Vortrag Prof. Dr. habil. Thomas Klie

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Transcript Vortrag Prof. Dr. habil. Thomas Klie

Reduktion von Fixierung
Datum
13.04.2015
Thema
Eine würdevolle Pflege verträgt
keine Freiheitseinschränkenden Maßnahmen
Sprecher
Prof. Dr. habil Thomas Klie,
Evangelischen Hochschule Freiburg
Rechtsanwalt
1. Zugang zum Thema: Menschenwürde
Redu Fix Praxis | Reduktion von Fixierung
Nicht mehr davon,
Ich bitt Euch.
Zu essen gebt ihm und ein Dach –
Habt Ihr die Blöße erst bedeckt
Dann ergibt sich die Würde von
selbst
Menschenwürde
Redu Fix Praxis | Reduktion von Fixierung
Johann Christoph Friedrich von Schiller
(1759 – 1805)
Würde und Respekt
Im Grund genommen beginnt die ganze
feinfühlige, die Menschenwürde achtende
Auseinandersetzung mit dem anderen
damit, dass wir ihm einen fundamentalen
Respekt entgegenbringen
Richard Sennett
Redu Fix Praxis | Reduktion von Fixierung
Die zwei Seiten der Würde
Privatheit
Zugehörigkeit
–
–
–
–
–
–
–
Mein Leben
leben dürfen
Bei mir sein
können
Respekt vor
meinen Grenzen
erleben
Abwehr von
Übergriffen,
auch
fürsorglichen
Nicht Objekt
werden
Nicht gläsern
sein
Geheimnisse
haben dürfen
Redu Fix Praxis | Reduktion von Fixierung
–
–
–
Sich als Teil der
für einen
relevanten
Gesellschaft /
Gemeinschaft
erleben
Wertschätzung
in sozialer
Interaktion
erfahren
Bedeutsam sein
Menschenwürde
und soziale Beziehung
 Würde ist kein
Zustand, sondern
eine soziale
Beziehung, die nicht
das leiseste
Schwanken im
Gleichgewicht
zwischen
Selbstachtung und
der durch die
anderen erfahrenen
Bestätigung zulässt
(Le Breton 2003)
Redu Fix Praxis | Reduktion von Fixierung
2. Menschenwürdige Pflege
Sicherheit
–
–
Essentielle Bedürfnisse
Vor Bedrohung, Schaden,
Schmerz
–
–
Persönliche Biographie
Konsistente Unterstützung
–
Bildung/ Aufrechterhaltung
bedeutsamer Beziehungen
Kontinuität
Zugehörigkeit
Bedeutsamkeit
–
Anerkennung und Wertschätzung
der Person
Entscheidungen
–
–
Über Entscheidungsspielräume
verfügen
Ziele. Etwas erreichen können
Menschenrechte
_
Redu Fix Praxis | Reduktion von Fixierung
Nolan u.a. 2001
Wahrung
fundamentaler
Freiheitsrechte
3. Freiheitsentziehende Maßnahmen
Segufix® Kompakt -Produktinfo 2008
Redu Fix Praxis | Reduktion von Fixierung
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Ein Thema von zunehmender Bedeutung
> Prognose:
–
–
Bis zum Jahre 2050 nimmt die Zahl Demenzkranker
um 144 % zu
Oberschenkelhalsfrakturen um 125 % (Fritz Beske
Institut 2009)
> Politische und rechtliche Bedeutung:
–
–
–
Recht auf persönliche Freiheit und Teilhabe zentraler
Schutzauftrag
Massengeschäft für Betreuungsgerichte
Verdeckt: häusliche Betreuung und FEM
–
Behindertenrechtskonvention
> Wissensbestände:
–
Belastung
–
Risiken
–
„Alternativen“
–
Hilfsmittel
–
Kooperation
Redu Fix Praxis | Reduktion von Fixierung
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Wie häufig sind FeM?
International
 Pflegeheim:
12 – 49 %
(The Joanna Briggs Institute 2002,
Hamers et al. 2004)
 Akutkrankenhaus:
3 – 25 %
(The Joanna Briggs Institute 2002)
 Stationäre Geriatrie:
24%
(Karlsson et al. 1998)
26 – 42%
5-10% „körpernahe“ Fixierungen
Deutschland
 Pflegeheim:
(Klie&Pfundstein 2002; Becker et al. 2003,
Meyer&Köpke 2008)
Stationäre
Gerontopsychiatrie:
21-25 %
30% (Inzidenz)
Redu Fix Praxis | Reduktion von Fixierung
(Hirsch et al. 1992, Kranzhoff et Hirsch 1997)
(Bredthauer et al. 2005)
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Grosse Unterschiede in den Einrichtungen !
