
allgemeinen Teil
und einem
Anlagenteil
bestehen.
Autor
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Arbeit im Stab - V
Allgemeiner Teil: mit Datum und Uhrzeit
•
•
•
•
Zusammentreffen der Einsatzleitung
erste Situationsdarstellung
Ergebnisse von Lagebesprechungen
Entscheidungen des EL mit Begründung und
Auftragserteilung
• Tageszusammenfassungen
Autor
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Arbeit im Stab - VI
Anlagenteil:
•
•
•
•
•
Einsatzstellenübersicht
Übersichten und Unterlagen des Stabes
Besprechungsprotokolle
Grundlagen für Entscheidungsvorschläge
Meldeaufnahmeformulare
Autor
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Lagedarstellung - I
Zur weiteren Beurteilung und Planung sowie zur
raschen Weitergabe müssen die erarbeiteten
und zusammengefügten Informationen der
Lagefeststellung dargestellt werden. Das
erfolgt in
- graphischer/schriftlicher und
- mündlicher
Lagedarstellung
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Lagedarstellung - II
Die Lagekarte samt Beilagen ist der Mittelpunkt
der graphischen Lagedarstellung und wird vom
S2 geführt.
Sie muss enthalten:
- übersichtliche Darstellung der K-Lage
- Einsatzstellenübersicht
- Stärke- und Ausrüstungsnachweis
- Uhrzeit des aktuellen Standes
- jeweiliger Führungsbereich
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Lagedarstellung - III
Der Lagevortrag wird zum Zweck der
Gesamtinformation gehalten.
Er enthält:
- Katastrophenlage samt Schlussfolgerungen
- Darstellung der eingesetzten Kräfte und des
Gerätes
- bereits getroffene Maßnahmen und Aufträge
- Sonstige Entschlussvorschläge, Anträge, etc.
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Lagedarstellung - IV
Der Lagevortrag (z.B.: vor dem LH, BH, der
Presse, etc.) wird vom S3 oder Sachbearbeiter
gehalten.
Er soll nicht länger als 10 Minuten sein und
durch visuelle Mittel unterstützt werden.
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Lagedarstellung - V
1. Katastrophenlage:
a) allgemeine, Art; Umfang; Zeit; Wetter
b) besondere, Einsatzstellen mit besonderer
Möglichkeit der Schadensentwicklung
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Lagedarstellung - VI
2. Eigene Kräfte/Mittel:
a) Einsatzstellenübersicht
b) Einsatzleitung:
- Bestand
- Bedarf
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Lagedarstellung - VII
3. Getroffene Maßnahmen:
nur die wesentlichen
4. Allgemeines:
sonstige Maßnahmenvorschläge,
Entschlussvorschläge, etc.
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Lagedarstellung - VIII
Die Lageeinweisung ist für die rasche Weitergabe
von Informationen
• an Teile oder den gesamten Stab
• an Vorgesetzte
• an Kommandanten unterstellter Kräfte
• an Vertreter von Medien durch den EL oder S5
dienlich.
Sie wird vom S3 bzw. Sachbearbeiter
durchgeführt.
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Führungsverfahren I
Vorgang zur Erreichung einer Zielsetzung mittels
• Beurteilung der Lage (BdL)
• Planung der Durchführung (PdD)
• Auftragserteilung
• Überwachung
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Beurteilung der Lage
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Schadenserfassung
Beurteilung der Katastrophenlage
Beurteilung der eigenen Kräfte/Geräte
Allgemeines: Zeit, Wetter, Gelände
Abwägen der Möglichleiten
Entscheidung (Entschluss)
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Planung der
Durchführung
Grundlage für die PdD ist der Entschluss des
Einsatzleiters, wie das Ziel – die
Katastrophenbekämpfung – erreicht werden
soll.
Der Einsatzstab erstellt dazu eine Planung, die
wesentliche aufbau- und ablauforganisierte
Elemente enthält.
Bsp.: Raumordnung
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Auftragserteilung
Durch den Auftrag erfolgt die Umsetzung der
Entscheidung des Einsatzleiters und der
Planung der Durchführung.
Die Auftragserteilung erfolgt als:
• Gesamtauftrag
• Einzelauftrag
• Vorbereitender Auftrag
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Überwachung
Die Überwachung trägt dazu bei, Fehler rechtzeitig zu erkennen und entsprechende
Korrekturen bei der Aufbau- und
Ablauforganisation vorzunehmen.
Die Überwachung erfolgt in Form von:
• Persönlicher Überprüfung durch den ELtr. Und
• Einholen von Berichten der unterstellten EL
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Herzlichen Dank für die
Aufmerksamkeit!
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FUNK allgemein
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FUNK – FB 613 AK
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FUNK – FB 613 AK
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FUNK – FB 613 AK
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FUNK – FB 613 AK
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FUNK – FB 9 VWL
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Handfunkgerät BH
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