Veterinäramt Leben und sterben lassen?

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Transcript Veterinäramt Leben und sterben lassen?

Veterinäramt
Leben und sterben lassen?
oder
krankes Schwein- was tun?
Dr. Paul Witzig, Kantonstierarzt Thurgau
Veterinäramt
So stellt sich die Schweinebranche dar
16.1.2015
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Veterinäramt
Das treffen wir in der Realität an
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Veterinäramt
Unabdingbare, dauernde, grundsätzliche Überlegung
Lebt mein Schwein so und kann es so geschlachtet werden, dass
daraus vorbehaltlos ein qualitativ hochstehendes, begehrtes, sicheres
und preiswertes Lebensmittel entsteht?
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Veterinäramt
Umfeld: Lebensmittelproduktion!
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Transporteure
Produzent
- Zeitdruck
- im Sandwich zwischen
Arbeitgeber und Produzent
- Verantwortungsbewusstsein
- Wirtschaftlichkeit
- Vorschriften
- Abhängigkeit
- betriebsblind
- hohe Selbstverantwortung
Konsument (Bürger, Medien)
Schlachtbetriebe (Fleischkontrolle)
- anspruchsvoll
- einflussreich
- realitätsfremd
- ängstlich
- sehr heterogen (hochspezialisiert „Entsorgungsbetriebe“
- hohe Verantwortung
- hohe Ansprüche
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Veterinäramt
Problemkreis Krankheit
•
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Wann gilt ein Tier als krank ?
Wie können/ müssen kranke Tiere gehalten werden ?
Wann / wie soll ich Tiere behandeln ?
Kann / Darf man kranke Tiere schlachten ?
Wann ist ein Tier transportfähig ?
Wie töte ich ein Schwein ?
Klare Regelungen gefordert !
Haben wir sie nicht schon ?
Sind sie zu wenig klar ?
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Veterinäramt
Beispiel : Transportfähigkeit
•
CH:
– Verletzte und kranke Tiere dürfen zwecks Schlachtung transportiert werden.
…so weit als nötig…unter besonderen Vorsichtsmassnahmen …
•
EU:
– Tiere müssen sich schmerzfrei und ohne Hilfe bewegen können
– keine grosse und offene Wunden
– leicht krank, wenn Tierarzt Transportfähigkeit bestätigt
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Veterinäramt
Rechte und Pflichten
des Tierhalters und Transporteurs (1)
Tierschutzvorschriften
•
Tierschutzgesetz
– Art. 6: Wer Tiere hält oder betreut, muss sie angemessen nähren, pflegen…
– Art. 15: Tiertransporte sind schonend … durchzuführen.
•
Tierschutzverordnung
– Art. 5, Abs. 2: … kranke oder verletzte Tiere müssen unverzüglich ihrem
Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, und behandelt oder getötet
werden.
– Art. 155, Abs. 2: Verletzte und kranke Tiere dürfen zwecks Schlachtung
transportiert werden. …so weit als nötig…unter besonderen
Vorsichtsmassnahmen …
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Veterinäramt
Rechte und Pflichten
des Tierhalters und Transporteurs (2)
Verordnung über das Schlachten und die Fleischhygiene:
• Art. 9:
– Tiere zum Zeitpunkt der Schlachtung gesund
– müssen ohne offensichtliche Verunreinigungen zur Schlachtung
gebracht werden
– Meldepflicht für kranke und behandelte Tiere
– Verunreinigung beim Transport muss verhindert werden
• Art. 23:
– Anmeldung zur Schlachtung: ua Gesundheitsmeldung
• Art. 35:
– Mitteilung des Beanstandungsentscheids (Recht auf Mitteilung und
Einsprache)
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Rechte und Pflichten des Tierhalters
Folgerungen
• Aufwand für korrekten Umgang mit kranken Tieren ist gross
• Haltung/Transport von kranken/verletzten Tieren ist eine
tierschutzrechtliche Gratwanderung
• Risiko für Verluste bei Schlachtung ist gross
• Gute Kommunikation zwischen Tierhalter-SchlachthofFleischkontrolleur ist wichtig
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Veterinäramt
Rechte und Pflichten des Schlachtbetriebs
Verordnung über das Schlachten und die Fleischhygiene:
• Art. 9:
–
–
–
–
•
Tiere zum Zeitpunkt der Schlachtung gesund
müssen ohne offensichtliche Verunreinigungen zur Schlachtung gebracht werden
Meldepflicht für kranke und behandelte Tiere
Verunreinigung beim Transport muss verhindert werden
Art 10:
– Schlachtverbot wenn Gesundheitsmeldung fehlt
•
Art. 12:
– Schlachten von kranken Tieren: getrennt von gesunden, anschliessend Reinigung und
Desinfektion des Arbeitsplatzes
•
Art. 23:
– Anmeldung zur Schlachtung: Zeitpunkt der Anlieferung abmachen,
Gesundheitsmeldung
•
Art. 25:
– Eingangskontrolle
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Veterinäramt
Rechte und Pflichten des Schlachtbetriebs
Folgerungen
• Schlachthof ist nicht zur Schlachtung verpflichtet
• Schlachthof hat erhöhten Aufwand mit Krankschlachtungen
• Schlachthof will/muss Lebensmittel von hoher Qualität herstellen
• Ausgangsprodukt muss gesund und sauber sein
• Schlachthof verlangt Transparenz (Anmeldung, Gesundheitszeugnis)
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Rechte und Pflichten des Fleischkontrolleurs
Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle
• Art 24:
– schriftliche Meldung des Tierhalters zu Handen Fleischkontrolleur über
Gesundheit (innerhalb letzten 10 Tage), Absetzfristen eingehalten
(Medikamente und Futtermittel), Abweichungen.
