PPP zur NMS - Landesschulrat Steiermark

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Transcript PPP zur NMS - Landesschulrat Steiermark

P1 - Pädagogische Abteilung für APS, Landesschulrat für Steiermark
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Lernseitige Orientierung
Rückwärtiges Lerndesign
Flexible Differenzierung
Kompetenzerwerb und
kompetenzorientierte
Leistungsbeurteilung
 Leseförderung
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Aufgabe der NMS
(Lehrplan)
 Die Neue Mittelschule hat an der Heranbildung der
jungen Menschen mitzuwirken, nämlich beim Erwerb von
Wissen, bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei
der Vermittlung von Werten.
 Dabei ist die Bereitschaft zum selbstständigen Denken
und zur kritischen Reflexion besonders zu fördern. Die
Schülerinnen und Schüler sind in ihrem
Entwicklungsprozess zu einer sozial orientierten und
positiven Lebensgestaltung zu unterstützen.
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Lehrplan der NMS
Der Lehrplan umfasst die bisherigen Pflichtgegenstände
sowie die für allfällige Schwerpunktbereiche
erforderlichen Pflichtgegenstände
a. sprachlicher Schwerpunktbereich (Latein oder weitere leb. FS)
b. Naturwissenschaftlicher und math. Schwerpunktbereich (GZ)
c. ökonomischer und lebenskundlicher Schwerpunktbereich (EH)
d. Musisch-kreativer Schwerpunktbereich
und als
 Verbindl. Übung: BO in der 3. und 4. Klasse
 Unverbindl. Übung: Informatik
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Schwerpunktbereiche
Die Festlegung des Schwerpunktbereichs
für den Bildungsgang erfolgt durch die
Schulleitung nach Zustimmung des
zuständigen Beamten des
Qualitätsmanagements und nach
Anhörung des Schulforums.
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Autonome Stundentafel
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Stundentafel, ohne Führung eines Schwerpunktes:
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Anmerkungen zur Stundentafel
 BO: In der 3. bzw. 4. Klasse als eigener
Unterrichtsgegenstand im Ausmaß von insgesamt
mindestens einer Wochenstunde. Zusätzlich 32
Jahresstunden in der 3. bzw. 4. Klasse integriert in den
Unterricht von Pflichtgegegenständen
 Technisches und textiles Werken: Eine abwechselnde
Führung der Gegenstandsteile „TW“ und „Tex.W“ ist bei
Bedarf möglich, beide Gegenstandsteile müssen
innerhalb eines Schuljahres gleich stark vertreten sein.
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Anmerkungen zur Stundentafel
 Bei Führung des Pflichtgegenstandes „Zweite
lebende Fremdsprache“ sind mindestens
sechs Wochenstunden über zwei Jahre
vorzusehen (Schularbeiten),
 ansonsten handelt es sich beispielsweise nur
um die Führung eines autonomen
Pflichtgegenstandes „Italienisch“
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Feststellung und Beurteilung von
Leistungen I
 Auf der 5. und 6. Schulstufe ist mit der
fünfteiligen Notenskala das Auslangen zu finden,
wobei die Noten 1 und 2 dem „AHS-Niveau“
entsprechen.
Die Note 3 entspricht Leistungen der vormals
zweiten Leistungsgruppe, die Note 4 ist
mindestens so breit anzulegen wie die Note 4 in
der ehemaligen dritten Leistungsgruppe.
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Feststellung und Beurteilung von
Leistungen II
In der 7. und 8. Schulstufe haben Beurteilungen in
den differenzierten Pflichtgegenständen nach
grundlegenden und vertieften Gesichtspunkten
zu erfolgen.
Leistungsfeststellungen haben die Beurteilung
nach den Anforderungen der grundlegenden und
vertieften Allgemeinbildung auszuweisen.
