Gesundheit - Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft

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Die 6. Staatsreform und die Gesundheitspolitik

Unterausschuss Staatsreform & Ausschuss IV

Öffentliche Sitzung vom 22.11.2011

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K. Cormann

Reform der Gesundheits- und Seniorenpolitik: Roter Faden        Dialog im Gesundheitsbereich institutionalisieren zwischen den Körperschaften Beschränkung der Kompetenz des Föderalstaates in der Gesundheitspolitik auf den Bereich der Akutmedizin LIKIV bleibt grundsätzlich zentraler Akteur und Bindeglied Belgiens für den Bereich. Die Solidarität und dadurch die Mobilität des Patienten wird gesichert Stationäres Wohnen mit Pflege und die chronische Pflege werden komplett an die Gemeinschaften übertragen Prävention als eigenständige Kompetenz der Gemeinschaften wird nochmals, auch pekuniär, verstärkt « Denkplattformen » werden an die Gemeinschaften übertragen Näherrücken der DG zu den Dienstleistern der ersten Linie wie den Hausärzten wird strukurell verankert.

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Gesundheit:

Institut « Große Herausforderungen im Gesundheitsbereich »

Aktuelle Situation:

 Keine gesetzliche Grundlage  Wissenschaftliche Entscheidungshilfe in den gemeinsamen Arbeitsgruppen Föderalstaat/Gemeinschaft im Bereich Senioren- und Gesundheitspoltik immer nur auf Anfrage, oft schwierig

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Gesundheit:

Institut « Große Herausforderungen im Gesundheitsbereich »

Reform:

Interföderaler Dialog: Konzertierte Antworten auf die großen Herausforderungen im Gesundheitsbereich: Alterung, Mangel an Berufsfachkräften,…

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Gesundheit:

Institut « Große Herausforderungen im Gesundheitsbereich »

Chancen:

    wissenschaftlich begleitete Reflexion Fortführung eines intensiven Dialogs in einem Föderalstaat mit mehr Eigenständigkeit der Gemeinschaften Voneinander lernen Steuerung und Entwicklung langfristiger Ziele

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Gesundheit:

Vereinheitlichung der Krankenhauspolitik Aktuelle Situation:      Grundlage: Gesetz über die Krankenhäuser, koordinierte Fassung vom 10. Juli 2008 und vielfältige Ausführungsbestimmungen Normen werden vom Föderalstaat ohne Konzertierung mit den Gemeinschaften gefasst Gemeinschaften sind zuständig für die Kontrolle dieser föderalen, oft nicht an die regionale Realität angepassten Normen Anerkennung der Krankenhäuser durch die Gemeinschaften aufgrund dieser föderalen Normen, keine Ausnahmegenehmigungen möglich Infrastrukturzuschüsse 60%-10% Gemeinschaften, Verhandlungen eines Baukalenders, dann 40%-90% Kostenübernahme durch den Föderalstaat: doppelte Bearbeitung der Akten, enges rechtliches « Korsett »

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Gesundheit:

Vereinheitlichung der Krankenhauspolitik

Reform:

 Definierung der Anerkennungsnormen (Architektur, Funktions- Personalnormen, Qualität) der Krankenhäuser werden an die Gemeinschaften übertragen  Infrastrukturzuschüsse des Föderalstaates (A1 des BMF-budget des moyens financiers) werden übertragen

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Gesundheit:

Vereinheitlichung der Krankenhauspolitik    A3 des BMF : Investitionskosten gewisser medizinisch technischer Dienste wird übertragen (aktuell Kernspintomograph in St. Vith) Möglichkeit der Umwandlung von Akutbetten in Langzeitpflegeplätze Differenziertes Vorgehen pro Gemeinschaft (« asymmetrische Abkommen ») sind möglich

Gesundheit:

Vereinheitlichung der Krankenhauspolitik 9 Einschränkungen:    Programmierung der Betten und Dienste sowie die Krankenhausfinanzierung bleibt föderal: Neue Normen dürfen nicht zu Mehrkosten der föderalen Krankenhausfinanzierung führen Prüfung der Normen, die durch die Gemeinschaften erlassen werden, durch den Föderalstaat im Hinblick auf Mehrkosten Referenzwerte der Qualitätsnormen sind die der EU

Gesundheit:

Vereinheitlichung der Krankenhauspolitik

Chancen:

 Größerer Gestaltungsspielraum   Möglichkeit der Anpassung der Normen auf den Bedarf, Umwandlungen von Plätzen,… Umständliches Infrastruktursystem wird ersetzt durch « Zuschüsse aus einer Hand »  Adminstrative Vereinfachung 10

