2014-11-24_Gruenderpreis_2015_Kammermeier
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Transcript 2014-11-24_Gruenderpreis_2015_Kammermeier
24.11.2014
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Eugen-Belz-Straße 13
83043 Bad Aibling
08061/4904-0
STEUERLICHE FRAGEN ZUR
EXISTENZGRÜNDUNG
Orleansstraße 6
81669 München
089/41129777
[email protected]
www.haubner-stb.de
Gründerpreis Rosenheim 2015
Vorstellung
Ralph Kammermeier
Steuerberater, Fachberater für
Internationales Steuerrecht
Spezialgebiete:
Betriebswirtschaft, Bilanzierung,
Finanzierungen, Umsatzsteuer,
Internationales Steuerrecht
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
[email protected]
www.haubner-stb.de
Mit welchen Steuerarten werden Sie zu tun haben?
Welche Steuerart wird Ihnen am meisten „Spaß“ bereiten?
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Gliederung
1.
Arten der Gewinnermittlung
2.
Buchführungspflicht
3.
Umsatzsteuer
Kleinunternehmer
Rechnungsstellung
Soll- und Istversteuerung
Umsatzsteuervoranmeldung
Umsatzsteueridentifikationsnummer
4.
Abschreibungen
5.
Kfz-Nutzung
6.
Vorsicht Umsatzsteuerfalle
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Die ersten Schritte
Gewerbeanmeldung
Der Fragebogen zur
steuerlichen Erfassung
wird automatisch
versendet
ist zeitnah auszufüllen
Notwendig für die
Rechnungsstellung
Steuernummer
Umsatzsteueridentifikationsnummer
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
1.
Arten der Gewinnermittlung
Arten der Gewinnermittlung (1)
2 Möglichkeiten
Einnahmenüberschussrechnung
Betriebsvermögensvergleich
(Aufstellung einer Bilanz)
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Arten der Gewinnermittlung
Betriebsvermögensvergleich
(Bilanz)
Einnahmenüberschussrechnung
Berechnung:
Ausnahme: Abschreibungen
periodische Verschiebungen
geringe
betriebswirtschaftliche
Aussagekraft
–
+
–
=
Eigenkapital zum 31.12.
Eigenkapital zum 01.01.
Entnahmen
Einlagen
Gewinn
Vorteil:
geringerer Aufwand
Nachteil:
Berechnung:
Vorteil:
Betriebseinnahmen
– Betriebsausgaben
= Gewinn
Zufluss/Abfluss-Prinzip
periodengerechte Erfassung
Nachteil:
höherer Aufwand
Eröffnungsbilanz
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
2.
Buchführungspflicht
Handelsrechtliche
Buchführungspflicht
Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt
Jeder Kaufmann ist verpflichtet Bücher zu führen
Folge: Aufstellung einer Handelsbilanz innerhalb von 6 Monaten nach
Ablauf des Wirtschaftsjahres
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind zu beachten
Kraft Rechtsform sind eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)
immer buchführungspflichtig
Auch ein Freiberufler mit Rechtsform einer GmbH unterliegt der
Buchführungspflicht
Ausnahmen:
Einzelkaufmann mit Umsatz bis € 500.000 oder Gewinn bis € 50.000
Keine Buchführungspflicht bei Freiberuflern
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
3.
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer
Kleinunternehmerregelung
Rechnungsstellung
Soll- und Istversteuerung
Umsatzsteuervoranmeldung
Umsatzsteueridentifikationsnummer
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Kleinunternehmer (1)
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Kleinunternehmer (2)
Beispiel
Gründungsjahr:
2. Jahr:
3. Jahr:
4. Jahr:
Umsatz EUR 10.000
Umsatz EUR 15.000
Umsatz EUR 30.000
Umsatz EUR 40.000
Bin ich Kleinunternehmer?
