Beitrag_Hr.Rinckens,Hr.Schax

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Integrierte Versorgung
Mönchengladbach
Die GpG NRW
• Gründung Januar 2011
• Zweck: Managementgesellschaft, Abschluss und Umsetzung von Verträgen
der Integrierten Versorgung in NRW
• Derzeit 18 Gesellschafter, überwiegend regionale gemeindepsychiatrische Vereine
• Vertragspartner für z. Z. 10 Krankenkassen
• Verträge mit allen Arten von Leistungserbringern
• Hauptverträge mit Anbietern gemeindepsychiatrischer Komplexleistungen,
z. T. gemeinsam mit Fachkliniken
• Einzelleistungs-Verträge mit Ärzten, Kliniken, PPT, …
• Aktuell rund 1300 eingeschriebene Versicherte in 15 Regionen
• www.gpg-nrw.de
Die GpG NRW
• Leistungen der Managementgesellschaft
• Netzmanagement
• Versorgungskoordination
• Dokumentation und Abrechnung
• Qualitätssicherung
• Leistungen vor Ort
• Regionale Koordinierung
• Fallmanagement (Bezugsperson)
• Alle Behandlungsleistungen
Der NWpG-Vertrag der TK
• Gemeindepsychiatrische Behandlung
• Dreistufiger Krisendienst rund um die Uhr
• Hausbesuche zu Beginn und bei Bedarf
• Dadurch selbstverständliche Einbeziehung der Angehörigen
• Systemische Schulung aller Mitarbeiter
• Enge Zusammenarbeit mit Kliniken, behandelnden Ärzten und Psychotherapeuten
• Vernetzung mit weiteren Angeboten aus allen SGB in der Region,
z. B. Hilfen zum Wohnen, zur Arbeit usw.
• Lotsen- und Beratungsfunktion (Case Management) für alle individuell
erforderlichen Hilfen
Das Modell Mönchengladbach
• RehaVerein (RV) ist Gesellschafter der GpG seit 2012
• Annahme des Versorgungsauftrags für das Stadtgebiet Mönchengladbach
• RV kann das Leistungsspektrum nicht allein abdecken
• Frühe Entscheidung IV in Mönchengladbach nur in Partnerschaft mit der LVR-Klinik
Mönchengladbach umzusetzen
• Partnerschaft bedeutet: auf Augenhöhe
Das Modell Mönchengladbach
• Regelmäßiger Austausch zwischen GpG, LVR und Anbietern vor Ort
(hier: RehaVerein MG)
• Bestreben der GpG nach Partnern aus dem Krankenhausbereich
• Konzentration auf Mönchengladbach, als Standort mit sehr günstigen
Voraussetzungen für ein Kooperationsmodell zwischen
ambulanten Anbieter und einer LVR-Klinik
• Ergebnis: Erste Kooperationsvereinbarung eines GpG-Gesellschafters
mit einer LVR-Klinik
Das Modell Mönchengladbach
• Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur IV im Sommer 2013
• Gemeinsame Steuerung auf Augenhöhe
• Enthalten sind Regelungen zu:
• Personaleinsatz
• Beschlussfassung
• Vergütung
• Haftung etc.
• Aufteilung der Leistungsmodule nach % Anteilen
• Bildung eines gemeinsamen IV-Teams Ende 2013
• Start der gemeinsamen Behandlung von IV-Patienten Anfang 2014
• Aktuell ca. 40 Einschreibungen
Integrierte Versorgung MG
Integrierte Hilfeplanung:
• HPK ist „Eigentum“ des LVR
• Integration der HPK in den GPV schon bei Gründung schwierig
• Hilfeplanung bezieht sich i. e. L. auf Eingliederungshilfe
• Jugendhilfe und Jobcenter beteiligen sich bei Bedarf, jedoch unverbindlich
• Beteiligung von Krankenkassen nicht absehbar
Integrierte Versorgung
Rechtsanspruch und Zugänglichkeit:
• IV-Verträge sind selektiv
• Bisher TK, AOK, und div. EKs
• Kombination mit anderen Leistungskomplexen bleibt abzuwarten
• Fragmentierung des Leistungsrecht als großer Nachteil
• Rheinland: Werden SGB XII Leistungen nach Einschreibung in der IV gekürzt?
