Transcript BZF

Flugplätze
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Flughäfen
Sonderflughäfen
Flugplätze
Landeplätze - Hubschrauberlandeplätze
Sonderlandeplätze
Außenlandeflächen - Außenstartflächen
Modellflugplätze
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Platzrunden
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Platzrunden
• In der Schulung ohne BZF incl. Alleinflüge
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Platzrunden
Besonderheiten
• Platzrunden wegen Lärmschutz einhalten
• Bestes Steigen
• Im Endanflug nicht unnötig Gas geben...
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Überlandflug
• BZF notwendig,
• Ausnahme: UL, wenn die
Informationsfrequenz nicht kontaktiert wird
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Lufträume in Deutschland
• Luftfahrerkarten:
• ICAO 1:500 000
• Jeppesen 1:500 000
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Lufträume
• A (Alpha)Kontrollierter Luftraum.
Nur Instrumentenflug-Verkehr (IFR) engl.
instrument flight rules) erlaubt.
Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich.
Flugverkehr wird gestaffelt.
• In Deutschland, Österreich und
der Schweiz zur Zeit nicht vorhanden.
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Lufträume
• B (Bravo)Kontrollierter Luftraum.
IFR- und Sichtflug-Verkehr (VFR, engl. visual
flight rules) erlaubt.
Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich.
VFR- und IFR-Flüge werden untereinander und
gegeneinander gestaffelt.
In Deutschland, Österreich, Schweiz z. Zt. nicht
vorhanden.
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Lufträume
C (Charlie) Kontrollierter Luftraum
• IFR- und VFR-Verkehr erlaubt. Flugverkehrskontrollfreigabe
erforderlich. IFR-Verkehr wird zu anderem IFR-Verkehr und
zu VFR-Verkehr gestaffelt. VFR-Verkehr erhält
Verkehrsinformationen über anderen VFR-Verkehr.
In Deutschland der komplette Luftraum ab FL 100 (Alpen ab
FL 130) bis FL 660. In der Nähe von Verkehrsflughäfen auch
unterhalb von FL 100, jedoch oberhalb der jeweiligen
Flugplatzkontrollzone. Für VFR-Flüge gilt CVFR-Pflicht.
Minima für VFR-Flüge: Abstand von Wolken vertikal 1000 ft,
horizontal 1,5 km, Flugsicht 5 km (über FL100 8 km).
In Österreich in der Regel der komplette Luftraum ab FL 195
(CTA) und innerhalb bestimmter Special Rules Areas (z.B.
SRA Wien).
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Lufträume
• D (Delta)Kontrollierter Luftraum. IFR- und VFR-Verkehr erlaubt.
Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich. IFR-Verkehr wird zu
anderem IFR-Verkehr gestaffelt und erhält Verkehrsinformationen
über VFR-Verkehr. VFR-Verkehr erhält Verkehrsinformationen über
anderen Flugverkehr.
• In Deutschland als Kontrollzone (CTR) oder über den Kontrollzonen
von Verkehrsflugplätzen als Ersatz für C ohne CVFR-Pflicht im
Sichtflug. Minima für VFR-Flüge: Abstand von Wolken (außer CTR)
vertikal 1000 ft, horizontal 1,5 km, Flugsicht 5 km. In Kontrollzonen
(D-CTR) ist in Deutschland kein Wolkenmindestabstand gefordert,
Wolken dürfen lediglich nicht berührt werden, außerdem
Bodensicht 5 km. In Österreich in der Regel der komplette Luftraum
zwischen FL 125 und FL 195 (CTA), sowie innerhalb von
Kontrollzonen und bestimmter Special Rules Areas.
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Lufträume
• E (Echo)Kontrollierter Luftraum. IFR- und VFR-Verkehr
erlaubt. Flugverkehrskontrollfreigabe nur für IFR
erforderlich. IFR-Verkehr wird zu anderem IFR-Verkehr
gestaffelt. Verkehrsinformationen über VFR-Verkehr
werden jeglichem Flugverkehr soweit möglich erteilt.
• In Deutschland grundlegend ab 2500 ft über Grund, um
Kontrollzonen abgesenkt auf 1700 ft und/oder 1000 ft über
Grund, Höchstgeschwindigkeit 250 kt unter FL 100.
