Schwerpunkte der Forstpolitik in NRW

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Transcript Schwerpunkte der Forstpolitik in NRW

Waldbauernverband
Nordrhein-Westfalen e.V.
Schwerpunkte Forstpolitik in NRW
Dr. Philipp Freiherr Heereman, Vorsitzender des Waldbauernverband NRW e.V.
Tagung für Waldbauern in Ostwestfalen-Lippe am 28.10.2014 in Herford
Waldbauernverband 2011
Kartellrecht
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Kartellrecht
Bewertung/Stand Rundholzvermarktung Baden
Württemberg - Sicht BkartA:
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Ausgangspunkt: Verpflichtungszusagen 2007/2008
2012 Einleitung erneutes Verfahren gegen Land Ba-Wü
Aktuelle Praxis Rundholzvermarktung verstößt gegen § 1 GWB
2013 vorläufige kartellrechtliche Bewertung Land Ba-Wü
Unterbreitung Stellungnahme und Lösungsvorschläge durch Land Ba-Wü
aktuell Verhandlungen
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Kartellrecht
Bewertung NRW – Sicht BkartA:
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NRW ≠ Ba-Wü: Prognosen BKartA nicht möglich
Aber: Grundüberlegungen ähnlich Ba-Wü
Positive Bewertung Pilotprojekte
Verpflichtungszusagen aus 2008 für Zukunft unzureichend!
Erweiterung/Förderung Pilotprojekte (direkte Förderung) gesamt NRW
erforderlich!
Keine Nachteile für Waldbesitzer, die nicht über Landesbetrieb Wald und
Holz NRW vermarkten!
Gestaltungsvorschläge für akzeptable Verpflichtungszusagen
gefordert!
Gemeinsam Lösungswege finden!
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Entgeltordnung
Entgeltordnung:
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• Neue Struktur trotz laufendem Kartellverfahren
• Vollkosten bei der Holzvermarktung bedeutet Beendigung der
Förderung im Holzverkauf
• Kommt der Grundbetrag für Kleinstflächen?
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Entwurf Biodiversitätsstrategie NRW
Biodiversitätsstrategie NRW
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Kritik/Forderungen WBV:
• Angemessene Frist für Abgabe Stellungnahme
• Darlegung der wirtschaftlichen Bedeutung des Waldes
• Ausgewogene Darstellung der Sozialpflichtigkeit des Eigentums
• Anerkennung des Waldbewirtschafterbeitrags zum Zustand der Biodiversität
• Vertragsnaturschutz im Privatwald und Kooperation mit Landnutzern
• Streichung Douglasie als invasive Art: Zusage Minister
• Anerkennung Wirtschaftsbaumart Fichte
• Keine weitere Ausweisung von Schutzgebieten, Stilllegungsflächen
• Gleichbehandlung FSC und PEFC
• Klare Bekennung zur nachhaltigen multifunktionalen Forstwirtschaft
• Klimaplastische Mischwälder mit standortgerechten Baumarten
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Entwurf Landesjagdgesetz
Landesjagdgesetz/Landesjagdzeitenverordnung
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Kritik/Forderungen WBV:
• Keine Kürzung bei jagdbare Tierarten: Waldschnepfe
• Verlängerung Jagdzeiten: Januarjagd auf Schalenwild
• Änderung Rehbock
• Keine Sonderregelung für jur. Personen
• Ablehnung Wiedereinführung Jagdsteuer
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Kartellrecht
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Rückblick
2000:
1) Wettbewerbs- und Subventionsbeschwerde des
Bundesverbandes Freiberuflicher Forstsachverständigen e.V.
vom 25.06.2000 gegen die Bayerische Staatsforstverwaltung
und Niedersachsen; Vorwurf: verdeckte staatliche Subvention
durch Entgelte unter Marktpreis („Preis-Dumping“)
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2) Fachaufsichtsbeschwerde des Bundesverbandes
Freiberuflicher Forstsachverständigen e.V. vom 21.11.2000
wegen Nichterhebung von Umsatzsteuer für
Dienstleistungen der Forstbehörden
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3) Beschwerde des Sägerverbandes NRW über die
Rechtmäßigkeit der Vermarktungspraxis
Rundholzvermarktung
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Rückblick
2001-2003:
1) Eröffnung eines Kartellrechtsverfahrens des
Bundeskartellamtes: „Verfahren
Rundholzvermarktung“
2) Land NRW will durch Gutachten (Immenga)
kartellrechtsfähige Größen der Vermarktung prüfen
lassen.
