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Unternehmenssanierung und
steuerliche Konsequenzen
Peter Rössler
Fachanwalt für Steuerrecht
&
Dr. Reinhard Regner
Rechtsanwalt
Folie 1
Überblick
1. Kurzüberblick zum neuen ESUG
2. Themen
Rangrücktritt und Forderungsverzicht mit
Besserungsschein
- Debt-Equity Swap als Sanierungsinstrument
- Debt Mezzanine Swap
-
Folie 2
ESUG und dessen Ziele
Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist am
1.3.2012 in Kraft getreten.
Das ESUG stellt nach den Plänen des Gesetzgebers die erste von drei vorgesehenen
Stufen einer umfassenden Reform des Insolvenzrechts dar.
Zielsetzung ist - neben der Stärkung der Wettbewerbschancen des Insolvenzstandortes
Deutschland - die deutliche Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für
Unternehmenssanierungen, dazu gehören:
– Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses zur Stärkung der
Gläubigermitbestimmung
– Einflussnahme der Gläubiger bei Verwalterauswahl
– Erleichterter Zugang zu Eigenverwaltung für Schuldner
– Schutzschirmverfahren zwecks Erhalt des Gesellschaftsvermögens
– Bescheinigung nach § 270 b) Abs. 1 Satz 3 InsO
– Debt-Equity-Swap
Folie 3