• Minima für VFR-Flüge: Abstand von Wolken vertikal 1000 ft,
horizontal 1,5 km, Flugsicht 8 km (5 km ab Dezember 2014).
In Österreich von der Untergrenze des überwachten
Luftraumes aufwärts bis FL 125 (CTA) und innerhalb
bestimmter Terminal Controll Areas.
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Lufträume
• F (Foxtrot)Unkontrollierter Luftraum.
• IFR- und VFR-Verkehr erlaubt. IFR-Verkehr braucht
nicht gestaffelt zu werden, da sich maximal ein IFRFlieger in dem Luftraum F aufhalten darf („one at time“
oder auch „single approach“). Verkehrsinformationen
über anderen Flugverkehr werden soweit möglich
erteilt. Wird in Deutschland nur bei Nutzung durch IFRBetrieb kurzzeitig aktiviert. Abstand von Wolken
vertikal 1000 ft, horizontal 1,5 km, Flugsicht 5 km.
Zukünftig (Dezember 2014) durch Radio Mandatory
Zones (RMZ) ersetzt. In Österreich und der Schweiz zur
Zeit nicht vorhanden.
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Lufträume
• G (Golf)Unkontrollierter Luftraum. IFR- und VFRVerkehr erlaubt. Staffelung erfolgt nicht.
Verkehrsinformationen über anderen Flugverkehr
werden soweit möglich erteilt. In Deutschland nur für
VFR-Flieger, kein IFR möglich. Die Höhe wird stets über
Grund definiert und zwar gestaffelt von 1000 ft über
1700 ft und 2500 ft über Grund in zunehmender
Entfernung zu einer Kontrollzone. Minima für VFRFlüge: Wolken nicht berühren (kein Mindestabstand
erforderlich), Erdsicht erforderlich, Flugsicht 1,5 km,
für Helis, Luftschiffe und Ballone 800m.Unabhängig
von der Luftraumklasse müssen in Deutschland
die Sicherheitsmindesthöhen beachtet werden.
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Lufträume
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Lufträume
Unterer Luftraum
• Der Untere Luftraum ist in Deutschland und
Österreich definiert als der Luftraum
unterhalb von Flugfläche 245 (FL 245).
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Lufträume
Oberer Luftraum
• Der obere Luftraum ist in Deutschland und Österreich
definiert als der Luftraum über FL 245 und als Luftraum
der Klasse Charlie eingestuft (bis FL 660, darüber nicht
klassifiziert). In diesem kontrollierten Luftraum
markieren Luftstraßen, die wichtigen Flugrouten und
sind der Höhe nach untergliedert. Sie werden
den Flugzeugen von der Flugsicherung zugewiesen und
entsprechen im Regelfall dem eingereichten Flugplan
des verantwortlichen Piloten.
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Frequenzen
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Frequenzen
• Bundesnetzagentur , Abt. für Telekomunikation
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Frequenzen
• Bundesnetzagentur , Abt. für Telekomunikation
Wie beim Schiffsfunk und anderen sind Sie zur
Wahrung des Fernmeldegeheimnisses
verpflichtet
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Frequenzen
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• Flugfunk weitweit:
112,000 MHz – 137,000 MHZ
Sprechfunk:
118,000 Mhz - 137,000 Mhz
Navigation:
112,000Mhz – 117,950 MHZ (VHF)
190-1750 kHz Lang und Mittelwelle (LW, MW)
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Frequenzen
Deutschland
• Flugfunk Navigation:
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200 bis 526,5 kHz,
weltweit von 190 kHz bis 1750 kHz
(Langwelle und Mittelwelle) LW+MW
ELT (Rettungsgeräte):
121,5 MHZ, 243 MHZ, 406 MHZ,
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Rechtliche Bestimmungen
• Lufthoheit
• Der Luftraum über dem gesamten Land- und
Seegebiet eines Staates gehört zum
hoheitlichen Staatsgebiet. Der nationale
Luftraum entspricht in seiner Ausdehnung
daher in der Regel dem Grenzverlauf. Teile des
Luftraums können auch an andere Staaten zur
Nutzung abgetreten werden.
