Referat - Stiftung Bürgerengagement Saar

Download Report

Transcript Referat - Stiftung Bürgerengagement Saar

StiftungsForumSaar
Saarbrücken, 25.06.2013
„Stiften und Spenden und
Testamentsgestaltung“
Rechtsanwalt Dr. K. Jan Schiffer, Bonn
SP§P Schiffer & Partner
www.schiffer.de
www.stiftungsrecht-plus.de
Übersicht zu den Themen
I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
SP§P
Zwei generelle Aspekte vorweg
Die Stiftung als Erbin
Stiftung und Testamentsvollstreckung
Treuhänderische Stiftung
Stiftung und Unternehmen
Ausblick und aktuelle Entwicklungen
Dr. K. Jan Schiffer
www.stiftungsrecht-plus.de
2
I. Zwei generelle Aspekte vorweg
1.
Aktueller denn je: Stiftungsaufsicht und
Vermögensverwaltung
2.
Oft verkannt: Die Personen zählen –
insb. Nachfolge in Stiftungsorganen
SP§P
Dr. K. Jan Schiffer
www.stiftungsrecht-plus.de
3
Nachfolge in Stiftungsorganen
Zahlenspiele
Vorstandsmitglieder:
1–3–5
Kuratorium/Stiftungsrat/AR:
3–5–7
= 4 bis 12
Das sind erstaunlich viele Menschen, oder?
Und die brauchen wir „nachhaltig“!!
SP§P
Dr. K. Jan Schiffer
www.stiftungsrecht-plus.de
4
II. Die Stiftung als Erbin
1. Stiftung von Todes wegen - lebzeitiges Anstiften ??
2. Erbin: Gesamtrechtsnachfolge mit allen Rechten
und Pflichten
3. Die Stiftung als Vermächtnisnehmerin
4. Auflagen für die Stiftung – Erwartungen der Stifter
(Erbschaftsmarketing)
SP§P
Dr. K. Jan Schiffer
www.stiftungsrecht-plus.de
5
Zur Stiftung
- Definition Stiftung - Stiftungsarten
- Treuhänderische Stiftung
- Die Grundfrage: Was kann eine Stiftung tun?
… für den/die Menschen?
… für den Stiftungszweck?
Betreuung bei der Stiftungserrichtung
SP§P
Dr. K. Jan Schiffer
www.stiftungsrecht-plus.de
6
Aufgaben vor dem Erbfall
Was bewegt die Menschen – insb. bei Stiftungen?
Zusammenarbeit mit verschiedenen Beratern im
Netzwerk
SP§P
Dr. K. Jan Schiffer
www.stiftungsrecht-plus.de
7
Das Testament
Gibt es das „optimale“ Testament für
Stiftungen?
Wie könnte es aussehen?
– aus erbrechtlicher Sicht
– Strukturierung des Vermögens?
Einflussnahme beim Stifter?
SP§P
Dr. K. Jan Schiffer
www.stiftungsrecht-plus.de
8
Blick auf das zu vererbende Vermögen
Liquidität
Wertpapiere
Grundstücke / Immobilien
Beteiligungen / geschlossene Fonds
Sammlungen (Kunst, Münzen, Briefmarken,
Antiquitäten, ...)
Hausrat (Mobiliar, Teppiche, Kleidung, ...)
Ungewöhnliches und Kurioses (Hund, Katze, …)
Forderungen / Verbindlichkeiten
SP§P
Dr. K. Jan Schiffer
www.stiftungsrecht-plus.de
9
Strukturierung des ererbten Vermögens?
Typisierte Sichtweisen der Beteiligten?
Erblasser, TV, Stiftung, Finanzamt, …
Wo liegen potentielle Probleme?
Unterschiede gStiftung - privatnützige
Stiftung?
SP§P
Dr. K. Jan Schiffer
www.stiftungsrecht-plus.de
10
Stiftungserrichtung von Todes wegen
§ 84 BGB
Wird die Stiftung erst nach dem Tode des Stifters
als rechtsfähig anerkannt, so gilt sie für die
Zuwendungen des Stifters als schon vor dessen
Tod entstanden.
Auch steuerrechtlich??
SP§P
Dr. K. Jan Schiffer
www.stiftungsrecht-plus.de
11
Stiftungserrichtung von Todes wegen
• Was ist erforderlich?
– Stiftungsgeschäft = Verfügung von Todes wegen
– Stiftungszweck (Bestimmtheit – Andeutungstheorie?)