Köpke S, Meyer G: Pflegezeitschrift 10/2008
Redu Fix Praxis | Reduktion von Fixierung
auch ambulant ein Thema:
Anteil der Befragten (Prozent)
Formen von FeM in 2008/2009
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
90
84
78
67
70
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71
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52
39
30
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47
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Anmerkungen: Basis: n = 104 bis 109 / 282 bis 289. Ausgewiesen sind die Angaben zur Kategorie "Ja, das habe ich
beobachtet / Kenntnis erlangt". Nein-Kategorien sind redundant.
Redu Fix Praxis | Reduktion von Fixierung
Gründe für FeM
Patientenorientierte Gründe:
Demenz
Stürze, Verhalten
Behandlungsorientierte Gründe:Medizinische/ Pflege- Maßnahmen
(z.B. Katheter, Sonde)
Sozialorientierte Gründe:
Personal- und organisations-
Konfliktvermeidung
Personalschlüssel, Recht,
Arbeitsabläufe
orientierte Gründe:
Einstellungen, Haltungen
Bredthauer 2002; DeSantis et al. 1997; Evans 2002; Hantikainen et al. 2001;
Hamers & Huizing 2005; Haut et al. 2004 (Review); Kirkevold et al. 2004;
Klie et al. 2004; Mammun et al., 2005; Moore et al. 2007; Werner et al. 2002;
Haut et al. 2007
Redu Fix Praxis | Reduktion von Fixierung
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„State of the Art“
1. Fixierte Menschen:
2. Verzicht auf Fixierung:
(durch Interventionsprogramme):
Stürze ↔ (↑)
Ernsthafte sturzbedingte Verletzungen ↑
Verhaltensauffälligkeiten ↑
Stürze ↔↑
Sturzbedingtes Verletzungsrisiko ↔ ↓
Verhaltensauffälligkeiten ↔↓
Psychopharmaka ↔↓
Personalschlüssel ↔
1. Keine Studie weltweit zeigt positiven Effekt von Fixierungen !
2. Daten über negative Folgen (Verletzungen, Stress) sind dagegen alarmierend
Evans et al. 2002; Joanna Briggs Systematic Review
Sailas & Fenton 2000; Cochrane Systematic Review
Capezuti et al. 2007, Evans et al. 1997. Testad et al 2005,
ReduFix 2006, Healey 2007
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FeM: Risiken und Nebenwirkungen
Sturzbedingte Verletzungsgefahr
Fordernde Verhaltensweisen
Fixierung
Direkte Verletzungen, Tod,
Psychischer Stress,
Indirekte Schäden:
Mobilität ↓
Verhaltensauffälligkeiten ↑
Psychopharmaka
werden gegeben bzw.
erhöht
Redu Fix Praxis | Reduktion von Fixierung
Angehörige, Personal:
Schuldgefühle ↑
Arbeitszufriedenheit ↓
„Burn-Out“
Allgemeinzustand ↓
Lebensqualität ↓
Tod
Sturzgefährdung↑
Nahrungs-,Flüssigkeitsaufnahme ↓
Kontrakturen, Dekubitus, Pneumonie
Evans 2002 (Systematic Review, Joanna Briggs Insitute Australia)
Berzlanovich 2007, Parker 1997, Pedal 1996, Mohsenian et al 2002;
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www.bfarm.de/ (Suchmaske: „Fixierungen“)
Alternative Interventionen (risikospezifisch, individuell)
Trotz grösstenteils
nur schwacher oder
fehlender Evidenz für
Einzelinterventionen!!
Raum/ Umgebung
Person mit Demenz
und
Sturzgefährdung/
fordernden
Verhaltensweisen
Hilfsmittel / Technik
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Pflegende /
Organisation
Internationale Empfehlungen
1. Vor dem Einsatz müssen alle Alternativen
ausgeschöpft sein
2. Der potentielle Nutzen muss höher sein als der mögliche Schaden
3. Die minimalste Variante sollte eingesetzt werden
4. Der Einsatz sollte kurzfristig erfolgen
5. Die Notwendigkeit der Maßnahmen muss regelmäßig überprüft
werden
6. Eine institutionseigene Richtlinie sollte vorhanden sein
7. Die Anwendung muss fachkundig erfolgen
8. Ein kontinuierliche Beobachtung der fixierten Bewohner ist notwendig
9. Alle Mitarbeiter müssen in deren korrekten Gebrauch geschult sein
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nach Evans 2002, Joanna Briggs Institute
4. Fixierung und Menschenwürde
Redu Fix Praxis | Reduktion von Fixierung
Gegensatz Freiheit - Sicherheit: das Dilemma?