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Rechtliche Bestimmungen
• Privater Luftraum
• Der Luftraum über einem Grundstück gehört grundsätzlich zum
Verfügungsbereich des Eigentümers. Theoretisch reicht ein privates
Grundstück unendlich in die Höhe und in die Tiefe bis zum
Erdmittelpunkt. Die Herrschaft des Eigentümers wird allerdings per
Gesetz (in Deutschland § 905 BGB sowie das Luftverkehrsgesetz)
eingeschränkt, sodaß kein Privatbesitzer Überflüge über seinen
Grund verbieten darf. Luftfahrzeuge haben aber die
vorgeschriebenen Mindestflughöhen einzuhalten.
• Andererseits ist beim gefesselten Auflassen eines Ballons oder
Drachens über in der Regel 100 m (sofern nicht schon in geringerer
Höhe in räumliche Sicherheitszonen um Flugplätze eingedrungen
wird) eine luftrechtliche Bewilligung bei der Behörde einzuholen
und Einvernehmen mit der Flugsicherung herzustellen.
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Rechtliche Bestimmungen
• Sondergebiete
Eingeschränkt durch Militär oder Polizei
• Luftsperrgebiet (prohibited area),
• Flugbeschränkungsgebiet (restricted area),
• Aus bestimmten Gründen für zivile wie militärische
Luftfahrzeuge eingeschränkt oder komplett gesperrt
werden, etwa um technische Anlagen
wie Atomkraftwerke oder Großereignisse, z. B. in
Fußballstadien, zu schützen.
• Gefahrengebiet (danger area)
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Wetter
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Sichtbedingungen in den Lufträumen
• Flugsicht
• Bodensicht
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Sichtbedingungen in den Lufträumen
Flugsicht
• Blick aus dem Cockpit eines Flugzeuges
• Flugsicht (englisch: flight visibility)
die horizontale Sicht in Flugrichtung aus
dem Cockpit .
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Sichtbedingungen in den Lufträumen
Bodensicht
• Im Gegensatz dazu versteht man
unter Bodensicht (englisch: ground visibility)
die horizontale Sicht auf einem Flugplatz.
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Sichtbedingungen in den Lufträumen
Flugsicht
Bodensicht
• Die senkrechte Sicht aus dem Cockpit nach
unten bezeichnet man als Erdsicht.
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Die Luftverkehrs-Ordnung, LuftVO
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§ 28 Flüge nach Sichtflugregeln in den Lufträumen mit der Klassifizierung B bis G
(1) Flüge nach Sichtflugregeln in den Lufträumen der Klassen B bis G sind so durchzuführen, daß die
in Anlage 5 enthaltenen jeweiligen Mindestwerte für Flugsicht und Abstand von Wolken nicht
unterschritten werden. Flugsicht ist die Sicht in Flugrichtung aus dem Führerraum eines im Flug
befindlichen Luftfahrzeugs.
(2) In Kontrollzonen dürfen Flüge nach Sichtflugregeln nur durchgeführt werden, wenn die in
Anlage 5 für Kontrollzonen zusätzlich aufgeführten Mindestwetterbedingungen für Bodensicht und
Hauptwolkenuntergrenze gegeben sind. Bodensicht ist die Sicht auf einem Flugplatz, wie sie von
einer amtlich dazu beauftragten Person festgestellt wird. Hauptwolkenuntergrenze ist die
Untergrenze der niedrigsten Wolkenschicht über Grund oder Wasser, die mehr als die Hälfte des
Himmels bedeckt und unterhalb von 6 000 m (20 000 Fuß) liegt.
(3) Für Kontrollzonen der Klasse D und für bestimmte Teile von anderen Lufträumen kann das
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung im Einvernehmen mit dem Luftfahrt-Bundesamt andere als
die in Anlage 5 vorgeschriebenen Mindestwerte für Flugsicht, Abstand von Wolken, Bodensicht
oder Hauptwolkenuntergrenze festlegen, wenn eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung, insbesondere der Sicherheit des Luftverkehrs, nicht zu erwarten ist.