– Entscheidet über Genusstauglichkeit
•
Art. 35:
– Mitteilung der Beanstandung sofort an Schlachtbetrieb zu Handen
Eigentümer des Schlachtkörpers
– Mitteilung schriftlich für ganze Schlachttierkörper
– Letzter Halter kann schriftliche Mitteilung verlangen
•
Art. 38:
– Hinweise auf Mängel im Herkunftsbestand müssen dem Veterinäramt
gemeldet werden
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Rechte und Pflichten des Fleischkontrolleurs
Folgerungen
• Fleischkontrolleur ist massgebend für die Verwendung des
Schlachtkörpers
• Fleischkontrolleur braucht Informationen, um Schlachtkörper
abschliessend beurteilen zu können
• Fleischkontrolleur hat Informationspflicht, sowohl betreffend
Beanstandungen Fleisch als auch Einhaltung Tierschutzvorschriften
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Wie sieht die Praxis aus?
• Tierhalter: will Verlust vermeiden oder sogar einen (kleinen ) Gewinn
erwirtschaften, leidet unter gewisser Betriebsblindheit, entscheidet zu
spät, schiebt schlechte Ware ab
• Schlachthof: will hohe Qualität, hat genügendes Angebot, will keine
Umtriebe, wälzt Unkosten ab
• Fleischkontrolle: hat hohe Verantwortung und grossen
Handlungsspielraum, erhält häufig falsche oder unvollständige
Informationen, beachtet rechtliche Aspekte der Beanstandung zu
wenig
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Beispiel
Verschmutzung ist Tierschutz- und Lebensmittel-relevant!
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Beispiel
– entsteht daraus ein gutes Lebensmittel?
– zu beanstanden: Angaben zur Krankheit
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Beispiel
– sicher zu beanstanden:
Transportfähigkeit, Krankmeldung
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Beispiel
– Schlachthof ist kein Entsorgungsbetrieb
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Beispiel
Umgang mit kranken Schweinen.
So sicher nicht !
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Wie verhindere ich solche Beispiele ?
indem ich
• Selbstverantwortung übernehme und Arbeit nicht scheue
• unternehmerisch denke und rechne. Image- Verlust wiegt häufig
schwerer als finanzieller Verlust
• Situation nicht beschönige und vollständig transparent bin: krank ist
alles, was nicht normal funktioniert; Schlachtung voraus anmelden;
Begleitdokumente wahrheitsgetreu und vollständig ausfüllen
• mich rechtzeitig zur Tötung und Entsorgung entschliesse
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Tötung von Schweinen
Ziel: Merkblatt für Schweinehalter, ev. Amtsverordnung BLV
• Bolzenschuss und Blutentzug
• Sehr junge Ferkel ?
–
•
Euthanasie
–
–
•
•
Schlag mit/ ohne Blutentzug
durch Tierarzt
durch Tierhalter
Narkosegerät ?
„Notschlachtung“:
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nur für Eigengebrauch, keine Abgabe von Fleisch an Dritte
auf dem Betrieb
Lebensmittelgesetzgebung nicht anwendbar
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Zusammenfassung
• Die Schlachtung kranker Tiere ist immer ein Verlustgeschäft. Wie
gross darf der Verlust sein?
• Vollständige Dokumentation und gute Kommunikation ist wichtig.
• Schlachtung darf nicht Entsorgung sein.
• Die Transportfähigkeit ist ein entscheidender Faktor:
– Kriterien: Verlad, Platz im Transporter, Einstreu, Transportdauer,
Auslad, sofortige Schlachtung.
• Bolzenschuss ist nur Betäubung und keine Tötung. Blutentzug
zwingend.
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