Präsentation Bewertung (ab Folie 20)

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Bilanztheorie
©2012 Mag. Alexander Pointecker
Bilanzlehre
lückenlose Aufzeichnung
aller Geschäftsfälle
= Buchführung
Zusammenfassung der Aufzeichnungen
= Bilanz
1.1.20..
Vermögen
Aktiva
31.12.20..
Kapital
Bilanz
Passiva
Anlagevermögen
Eigenkapital
Umlaufvermögen
Fremdkapital
Mittelverwendung
Mittelherkunft
Bilanzbegriff
• Im engeren Sinn: Gegenüberstellung von
Vermögen und Kapital
• Im weiteren Sinn: Bilanz, GuV, Anhang,
Lagebericht
Arten der Bilanzen
• Nach der Häufigkeit der Bilanzerstellung:
– Jahresbilanzen
– Sonderbilanzen (Gründungsbilanz,
Umwandlungsbilanz, Sanierungsbilanz, ...)
• Nach der Rechtsgrundlage
– Unternehmensbilanz (nach den §§ des UGB)
– Steuerbilanz (nach den §§ des EStG)
Zweck der Bilanz
• Zusammensetzung von Vermögen und
Kapital
• Ermittlung des Erfolges
• Aufzeigen der Unternehmensentwicklung
• Grundlage für die Besteuerung
Bilanzwahrheit
Bilanzklarheit
und Bilanzübersichtlichkeit
Grundsätze ordnungsmäßiger
Bilanzierung
Bilanzverknüpfung
Bilanzvorsicht
Bilanzwahrheit
Die Bilanzpositionen müssen vollständig
und richtig ausgewiesen werden.
Bilanzklarheit und -übersichtlichkeit
Klare und übersichtliche Gestaltung der
Bilanz und der GuV
Siehe Geschäftsbericht MANNER AG
Aufbau GuV-Rechnung in
Staffelform
Betriebserfolg
+ Finanzerfolg
= Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT)
+/- außerordentliches Ergebnis
+/- Steuern vom Einkommen und Ertrag
= Jahresergebnis
+/- Gewinnverwendung (Rücklagen)
= Bilanzgewinn
Bilanzverknüpfung
Bilanzidentität
SBK
=
EBK
Zeitpunktbezogene
Bilanzverknüpfung
Bilanzkontinuität
Beibehaltung von
Bewertungsgrundsätzen
und der Gliederung über
die Jahre hinweg
Zeitraumbezogene
Bilanzverknüpfung
Bilanzvorsicht
Imparitätisches
Realisationsprinzip
Gewinne dürfen erst dann angesetzt werden,
wenn diese realisiert / verwirklicht wurden.
=/
Verluste, Risiken, Drohende Verluste
müssen hingegen angesetzt werden.
Realisationsprinzipien
• Niederstwertprinzip (Vergleich zwischen
Anschaffungswert und Teilwert)!
• Höchstwertprinzip (bei Verbindlichkeiten
ist verbindlich der höhere Wert
anzusetzen)
• Verpflichtung zur Bildung von
Rückstellungen (Betrag schätzen nach
kaufmännischer Beurteilung)
Zielsetzung der Rechnungslegung
• UGB:
– Gläubigerschutz
• Steuerrecht:
– Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
Bilanzierungszeitpunkt
• Die Dauer des Geschäftsjahres darf 12
Monate nicht überschreiten
• Bei weniger als 12 Monaten spricht man
von einem Rumpfwirtschaftsjahr
• Abschlussstichtag ist der Tag, für den der
Jahresabschluss erstellt wird.
Gewinnermittlungsarten
• Durch Betriebsvermögensvergleich,
wenn der Unternehmer buchführungspflichtig ist
• Durch Einnahmen/Ausgaben-Rechnung
• Durch Besteuerung nach Durchschnittssätzen (Pauschalierung)
Wer ist buchführungspflichtig?
Kapitalgesellschaften
Alle anderen Unternehmen
(Einzelunternehmen, Personengesellschaften)
(AG, GesmbH,
GesmbH&CoKG
Gewerbliche Unternehmen
Unabhängig von
Größe und
Tätigkeit
Umsatzerlöse
> 700.000,--
Rechnungslegungspflicht
Umsatzerlöse
< 700.000,--
Freie Berufe
Land- und
Forstwirte
Unabhängig von
Größe
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Pauschalierung
Was ist die Einnahmen/AusgabenRechnung?
• Vereinfachte Form der Gewinnermittlung
• Durch Gegenüberstellung der Einnahmen
und Ausgaben
• Möglich wenn keine Buchführungspflicht
besteht!
• Gewinn ergibt sich nach dem ZuflussAbfluss-Prinzip
Was ist eine Pauschalierung?
• Für Unternehmer aus Gewerbebetrieb oder aus
selbständiger Arbeit (Ärzte, Rechtsanwälte, ...)
• Betriebsausgaben werden pauschal mit 12%
des Umsatzes angesetzt.
• Zusätzlich dürfen noch spezielle Ausgaben
angesetzt werden (Bsp. Handelswaren, Löhne,
...)
• Umsatz darf jedoch € 220.000,-- nicht
überschreiten
• Per Verordnung auch für andere Berufsgruppen
möglich (z.B. Landwirte !)
Bewertung
Bewertungsstetigkeit
Bilanzidentität
Going-ConcernPrinzip
Grundsätze
der Bewertung
Periodenrichtigkeit
Einzelbewertung
Vorsichtsprinzip
Nicht abnutzbares
Anlagevermögen
Ausgangswert
Anschaffungswert
Abwertung
Bei Dauer: MUSS
Strenges NWP
Ausnahme: Finanzanlagen
KANN bei vorübergehender
Wertminderung
Gemildertes NWP
KANN
Zuschreibung:
Abnutzbares Anlagevermögen
Ausgangswert
Buchwert
Abwertung
Bei Dauer: MUSS
Strenges NWP
Zuschreibung:
KANN
In den Vorjahren gab es eine
Teilwertabschreibung
Umlaufvermögen
Ausgangswert
Anschaffungswert
Abwertung
MUSS
Strenges NWP
Zuschreibung:
KANN
Verbindlichkeiten
Ausgangswert
Entstehungswert
Abwertung
KANN, jedoch nicht unter den
Entstehungswert
Zuschreibung:
MUSS
Strenges HWP
Privatentnahme
Bewertung immer mit dem Teilwert zum
Zeitpunkt der Entnahme
Wiederbeschaffungspreis
Privateinlage
ALTES
Wirtschaftsgut
NEUERES
Wirtschaftsgut
Grundstück & Gebäude
älter als 10 Jahre
Grundstück & Gebäude
jünger als 10 Jahre
sonst. Güter
älter als 1 Jahr
sonst. Güter
jünger als 1 Jahr
TEILWERT
TEILWERT
zum Zeitpunkt der
Einlage
zum Zeitpunkt der
Einlage, max. den AW