– Vermögensausstattung (Erbeinsetzung, Vermächtnis,
Auflage…)
– Stiftungssatzung / Organisationsvorgaben
• Testamentsvollstrecker
• Formvorschriften
• „Stiftungsreife“
SP§P
Dr. K. Jan Schiffer
www.stiftungsrecht-plus.de
12
Voraussetzung: Stiftungsreife
„Der Stifter muss vor allem gewillt sein, zu
akzeptieren, dass mit der Stiftung eine
eigenständige, von seinem Willen zukünftig
unabhängige, juristische Person entsteht, der
das erforderliche Stiftungsvermögen mit der
Folge übertragen wird, dass auch der Stifter
darüber nach der Errichtung nicht mehr frei
verfügen darf.“
… und sonst noch?
SP§P
Dr. K. Jan Schiffer
www.stiftungsrecht-plus.de
13
III. Stiftung und TV
• Abwicklungsvollstreckung /
Dauertestamentsvollstreckung
• Aufgaben des Testamentsvollstreckers (Beispiele)
– Errichtung der Stiftung für den Erblasser
– Schutz der bereits errichteten Stiftung (z.B. Verteidigung
gegen Pflichtteilsansprüche der Erben)
– Ausstattung einer Stiftung mit Nachlassvermögen
• Aktuelles Problem: Stiftung Dauertestamentsvollstreckung (OLG Frankfurt v. 15.10.2010 - 4 U 134/10)
SP§P
Dr. K. Jan Schiffer
www.stiftungsrecht-plus.de
14
Starke Stellung des TV
1. TV erhält sein Amt vom Erblasser
2. eigenes Verwaltungs- und
Verfügungsrecht über den Nachlass,
unabhängig vom Willen der Erben
3. unterliegt keiner gerichtlichen
Aufsicht
SP§P
Dr. K. Jan Schiffer
www.stiftungsrecht-plus.de
15
Kontrolle des TV durch die Stiftung
• umgehende Erstellung des Nachlassverzeichnisses
• bei länger dauernder Verwaltung Pflicht zu jährlicher
Aktualisierung einfordern,
• Auskunfts- und Berichtspflichten geltend machen,
• Schenkungsverbot überwachen,
• nicht (mehr) für die Testamentsvollstreckung
benötigte Vermögensgegenstände herausfordern,
• spezialisierte Anwälte rechtzeitig eingeschalten,
• Haftungsansprüche ??
• bei Pflichtverletzungen Entlassungsantrag stellen
- notfalls auch Strafantrag wegen Veruntreuung
SP§P
Dr. K. Jan Schiffer
www.stiftungsrecht-plus.de
16
TV-Vergütung
Wie könnte die „optimale
Testamentsvollstreckervergütung“ aus der
Sicht der Stiftungen aussehen?
Unterschiedliche Interessenlagen?
SP§P
Dr. K. Jan Schiffer
www.stiftungsrecht-plus.de
17
IV. Treuhänderische Stiftung
1. Treuh. Stiftung: Alles klar, oder?
2. Vertragliche Grundlagen
3. Verwaltung treuhänderischer Stiftungen
SP§P
Dr. K. Jan Schiffer
www.stiftungsrecht-plus.de
18
Die treuhänderische Stiftung von Todes wegen
• Vorteile? / „Einsatzgebiete“?
• Was ist erforderlich?
– Stiftungsträger / Treuhänder
– Vermögensausstattung
– „Satzung“ (Organisationsvorgaben)
• Testamentsgestaltung?
– Erbeinsetzung des Stiftungsträgers unter Auflage
oder
– Auflage der „Stiftungserrichtung“ an Erben /Vermächtnisnehmer
•
Praxisproblem: Spätere „Auswechslung“ des Stiftungsträgers ??
SP§P
Dr. K. Jan Schiffer
www.stiftungsrecht-plus.de
19
V. Stiftung und Unternehmen
1. Wenn ein Unternehmer zum Stifter wird
2. Unternehmensnachfolge
3. Bitte nicht übertreiben: 7 Fragen
SP§P
Dr. K. Jan Schiffer
www.stiftungsrecht-plus.de
20
Typisierte Ausgangssituation
Wir Berater wagen uns mit gestaltungsfreudigen
Mandanten steuerlich motiviert immer wieder einmal an
die Grenzen der Gestaltung und auch darüber hinaus.
Etwa bei einem Doppelstiftungsmodell,
wo die eine Stiftung im Verhältnis zur Höhe ihre
Unternehmensbeteiligung ausgesprochen viele
Stimmrechte und ganz wenige Gewinnanteile erhält.
