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POCKET TEACHER Politik Sozialkunde
So kannst du mit dem POCKET-TEACHER-Referat umgehen:
1. Verwende die Präsentation unverändert.
Präsentiere das Referat im Unterricht so wie es ist und schmücke die
Texte mit deinen eigenen Worten aus.
2. Verwende die Präsentation als Vorlage für dein eigenes Referat.
Schreibe Texte hinzu oder ändere bestehende Inhalte. Du kannst auch
andere Bilder einbauen.
Wenn du etwas änderst, entferne aus der Fußzeile den CopyrightVermerk sowie das Verlags-Logo.
POCKET TEACHER Politik Sozialkunde © Cornelsen Verlag Scriptor, Berlin
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Gerechtigkeit und Recht
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Gerechtigkeit und Recht
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Gerechtigkeit
Die Gerechtigkeit ist eine Idee, die den Maßstab für das Handeln des Einzelnen,
aber auch für die Gesetzgebung und für die Rechtsprechung gibt.
Die Ansicht darüber, was Gerechtigkeit ist, hat sich im Laufe der Zeit immer
wieder gewandelt und kann auch heute nicht verbindlich festgelegt werden.
So werden immer wieder Gesetze an das gewandelte Rechtsempfinden
angepasst.
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Gerechtigkeit und Recht
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Maßnahmen zur Umsetzung von Gerechtigkeit
Mit folgenden Maßnahmen versucht man, unter Menschen Gerechtigkeit walten
zu lassen:
 Alle Bürgerinnen und Bürger sollen vor dem Gesetz und den Gerichten gleich
behandelt werden.
 Alle sollen ihre Konflikte nicht mit Gewalt, sondern friedlich, in einem gesetzlich geregelten Verfahren austragen.
 Die Urteile der Gerichte in gleich oder ähnlich gelagerten Fällen sollen
vergleichbar ausfallen.
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Recht
Die Menschen wissen im Allgemeinen, was „Recht“ und was „Unrecht“ ist.
Die Maßstäbe für das Recht haben sich in einer langen Tradition ausgebildet.
Heute werden die Rechtsnormen durch den Gesetzgeber, das Parlament, in
Gesetze gegossen.
Einen besonderen Schutz genießen in der Verfassung der Bundesrepublik
Deutschland die Menschenrechte.
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Menschenrechte
Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen zustehen. Höchste Aufgabe
des Staates ist es, diese zu schützen. Zu den Menschenrechten zählen das
Recht auf
 persönliche Freiheit,
 körperliche Unversehrtheit,
 Gleichheit vor dem Gesetz,
 Meinungs- und Glaubensfreiheit,
 Gleichheit von Mann und Frau und andere Rechte.
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Fortsetzung I: Menschenrechte
Das Recht auf persönliche Freiheit bedeutet, dass niemand gefoltert, geschlagen
oder sonstwie misshandelt werden darf.
Die Gleichheit vor dem Gesetz meint, dass für alle Menschen, ohne Ansehen der
Person, das gleiche Recht und die gleichen Gesetze gelten. Ausnahmeregelungen
für bestimmte Personen (z. B. Prominente) oder Personengruppen sind nicht
zulässig.
Das Recht auf Glaubens- und Meinungsfreiheit beinhaltet die Freiheit für alle
Weltanschauungen und Religionen, sofern sie nicht gegen Strafgesetze verstoßen.
Da z. B. die nationalsozialistische Weltanschauung gegen diese Menschenrechte
verstößt, ist ihre Ausübung verboten.
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Fortsetzung II: Menschenrechte
Die Gleichheit von Mann und Frau bedeutet, dass keinem Menschen aufgrund
seines Geschlechts ein Nachteil entstehen darf.
Die Menschenrechte dürfen von keinem Menschen und von keiner Regierung
eingeschränkt oder abgeschafft werden.
Der Staat hat die Aufgabe, sie in besonderer Weise zu schützen.
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Grundrechte
Grundrechte sind die durch die Verfassung garantierten grundlegenden Rechte
des Einzelnen in einem Staat.
Die Grundrechte beinhalten in erster Linie Abwehrrechte gegen den Staat (z. B.
Unverletzlichkeit der Wohnung), dann Mitwirkungsrechte (z. B. Wahlrecht) und
schließlich Leistungsrechte (z. B. Sozialhilfe).
Eine andere Einteilung der Grundrechte kann nach Freiheits-, Gleichheits- und
Unverletzlichkeitsrechten erfolgen.
Die Grundrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik stimmen mit den Menschenrechten überein. Gegen eine Verletzung der Grundrechte kann jeder Bürger der
Bundesrepublik klagen.
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Gericht
Das Gericht ist eine Einrichtung des Staates, das die Aufgabe hat, in Rechtsstreitigkeiten (Prozessen) Entscheidungen nach Recht und Gesetz zu treffen.
Neben den staatlichen Gerichten gibt es auch eine freiwillige Gerichtsbarkeit, die
nicht in Form von Prozessen verläuft. Dazu gehört die Tätigkeit der Nachlass- und
Vormundschaftsgerichte.
Die Nachlassgerichte kümmern sich um Erbschaftsangelegenheiten, die Vormundschaftsgerichte treten dann auf, wenn z. B. Minderjährige ihre Eltern verlieren und
einen gesetzlichen Vertreter benötigen.
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Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
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Prozess
In einem Prozess tragen zwei Parteien vor einem Gericht einen Rechtsstreit aus.
Der Prozess beginnt damit, dass dem Beklagten eine Klage zugesandt wird, zu der
er sich äußern kann.
Dann lädt das Gericht die streitenden Parteien zu einer mündlichen Verhandlung.
Am Schluss des Prozesses ergeht meistens ein Urteil, gegen das Rechtsmittel
eingelegt werden können.
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Prozessarten
Wird ein Rechtsmittel eingelegt, geht der Prozess in der nächsthöheren Instanz
weiter.
Dieses Verfahren gilt für:
 Zivilprozesse (Bürger gegen Bürger) und
 Verwaltungsprozesse (Bürger gegen Staat).
Für Strafprozesse (Staat gegen Bürger) gelten andere Regeln.
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Der Gang eines Strafverfahrens
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