Amtliche Fachassistenten Bieneninspektion

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Transcript Amtliche Fachassistenten Bieneninspektion

Bienengesundheitsdienst
Amtliche Kontrolle in der
Primärproduktion Bienen
Zielsetzung
Beraterinnen und Berater kennen die
groben Linien der neuen Kontrolle.
1. März 2014
©apiservice-gmbh
Bienengesundheitsdienst
Gliederung
1. Vorbemerkungen
2. Bereiche der Kontrolle
3. Grundlagen
4. Rolle Inspektor
5. Kontrolle
1. Vorbemerkungen
in Landwirtschaft
eingeführt
Vorgabe BLV
(Bundesamt für
Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen)
Kontrolle
Primärproduktion
Betriebsprüfer
Zusatzanforderungen
Varroabehandlung
Wassergehalt u.a.
Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
2. Bereiche der Kontrolle
• Hygiene in der tierischen
Primärproduktion
• Tierarzneimitteleinsatz
• Tiergesundheit
• Tierverkehr
3. Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen
• Tierseuchengesetz
• Tierseuchenverordnung
• Tierarzneimittelverordnung
• (Tierschutzverordnung)
• (Verordnung Tierverkehrsdatenbank)
• Kontrollkoordinationsverordnung
• Verordnung über die Primärproduktion
zur praktischen Umsetzung
• Technische Weisungen zur amtlichen
Kontrolle in der Primärproduktion in
Tierhaltungen
• Kontrollberichtsvorlage Bienen
siehe: www.blv.admin.ch
Hilfsmittel
Zielorientiert
• Risikobasierte Kontrollen
• Gezielte Nach- und Zwischenkontrollen
• Koordiniert, effizient
Kontrollfrequenz
•
Für Imkereien legt diese der Kanton fest
•
Empfohlen mindestens alle 10 Jahre
Einführung ab 1. 1. 2014 (praktisch 2015)
Oberaufsicht: BLV (ehem. BVET)
Eintrag Resultate in zentrale Kontrolldatenbank
Ausführung: kantonaler Veterinärdienst
Personen, die Kontrolle durchführen können:
• Amtliche Fachassistenten Bieneninspektion
• Amtstierärzte (Aufsicht)
• Amtliche Fachexperten
• Kontrollorganisation (mit Leistungsauftrag,
und Akkreditierung)
4. Rolle Inspektor
Amtliche Fachassistenten Bieneninspektion
Neue Ausbildung
•
•
•
•
in Anlehnung bisherige Ausbildung für
Bieneninspektoren
unter Bildungsverordnung BLV (ehem. BVET)
Abschluss mit Fähigkeitszeugnis
Zusatzmodul Kontrollen Primärproduktion
Inspektoren mit bisheriger Ausbildung
•
•
•
•
•
Dispensiert von neuer Ausbildung
Zusatzmodul Kontrollen Primärproduktion
Gesuch
Fähigkeitszeugnis
Info folgt (Übergangszeit bis 1.1.2017)
5. Kontrolle
Hygiene in der Primärproduktion
Oberziel:
Die hygienische und einwandfreie Gewinnung von Honig ist
gewährleistet.
Kontrollpunkte
Die leeren Honigwaben sind in lebensmitteltauglichem Zustand und werden sauber, geruchsneutral
und frei von Schädlingen gelagert.
Der Honig wird ordnungsgemäss gewonnen und
verarbeitet.
Der Honig wird ordnungsgemäss gelagert.
Die Art, Menge und Empfänger von Honig ist
dokumentiert.
Weitere Aspekte Hygiene in der Primärproduktion.
!
TIERARZNEIMITTEL
Oberziel:
Der korrekte und fachgerechte Einsatz von
Tierarzneimitteln ist gewährleistet.
Kontrollpunkte
Im Bienenstand werden nur zugelassene Mittel und
Methoden angewendet.
Tierarzneimittel werden korrekt aufbewahrt.
Weitere Aspekte Tierarzneimittel.
TIERGESUNDHEIT
Oberziel:
Die nötigen Vorkehrungen, um die Bienen gesund zu
erhalten, werden getroffen.
Kontrollpunkte
Die Bienenvölker sind gesund.
Besetzte und unbesetzte Bienenstände sind so
gewartet, dass von ihnen keine Seuchengefahr
ausgeht.
Die Varroamilbe wird wirksam bekämpft und der
Befall überwacht.
Die Bienenvölker werden regelmässig auf klinische
Anzeichen von Faul- und Sauerbrut kontrolliert und
bei Verdacht werden die nötigen Massnahmen
getroffen.
Weitere Aspekte Tiergesundheit.
TIERVERKEHR
Oberziel:
Die Bienenhaltung ist ordnungsgemäss registriert und der
Bienenverkehr nachvollziehbar.
Kontrollpunkte
Der Imker hat seine Bienenstände korrekt gemeldet
und jeder Bienenstand ist von aussen gut sichtbar
ordnungsgemäss gekennzeichnet.
Die Bestandeskontrolle wird vorschriftsmässig
geführt.
Weitere Aspekte Tierverkehr.
Kontrollberichtsvorlage
g
(= geringfügiger Mangel)
Das Kalb von Imker hat das
Täfeli verkehrt aufgehängt !
√
(= erfüllt)
_
(= nicht kontrolliert)
Kontrollberichtsvorlage
g
Täfeli
Technische Weisungen Kontrolle PrP
kontrolliertes Produkt
von
gesunden
Bienen
Bienengesundheitsdienst
Fragen ?
1. März 2014
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