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Kleinunternehmer (3)
kein Umsatzsteuerausweis auf der Rechnung
kein Vorsteuerabzug für den Unternehmer
Umsatzgrenze EUR 17.500
Bei Überschreitung der Grenze darf Regelung weiter
angewendet werden, wenn Umsatz EUR 50.000 nicht
überschreitet.
ab folgendem Jahr Regelbesteuerung mit
Umsatzsteuerausweis
Vorsteuerabzug für Unternehmer
Verzicht auf Kleinunternehmerregelung
Regelbesteuerung für mind. 5 Kalenderjahre
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Kleinunternehmer (4)
Beispiel
Gründungsjahr:
2. Jahr:
3. Jahr:
4. Jahr:
Umsatz EUR 10.000
Umsatz EUR 15.000
Umsatz EUR 30.000
Umsatz EUR 40.000
Im 1. und 2. Jahr liegt der Umsatz unter der Grenze von
EUR 17.500 Kleinunternehmer
Im 3. Jahr gilt die Grenze von EUR 50.000
Kleinunternehmer
ab 4. Jahr Regelbesteuerung
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Kleinunternehmer (5)
Wann ist die Kleinunternehmerregelung vorteilhaft?
Kunden sind hauptsächlich
Endverbraucher
andere Kleinunternehmer
nicht vorsteuerabzugsberechtigt
Es sind keine (oder nur wenige) Eingangsrechnungen mit
Steuerausweis vorhanden
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Rechnungsstellung
Probleme bei falscher Rechnung:
keine Anerkennung als Betriebsausgaben
kein Vorsteuerabzug
keine Rückwirkung von Rechnungskorrekturen
Verzinsung
Ärger mit Kunden oder Lieferanten
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Rechnungsstellung
PC-Service Huber GbR
Spielstraße 12
83022 Rosenheim
Telefon (08031) 12 34 56 0 Fax (08061) 12 34 56 9
DATUM:
21. November 2014
RECHNUNG
Ist diese Rechnung
ordnungsgemäß?
Einkaufs GmbH
Münchener Str. 15
83024 Rosenheim
MENGE
BESCHREIBUNG
4
EDV-Beratung
1
Versand der Unterlagen
STÜCKPREIS
BETRAG
90,00 €
360,00 €
4,00 €
4,00 €
NETTOBETRAG
360,00 €
STEUERSATZ
19,00%
UMSATZSTEUER
68,40 €
VERSAND& BEARBEITUNG
4,00 €
BRUTTOBETRAG
432,40 €
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Angaben zu Beteiligten
Vollständiger
Name und
vollständige
Adresse des
Leistungsempfängers
vollständiger
Name und
vollständige
Adresse des
leistenden
Unternehmers
ggf. Angabe
USt-ID-Nr. bei
innergemeinschaftlicher Lieferung
oder sonstige
Leistung innerhalb
der EU
Angabe der vom
Finanzamt
erteilten
Steuernummer
oder der vom
Bundeszentralamt
für Steuern erteilten USt-ID-Nr.
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Formale Rechnungsdaten
Fortlaufende
Rechnungsnummer
Ausstellungsdatum der
Rechnung
Zeitpunkt der
Lieferung oder
sonstigen Leistung
oder Zeitpunkt der
Anzahlung
Menge und
handelsübliche
Bezeichnung der
Lieferung oder
sonstigen Leistung
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Richtiger Steuerausweis
Hinweis auf etwaige
Steuerbefreiung
sowie
Steuerschuldnerschaft nach
§ 13 b UStG
Ausweis des
Nettobetrages
aufgeschlüsselt
nach Steuersätzen
und
Steuerbefreiungen
Anzuwendender
Steuersatz
auf Entgelt
entfallender
Steuerbetrag
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Rechnungsstellung
PC-Service Huber GbR
Spielstraße 12
83022 Rosenheim
Telefon (08031) 12 34 56 0 Fax (08061) 12 34 56 9
DATUM:
21. November 2014
RECHNUNG
Ist diese Rechnung
ordnungsgemäß?