• Weder Abgrenzung noch Verzahnung von Teilhabe- und Behandlungsleistungen
pos. geregelt
• Gefahr von Willkür durch Leistungsträger
Integrierte Versorgung
Regionale Versorgungsverpflichtung:
• Keine formale Versorgungsverpflichtung in MG
• Orientierung der GPV-Mitglieder an den Q-Standards
• Positive Entwicklung von Haltungen
• Gründung einer AG „GPV Fallberatung“. Ziel: jeder Bürger erhält ein Angebot in seiner
Region
• Umsetzung der IV durch lediglich zwei Mos
• Gefahr durch Monopolisierung
Integrierte Versorgung
Gemeindenähe und lebensfeldbezogene psychiatrische Behandlung:
• MG als ehemalige Modellregion für gemeindenahe
Psychiatrie = Standardversorgungsgebiet
• Ca. 265.000 Einwohner
• eine psychiatrische Klinik für das Stadtgebiet
• zwei Sozialpsychiatrische Zentren in den Stadtzentren
• Wohnortnahe Streuung der ambulanten Angebote
• Entsprechende Ausrichtung für NRW durch inhaltliche Ausgestaltung des
Gesellschaftsvertrags der GpG sichergestellt
Integrierte Versorgung
Integrierte Versorgung und Hilfen zur Teilhabe:
• Der GPV fördert die Verzahnung von Leistungskomplexen
• In der Praxis gibt es Grenzen
• Siehe Folie: Integrierte Hilfeplanung
Integrierte Versorgung
Organisation und Strukturen des Leistungserbringung (hier IV):
• Derzeit sind lediglich zwei GPV-Mitglieder als Leistungserbringer tätig
• Sorgen und Skepsis bzgl. Wettbewerb und Ausgrenzung von Leistungsanbietern
• Offenheit und Transparenz bzgl. des Leistungsgeschehens in der IV gegenüber dem
GPV
Integrierte Versorgung
Ausschluss von Leistungsbereichen:
• NWpG – Vertrag ist ein Schritt in die richtige Richtung
• Kombination mit Verträge nach § 64 b wäre wünschenswert
• Gesamtbudgets oder regionale Budgets als Option
• Wer hat den Steuerungsauftrag? – Partnerschaft auf Augenhöhe!!!
Integrierte Versorgung
Fallmanagement oder koordinierende Bezugsperson:
• NWpG-Richtlinien befördern das Kriterium
• Koordinierung von verschiedenen Leistungen auf GPV Ebene noch schwierig
• Keine trägerunabhängige Fallsteuerung
• Modell Case Management wurde im RehaVerein seit 2010 etabliert
• Das Modell wäre auf GPV Ebene modifizierbar
• Grundsätzlich gibt es in MG gute Voraussetzungen, ein Modell zur trägerunabhängigen
Fallsteuerung, im Sinne der GPV Qualitätsstandards, zu erproben
Integrierte Versorgung
Budgetierung von Leistungen:
• Gedeckeltes Budget pro Patient
• Nicht im Einzelfall bedarfsdeckend, evtl. in der Summe
• GPV-Standard nur realisierbar, wenn Leistungskomplexe kombinierbar sind
Fragen?
Herzlichen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!
Dieter Schax
Dr. med. Stephan Rinckens, MBA
Vorstandsvorsitzender
Ärztlicher Direktor
Verein für die Rehabilitation psychisch Kranker e. V.
LVR-Klinik Mönchengladbach
Thüringer Straße 12
Heinrich-Pesch-Str. 39-41
41063 Mönchengladbach
41239 Mönchengladbach
Tel.: 0 21 61 / 69 777 - 0
[email protected]
Tel.: +49 (0) 2166 / 618 - 0
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