Gesundheit:

Psychische Gesundheit     

Aktuelle Situation:

Grundlage: Gesetz über die Krankenhäuser, koordinierte Fassung vom 10. Juli 2008; Gesetz vom 27. Juni 1978; Königliche Erlasse vom 10. Juli 1990 Psychiatrische Behandlungspflege wird vom Föderalstaat gesteuert (Bereich Krankenhauswesen- siehe vorab) Prävention im Bereich psychischer Gesundheit und Angebote wie psychologische Beratung im SPZ werden von der DG gesteuert Psychiatrieverband, der alle Akteure vereint, wird vom Föderalstaat geregelt und finanziert psychiatrische Pflegewohnheime und begleitetes Wohnen: Normen und Finanzierung sind föderal, Kontrolle und Anerkennung erfolgt durch die Gemeinschaft (cf. Krankenhauswesen) 11

Gesundheit:

Psychische Gesundheit

Reform:

 Übertragung der « residentiellen Wohnformen » im psychiatrischen Bereich an die Gemeinschaften (analog zur Seniorenpolitik)  Steuerung des Bereiches über den Psychiatrieverband: Übertragung an die Gemeinschaften 12

Gesundheit:

psychische Gesundheit

Chancen:

   Bessere Vernetzung der psychischen Hilfe der ersten Linie mit den residentiellen Wohnformen Kohärenz in der Übertragung der Kompetenz der residentiellen Wohnformen in diesem Bereich und in der Seniorenpolitik Bessere Unterstützung durch den Psychiatrieverband bei der Gestaltung der Politik wird möglich, da Steuerung durch die Gemeinschaft 13

Gesundheit:

Präventionspolitik Aktuelle Situation:    Grundlage: Gesetz über die institutionellen Reformen vom 8. August 1980 Eigentlich sind die Gemeinschaften für Gesundheitsvorsorge und Prävention zuständig, allerdings unternimmt der Föderalstaat auch Maßnahmen in diesem Bereich: unklare Verteilung, z.Teil wird doppelt gearbeitet, hoher Abstimmungsbedarf Nationaler Krebsplan ist durch die Föderalregierung erstellt , Maßnahmen der Früherkennung in Sachen Krebs durch die Gemeinschaften, Gesundheitsvorsorge bei Kindern wird von den Gemeinschaften organisiert, der Föderalstaat zahlt dazu 2/3 der Impfkosten 14

Gesundheit:

Präventionspolitik  Eine Reihe von Initiativen werden vom Föderalstaat parallel zu den Kompetenzen der Gemeinschaften ergriffen (wie « plan nutrition santé, Ozon, fonds assuétudes, Antibiotika,…)  Ärzte, die im Rahmen der Früherkennungs programme Leistungen abrechnen, tun dies direkt beim LIKIV im Rahmen ihrer « normalen » Abrechnungen; dasselbe gilt für Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern in Privatpraxen 15

Gesundheit:

Präventionspolitik

Reform:

   Vereinheitlichung der Poltik, klare Zuständigkeitenregelung Transfert der aktuellen Mittel des Föderalstaates im Bereich Prävention (Darmkrebstestings, LIKIV Ko-Finanzierung Impfungen, Kampagnen, Suchtfonds,…) Weiterhin Abkommen mit dem LIKIV, wenn Ärzte oder Pfleger an den Präventionsleistungen beteiligt sind.

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Gesundheit: Präventionspolitik

     

Chancen

: Einheitliche Steuerung der Präventionspolitik Eventueller Rückfluss der Präventionsbemühungen in die Kompetenzbereiche Seniorenpolitik und psychische Gesundheit Gutes Monitoring möglich: Gesamtsteuerung inkl. Arzthonorare für die Präventionsmaßnahmen durch die Gemeinschaft Verbindlichkeit der Pflegedienstleister innerhalb eines definierten Präventionsprogrammes wird erhöht Klarheit für den Bürger Adminstrative Vereinfachung Unklar: dürfen Ärzte präventive Leistungen auch weiterhin « normal » über LIKIV fakturieren? Kontrolle ?