Sicherheit
Freiheit
• Körperliche Unversehrtheit
• Gefühl der Sicherheit
• Würde
• Art. 2 Abs. 2 GG
• Aufrechter Gang als
konstituierend für die Identität
und Würde
• Mobilität als Grundbedürfnis
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Freiheit durch Fürsorge
Fürsorge
Freiheit
• Umweltgestaltung
• Begleitung
• Training
• Kreativität
• Subjektives
Sicherheitsgefühl
• Person Sein
• Aktivität und
Produktivität
• Selbstaktualisierung
Teilhabe
• Elementare Dimension des
Lebens erfahren
• Zugehörigkeit erleben
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Rechtliche Gemengelage
Heim
recht
Betreu
ungsrecht
Sozialrecht
Strafrecht
Arbeits
schutz
recht
Berufsrecht
Medizin
produkte
recht
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4. Hilft Recht, Fixierungen zu vermeiden?
Kultur: Gesellschaft macht sich gesetzliche Wertungen zu eigen
Beispiel England: lazy nursing
Professionen: maßgebliche Berufsgruppen (Pflege, Medizin,
Soziale Arbeit) integrieren rechtliche Wertungen in ihre
Haltungen , Vorgehensweisen und Standards
Beispiel: Wissenschaftlich / thearetisch: ja
Management: Träger und Einrichtungen nehmen gesetzliche
Wertungen als verbindliche Maßgabe für ihr ( Qualitäts-)
Management auf.
Beispiel: Hamburg, Bonn
Betreuer: üben ihre Tätigkeit konsequent advokatorisch aus
Beispiel: Sachsen Anhalt?
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Rechtliche und fachliche Anliegen: kein
Widerspruch
Rechtliche Vorgaben




Verfassungsrechtliche Vorgaben: Freiheit der Person, rechtsstaatlicher Schutz,
Rechtsschutz
Betreuungsrechtliche Vorgaben: Absenkung von Fixierungsraten durch
Legitimationsverfahren
Heimrechtliche Vorgaben: Schutz der Interessen und Bedürfnisse vor
Beeinträchtigungen, Dokumentationspflicht
Sozialrechtliche Vorgaben: Qualitätsmaßstab Selbstbestimmung, Stand
medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse („Expertenstandards“)
Fachliche Vorgaben




Schutz und Förderung der Mobilität
„State of the Art“
Individuelle Assessments und Hilfeplanung
Konzeptionelle Aussichtung auf die Sicherung der Selbstbestimmung
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Zivilrecht
BGB
Verfassun gsrecht GG
Rechtliche Kategorien von freiheitsentziehenden
Maßnahmen (FEM)/
bewegungseinschränkenden Maßnahmen (BEM)
Freiheitseinschränkende Maßnahmen
= Jeder Eingriff in die Fortbewegungsfreiheit (Art. 2 II GG)
Freiheitsbeschränkende
Maßnahmen
Freiheitsentziehende Maßnahmen (Art. 104 GG)
= Eingriff in die Bewegungs-
unerheblich: Motiva tion, es reicht aus: pote ntieller Gebrauc h
freiheit von geringer Intensität
und /oder Dauer
= Ausschluss der körperlichen Bewegungsfreiheit
Unterbringungsähnliche Maßnahmen
Unterbringung
§1906 Abs. 4 BGB
§1906 Abs. 1 BGB
Strafrecht
StGB
Freiheitsberaubung
= wenn ein Mensch eingesperrt oder auf andere Weise des Gebrauchs
seiner persönlichen (Bewegungs-)Freiheit beraubt wird (§ 239 StGB)
Liegt nicht vor: Einwilligung
Gerechtfertigt: Notstand
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Liegt nicht vor: Einwilligung
Gerechtfertigt: Entscheidung des Betreuers
und gericht. Beschluss
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Rechtsschutz durch Verfahren
Luhmann: Legitimationsbeschaffung
Qualitätssicherung:
Reflexionsschleifen
Supervision: anderes Setting für an
Menschenrechten orientierte
Entscheidungsfindung
Gefahren:
Massengeschäft
Ritual
kollusives
Zusammenwirken
sinkende Zustimmung
zu hoher Aufwand
Ablenken von
Fachverantwortung
Werdenfelser Weg:
•
reagiert auf
unbefriedigende fachliche
und Rechtspraxis
•
Nutzt Verfahrensrecht
•
neues Bündnis / neue
Kooperation zwischen
Justiz und Fachpflege
In Hamburg:
•
•
•
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“ironische Konstellation”:
Wesentlich für
Einführung des
§ 1906
Ort von
Alliancen zur
Vermeidung von FEM
Gute
Kooperationskultur