Dazu gibt es dann eine verbindliche Auskunft der
Finanzverwaltung …
SP§P
Dr. K. Jan Schiffer
www.stiftungsrecht-plus.de
21
7 Fragen dazu
1. Wie wird die Macht der einen Führungsstiftung
effektiv kontrolliert (echtes Vieraugenprinzip,
unabhängiges Kontrollorgan, ...), ohne dass ein
Funktionärsmanagement entsteht?
2. Wie werden die Organe der Stiftung nachhaltig mit
kompetenten und engagierten Persönlichkeiten
besetzt?
SP§P
Dr. K. Jan Schiffer
www.stiftungsrecht-plus.de
22
3. Lohnt sich der dauerhafte Mehraufwand
wirklich?
4. Passt die Gestaltung zu der
Unternehmerfamilie?
5. Hält die verbindliche Auskunft über den für
die Stiftung angedachten langen Zeitraum?
SP§P
Dr. K. Jan Schiffer
www.stiftungsrecht-plus.de
23
6. Hat die Unternehmerfamilie die erforderliche
"Stiftungsreife"?
7. Hat das Konstrukt die für den
Unternehmensbereich und letztlich auch für
die Familie erforderliche Flexibilität?
SP§P
Dr. K. Jan Schiffer
www.stiftungsrecht-plus.de
24
VI. Ausblick und aktuelle Entwicklungen
1. Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes
2. Die Finanzverwaltung in der Praxis:
Tendenz zur Überforderung?
3. Noch Fragen aus dem Zuhörerkreis
SP§P
Dr. K. Jan Schiffer
www.stiftungsrecht-plus.de
25
„Ehrenamtsstärkungsgesetz“ 2013
Einige wichtige Änderungen im Stiftungsbereich:
•
•
•
•
•
Grundsatz der ehrenamtlichen Tätigkeit von Vorstandsmitgliedern gesetzlich
fixiert (§§ 86, 27 Abs. 3 BGB)
Gesetzliche Haftungsbegrenzung gilt nun für alle ehrenamtlichen
Organmitglieder (§§ 86, 31a BGB)
Anerkennungsfähigkeit der „Verbrauchsstiftung“ jetzt gesetzlich verankert
(§§ 80, 81 BGB)
Steuerlicher Sonderabzug bei Spenden in den Vermögensstock einer
Stiftung: Jetzt bis im Gesetz zu 2 Mio. € für zusammenveranlagte Ehegatten
gemeinsam (§ 10b Abs. 1a EStG)
Außerdem: Diverse Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht
SP§P
Dr. K. Jan Schiffer
www.stiftungsrecht-plus.de
26
Finanzverwaltung
Finanzverwaltung in der Praxis:
Tendenz zur Überforderung?
Ja – Nein??
Denkbare Gründen?
Gegenstrategien
SP§P
Dr. K. Jan Schiffer
www.stiftungsrecht-plus.de
27
Fragen?
Welche sind noch unbeantwortet?
SP§P
Dr. K. Jan Schiffer
www.stiftungsrecht-plus.de
28
Literaturhinweise
Rott/Kornau/Zimmermann, Testamentsvollstreckung, 2. Aufl. 2012
Schiffer/Pruns, Kommentierung des Stiftungsrechts (§§ 80 ff. BGB) im
NOMOSKOMMENTAR, 2012, 2. Aufl. (1. Aufl. = Anwaltskommentar)
Schiffer, Haufe, ErbStG-Kommentar, 4. Aufl., 2012 (Print, DVD, online; 5.
Aufl. = in Vorbereitung) Kommentierung zur
Ersatzerbschaftsteuer/Familienstiftung;
Schiffer/Pruns, Unternehmensnachfolge mit Stiftungen – Ein ganz
besonderes Rezept, Rote Seiten- Stiftung & Sponsoring 05/2011Rezept,
Rote Seiten- Stiftung & Sponsoring 05/2011
Schiffer, Die Stiftung in der Beraterpraxis, 3. Aufl., 2013 (mit
Stiftungsportal: www.stiftungsrecht-plus.de)
SP§P
Dr. K. Jan Schiffer
www.stiftungsrecht-plus.de
29
Recht herzlichen Dank für Ihre
freundliche Aufmerksamkeit
SP§P Schiffer & Partner
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Mainzer Str. 47, 53179 Bonn
0228 / 95 34 50
Email: [email protected]
www.schiffer.de
www.stiftungsrecht-plus.de
SP§P
Dr. K. Jan Schiffer
www.stiftungsrecht-plus.de
30