Einkaufs GmbH
Münchener Str. 15
83024 Rosenheim
MENGE
BESCHREIBUNG
4
EDV-Beratung
1
Versand der Unterlagen
STÜCKPREIS
BETRAG
90,00 €
360,00 €
4,00 €
4,00 €
NETTOBETRAG
360,00 €
STEUERSATZ
19,00%
UMSATZSTEUER
68,40 €
VERSAND& BEARBEITUNG
4,00 €
BRUTTOBETRAG
432,40 €
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Rechnungsstellung
Angabe der vom
Finanzamt erteilten
Steuernummer oder
USt-ID-Nr.
Fortlaufende
Rechnungsnummer
Menge und
handelsübliche
Bezeichnung der
Lieferung oder sonstigen
Leistung
Zeitpunkt der Lieferung
oder sonstigen Leistung
oder Zeitpunkt der
Anzahlung
auf Entgelt
entfallender
Steuerbetrag
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Checkliste zur Rechnung
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
Name und Anschrift des Leistungsempfängers
Angabe der Steuernummer oder
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Rechnungsdatum
Fortlaufende Rechnungsnummer
Beschreibung der erbrachten Leistung
Zeitpunkt der Leistung
Entgelt
Steuersatz und Steuerbetrag
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Rechnungstellung
Ist diese Rechnung
ordnungsgemäß?
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Checkliste Kleinbetragsrechnungen
Bei Rechnungen bis 150 € (brutto) reichen folgende
Angaben:
Name und vollständige Anschrift des leistenden
Unternehmers
Ausstellungsdatum
Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung
oder sonstigen Leistung
Bruttobetrag
anzuwendender Steuersatz oder Hinweis auf eine
Steuerbefreiung
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Kleinbetragsrechnung
Vollständiger
Name und
vollständige
Adresse des
Leistungsempfängers
Menge und Art
der gelieferten
Gegenstände /
Umfang und
Art der
Leistung
Ausstellungsdatum
Bruttoentgelt
und
anzuwendender Steuersatz
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Thermobelege
bei Erhalt prüfen, dass Belege gut lesbar sind
diese Belege keinem Sonnenlicht aussetzen
Schrift verblasst und ist nicht mehr lesbar
Folge bei nicht lesbarem Beleg: kein Betriebsausgabenabzug
Abhilfe: Belege kopieren und Original zur Kopie heften!
Gesetzliche Aufbewahrungsfrist beachten!
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Bewirtungsbelege (1)
30 % nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
Voraussetzungen für den Abzug von 70 % der
angemessenen Bewirtungskosten:
getrennte, einzelne und zeitnahe Aufzeichnung/
Verbuchung
Rechnung muss
umsatzsteuerlichen Anforderungen genügen, wobei bei
Leistungsbeschreibung pauschale Angaben wie „Speisen
und Getränke“ nicht ausreichen
maschinell erstellt und registriert sein
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Bewirtungsbelege (2)
Daneben folgende zeitnahe Aufzeichnungen zusätzlich auf
Rechnungsrückseite oder beizuheftendem Beiblatt
Tag und Ort der Bewirtung
konkreter Anlass* (pauschaler Eintrag wie z.B.
„Geschäftsessen“ reicht nicht)
Teilnehmer* (Bewirtete und Bewirtender)
Unterschrift des Steuerpflichtigen* (Bewirtender)
Trinkgelder müssen vom Empfänger (Kellner) formlos quittiert
werden (sonst steuerliche Nichtberücksichtigung)
bei Bewirtung in Gaststätte sind Angaben mit * ausreichend
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Bewirtungsbelege (3)
Bewirtungsbeleg
Tag der Bewirtung
Ort der Bewirtung
Bewirtende Personen
Bewirtete Personen
Anlass der Bewirtung
Gesamt €
Bewirtungsrechnung €
Trinkgeld €
Ort, Datum
Unterschrift des Bewirtenden
Bewirtungsbeleg aufkleben oder hinzuheften
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Trinkgeld erhalten
Unterschrift des Kellners
Bewirtungsbelege (4)
mögliche Folgen bei Nichteinhaltung der Angabe- und
Aufzeichnungspflichten
Abzugsverbot für die gesamten Bewirtungskosten
Versagung Vorsteuerabzug bei fehlenden
Rechnungsangaben
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Elektronische Rechnung
elektronische Signatur oder elektronischer Datenaustausch
nicht mehr gefordert (aber möglich)
Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Rechnungsinhalts
und Lesbarkeit müssen durch internes Kontrollverfahren
gewährleistet sein (keine Dokumentationspflicht)
Voraussetzungen für Vorsteuerabzug müssen nachgewiesen
werden (alle Rechnungsangaben + Bezug für Unternehmen)
Elektronische Archivierung des Originals auf Datenträger, der
keine Änderungen zulässt (Aufbewahrungsfrist 10 Jahre)
Ausdruck + Löschen der Datei ist nicht möglich!