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Notenskala
Vertiefte Allgemeinbildung
Grundlegende Allgemeinbildung
Sehr gut
-
Gut
-
Befriedigend
Genügend
-
Befriedigend
Genügend
Nicht genügend
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7 teilige Notenskala
(7./ 8. Schulstufe gem. § 14a Abs. 2 LBVO)
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1
2
3
4
3G
4G
5G
Vertiefte Allgemeinbildung
Grundlegende Allgemeinbildung
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Ergänzende differenzierende
Leistungsbeschreibung (§ 8 lit. o SchOG)
Eine ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung ist eine verbale Beschreibung der
Leistungsstärken des Schülers, die ihm gemeinsam mit
dem Zeugnis bzw. auf der achten Schulstufe mit der
Schulnachricht auszustellen ist.
Die EDL muss eine der Bedeutung des Dokuments
entsprechende Form haben.
Bei der Formulierung von Stärken ist darauf zu achten,
dass die EDL von den SchülerInnen auch weitergegeben
und öffentlich gemacht werden kann.
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Elterninformation I
An der NMS sind regelmäßige Gespräche
zwischen Lehrer/in, Erziehungsberechtigten und
Schüler/in vorzusehen, in denen die
Leistungsstärken und der Leistungsstand des
Schülers / der Schülerin,
auf der 7. und 8. Schulstufe insbesondere auch in
Hinblick auf das Bildungsziel der vertieften
Allgemeinbildung, gemeinsam zu erörtern sind.
(Aufteilung der KEL-Gespräche erfolgt im Schulstufenteam!)
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Elterninformation II
Wenn die Leistungen eines Schülers / einer
Schülerin in der 7. und 8. Schulstufe in der
Vertiefung in dem Ausmaß nachlassen, dass am
Ende des Unterrichtsjahres nur mehr nach den
Anforderungen der grundlegenden
Allgemeinbildung zu beurteilen wäre,
ist dies den Erziehungsberechtigten unverzüglich
mitzuteilen (einschließlich verpflichtendes
beratendes Gespräch über Fördermöglichkeiten)
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Berechtigungen I
Übertritt in AHS/BHS ist möglich, wenn
in allen differenzierten Pflichtgegenständen
(D., Math., Engl.) das Ziel der vertieften
Allgemeinbildung erreicht wurde.
Gelingt das in einem Fach nicht, kann die
Klassenkonferenz unter Berücksichtigung der sonstigen
Leistungen und der ergänzenden differenzierenden
Leistungsbeschreibung die Berechtigung erteilen.
(sonst Aufnahmsprüfung möglich)
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Berechtigungen II
Übertritt in BMS ist möglich, wenn
das Ziel der grundlegenden Allgemeinbildung in allen
differenzierten Pflichtgegenständen erreicht wird und
keine Note schlechter als „Befriedigend“ vorliegt.
Gelingt das in einem Fach nicht, so kann die
Klassenkonferenz unter Berücksichtigung der sonstigen
Leistungen und der ergänzenden differenzierenden
Leistungsbeschreibung die Berechtigung erteilen.
(sonst Aufnahmsprüfung möglich)
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Pädagogische Eckpunkte (Stmk.) I:
Fächerübergreifender Unterricht
Projektunterricht zweimal im Schuljahr im
Ausmaß von je einer Woche, der die
konzentrierte Beschäftigung mit einem
Thema zum Inhalt hat.
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Pädagogische Eckpunkte (Stmk.) II:
Teamteaching
Teamteaching ist in den Schularbeitenfächern
vorgesehen, um einen individuellen und
differenzierten Zugang auf das
Leistungsvermögen der Kinder im Sinne
professioneller Lerngemeinschaften zu
ermöglichen (Diversität).
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Pädagogische Eckpunkte (Stmk.) III:
Schulstufenteams
In eigenverantwortlichen Schulstufenteams beraten und planen LehrerInnen
einer Schulstufe gemeinsam vierzehntägig
im Ausmaß von jeweils zwei Stunden.
Die Schularbeiten werden von den
jeweiligen FachkollegInnen im Rahmen
dieser Besprechungen erstellt.
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Begleitung
 Die Neuen Mittelschulen werden vom
Landesschulrat für Steiermark von Beginn an
betreut.
 Die Fort- und Weiterbildung der LehrerInnen
ist von besonderer Bedeutung. Sie erfolgt
schulintern, aber auch extern über die
Pädagogischen Hochschulen und das
Regionale Kompetenzteam (RKT).
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