AMS - Joballianz Steiermark

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Betriebliche Förderungen
des Arbeitsmarktservice
Gertrude Schachner, AMS Gröbming
www.ams.at/groebming
Betriebliche Förderungen
Lehrstellenförderung
Eingliederungsbeihilfe COME BACK
EB COME BACK-plus
Eingliederungsbeihilfe Land
Integrationsbeihilfe
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Implacementstiftung
(Praktische Berufsvorbereitung/Arbeitserprobung)
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Lehrstellenförderung 1
Förderbar sind:
• Mädchen in Lehrberufe mit geringem Frauenanteil
• Benachteiligte Lehrstellensuchende (Physisch,
psychisch, soziale Fehlanpassung)
• Jugendliche, die Leistungen nach dem ALVG
beziehen
• Drop outs (SchulabbrecherInnen von weiterführenden
Schulen)
• Über 18-jährige mit Qualifikationsmängel (3 Jahre
Förderung möglich; AHS-Matura → ein Förderjahr )
• Über 18-jährige Frauen in Lehrberufen mit geringem
Frauenanteil (im Rahmen des FIT Programmes)
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Lehrstellenförderung 2
• TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung
IBA (Teilqualifizierung; verlängerte Lehrzeit)
• Jugendliche aus JASG/ÜBA-Maßnahmen
• Begünstigte behinderte Lehrlinge „INTB“
• Lehrlinge, die außerhalb der gesetzlichen Probezeit die
Lehrstelle verloren haben (Voraussetzung: Anrechnung
Vorlehrzeiten)
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Eingliederungsbeihilfe
Aktion Come Back
Förderbar sind:
•
•
•
•
Arbeitsmarktferne Personen (AMPF)
WiedereinsteigerInnen
Ältere (Frauen ab 45 und Männer ab 50 Jahren)
Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen
Dauer: maximal 3 Monate
Förderhöhe: bis zu € 1.200,-- bei Vollzeitbeschäftigung –
Teilzeit aliquoter Anteil
Mindestbeschäftigungsausmaß von 50% der
Kollektivarbeitszeit
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Eingliederungsbeihilfe
Come Back-Plus
Förderbar sind:
• Ältere Arbeitslose (Frauen ab 45 und Männer ab 50
Jahren) mit gesundheitlichen Einschränkungen
Dauer: maximal 6 Monate
Förderhöhe: 50% der Bemessungsgrundlage
Bruttoentgelt (ohne Sonderzulagen, Überstunden,
Diäten, Zuschläge etc.) plus 50% LNK-Pauschale
Mindestbeschäftigungsausmaß von 50% der gesetzlichen
oder kollektivvertraglichen Wochenstunden
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Eingliederungsbeihilfe-EB Land
Förderbar sind:
Frauen und Männer, die nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz anerkannt sind und denen ein Lohnkostenzuschuss
zuerkannt wurde
Dauer: maximal 9 Monate von seitens des AMS –
Weiterförderung für 27 Monate durch das Land möglich
Bemessungsgrundlage für 2013: € 1.130,-- bei
Vollzeitbeschäftigung – Teilzeit aliquoter Anteil (ohne
Sonderzulagen, Überstunden, Diäten, Zuschläge etc. )
Förderhöhe: maximal € 678,-- pro Monat bei
Vollzeitbeschäftigung – Teilzeit aliquoter Anteil
inkl. 50% Lohnnebenkosten (derzeit 40% des Bruttoentgeldes)
Mindestbeschäftigungsausmaß von 50% der
Kollektivarbeitszeit
Kein Kündigungsschutz
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Integrationsbeihilfe
Förderbar sind:
Frauen und Männer, die eine Zuerkennung nach dem Behinderteneinstellungsgesetzhaben; mind. 50% Grad der Behinderung
Dauer: maximal 9 Monate von seitens des AMS
Bemessungsgrundlage für 2013: € 1.130,-- bei
Vollzeitbeschäftigung – Teilzeit aliquoter Anteil (ohne
Sonderzulagen, Überstunden, Diäten, Zuschläge etc. )
Förderhöhe: maximal € 678,-- bei Vollzeitbeschäftigung –
Teilzeit aliquoter Anteil
inkl. 50% Lohnnebenkosten (derzeit 40% des Bruttoentgeldes)
Mindestbeschäftigungsausmaß von 50% der
Kollektivarbeitszeit