Empfänger muss Übermittlung weiterhin zustimmen
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Soll- und Istversteuerung (1)
Sollversteuerung
Grundsatz
Istversteuerung
Auf Antrag nur bei
einem Gesamtumsatz bis
EUR 500.000 oder
freiberuflicher Tätigkeit mit
EÜR
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Soll- und Istversteuerung (2)
Sollversteuerung
USt entsteht mit Ablauf
des Voranmeldungszeitraums der erbrachten
Leistung
Istversteuerung
USt entsteht bei
Zahlungseingang
Bei Anzahlungen entsteht
USt bereits bei
Zahlungseingang
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Soll- und Istversteuerung (3)
Beispiel
Eine Leistung wird am 20.01.2015 erbracht. Die Rechnung wird am
11.02.2015 ausgestellt und an den Kunden versandt. Am 05.03.2015
geht die Zahlung des Rechnungsbetrages auf dem Konto ein.
Sollversteuerung bei Leistungserbringung in 01/2015
Istversteuerung bei Zahlungseingang in 03/2015
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Vorsteuerabzug
Vorsteuerabzug kann geltend gemacht werden
bei Rechnungseingang und erbrachter Leistung
bei Anzahlungen: Rechnungseingang und Zahlung
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Vorsteuerabzug
Beispiel
Eine Leistung wird am 20.01.2015 erbracht. Die Rechnung wird am
11.02.2015 ausgestellt und an den Kunden versandt. Am 05.03.2015
geht die Zahlung des Rechnungsbetrages auf dem Konto ein.
Vorsteuerabzug bei erbrachter Leistung und erhaltener
Rechnung in 02/2015
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Umsatzsteuervoranmeldung (1)
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist für Existenzgründer im
Jahr der Gründung und dem darauffolgenden Jahr
monatlich abzugeben.
nur bei Ist- oder Sollversteuerung,
nicht bei Kleinunternehmern
elektronische Abgabe ans Finanzamt,
nur in Härtefällen in Papierform
Frist: Abgabe und Zahlung
bis zum 10. des Folgemonats
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Umsatzsteuervoranmeldung (2)
Bei Antrag auf Dauerfristverlängerung verlängert sich die Frist
um einen Monat
Sondervorauszahlung ist zu leisten;
entspricht 1/11 der Vorjahresvorauszahlungen
geschätzte Sondervorauszahlung bei Existenzgründern
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Umsatzsteuervoranmeldung (3)
Beispiel
Umsatzsteuervoranmeldung 01/2015
Abgabe der Voranmeldung und Zahlung bis zum
10. Februar 2015
bei Dauerfristverlängerung: Abgabe und
Zahlung bis zum 10. März 2015
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Umsatzsteuervoranmeldung (4)
authentifizierte Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen
und Lohnsteueranmeldungen
Das benötigte elektronische Zertifikat erhalten Sie durch
Registrierung im ElsterOnline-Portal.
zeitnahe Registrierung erforderlich
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Umsatzsteueridentifikations-nummer
Notwendig bei Tätigkeiten mit Unternehmern
in anderen EU-Ländern
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
4.
Abschreibungen
Abschreibungsarten (1)
für alle Wirtschaftsgüter (Gegenstände und Rechte), die
länger als ein Jahr dem Geschäftsbetrieb dienen
auf voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben
bei unterjährigem Kauf: für jeden Monat 1/12 des
Jahresbetrages
linear: in gleichen Jahresbeträgen
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Abschreibungsarten (2)
Wirtschaftsgüter bis EUR 410,- (GWG) können mit dem
Gesamtwert im Wirtschaftsjahr abgeschrieben werden
maßgebend für die Beurteilung ist der Nettobetrag
Abschreibung berechnet sich von den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten (brutto oder netto)
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
5.
