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Autofahren mit Handicap?
Andreas Slischka:
-
Fahrlehrer seit 1991
Kraftfahreignungsberater seit 2009
mehrjährige
Erfahrungen und
Fortbildungen im
Bereich der Handicap
Ausbildung
Frank Vieten:
-
Fahrlehrer seit 1992
mehrjährige Erfahrung
im Bereich Handicap
Ausbildung
Fahrschule Easy Drive GbR
Feidikstr. 29b, 59065 Hamm
Soester Straße 245, 59071 Hamm
Alte Salzstraße 32, 59069 Hamm
Jupiterstraße 30, 59067 Hamm
Frank Vieten und Andreas Slischka (vl)
Inhaber der Fahrschule EASY DRIVE.
Büro: 02385 / 706855
A. Slischka: 0178 / 7872751
F. Vieten: 0178 / 7872752
www.easy-drive-hamm.de
Mobil trotz:
Schlaganfall
Hör- und Sprachstörung
Arm- oder Beinamputationen
Querschnittlähmungen
Hirnschädigungen
Contergan Schädigungen
etc.
Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen und unterstützen Sie!
Darf ich wieder Autofahren?
Es stellt sich die Frage, ob bei einem Handicap wieder
Auto gefahren werden kann und darf?
Sehr oft ist die Kraftfahrtauglichkeit durchaus wieder
gegeben. Viele Betroffene fahren problemlos Auto ohne
jede Einschränkung. Dennoch kommt es vor, dass
Autofahren nicht mehr möglich ist. Zum Schutz des
Betroffenen und der anderen Verkehrsteilnehmer/innen ist
dann ein klares „Nein“ erforderlich, so schwerwiegend die
eingeschränkte Mobilität für den betroffenen Menschen
auch sein mag.
Mache ich mich strafbar?
Zu erst einmal ist jeder Mensch eigenverantwortlich. An
die Eigenverantwortung werden aber strenge Maßstäbe
gesetzt. Wer sich im Fall eines Handicaps ohne weiteres
wieder ans Steuer setzt, geht große Risiken ein. Die
Gefahr ist, dass das Fahren als illegal gewertet wird und
unter
Umständen
strafrechtliche
und
versicherungsrechtliche Konsequenzen hat.
Was soll ich tun?
Sie sollten der zuständigen Führerscheinstelle eine
Mitteilung über ihre Erkrankung oder Behinderung
machen. Die Führerscheinstelle ordnet dann die
notwendigen Gutachten an und wird gegebenenfalls den
Führerschein mit Auflagen und Beschränkungen
versehen. Mit diesem Verfahren gehen Sie keinerlei
Risiko ein. Ganz im Gegenteil, die Kraftfahrtauglichkeit ist
jetzt amtlich festgestellt worden, notwendige Auflagen und
Beschränkungen wurden in den Führerschein
eingetragen. Niemand kann Ihnen jetzt ein Fehlverhalten
vorwerfen.
Wer prüft und entscheidet?
Die
Fahrerlaubnisverordnung
(FeV)
sieht
beim
Fahrerlaubnisantrag folgendes Verfahren vor:

Fachärztliches (d.h. mind. Neurologisches und ggf.
psychologisches sowie augenärztliches) und/oder
medizinisch-psychologisches
Gutachten.
Die
Ärztinnen und Ärzte müssen einen Befähigungsweis
zur „Verkehrsmedizinischen Begutachtung“ haben.

Gutachten
eines
amtlich
anerkannten
Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr.
Bei der Beurteilung, ob (noch oder wieder)
Kraftfahrtauglichkeit gegeben ist, gibt es kein „ganz oder
gar nicht“, sondern es wird genau abgewogen welche
Einschränkungen hinnehmbar oder ausgleichbar sind.
Auch bei eingeschränkter Tauglichkeit hat man einen
Rechtsanspruch auf die Fahrerlaubnis, die ggf. mit
Auflagen und Beschränkungen versehen sind.
Wir helfen Ihnen!
Durch jahrelange Erfahrung mit Fahrschülern mit
Handicap sind wir speziell geschult und verfügen über
langjährige Erfahrung. Sie werden unter fachkundiger
Anleitung wieder an das Autofahren herangeführt.
Diverse Zusatzeinrichtungen
• Automatik
• Linksseitiges Gaspedal
• Lenkraddrehknopf
• Handbedienung für Gas und Bremse
Stehen Ihnen in unserem Fahrzeug zur Verfügung.
Wird eine Begutachtung bei einem Sachverständigen
für den Kraftfahrzeugverkehr erforderlich, so ist in aller
Regel eine Fahrprobe mit einem Fahrlehrer notwendig.
Wir begleiten Sie und bereiten Sie qualifiziert auf diese
Begutachtung vor.
Auf Wunsch beraten wir Sie in Behördenangelegenheiten, bei der Beschaffung der Gutachten,
bei Finanzierungsfragen durch Kostenträger und bei der
notwendigen Fahrzeugumrüstung bzw. Anschaffung.
Lassen Sie sich beraten
In der Fahrschule EASY DRIVE wurden bisher
Menschen mit folgenden Handicaps in Theorie und
Praxis ausgebildet:
• Halbseitige Lähmung (Hemiplegie)
• Bein- oder Armamputierte
• Kleinwuchs
• Spina Bifida
• Schlaganfall
• Hirntumor
• Hör- und Sprachschädigungen
• Schädel-Hirn-Trauma
Mit allen nicht vertrauten Handicaps setzen wir uns bei
Bedarf, intensiv auseinander.
Wir beraten Sie umfassend und finden für Ihr Handicap
die richtige Lösung Ihrer neuen Mobilität.