Prüfschema EL ohne Rente

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Transcript Prüfschema EL ohne Rente

Ergänzungleistungen ohne Rente
Vorabklärungen bei Fällen mit Familiennachzug
 Abklärung Aufenthaltszweck (Verbleib bei..)
 Abklärung Aufenthaltsbewilligung
 Bewilligungen B oder L: In der Regel keine
EL, es besteht kein Aufenthaltsrecht
 Bewilligungen C, F, S, N
EL-Prüfung, da ein Aufenthaltsrecht besteht
(N=während des Asylverfahrens besteht ein
Aufenthaltsrecht)
Prüfschema EL ohne Rente
1.
2.
3.
4.
Es liegt eine Renten-Ablehnungsverfügung der
AHV oder der IV wegen fehlender
Mindestbeitragsdauer vor
Person ist entweder
- CH-Staatsangehörige
- EU/EFTA-Staatsangehörige
- Flüchtling/Staatenlose oder
- Vertragsland-Staatsangehörige
Hinterlassene müssen die übrigen Anspruchsvoraussetzungen für eine Witwen-/Witwer- bzw.
Waisenrente erfüllt haben.
Invalide müssen mind. 40% IV-Grad haben
Prüfschema EL ohne Rente
1.
AHV-Rentenalter
Staatsangehörige CH
Staatsangehörige EU/EFTA
Flüchtling/Staatenlose
Vertrags-Staatsangehörige
Jahre Karenzfrist
keine Karenzfrist
keine Karenzfrist
5 Jahre = ord. EL
10 Jahre = ord. EL
2.
Hinterlassene
Staatsangehörige CH
Staatsangehörige EU/EFTA
Flüchtling/Staatenlose
Vertrags-Staatsangehörige
Drittland-Staatsangehörge/r
Jahre Karenzfrist
keine Karenzfrist
keine Karenzfrist
5 Jahre = ord. EL
5 Jahre = plaf. EL ab 10 J. ord.EL
5 Jahre = plaf. EL ab 10 J. ord.EL
(wenn Verstorbene/r CH/EU/EFTA
oder Vertragsstaatsangehöriger war)
Prüfschema EL ohne Rente
3.
Invalide Personen 40% IV
Staatsangehörige CH
Staatsangehörige EU/EFTA
Flüchtling/Staatenlose
Vertrags-Staatsangehörige
Jahre Karenzfrist
keine Karenzfrist
keine Karenzfrist
5 Jahre = ord. EL
5 Jahre = plaf. EL ab 10 J. ord.EL
4.
Keine EL ohne Rente für
- Hinterlassene aus Drittländern, sofern auch der/die Verstorbende aus einem Drittland stammte
- für invalide Personen aus einem Drittland
Plafonierte Ergänzungsleistungen



Die plafonierte Ergänzungsleistung ersetzt die
frühere ausserordentliche Mindestrente.
Anspruchsberechtigt sind nach 5 Jahren
Karenzfrist Hinterlassene und IV- Rentner-innen
und IV–Rentner aus Vertragsstaaten, die die
Karenzfrist von 10 Jahren für die ordentliche EL
nicht erfüllt haben.
Berechtigt sind auch Personen, die vor dem AHVAlter eine plafonierte EL als Invalide oder als
Hinterlassene bezogen haben.
Plafonierte Ergänzungsleistungen
Folgende Personenkategorien haben keinen Anspruch auf
plafonierte EL:





Staatsangehörige aus Nichtabkommensstaaten
Staatsanhörige aus Abkommensstaaten im AHV-Alter, ohne
vorgängige IV- oder Hinterlassenenrente
Keinen Bedarf auf plafonierte EL haben CH/EU/EFTAStaatsangehörige (keine Karenzfristen) und Flüchtlinge und
Staatenlose (nach 5 Jahren ordentliche EL).
Die plafonierte Ergänzungsleistung ist zusammen mit der
effektiven IV-Rente oder Hinterlassenenrente auf den Mindestbetrag der ordentlichen Vollrente beschränkt.
Plafonierte Ergänzungsleistungen
Vorgehen:
1.
Es ist zuerst die ordentliche EL zu berechnen und zu
vergleichen mit der Berechnung nach Punkt 2. Der tiefere
Betrag ist auszurichten.
2.
Die effektiven IV- oder Hinterlassenenrenten (inkl. allfälliger
Kinder- oder Waisenrenten) sind bis zum Betrag der
Minimalrente aufzufüllen. Sofern die Prämienverbilligung
nicht ausgerichtet wird, ist die plafoniere EL umd den Betrag
der Prämienverbilligung zu erweitern.
3.
Die Vergütung von Krankheitskosten ist ebenfalls auf den
Betrag der Minimalrente beschränkt, d.h. dass damit in den
meisten Fällen keine Krankheitskosten vergütet werden
können.
Fragen
8