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Allgemeine Information
 Kontaktaufnahme vor Aufnahme der Beschäftigung zwischen AMS
und Betrieb als auch zwischen AMS und Person
 Begehrensstellung vor Beginn der Beschäftigung
 Begehrenseinbringung:
Begehren
GKK-Anmeldung
Arbeitsvertrag oder Lehrvertrag
 Abrechnung
Arbeits- und Lohnbestätigung, Lohnkonto
bei Beendigung des DVs vor Ende des Förderzeitraumes: GKK
Abmeldung
Aliquote Abrechnung möglich
 Änderungen (Name, Adresse, Bankverbindung,
Wochenstundenausmaß, etc.) bitte sofort melden
 Betriebliche Förderungen nehmen Bezug auf den Wohnort der
geförderten Person
 Regional unterschiedliche Fördervoraussetzungen möglich
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Qualifizierungsförderung für
Beschäftigte (1)
Förderbar sind:
•
•
•
•
ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahren
Frauen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule
WiedereinsteigerInnen
ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren im Rahmen von
Qualifizierungsverbünden
Kursmaßnahme - Ausmaß: mindestens 16 Stunden
erforderlich
Förderhöhe:
• 70% der Kursgebühren für ArbeitnehmerInnen ab 50 Jahre
• 60% der Kursgebühren für ArbeitnehmerInnen von 45-49 Jahre
und Frauen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule
TeilnehmerInnen in Qualifizierungsverbünden
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Qualifizierungsförderung für
Beschäftigte (2)
Begehrenseinbringung spätestens 1 Woche vor Beginn der
Maßnahme
Unterkunfts- Fahrt- und sonstige Kosten nicht förderbar
Förderung der Personalkosten: für ArbeitnehmerInnen ab 45
Jahren 60% der Personalkosten, wenn die Maßnahme in der
bezahlten Arbeitszeit erfolgt
Vollversichertes Dienstverhältnis
Keine Förderung für: UnternehmenseigentümerInnen,
Lehrlinge etc.
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QfB im Rahmen von
Qualifizierungsverbünden
• Zusammenschluss von mindestens 5 Unternehmen
• Mindestens 50% der beteiligten Unternehmen sind KMU´s
• Deminimis Erklärung
Schulungsvoraussetzung:
• 16 Unterrichtseinheiten
• 6 TeilnehmerInnen pro Schulung von mind. 2 Verbundbetrieben
• Förderbare Zielgruppen:
70% für ArbeitnehmerInnen ab 50 Jahre + 60%
Lohnkostenförderung
60% für ArbeitnehmerInnen zwischen 45 und 50 Jahren + 60%
Lohnkostenförderung
60% - für Frauen unter 45 Jahren unabhängig von der
Ausbildung
- für Männer unter 45 Jahren mit höchster Ausbildung Lehre
oder mittlerer Schule
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Implacementstiftung
Ziel:
• Abdeckung offener Stellen durch
• arbeitsplatzgenau qualifizierte MitarbeiterInnen
• Integration und Höherqualifizierung von arbeitslosen Frauen
Vorgehensweise:
• Meldung der offenen Stelle bei der RGS
• Personalauswahl in Zusammenarbeit mit Unternehmen, AMS
und ggf. Stiftungsträger
• Entwicklung individueller Bildungspläne
• Qualifizierung des Personals in Theorie (mind. 1/3) und Praxis
(max. 2/3)
Finanzierung:
Einmaliger Aufnahmebeitrag
Monatlich ca. €400,-- für die Dauer der Stiftungsteilnahme
Bei ZAM-Stiftungsausbildung auch ab 25 Wochenstunden
möglich
Dauer: 6 Monate bis max. 3 Jahre je nach Stiftung
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Praktische
Berufsvorbereitung/Arbeitserprobung
Ziel:
• Feststellung der fachlichen und persönlichen Eignung
Vorgehensweise:
• Schriftliche Vereinbarung des AMS mit dem
Förderungswerber und dem Unternehmen
• Dienstverhältnis im Hintergrund
Wöchentliches Ausmaß darf die max. gesetzliche und
kollektivvertragliche Normalarbeitszeit nicht überschreiten
DLU
Dauer: maximal 4 Wochen (Praxis 1-2 Wochen)
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