(4) Wenn die nach den Absätzen 1 bis 3 vorgeschriebenen Mindestwerte innerhalb einer
Kontrollzone nicht gegeben sind, dürfen nach Sichtflugregeln betriebene Luftfahrzeuge nur dann
auf einem in der Kontrollzone gelegenen Flugplatz starten, landen oder in die Kontrollzone
einfliegen, wenn die zuständige Flugverkehrskontrollstelle hierzu eine Flugverkehrskontrollfreigabe
für einen Sonderflug nach Sichtflugregeln erteilt hat. Die Voraussetzungen für die Erteilung der
Flugverkehrskontrollfreigabe werden von dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festgelegt und
in den Nachrichten für Luftfahrer bekanntgemacht.
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Sichtbedingungen in den Lufträumen
• Alpha:
• In Deutschland nicht vorhanden !
• Weltweit:
• Sichtflug (VFR) möglich
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Sichtbedingungen in den Lufträumen
• Bravo:
• IFR- und VFR-Verkehr erlaubt.
• Minima für VFR-Flüge: Abstand von Wolken
vertikal 1000 ft, horizontal 1,5 km, Flugsicht 5
km (über FL100 8 km).
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Sichtbedingungen in den Lufträumen
Charlie:
• Minima für VFR-Flüge: Abstand von Wolken
vertikal 1000 ft, horizontal 1,5 km, Flugsicht 5
km (über FL100 8 km).
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Sichtbedingungen in den Lufträumen
• Delta:
• Minima für VFR-Flüge: Abstand von Wolken
(außer CTR) vertikal 1000 ft, horizontal 1,5 km,
Flugsicht 5 km.
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Sichtbedingungen in den Lufträumen
Echo:
• Minima für VFR-Flüge: Abstand von Wolken
vertikal 1000 ft, horizontal 1,5 km,
• Flugsicht 8 km (5 km ab Dezember 2014)
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Sichtbedingungen in den Lufträumen
Foxtrott:
• Abstand von Wolken vertikal 1000 ft,
horizontal 1,5 km, Flugsicht 5 km.
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Sichtbedingungen in den Lufträumen
Golf:
• Minima für VFR-Flüge: Wolken nicht berühren
Erdsicht erforderlich, Flugsicht 1,5 km,
für Drehflügler, Luftschiffe und Ballone 800m.
• Unabhängig von der Luftraumklasse müssen in
Deutschland die Sicherheitsmindesthöhen
beachtet werden.
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Funkverkehr
• Anruf:
• An wen?
• Wer?
• 2. Kontakt:
• Was will ich? 5 Punkte – Programm
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Funknavigation
• 3. Kontakt:
• Bestätigen der Freigaben.
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4.
5.
6.
7. Kontakt:
• Verlassen der Frequenz.....
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• Dinslaken Info • Dinslaken Radio • Dortmund Turm –
• Dortmund Tower –
• Guten Tag – good day......
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1.
2.
3.
4.
5.
D-MKEE
Eine C42
2 Personen, Schulung
Auf dem Vorfeld
Platzrunden
Rollen zur 26
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Verlassen der Frequenz
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Verlassen der Frequenz
• D-MKEE
1. An der Tankstelle
2. Verlasse Frequenz, danke für die Hilfe
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Verlassen der Frequenz
Im Flug:
D-MKEE
5 min bis EDLD
Erbitte Verlassen
Squawk VFR
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Am Boden:
D-MKEE
Am GAT
Erbitte Verlassen
Squawk VFR
• Verlasse Frequenz
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Verlasse Frequenz
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Leaving Frequency
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In flight:
D-MKEE
5 min to EDLD
Request leaving Frequ.
Will Squawk VFR
• leaving Frequency
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On ground:
D-MKEE
At GAT
Request leaving Frequ.
Will Squawk VFR
• leaving Frequency
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Funkausfall
Funkausfall an einem unkontrollierten Flugplatz
oder Landeplatz
• Signalfeld:
• Landerichtung
• Geschlossen?
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Funkausfall an einem kontrollierten
Flugplatz oder Landeplatz
Vor einfliegen:
Nach einfliegen:
Transponder auf 7600
• nicht einfliegen !
• Transponder auf 7600
• Fiegen laut letzter Anweisung
• warten auf Lichtsignale vom
Tower
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