Kfz-Nutzung
Private Kfz-Nutzung (1)
Für Pkw mit mehr als 50% betrieblicher Nutzung:
Privatanteil = 1% des Bruttolistenpreises pro Monat
Niedrigerer Wert muss durch ordnungsgemäßes
Fahrtenbuch nachgewiesen werden
Für Pkw mit bis zu 50% betrieblicher Nutzung:
betrieblicher Anteil wird mit realer Nutzung angesetzt
(z.B. 30% der Kfz-Kosten)
als Nachweis für Nutzungsanteil (< oder > 50%) reicht
aus: Auflistung der betrieblichen Fahrten über
repräsentativen Zeitraum
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Private Kfz-Nutzung (2)
Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs
Alle Fahrten zeitnah und fortlaufend erfassen
Lose Blätter, Excel-Listen oder ergänzende
Kalendereinträge reichen nicht gebundenes Heft / Buch
Elektronisches Fahrtenbuch grundsätzlich problematisch
bei der Anerkennung durch das Finanzamt
Bei beruflichen Fahrten sind Datum, konkretes Reiseziel
(inklusive Straße), Name des Kunden sowie der
Kilometerstand zu erfassen
Nicht ausreichend!
•
„RO – Münchener Str. – RO“
•
„Tanken“
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
6.
Vorsicht Umsatzsteuerfalle
Vorsicht Umsatzsteuerfalle (1)
Die Einkaufs
GmbH lässt ihre
Homepage von
der in Kufstein
ansässigen
Website Huber
GmbH
entwickeln.
Ist diese Rechnung
ordnungsgemäß?
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Vorsicht Umsatzsteuerfalle (2)
Achtung bei Eingangsrechnungen von ausländischen
Unternehmern, insbesondere bei Umsätzen im
Zusammenhang mit Grundstücken.
Problem:
Erbringt ein ausländischer Unternehmer eine Leistung an
einen inländischen Unternehmer unterliegt die Leistung dem
sog. „Reverse-Charge-Verfahren“.
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Vorsicht Umsatzsteuerfalle (3)
Die Rechnungsstellung im Beispiel ist unrichtig. Die Einkaufs
GmbH muss das Reverse-Charge-Verfahren unabhängig von
der Rechnungsstellung durchführen. Sie erhält aber keinen
Vorsteuerabzug aus der vorliegenden Rechnung.
Es erfolgt also eine Belastung mit dem Bruttobetrag
(684,00 = 3.600 x 19%), sofern die an den ausländischen
Unternehmer zu viel bezahlte Umsatzsteuer nicht
rückgefordert werden kann.
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Vorsicht Umsatzsteuerfalle (4)
USt-ID-Nr.
des Leistungsempfängers
Hinweis
„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“
Nettorechnung,
da ReverseChargeVerfahren
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Vorsicht Umsatzsteuerfalle (5)
Folge:
Der Leistungsempfänger (Einkaufs GmbH) muss die
Umsatzsteuer auf den Nettobetrag (570 = 3.000 x 19%) an
das Finanzamt abführen und hat in der Regel in gleicher
Höhe den Vorsteuerabzug.
Empfehlung:
Insbesondere bei ausländischen Sachverhalten ist eine
intensive Prüfung der
Rechnung
richtigen Rechnungsstellung
Steuerschuldnererforderlich.
schaft des
Leistungsempfängers
Haubner Schäfer & Partner
Steuerberater Rechtsanwälte
Weitere Fragen?
Ralph Kammermeier
Steuerberater, Fachberater für
Internationales Steuerrecht
Spezialgebiete:
Betriebswirtschaft, Bilanzierung,
Finanzierungen, Umsatzsteuer,
Internationales Steuerrecht
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Steuerberater Rechtsanwälte
[email protected]
www.haubner-stb.de