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Gesundheit:

Gesundheitspflege der ersten Linie

Aktuelle Situation:

Grundlage:  Gesetz vom 27. Juni 1978; Gesetz vom 14. Juni.2002 (IHD); Königlicher Erlass vom 19. Juni 1997 (Palliativplattform)  Die DG besitzt keine Zuständigkeit in den zitierten Bereichen, bis auf die Anerkennung   des Integrierten Heimpflegedienstes (IHD) der Palliativplattform 18

Gesundheit:

Gesundheitspflege der ersten Linie

Reform:

 Steuerung der Unterstützung der ersten Linie durch die Gemeinschaften (analog zur Seniorenpolitik): Impulseo-Fonds, multidisziplinäre lokale Netze, Integrierter Heimpflegedienst, Hausärztekreise  Steuerung des Palliativpflegebereiches außer Palliativpflege im Krankenhaus: Übertragung an die Gemeinschaften 19

Gesundheit: Gesundheitspflege der ersten Linie

Chancen:    Umsetzung des REK möglich »Gesundheit sichern » ist besser Engere Zusammenarbeit der DG mit Hausärzten wird möglich Möglichkeit passgenauer Anreize zur Niederlassung von Hausärzten   IHD kann in das bestehende Konzept von Eudomos Ihr häuslicher Begleitdienst integriert werden Zuschneiden der palliativen häuslichen Hilfe auf den Bedarf anstatt unflexibler LIKIV Konventionen 20

Gesundheit:

Kooperationsabkommen Aktuelle Situation: Grundlage: Königlicher Erlass N° 78 vom 10.11.1967; Gesetz vom 21. August 2008 (E-health); Programmgesetz vom 24.12. 2002 (KCE);Königlicher Erlass vom 2. Juli 1996 (Planungskommission) Bisher keine explizite Zuständigkeit in den genannten Bereichen bis auf:   E-health : Teilnahme an Arbeitsgruppen die Konzertierung im Hinblick auf internationale Verpflichtungen wobei allerdings bei beiden Punkten bisher eine strukturierte Vorgehensweise fehlt 21

Gesundheit:

Kooperationsabkommen -

Reform:

Klärung der Zusammensetzung und Finanzierung des Institutes für den Gesundheitsbereich Verwaltung und Nutzung von E Health: Absprachen hinsichtlich des Einpflegens und des Austausches von Informationen 22

Gesundheit:

Kooperationsabkommen   Absprache hinsichtlich der Erfüllung internationaler Abkommen: Strukturierung der Konzertierung Beschränkung des Zugangs zu Pflegeberufen: Definierung der « Unterquoten » (z. Bsp.: Anzahl zugelassener Fachärzte) durch die Gemeinschaften (wird aktuell von der medizinischen Planungskommission durchgeführt)  Verwaltung und Finanzierung des KCE 23

Gesundheit:

Kooperationsabkommen   Anpassung und Auswertung des KE N ° 78 vom 10. November 1967: Anerkennung der Pflegedienstleister (aktuelle Aufgabe der medizinischen Provinzkommission) im Rahmen der föderalen Vorgaben Art und Weise der Konzertierung für die Verhandlungen der Sozialabkommen der Gesundheitsberufe wird definiert. Gemeinsamer Austausch der Gemeinschaften und des Föderalstaates wird verpflichtend 24

Gesundheit:

Kooperationsabkommen

Chancen:

  Förderung des Dialogs, Strukturierung der Aufgabenverteilung (E-health, Coormulti) Austausch im Vorfeld von Maßnahmen (Sozialabkommen)   Anerkennung der Pflegeleistenden in deutscher Sprache, in der DG, anstatt wie bisher in Lüttich Überblick über die Absolventen in den Gesundheitsberufen Unklar: die DG hat keine Universität, wird sie in die Definierung dieser « Sous quota » einbezogen?

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Gesundheit

: Rehabilitationskonventionen Aktuelle Situation :    Grundlage: Gesetz bzgl. der Kranken- und Invalidenversicherung, koordiniert am 14. Juli 1994; daraus ableitend Konventionen mit dem LIKIV Uns ist nur die Konvention mit dem « KITZ » Kindertherapiezentrum bekannt (« centre de réeducation ambulatoire ») Die DG wird bei Abschlüssen derartiger Konventionen weder konsultiert noch informiert .

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Gesundheit

: Rehabilitationskonventionen

Reform:

Übertragung der Zuständigkeit und der Mittel 27

Gesundheit

: Rehabilitationskonventionen Chancen:  Die Steuerung durch die DG ermöglicht eine bessere Bedarfsorientierung und beispielsweise beim « Kitz » neue Kooperationsmöglichkeiten mit bestehenden Angeboten wie das der Frühhilfe   Der Bereich der Rehabilitation kann bei Zurverfügungstellung ausreichender Mittel neu organisiert werden und ein « Gesicht » erhalten.

Kooperationen mit dem Ausland können intensiviert werden.

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