Konzertierte Bemühungen
Professionen und Wissenschaft:
Qualitätsstandards und Leitlinien
Internationale Organisationen
Elder abuse Awarenessday
Medien: Wettbewerbe & Kampagnen
Gesetzgebung und Rechtsprechung
z.B.: BGH Rechtssprechung, Werdenfelser
Weg
Reduzierung
Freiheitsentziehender
Maßnahmen
Träger: Qualitätsmanagementansätze
Forschung: national und international
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Industrie: Produktentwicklung
Bildungssektor:
Schulung und Qualifikation
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Kampagne Redufix
Die Partner: Deutsche Alzheimer Gesellschaft,
Aktion Demenz, BAGSO, KDA , BGT
“Eure Sorge
fesselt mich”
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Kampagne
Sensibilisierung für eine vernachlässigte Wirklichkeit
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Zwischen Freiheit und Risiko
>
Es geht um die Minimierung und Verantwortung von Risiken
–
>
Es geht um die Gestaltung individueller Freiheitsräume
–
>
Aushandlungsorientierung
Es geht um die Realisierung von Rechten und die Vermittlung von Lebensqualität
–
>
Multiprofessionell
Es geht um die gemeinsame Verantwortung von Bewohnerinnen, Angehörigen,
Betreuer, Ärzten, Pflegekräften, Therapeuten
–
>
Unterstützung bei der Lebensgestaltung und
Bewältigung
Es geht um einen professionellen Umgang mit den Spannungsverhältnissen in der
Begleitung von Menschen mit Demenz
–
>
Riskmanagement
Ernstnahme rechtlicher Institutionen
Es geht um andere Bilder von einem Leben mit Demenz und Hilfeabhängigkeit
–
–
Altersbilder
Abschied von der Aufpasserrolle
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Commitment:
Freiburger Erklärung
1. Wir stellen die Menschenwürde und die Lebensqualität auf Pflege angewiesener Menschen in
den Mittelpunkt unseres gemeinsamen Handelns. Fixierungsmaßnahmen tangieren beides.
2. Wir fördern wo möglich die Selbstständigkeit und Mobilität von Bewohnerinnen und Bewohnern
von Pflegeheimen. Wir wissen, dass der Erhalt der Mobilität ist die wichtigste Voraussetzung
dafür ist, Sturzgefahren vorzubeugen. Fixierungen, die mit Sturzgefahren begründet werden
entbehren in aller Regel einer fachlichen Berechtigung. Es stehen ausreichend
Vorsorgemaßnahmen und Alternativen zur Fixierung zur Verfügung.
3. Wir verwenden Freiheitsentziehende Maßnahmen nur als ultimatio ratio, als letzte
Behandlungsmethode bei dokumentierter erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung. Wir sehen
sie als ungeeignet Maßnahme zur Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten.
4. Wenn wir Freiheitsentziehende Maßnahmen ergreifen und mitverantworten, werden wir sie nur
dann und dort einsetzen, wenn und wo alle maßgeblichen ethischen, fachlichen und rechtlichen
Gesichtspunkte beachtet und gegeneinander abgewogen wurden. Wir dokumentieren dies und
verpflichten uns, unsere Entscheidungen in kurzen Abständen immer wieder zu überprüfen.
5. Wir berücksichtigen bei unseren Entscheidungen die aktuellen Wissensbestände, die für eine
menschwürdige und fachlich fundierte Begleitung maßgeblich sind und bilden uns entsprechend
fort.
6. Wir sehen die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit aller entscheidungsrelevanten Akteure
- der Betroffenen, ihrer Angehörigen, den Bevollmächtigten und Betreuern, Pflegekräften,
Ärzten, Therapeuten, Gerichten. Wir verpflichten uns zur Zusammenarbeit, um eine für den
Betroffenen Entscheidung zu treffen, die ihnen gerecht wird.
7. Für unseren Alltag orientieren wir uns an transparenten und verbindlichen Leitlinien für unser
Handeln. Sie machen ein abgestimmtes Vorgehen möglich und geben Handlungssicherheit im
Alltag.
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Nicht nur eine Rechtsfrage
Redu Fix Praxis | Reduktion von Fixierung
Danke für
die Aufmerksamkeit
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