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3) Gespräch des Waldbauernverbandes beim
Bundeskartellamt im Spätsommer 2003
- Vermarktungspraxis in NRW kartellrechtswidrig
Begründung: Wettbewerb wird eingeschränkt
- Immenga-GA wird Lösungsmöglichkeiten aufzeigen
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Rückblick
2007: einvernehmliche Lösung:
Konkretisierungspapier
3 Bereiche:
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1) Vermarktungskooperationen: Privatwald und Kommunalwald
dürfen generell auch weiterhin gemeinsam mit den
Landesforstverwaltungen Rundholz vermarkten, wenn Schwellen
eingehalten werden:
- Einzelwaldbesitzer bis 3.000 ha
- Zusammenschlüsse bis 8.000 ha
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Oberhalb dieser Schwellen nur, wenn
- Abnehmer die Bündelung verlangt, und
- Betriebsstätte >100.000 fm verlangt
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Rückblick
2) Förderung forstlicher Zusammenschlüsse
• Nichtbehinderung und Unterstützung von Zusammenschlüssen als
Hilfe zur Selbsthilfe
• Förderung und Professionalisierung der Zusammenschlüsse
• Initiieren und Begleiten von (Pilot-) Projekten (1 Projekt / 90.000 ha
Nicht-Staatswald, max. 5 Projekte)
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3) Monitoring – jährliche Meldung der Vermarktungskooperationen
sowie der Pilotprojekte
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2007/2008
Aus Konkretisierungspapier wird Bindendverfügung
• Durch Bindendverfügung wird das Rundholzverfahren beendet.
Bundesländer: Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz, Thüringen
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• Gegen die Bundesländer Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Hessen und Saarland wird das BKartA gleichartige
Untersagungsverfahren einleiten.
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Bundeskartellamt
Beschlussentwurf für Baden-Württemberg
•Keine gemeinsame Vermarktung von
Nadelstammholz bei Betrieben > 100 ha
(außer Stangen-, Papier- und IH)
•„Arbeitsgemeinschaftsgedanke“ bei Betrieben bis
20 ha unbedenklich
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•Verbot der dem Holzverkauf vorbereitenden
Maßnahmen (Auszeichnen, Holzernte,
Holzaufnahme)
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•Verbot ab 1.1.2015
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Bundeskartellamt
Stichworte:
•Verfahren seit 2003
•Reaktion: Pilotprojekte
•Gespräch im BKartA August 2013
Wie geht’s weiter?
•Frist Stellungnahme bis 31.3.2014
•AGDW-Arbeitsgruppe wg. Grundsatzaussagen
•Beschluss für Baden-Württemberg
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•Untersuchungen BKartA in NRW ab 2014
•Frage: wo fängt Holzverkauf an?
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•kein “weiter so“; eigenständigeres Handeln PW+KW
erforderlich
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Positionspapier WBV
Forderungen:
1. Schnellstmögliche Entwicklung von klaren,
verlässlichen und dauerhaften Strukturen
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2. Unterstützung (keine Behinderung!) einer
selbstbestimmten Holzvermarktung;
durch politische Weisung
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3. Flächendeckendes Betreuungsangebot und
Wahlmöglichkeit für direkte oder indirekte
Förderung der Beförsterungsleistungen.
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Positionspapier
Position des Waldbauernverbandes NRW e.V.
zur Zukunft der Holzvermarktung und Beförsterung im
Privatwald NRW
Der Waldbauernverband sieht es daher als dringend erforderlich an,
schnellstmöglich klare, verlässliche und dauerhafte Strukturen zu
entwickeln.
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Holzvermarktung
Der Waldbauernverband NRW e.V. spricht sich grundsätzlich für eine
selbstbestimmte Holzvermarktung aus. Die Waldbesitzer sollen den Weg in die
weitere Selbstständigkeit freiwillig beschreiten. Hierfür bedarf es der klaren
Unterstützung und keiner Behinderung durch die Landesforstverwaltung. Dies
muss durch eine klare politische Weisung gewährleistet sein.
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Positionspapier
Position des Waldbauernverbandes NRW e.V.
zur Zukunft der Holzvermarktung und Beförsterung im
Privatwald NRW
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Beförsterung / Betreuung
Der Waldbauernverband NRW e.V. hält ein flächendeckendes
Beförsterungsangebot des Landesbetriebes Wald und Holz für notwendig.
Gleichzeitig muss das Ziel konsequent verfolgt werden, das Waldeigentum und
dessen Zusammenschlüsse zu stärken und ihre Selbstständigkeit zu
unterstützen. Dies kann nur erreicht werden, wenn eine Wahlmöglichkeit der
Forstlichen Zusammenschlüsse für eine direkte oder indirekte Förderung der
Beförsterungsleistungen gegeben ist.
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